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Gemeinde

Virger

Zeitung

datenschutz-

grundverordnung

(dsgVo)

und Vereine

Aufgrund der Nachfrage seitens

der Tiroler Gemeinden, hat die

GemNova, das Unternehmen des

Tiroler Gemeindeverbandes, nun

auch ein Angebot für Vereine zu-

sammengestellt.

Die GemNova bietet für die Tiro-

ler Gemeinden die Option, Schu-

lungen für ihre Vereine zu organi-

sieren. Inkludiert sind die Schu-

lung der Obleute (Obmann und

Kassier oder Schriftführer), die

Zurverfügungstellung

von

DSGVO-relevanten Unterlagen

und die Erklärung dieser Beispiel-

Unterlagen zur Selbsterstellung der

konkreten Unterlagen für den je-

weiligen Verein. Optional können

Datenschutzexperten der Gem-

Nova zur individuellen Unterstüt-

zung der Konkretisierung der Un-

terlagen gebucht werden.

Wenn Interesse besteht, können

sich Virger Vereine, die dieses kos-

tengünstige Angebot nützen möch-

ten, beim Gemeindeamt Virgen –

Angelika Berger Tel. 5202 DW 14

– unverbindlich anmelden. Auf

Basis dieser Anmeldungen wird

die GemNova ein Angebot für

einen Informationsabend erstel-

len. Die ersten Schulungen wür-

den ab Spätsommer durchgeführt.

gewerbliche

Feuerbeschau

Im gewerblichen Bereich findet

alle fünf Jahre eine Feuerbeschau

im Sinne der Tiroler Feuerpolizei-

ordnung statt. Diese wird heuer

voraussichtlich in der ersten Okto-

ber-Hälfte stattfinden.

Eine eigens dafür eingesetzte Kom-

mission – bestehend aus einem

Sachverständigen der Tirol Landes-

stelle für Brandverhütung, dem

Rauchfangkehrer Wolfgang Forst-

lechner der in diesem Zuge die

Hauptüberprüfung machen wird,

einem geschulten Vertreter der ört-

lichen Feuerwehr und einem Ver-

treter der Gemeinde wird dazu fol-

gende Gebäude einer Prüfung auf

notwendige Brandschutzmaßnah-

men unterziehen:

•Gebäude, die öffentlichen Zwe-

cken dienen

•in denen ein Gewerbe ausgeübt

wird

•in denen Versammlungsräume

bestehen

•landwirtschaftliche Wirtschafts-

gebäude

•Gebäude mit mehr als zwei in

Holzbauweise errichtete Gescho-

ßen

Die Feuerbeschau hat den Sinn,

die eigene Sicherheit, die Sicher-

heit der Gäste und Angestellten,

der Nachbarn und der Betriebsan-

lage zu erhöhen. Zusätzlich wird

dadurch auch bestätigt, dass der

Betrieb dem aktuellen Stand der

Technik entspricht, was z. B. bei

einem Unfall auch für die Ver-

sicherungen und die Exekutive

eine Rolle spielen könnte

Wir werden uns wie immer be-

mühen, frühzeitig mit den Gebäu-

deeigentümern konkrete Termine

für die Besichtigung auszumachen.

schulstartbeihilfe

Ziel der Förderung ist es, einkom-

mensschwachen Familien den

Schulstart eines Kindes im Pflicht-

schulalter finanziell zu erleichtern.

Für den Schulstart eines Kindes im

Pflichtschulalter wird ein einmali-

ger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ge-

währt. Die Höhe der Förderung be-

trägt 150,00 €. Die Förderung wird

pro Kind und Förderjahr gewährt.

Förderwerber/in ist die erzie-

hungsberechtigte Person, die die

Familienbeihilfe bezieht und bei

der das zu fördernde Kind im ge-

meinsamen Haushalt lebt.

Die Einreichung der Anträge ist

nur online über Homepage des

Landes Tirol (

www.tirol.gv.at

)

möglich. Förderanträge sind vom

1. Jänner bis spätestens 30. Sep-

wichtiges und wissenswertes

BÜRGERSERVICE

im herbst findet eine Feuerbeschau in gewerblichen betrieben statt.