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Gemeinde
Virger
Zeitung
datenschutz-
grundverordnung
(dsgVo)
und Vereine
Aufgrund der Nachfrage seitens
der Tiroler Gemeinden, hat die
GemNova, das Unternehmen des
Tiroler Gemeindeverbandes, nun
auch ein Angebot für Vereine zu-
sammengestellt.
Die GemNova bietet für die Tiro-
ler Gemeinden die Option, Schu-
lungen für ihre Vereine zu organi-
sieren. Inkludiert sind die Schu-
lung der Obleute (Obmann und
Kassier oder Schriftführer), die
Zurverfügungstellung
von
DSGVO-relevanten Unterlagen
und die Erklärung dieser Beispiel-
Unterlagen zur Selbsterstellung der
konkreten Unterlagen für den je-
weiligen Verein. Optional können
Datenschutzexperten der Gem-
Nova zur individuellen Unterstüt-
zung der Konkretisierung der Un-
terlagen gebucht werden.
Wenn Interesse besteht, können
sich Virger Vereine, die dieses kos-
tengünstige Angebot nützen möch-
ten, beim Gemeindeamt Virgen –
Angelika Berger Tel. 5202 DW 14
– unverbindlich anmelden. Auf
Basis dieser Anmeldungen wird
die GemNova ein Angebot für
einen Informationsabend erstel-
len. Die ersten Schulungen wür-
den ab Spätsommer durchgeführt.
gewerbliche
Feuerbeschau
Im gewerblichen Bereich findet
alle fünf Jahre eine Feuerbeschau
im Sinne der Tiroler Feuerpolizei-
ordnung statt. Diese wird heuer
voraussichtlich in der ersten Okto-
ber-Hälfte stattfinden.
Eine eigens dafür eingesetzte Kom-
mission – bestehend aus einem
Sachverständigen der Tirol Landes-
stelle für Brandverhütung, dem
Rauchfangkehrer Wolfgang Forst-
lechner der in diesem Zuge die
Hauptüberprüfung machen wird,
einem geschulten Vertreter der ört-
lichen Feuerwehr und einem Ver-
treter der Gemeinde wird dazu fol-
gende Gebäude einer Prüfung auf
notwendige Brandschutzmaßnah-
men unterziehen:
•Gebäude, die öffentlichen Zwe-
cken dienen
•in denen ein Gewerbe ausgeübt
wird
•in denen Versammlungsräume
bestehen
•landwirtschaftliche Wirtschafts-
gebäude
•Gebäude mit mehr als zwei in
Holzbauweise errichtete Gescho-
ßen
Die Feuerbeschau hat den Sinn,
die eigene Sicherheit, die Sicher-
heit der Gäste und Angestellten,
der Nachbarn und der Betriebsan-
lage zu erhöhen. Zusätzlich wird
dadurch auch bestätigt, dass der
Betrieb dem aktuellen Stand der
Technik entspricht, was z. B. bei
einem Unfall auch für die Ver-
sicherungen und die Exekutive
eine Rolle spielen könnte
Wir werden uns wie immer be-
mühen, frühzeitig mit den Gebäu-
deeigentümern konkrete Termine
für die Besichtigung auszumachen.
schulstartbeihilfe
Ziel der Förderung ist es, einkom-
mensschwachen Familien den
Schulstart eines Kindes im Pflicht-
schulalter finanziell zu erleichtern.
Für den Schulstart eines Kindes im
Pflichtschulalter wird ein einmali-
ger, nicht rückzahlbarer Zuschuss ge-
währt. Die Höhe der Förderung be-
trägt 150,00 €. Die Förderung wird
pro Kind und Förderjahr gewährt.
Förderwerber/in ist die erzie-
hungsberechtigte Person, die die
Familienbeihilfe bezieht und bei
der das zu fördernde Kind im ge-
meinsamen Haushalt lebt.
Die Einreichung der Anträge ist
nur online über Homepage des
Landes Tirol (
www.tirol.gv.at)
möglich. Förderanträge sind vom
1. Jänner bis spätestens 30. Sep-
wichtiges und wissenswertes
BÜRGERSERVICE
im herbst findet eine Feuerbeschau in gewerblichen betrieben statt.