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Gemeinde
Virger
Zeitung
BAUPLATZ,
WOHNUNG, HAUS
IN VIRGEN?
Die Gemeinde Virgen
hilft bei der Suche! –
Auf der Virgen-Home-
page
www.virgen.at(Suchbegriffe „Gemeindebauplätze“,
„Grundstücke und Wohnungen“)
kann eine Aufstellung abgerufen
werden, auch ist diese Aufstellung
im Gemeindeamt erhältlich.
wohnungs-
markt,
bauplätze
Karton auch Batterien!), die nicht
in diesen Behälter gehören.
Auch bei den anderen Sammel-
behältern (Kunststoff und Metall)
wird teilweise wahllos, ohne jewei-
lige Trennung, in die Container
eingeworfen. Die Vermischung der
Abfälle verhindert die sinnvolle
Entsorgung und Wiederverwer-
tung und macht die beispielhafte
Mülltrennung anderer Friedhofs-
besucher zwecklos. Zudem wird
öfters auch sperriger Abfall, der
nicht durch die Einwurföffnung
der Behälter passt, einfach neben
den Behältern deponiert.
Die Friedhofsverwaltung ersucht
daher, dass bei den bereitgestellten
Container, vor allem bei jenem für
Grünschnitt, auf richtige Abfall-
trennung geachtet wird und größe-
rer Abfallstücke wieder mit nach
Hause genommen werden.
heizkostenzuschuss
2018/2019
Das Land Tirol gewährt für die
Heizperiode 2018/2019 wieder
einen einmaligen Zuschuss zu den
Heizkosten. Dieser beträgt 225,00 €
pro Haushalt.
Antrags- bzw. zuschussberechtigt
sind:
alle Personen mit aufrechtem
Hauptwohnsitz im Bundesland
Tirol gemäß § 3 TMSG.
Nicht antrags- bzw. zuschussbe-
rechtigt sind:
•Personen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung ein laufende Min-
destsicherungs/Grundversorgungs-
leistung beziehen
•BewohnerInnen von Wohn- und
Pflegeheimen, Behindertenein-
richtungen, Schüler- und Stu-
dentenheimen
Für die Gewährung gelten folgende
Netto-Einkommensgrenzen:
•
890,00 €
pro Monat für allein
stehende Personen
•
1.360,00 €
pro Monat für Ehe-
paare und Lebensgemeinschaften
•
220,00 €
pro Monat zusätzlich
für das erste und zweite und
140,00 €
für jedes weitere im ge-
meinsamen Haushalt lebende
unterhaltsberechtigte Kind mit
Anspruch auf Familienbeihilfe
•
490,00 €
pro Monat für die erste
weitere erwachsene Person im
Haushalt
•
330,00 €
pro Monat für jede wei-
tere erwachsene Person im Haus-
halt
Antrags- bzw. zuschussberechtigte
Personen können die Anträge ab
sofort im Gemeindeamt unter Mit-
nahme eines aktuellen Einkom-
mensnachweises
bis zum 31. De-
zember 2018
ausfüllen.