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22

Gemeinde

Virger

Zeitung

BAUPLATZ,

WOHNUNG, HAUS

IN VIRGEN?

Die Gemeinde Virgen

hilft bei der Suche! –

Auf der Virgen-Home-

page

www.virgen.at

(Suchbegriffe „Gemeindebauplätze“,

„Grundstücke und Wohnungen“)

kann eine Aufstellung abgerufen

werden, auch ist diese Aufstellung

im Gemeindeamt erhältlich.

wohnungs-

markt,

bauplätze

Karton auch Batterien!), die nicht

in diesen Behälter gehören.

Auch bei den anderen Sammel-

behältern (Kunststoff und Metall)

wird teilweise wahllos, ohne jewei-

lige Trennung, in die Container

eingeworfen. Die Vermischung der

Abfälle verhindert die sinnvolle

Entsorgung und Wiederverwer-

tung und macht die beispielhafte

Mülltrennung anderer Friedhofs-

besucher zwecklos. Zudem wird

öfters auch sperriger Abfall, der

nicht durch die Einwurföffnung

der Behälter passt, einfach neben

den Behältern deponiert.

Die Friedhofsverwaltung ersucht

daher, dass bei den bereitgestellten

Container, vor allem bei jenem für

Grünschnitt, auf richtige Abfall-

trennung geachtet wird und größe-

rer Abfallstücke wieder mit nach

Hause genommen werden.

heizkostenzuschuss

2018/2019

Das Land Tirol gewährt für die

Heizperiode 2018/2019 wieder

einen einmaligen Zuschuss zu den

Heizkosten. Dieser beträgt 225,00 €

pro Haushalt.

Antrags- bzw. zuschussberechtigt

sind:

alle Personen mit aufrechtem

Hauptwohnsitz im Bundesland

Tirol gemäß § 3 TMSG.

Nicht antrags- bzw. zuschussbe-

rechtigt sind:

•Personen, die zum Zeitpunkt der

Antragstellung ein laufende Min-

destsicherungs/Grundversorgungs-

leistung beziehen

•BewohnerInnen von Wohn- und

Pflegeheimen, Behindertenein-

richtungen, Schüler- und Stu-

dentenheimen

Für die Gewährung gelten folgende

Netto-Einkommensgrenzen:

890,00 €

pro Monat für allein

stehende Personen

1.360,00 €

pro Monat für Ehe-

paare und Lebensgemeinschaften

220,00 €

pro Monat zusätzlich

für das erste und zweite und

140,00 €

für jedes weitere im ge-

meinsamen Haushalt lebende

unterhaltsberechtigte Kind mit

Anspruch auf Familienbeihilfe

490,00 €

pro Monat für die erste

weitere erwachsene Person im

Haushalt

330,00 €

pro Monat für jede wei-

tere erwachsene Person im Haus-

halt

Antrags- bzw. zuschussberechtigte

Personen können die Anträge ab

sofort im Gemeindeamt unter Mit-

nahme eines aktuellen Einkom-

mensnachweises

bis zum 31. De-

zember 2018

ausfüllen.