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Gemeinde

Virger

Zeitung

tember des im Antragsjahr begon-

nenen Schuljahres einzureichen.

Dem Antrag ist die aktuelle Haus-

haltsbestätigung der Wohnsitzge-

meinde anzuschließen.

Weitere Voraussetzungen

•Das Haushaltseinkommen darf

die in der Richtlinie festgelegte

Obergrenze nicht überschreiten.

Details finden Sie auf der Home-

page des Landes Tirol.

•Der Hauptwohnsitz des Förder-

nehmers/der Fördernehmerin

muss sich in Tirol befinden.

•Die Schulstarthilfe wird für Kin-

der zwischen dem vollendeten

6. und 15. Lebensjahr gewährt,

die eine Pflichtschule besuchen.

Die Auszahlung des Förderbetra-

ges aufgrund der Förderentschei-

dung erfolgt im Nachhinein ab

Mitte August des Antragsjahres.

kindergeld Plus

Ziel der Förderung ist, einkom-

mensschwache Familien beim Be-

treuungsaufwand für ihre Kinder

zu unterstützen.

Das neue Förderprogramm be-

ginnt mit 1. Juli 2018 und endet

mit 30. Juni 2019. Die Einrei-

chung der Anträge ist nur online

über Homepage des Landes Tirol

(

www.

tirol.gv.at

) möglich. Dem

Antrag ist die aktuelle Haushalts-

bestätigung der Wohnsitzge-

meinde anzuschließen. Die Aus-

zahlung des Förderbetrages auf-

grund der Förderentscheidung

erfolgt im Nachhinein.

Weitere Voraussetzungen

•Das Haushaltseinkommen darf

die in der Richtlinie festgelegte

Obergrenze nicht überschreiten.

•Der Hauptwohnsitz des Förder-

nehmers/der Fördernehmerin

muss sich in Tirol befinden.

•Förderungen werden für Kinder

gewährt, welche vor dem 2. Sep-

tember des Förderzeitraumes das

zweite bzw. dritte Lebensjahr

vollendet haben.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt

500,00 € unterhalb der Einkom-

mensgrenze „I“ und 300,00 € zwi-

schen der Einkommensgrenze „I“

und „II“.

Förderbare Geburtsdaten

2. September 2013 bis

1. September 2015

ertrinkungsunfällen

vorbeugen

Mit den Sommermonaten beginnt

nun auch die Zeit der Bade- und

Ertrinkungsunfälle. Durchschnitt-

lich ertrinken fünf Kinder unter

15 Jahren pro Jahr in Österreich!

Gerade für Kinder unter fünf Jah-

ren ist die Gefahr sehr hoch.

Im Gegensatz zu Erwachsenen er-

trinken Kinder oft unbemerkt: Sie

schreien und strampeln nicht, sie

ertrinken schnell und lautlos! Das

KFV (Kuratorium für Verkehrs-

sicherheit) appelliert an Erwach-

sene, kleine Kinder in Griffnähe

zu beaufsichtigen! Planschbecken

und Swimmingpools sind entspre-

chend zu sichern.

Lassen Sie Ihre

Kinder NIE in der Nähe von

Wasser unbeaufsichtigt!

Wasser-

spielzeuge wie aufblasbare Tiere,

Schwimmreifen und Luftmatrat-

zen sind keine Schwimmhilfen –

sie schützen nicht vor dem Ertrin-

ken!

kinder nie unbeaufsichtigt in wassernähe lassen.

Foto: kFV

grasschnittentsorgung

Nach den Bestimmungen des Tiro-

ler Abfallwirtschaftsgesetzes ist

Grasschnitt Biomüll und somit

gesondert und ordentlich zu ent-

sorgen –

ihn z. B. an Wegrändern

und in Bächen zu entsorgen ist

nicht zulässig!

Unter Biomüll sind

alle Garten-, Grün- und Küchen-

abfälle zu verstehen, die prinzipiell

kompostiert werden können – ein

Großteil der Virger Haushalte hat

erklärt eine Eigenkompostierung

durchzuführen. Wird keine Eigen-

kompostierung durchgeführt so

können im Gemeindeamt 110 l

Grasschnittsäcke für die ordnungs-

gemäße Entsorgung des anfallen-

den Grasschnittes erworben wer-

den. Diese können im Recycling-

hof abgegeben werden.

Immer wieder kann man neben

Brückenköpfen und an anderen

zugänglichen Stellen im Hochwas-

serabflussbereich von Bächen Ab-

lagerungen von Geäst, Strauch-

und Grünschnitt beobachten. Es

wird darauf hingewiesen, dass sol-

unsere umwelt