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Gemeinde
Virger
Zeitung
tember des im Antragsjahr begon-
nenen Schuljahres einzureichen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haus-
haltsbestätigung der Wohnsitzge-
meinde anzuschließen.
Weitere Voraussetzungen
•Das Haushaltseinkommen darf
die in der Richtlinie festgelegte
Obergrenze nicht überschreiten.
Details finden Sie auf der Home-
page des Landes Tirol.
•Der Hauptwohnsitz des Förder-
nehmers/der Fördernehmerin
muss sich in Tirol befinden.
•Die Schulstarthilfe wird für Kin-
der zwischen dem vollendeten
6. und 15. Lebensjahr gewährt,
die eine Pflichtschule besuchen.
Die Auszahlung des Förderbetra-
ges aufgrund der Förderentschei-
dung erfolgt im Nachhinein ab
Mitte August des Antragsjahres.
kindergeld Plus
Ziel der Förderung ist, einkom-
mensschwache Familien beim Be-
treuungsaufwand für ihre Kinder
zu unterstützen.
Das neue Förderprogramm be-
ginnt mit 1. Juli 2018 und endet
mit 30. Juni 2019. Die Einrei-
chung der Anträge ist nur online
über Homepage des Landes Tirol
(
www.
tirol.gv.at) möglich. Dem
Antrag ist die aktuelle Haushalts-
bestätigung der Wohnsitzge-
meinde anzuschließen. Die Aus-
zahlung des Förderbetrages auf-
grund der Förderentscheidung
erfolgt im Nachhinein.
Weitere Voraussetzungen
•Das Haushaltseinkommen darf
die in der Richtlinie festgelegte
Obergrenze nicht überschreiten.
•Der Hauptwohnsitz des Förder-
nehmers/der Fördernehmerin
muss sich in Tirol befinden.
•Förderungen werden für Kinder
gewährt, welche vor dem 2. Sep-
tember des Förderzeitraumes das
zweite bzw. dritte Lebensjahr
vollendet haben.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt
500,00 € unterhalb der Einkom-
mensgrenze „I“ und 300,00 € zwi-
schen der Einkommensgrenze „I“
und „II“.
Förderbare Geburtsdaten
2. September 2013 bis
1. September 2015
ertrinkungsunfällen
vorbeugen
Mit den Sommermonaten beginnt
nun auch die Zeit der Bade- und
Ertrinkungsunfälle. Durchschnitt-
lich ertrinken fünf Kinder unter
15 Jahren pro Jahr in Österreich!
Gerade für Kinder unter fünf Jah-
ren ist die Gefahr sehr hoch.
Im Gegensatz zu Erwachsenen er-
trinken Kinder oft unbemerkt: Sie
schreien und strampeln nicht, sie
ertrinken schnell und lautlos! Das
KFV (Kuratorium für Verkehrs-
sicherheit) appelliert an Erwach-
sene, kleine Kinder in Griffnähe
zu beaufsichtigen! Planschbecken
und Swimmingpools sind entspre-
chend zu sichern.
Lassen Sie Ihre
Kinder NIE in der Nähe von
Wasser unbeaufsichtigt!
Wasser-
spielzeuge wie aufblasbare Tiere,
Schwimmreifen und Luftmatrat-
zen sind keine Schwimmhilfen –
sie schützen nicht vor dem Ertrin-
ken!
kinder nie unbeaufsichtigt in wassernähe lassen.
Foto: kFV
grasschnittentsorgung
Nach den Bestimmungen des Tiro-
ler Abfallwirtschaftsgesetzes ist
Grasschnitt Biomüll und somit
gesondert und ordentlich zu ent-
sorgen –
ihn z. B. an Wegrändern
und in Bächen zu entsorgen ist
nicht zulässig!
Unter Biomüll sind
alle Garten-, Grün- und Küchen-
abfälle zu verstehen, die prinzipiell
kompostiert werden können – ein
Großteil der Virger Haushalte hat
erklärt eine Eigenkompostierung
durchzuführen. Wird keine Eigen-
kompostierung durchgeführt so
können im Gemeindeamt 110 l
Grasschnittsäcke für die ordnungs-
gemäße Entsorgung des anfallen-
den Grasschnittes erworben wer-
den. Diese können im Recycling-
hof abgegeben werden.
Immer wieder kann man neben
Brückenköpfen und an anderen
zugänglichen Stellen im Hochwas-
serabflussbereich von Bächen Ab-
lagerungen von Geäst, Strauch-
und Grünschnitt beobachten. Es
wird darauf hingewiesen, dass sol-
unsere umwelt