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15

Gemeinde

Virger

Zeitung

nicht durch andere Nischenplatten er-

setzt werden. Die vorhandenen Urnen-

nischenplatten aus Stein dürfen ledig-

lich in entsprechend sorgfältiger Form

beschriftet werden.

Abs. 8

Die Urnennischenplatten aus Metall

der Urnenwände dürfen durch andere

Nischenplatten aus Metall, Stein oder

Glas ersetzt werden. Dabei ist die Ab-

messung von 39/39 cm unbedingt ein-

zuhalten. Alternativ für die Beschrif-

tung kann ein Raumkörper aus Metall,

Stein oder Glas, mit der Abmessung

von 17/39/13 cm (B/H/T) an der

Urnennischenplatte angebracht wer-

den. Die Ausführungen müssen sicher

und dauerhaft sein.

§ 18 Grabmale

Abs. 2

Grabmale müssen standsicher und

dauerhaft errichtet sein. Grabkreuze

und Grabsteine müssen so montiert

werden, dass sie ohne großen Aufwand

demontiert werden können, um beim

Öffnen einer benachbarten Grabstätte

mögliche Beschädigungen zu vermei-

den.

Auf dem Sockel angebrachte Gegen-

stände, wie Laternen, Zusatztafeln für

Inschriften oder sonstige Aufbauten,

müssen ebenfalls so montiert werden,

dass sie ohne großen Aufwand demon-

tiert werden können.

Auf Aufforderung der Gemeinde hat

der Nutzungsberechtigte beim Öffnen

einer benachbarten Grabstätte die

Demontage des Grabkreuzes und der

am Sockel montierten Gegenstände

bzw. des Grabsteines zu veranlassen.

Abs. 7

An den Urnenwänden dürfen keine

Gegenstände (Weihwasserbehälter, La-

ternen, Bilderrahmen, Blumenhalter

etc.) angebracht werden.

Aufgrund der vorgenommenen

Änderungen bitten wir deshalb

nochmals eindringlich, dass bei

einer Restaurierung oder Neuer-

richtung eines Grabmals von der

Friedhofsverwaltung ein Auszug

aus der Friedhofsordnung einge-

holt wird, damit die Vorgaben der

Friedhofsordnung eingehalten wer-

den können.

Jahresrechnung

2017

Der Rechnungsabschluss weist

im ordentlichen Haushalt eine

Einnahmenvorschreibung

von

4,662.700,49 € und eine Ausgaben-

vorschreibung von 4,713.461,61 €

auf, dies ergibt im ordentlichen

Haushalt einen Rechnungsabgang

von 50.761,12 €.

Im außerordentlichen Haushalt

wurden im Jahr 2017 folgende Pro-

jekte abgewickelt: Abschlussarbei-

ten und Ausfinanzierung der

Erweiterung des Ortsfriedhofes

Virgen und die Behebung der

Schäden durch die Muren vom

Mellitzbach und Mitteldorferbach

mit einer gesamt Einnahmenvor-

schreibung von 384.322,08 €

und Ausgabenvorschreibung von

390.059,51 €, dadurch ergibt sich

im außerordentlichen Haushalt

ein

Rechnungsabgang

von

5.737,43 €.

Der Kassenbestand beträgt per

31. Dezember 2017 + 21.521,17 €.

Der Schuldenstand hat sich gegen-

über

dem

Vorjahr

von

3,620.155,14 € durch Neuauf-

nahme eines Darlehens in der

Höhe von 17.000,00 € und Schul-

dentilgung von 577.468,85 € auf

3,059.686,29 € reduziert.

Die Neuaufnahme eines Darle-

hens in der Höhe von 17.000,00 €

betrifft die Finanzierung der Mehr-

kosten der Erweiterung des Orts-

friedhofes.

Der ausgewiesene Schuldenstand

in der Höhe von 3,059.686,29 ist

wie folgt aufgeteilt:

Wasser und

Kanalprojekte ....... 1,952.251,42 €

Schulbau und

Kindergarten ........... 337.087,50 €

Recycling- und

Bauhof .................... 264.062,93 €

Erweiterung

Friedhof .................. 113.355,84 €

Projekt Bauland

Mitteldorf ................ 176.208,00 €

Tauschflächen

Kraftwerk ................ 104.323,94 €

Zubau Feuerwehr-

gerätehaus Löschgruppe

Obermauern .............. 37.136,37 €

Wohnung Wohnpark

Duregger .................... 41.128,53 €

Umbau/Sanierung

Amtsgebäude ............. 34.131,76 €

Der Schuldendienst für Darlehen

von Kanal- und Wasserleitungspro-

jekten wird zur Gänze oder min-

destens zur Hälfte durch Gebüh-

ren oder Entgelte (auch entspre-

chende Annuitätenzuschüsse für

Kanal- und Wasserleitungsdarlehen

nach UFG) abgedeckt.

Der Verschuldungsgrad beträgt bei

Abschluss der Jahresrechnung

2017 65,92 %, 2016 lag dieser bei

54,20 % aufgrund eines niedrige-

ren Schuldendienstes und einem

höheren Ergebnis der laufenden

Gebarung. Der Rücklagenstand

hat sich im Haushaltsjahr 2017 von

2.877,43 € um 1,08 € (Zinsen) auf

2.878,51 € erhöht.

rechnungsabschluss 2017

Einnahmen:

Ausgaben:

Ordentlicher Haushalt:

4,662.700,49 €

4,713.461,61 €

Außerordentlicher Haushalt:

384.322,08 €

390.059,51 €

Gesamthaushalt:

5,047.022,57 €

5,103.521,12 €

Rechnungsergebnis im

ordentlichen Haushalt

:

-

50.761,12 €

Rechnungsergebnis im

außerordentlichen Haushalt

:

- 5.737,43 €

Kassenbestand per 31. Dezember 2017:

21.521,17 €