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Gemeinde
Virger
Zeitung
nicht durch andere Nischenplatten er-
setzt werden. Die vorhandenen Urnen-
nischenplatten aus Stein dürfen ledig-
lich in entsprechend sorgfältiger Form
beschriftet werden.
Abs. 8
Die Urnennischenplatten aus Metall
der Urnenwände dürfen durch andere
Nischenplatten aus Metall, Stein oder
Glas ersetzt werden. Dabei ist die Ab-
messung von 39/39 cm unbedingt ein-
zuhalten. Alternativ für die Beschrif-
tung kann ein Raumkörper aus Metall,
Stein oder Glas, mit der Abmessung
von 17/39/13 cm (B/H/T) an der
Urnennischenplatte angebracht wer-
den. Die Ausführungen müssen sicher
und dauerhaft sein.
§ 18 Grabmale
Abs. 2
Grabmale müssen standsicher und
dauerhaft errichtet sein. Grabkreuze
und Grabsteine müssen so montiert
werden, dass sie ohne großen Aufwand
demontiert werden können, um beim
Öffnen einer benachbarten Grabstätte
mögliche Beschädigungen zu vermei-
den.
Auf dem Sockel angebrachte Gegen-
stände, wie Laternen, Zusatztafeln für
Inschriften oder sonstige Aufbauten,
müssen ebenfalls so montiert werden,
dass sie ohne großen Aufwand demon-
tiert werden können.
Auf Aufforderung der Gemeinde hat
der Nutzungsberechtigte beim Öffnen
einer benachbarten Grabstätte die
Demontage des Grabkreuzes und der
am Sockel montierten Gegenstände
bzw. des Grabsteines zu veranlassen.
Abs. 7
An den Urnenwänden dürfen keine
Gegenstände (Weihwasserbehälter, La-
ternen, Bilderrahmen, Blumenhalter
etc.) angebracht werden.
Aufgrund der vorgenommenen
Änderungen bitten wir deshalb
nochmals eindringlich, dass bei
einer Restaurierung oder Neuer-
richtung eines Grabmals von der
Friedhofsverwaltung ein Auszug
aus der Friedhofsordnung einge-
holt wird, damit die Vorgaben der
Friedhofsordnung eingehalten wer-
den können.
Jahresrechnung
2017
Der Rechnungsabschluss weist
im ordentlichen Haushalt eine
Einnahmenvorschreibung
von
4,662.700,49 € und eine Ausgaben-
vorschreibung von 4,713.461,61 €
auf, dies ergibt im ordentlichen
Haushalt einen Rechnungsabgang
von 50.761,12 €.
Im außerordentlichen Haushalt
wurden im Jahr 2017 folgende Pro-
jekte abgewickelt: Abschlussarbei-
ten und Ausfinanzierung der
Erweiterung des Ortsfriedhofes
Virgen und die Behebung der
Schäden durch die Muren vom
Mellitzbach und Mitteldorferbach
mit einer gesamt Einnahmenvor-
schreibung von 384.322,08 €
und Ausgabenvorschreibung von
390.059,51 €, dadurch ergibt sich
im außerordentlichen Haushalt
ein
Rechnungsabgang
von
5.737,43 €.
Der Kassenbestand beträgt per
31. Dezember 2017 + 21.521,17 €.
Der Schuldenstand hat sich gegen-
über
dem
Vorjahr
von
3,620.155,14 € durch Neuauf-
nahme eines Darlehens in der
Höhe von 17.000,00 € und Schul-
dentilgung von 577.468,85 € auf
3,059.686,29 € reduziert.
Die Neuaufnahme eines Darle-
hens in der Höhe von 17.000,00 €
betrifft die Finanzierung der Mehr-
kosten der Erweiterung des Orts-
friedhofes.
Der ausgewiesene Schuldenstand
in der Höhe von 3,059.686,29 ist
wie folgt aufgeteilt:
Wasser und
Kanalprojekte ....... 1,952.251,42 €
Schulbau und
Kindergarten ........... 337.087,50 €
Recycling- und
Bauhof .................... 264.062,93 €
Erweiterung
Friedhof .................. 113.355,84 €
Projekt Bauland
Mitteldorf ................ 176.208,00 €
Tauschflächen
Kraftwerk ................ 104.323,94 €
Zubau Feuerwehr-
gerätehaus Löschgruppe
Obermauern .............. 37.136,37 €
Wohnung Wohnpark
Duregger .................... 41.128,53 €
Umbau/Sanierung
Amtsgebäude ............. 34.131,76 €
Der Schuldendienst für Darlehen
von Kanal- und Wasserleitungspro-
jekten wird zur Gänze oder min-
destens zur Hälfte durch Gebüh-
ren oder Entgelte (auch entspre-
chende Annuitätenzuschüsse für
Kanal- und Wasserleitungsdarlehen
nach UFG) abgedeckt.
Der Verschuldungsgrad beträgt bei
Abschluss der Jahresrechnung
2017 65,92 %, 2016 lag dieser bei
54,20 % aufgrund eines niedrige-
ren Schuldendienstes und einem
höheren Ergebnis der laufenden
Gebarung. Der Rücklagenstand
hat sich im Haushaltsjahr 2017 von
2.877,43 € um 1,08 € (Zinsen) auf
2.878,51 € erhöht.
rechnungsabschluss 2017
Einnahmen:
Ausgaben:
Ordentlicher Haushalt:
4,662.700,49 €
4,713.461,61 €
Außerordentlicher Haushalt:
384.322,08 €
390.059,51 €
Gesamthaushalt:
5,047.022,57 €
5,103.521,12 €
Rechnungsergebnis im
ordentlichen Haushalt
:
-
50.761,12 €
Rechnungsergebnis im
außerordentlichen Haushalt
:
- 5.737,43 €
Kassenbestand per 31. Dezember 2017:
21.521,17 €