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Gemeinde
Virger
Zeitung
der Wildbach- und Lawinenver-
bauung (WLV), der Bezirksforst-
inspektion und der Gemeinde im
Bereich der Lawinenverbauungen
in Welzelach stattgefunden. Auf-
grund der Beurteilung der Sachver-
ständigen wäre es theoretisch mög-
lich, einen geringeren Teil der Bau-
werke zu entfernen. Die Gemeinde
hat sich allerdings in Abstimmung
mit Experten der WLV entschlos-
sen, mittelfristig keine Bauwerke
zu entfernen. In bestimmten Berei-
chen wurden seitens der WLV
forstliche Maßnahmen zur Er-
höhung der Sicherheit und zusätz-
lichen Schutz des Siedlungsraumes
vorgeschlagen.
schaubeispiel für die gestaltung von urnennischen.
die Friedhofsordnung wurde überarbeitet.
in welzelach werden keine lawinenverbauungen entfernt.
neue
Friedhofsordnung
Aufgrund der Fertigstellung der
Erweiterung des Ortsfriedhofes
Virgen musste die Friedhofsord-
nung überarbeitet werden. Neben
einiger kleiner notwendigen Ab-
änderungen wurden vor allem die
Möglichkeiten der Gestaltung der
Urnennischen am neuen Friedhof
und Regelungen bezüglich am
Grabsockel angebrachten Gegen-
stände, wie Laternen und Zusatz-
tafeln für Inschriften, in der Ge-
meinderatssitzung vom 23. März
2018 beschlossen.
auszug Friedhofs-
ordnung – wichtigste
Änderungen:
§ 8 Särge und Urnen
Die Särge müssen festgefügt und abge-
dichtet sein. Das Material der Särge
muss innerhalb der Ruhezeit verrotten.
Bei der Beisetzung von Aschenurnen in
einem Erdgrab (Reihen- oder Familien-
grab) dürfen nur biologisch abbaubare
Urnen verwendet werden.
§ 16 Gestaltung der Grabstätte
Abs. 7
Die Urnennischenplatten aus Stein der
Urnenwand auf Gp. 1798 dürfen