Previous Page  14 / 72 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 72 Next Page
Page Background

14

Gemeinde

Virger

Zeitung

der Wildbach- und Lawinenver-

bauung (WLV), der Bezirksforst-

inspektion und der Gemeinde im

Bereich der Lawinenverbauungen

in Welzelach stattgefunden. Auf-

grund der Beurteilung der Sachver-

ständigen wäre es theoretisch mög-

lich, einen geringeren Teil der Bau-

werke zu entfernen. Die Gemeinde

hat sich allerdings in Abstimmung

mit Experten der WLV entschlos-

sen, mittelfristig keine Bauwerke

zu entfernen. In bestimmten Berei-

chen wurden seitens der WLV

forstliche Maßnahmen zur Er-

höhung der Sicherheit und zusätz-

lichen Schutz des Siedlungsraumes

vorgeschlagen.

schaubeispiel für die gestaltung von urnennischen.

die Friedhofsordnung wurde überarbeitet.

in welzelach werden keine lawinenverbauungen entfernt.

neue

Friedhofsordnung

Aufgrund der Fertigstellung der

Erweiterung des Ortsfriedhofes

Virgen musste die Friedhofsord-

nung überarbeitet werden. Neben

einiger kleiner notwendigen Ab-

änderungen wurden vor allem die

Möglichkeiten der Gestaltung der

Urnennischen am neuen Friedhof

und Regelungen bezüglich am

Grabsockel angebrachten Gegen-

stände, wie Laternen und Zusatz-

tafeln für Inschriften, in der Ge-

meinderatssitzung vom 23. März

2018 beschlossen.

auszug Friedhofs-

ordnung – wichtigste

Änderungen:

§ 8 Särge und Urnen

Die Särge müssen festgefügt und abge-

dichtet sein. Das Material der Särge

muss innerhalb der Ruhezeit verrotten.

Bei der Beisetzung von Aschenurnen in

einem Erdgrab (Reihen- oder Familien-

grab) dürfen nur biologisch abbaubare

Urnen verwendet werden.

§ 16 Gestaltung der Grabstätte

Abs. 7

Die Urnennischenplatten aus Stein der

Urnenwand auf Gp. 1798 dürfen