Previous Page  14 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 36 Next Page
Page Background

Seite 14 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2018

Zahl von zeitlich auseinanderliegenden Veranstal-

tungen berechtigen (Abonnements, Dauer-, Zeit-,

Dutzendkarten und dergleichen), ist die Steuer

unter Zugrundelegung des Preises der entspre-

chenden Einzelkarte nach der Zahl der zuge-

sicherten Veranstaltungen zu berechnen. Ist diese

Zahl unbestimmt, so ist die Steuer nach dem Preis

der Gesamtkarte zu berechnen.

(2) Für Karten, die mehrere Personen zum Eintritt be-

rechtigen, ist die Steuer nach deren Zahl zu be-

rechnen. Ist diese Zahl unbestimmt (Familien-,

Wagenkarten und dergleichen), so ist sie mit fünf

anzunehmen. Zugrunde zu legen ist der Preis der

entsprechenden Einzelkarte.

§ 4

Nachweis, Entstehen, Fälligkeit der Steuerschuld

(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Ausgabe der

Karten. Die Ausgabe ist vollendet mit der Über-

tragung des Eigentums an der Karte. Die Steuer-

schuld mindert sich nach Zahl und Preis derjeni-

gen Karten, die gegen Erstattung des vollen Prei-

ses zurückgenommen worden sind.

(2) Über die ausgegebenen Karten hat der Unternehmer

der Veranstaltung für jede Veranstaltung einen Nach-

weis zu führen, der drei Monate lang aufzubewahren

und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen ist.

(3) Die Gemeinde setzt die Steuer nach Abschluss

ihrer Ermittlungen fest und teilt sie dem zahlungs-

pflichtigen Unternehmer mit. Hiezu bedarf es kei-

nes schriftlichen Bescheides oder Zahlungsauftra-

ges. Wenn die Gemeinde nicht anderes vor-

schreibt, wird die Steuerschuld mit Ablauf von

zwei Werktagen nach der Mitteilung an den zah-

lungspflichtigen Unternehmer fällig.

§ 5

Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist der Teilnehmer an einer steu-

erpflichtigen Veranstaltung.

(2) Der Unternehmer der Veranstaltung ist verpflichtet,

die Steuer von den Teilnehmern an der Veranstaltung

im Namen und für Rechnung der Gemeinde einzu-

heben und an diese abzuführen. Er haftet für die Ein-

hebung undAbfuhr der von den Teilnehmern geschul-

deten Steuer. Wer zur Anmeldung der Veranstaltung

verpflichtet ist, ohne selbst Unternehmer zu sein, haf-

tet neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner.

§ 6

Ausnahmen

Ausgenommen von der Einhebung einer Kartensteuer

sind Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln

des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regel-

mäßige Zuschüsse erhalten, sowie für Ausspielungen

gemäß § 2 des Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl.

Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.

107/2017, durch Konzessionäre und Bewilligungs-

inhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG.

Artikel III

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit demAblauf des Tages des

Anschlages an der Amtstafel in Kraft. Gleichzeitig

tritt die Vergnügungssteuerverordnung der Gemeinde

Dölsach vom 13. Dezember 2017 außer Kraft.

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Er-

gebnis der Angebotsöffnung vom 1. Dezember 2017

für das

Tanklöschfahrzeug

zur Kenntnis.

GIMAEX GmbH., Dobl ...................... 357.991,42 €

ROSENBAUER Österreich GmbH.,

Leonding .............................................. 373.647,82 €

Derzeit werden die Angebote durch den Landes-

feuerwehrverband geprüft. Eine Vergabe wird, nach

Abklärung finanzieller Angelegenheiten, erst bei der

nächsten GR-Sitzung möglich sein.

Der

Bericht des Überprüfungsausschusses

über die

Prüfung der Gemeindekasse vom 27. Dezember 2017

wird vom Überprüfungsausschussobmann Werner

Greil vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis

genommen.

GVWerner Greil lobt die verrichtete Arbeit und dankt

den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord-

nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim-

mig genehmigt.

– Vize-Bgm. Martin Mayerl bringt einen Wunsch der

Obfrau des

Familienverbandes

zur Kenntnis, wo-

nach der Park oberhalb des Feuerwehrhauses „akti-

viert“ werden sollte. Nach einigen Wortmeldungen

gelangt der Gemeinderat zur Auffassung, zuerst die

Vorstellungen des Familienverbandes zu hinter-

fragen und in der Folge darüber zu beraten.

– GVWerner Greil fragt nach, wie es mit der Einfüh-

rung von

Straßennamen

weiter gehen soll. Der

Bürgermeister versichert, dass dies Thema bei einer

der nächsten Vorstandssitzungen werden soll.

– GV Werner Greil fragt nach, ob das Gemeindeamt

bereits an das

schnelle Internet

angeschlossen ist.

AL Josef Steiner antwortet damit, dass der Haus-

anschluss für die KW 7 geplant sei.