Seite 14 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2018
Zahl von zeitlich auseinanderliegenden Veranstal-
tungen berechtigen (Abonnements, Dauer-, Zeit-,
Dutzendkarten und dergleichen), ist die Steuer
unter Zugrundelegung des Preises der entspre-
chenden Einzelkarte nach der Zahl der zuge-
sicherten Veranstaltungen zu berechnen. Ist diese
Zahl unbestimmt, so ist die Steuer nach dem Preis
der Gesamtkarte zu berechnen.
(2) Für Karten, die mehrere Personen zum Eintritt be-
rechtigen, ist die Steuer nach deren Zahl zu be-
rechnen. Ist diese Zahl unbestimmt (Familien-,
Wagenkarten und dergleichen), so ist sie mit fünf
anzunehmen. Zugrunde zu legen ist der Preis der
entsprechenden Einzelkarte.
§ 4
Nachweis, Entstehen, Fälligkeit der Steuerschuld
(1) Die Steuerschuld entsteht mit der Ausgabe der
Karten. Die Ausgabe ist vollendet mit der Über-
tragung des Eigentums an der Karte. Die Steuer-
schuld mindert sich nach Zahl und Preis derjeni-
gen Karten, die gegen Erstattung des vollen Prei-
ses zurückgenommen worden sind.
(2) Über die ausgegebenen Karten hat der Unternehmer
der Veranstaltung für jede Veranstaltung einen Nach-
weis zu führen, der drei Monate lang aufzubewahren
und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen ist.
(3) Die Gemeinde setzt die Steuer nach Abschluss
ihrer Ermittlungen fest und teilt sie dem zahlungs-
pflichtigen Unternehmer mit. Hiezu bedarf es kei-
nes schriftlichen Bescheides oder Zahlungsauftra-
ges. Wenn die Gemeinde nicht anderes vor-
schreibt, wird die Steuerschuld mit Ablauf von
zwei Werktagen nach der Mitteilung an den zah-
lungspflichtigen Unternehmer fällig.
§ 5
Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Teilnehmer an einer steu-
erpflichtigen Veranstaltung.
(2) Der Unternehmer der Veranstaltung ist verpflichtet,
die Steuer von den Teilnehmern an der Veranstaltung
im Namen und für Rechnung der Gemeinde einzu-
heben und an diese abzuführen. Er haftet für die Ein-
hebung undAbfuhr der von den Teilnehmern geschul-
deten Steuer. Wer zur Anmeldung der Veranstaltung
verpflichtet ist, ohne selbst Unternehmer zu sein, haf-
tet neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner.
§ 6
Ausnahmen
Ausgenommen von der Einhebung einer Kartensteuer
sind Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln
des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regel-
mäßige Zuschüsse erhalten, sowie für Ausspielungen
gemäß § 2 des Glücksspielgesetzes (GSpG), BGBl.
Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.
107/2017, durch Konzessionäre und Bewilligungs-
inhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG.
Artikel III
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit demAblauf des Tages des
Anschlages an der Amtstafel in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Vergnügungssteuerverordnung der Gemeinde
Dölsach vom 13. Dezember 2017 außer Kraft.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Er-
gebnis der Angebotsöffnung vom 1. Dezember 2017
für das
Tanklöschfahrzeug
zur Kenntnis.
GIMAEX GmbH., Dobl ...................... 357.991,42 €
ROSENBAUER Österreich GmbH.,
Leonding .............................................. 373.647,82 €
Derzeit werden die Angebote durch den Landes-
feuerwehrverband geprüft. Eine Vergabe wird, nach
Abklärung finanzieller Angelegenheiten, erst bei der
nächsten GR-Sitzung möglich sein.
Der
Bericht des Überprüfungsausschusses
über die
Prüfung der Gemeindekasse vom 27. Dezember 2017
wird vom Überprüfungsausschussobmann Werner
Greil vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
GVWerner Greil lobt die verrichtete Arbeit und dankt
den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Der Aufnahme nachstehender Punkte in die Tagesord-
nung wird zugestimmt und die Behandlung einstim-
mig genehmigt.
– Vize-Bgm. Martin Mayerl bringt einen Wunsch der
Obfrau des
Familienverbandes
zur Kenntnis, wo-
nach der Park oberhalb des Feuerwehrhauses „akti-
viert“ werden sollte. Nach einigen Wortmeldungen
gelangt der Gemeinderat zur Auffassung, zuerst die
Vorstellungen des Familienverbandes zu hinter-
fragen und in der Folge darüber zu beraten.
– GVWerner Greil fragt nach, wie es mit der Einfüh-
rung von
Straßennamen
weiter gehen soll. Der
Bürgermeister versichert, dass dies Thema bei einer
der nächsten Vorstandssitzungen werden soll.
– GV Werner Greil fragt nach, ob das Gemeindeamt
bereits an das
schnelle Internet
angeschlossen ist.
AL Josef Steiner antwortet damit, dass der Haus-
anschluss für die KW 7 geplant sei.