Mai 2018 Dölsacher Dorfzeitung Seite 11
Das Protokoll der Sitzung vom 13. Dezember 2017
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Der
Winterdienst
war heuer stärker als in den ver-
gangenen Jahren. Da Herr Siegfried Plankensteiner
(vulgo Angerer) den Winterdienst für Görtschach
nicht mehr übernommen hat, hat man eine Über-
gangslösung mit Hans Gumpitsch gefunden.
GR Steinbauer lobt den guten Winterdienst, vor
allem für den Bereich Göriach.
– Die starken Niederschläge haben zu einem kleinen
Hangrutsch
im Bereich Laura Kastner in Gödnach
geführt. Der Vorfall wurde der Wildbach- und Lawi-
nenverbauung gemeldet.
– Für den Gewerbegrund (Mischgebiet) im
Kapau-
ner-Feld
gibt es einen Kaufinteressenten. Die Firma
IQ-Bürotechnik aus Oberösterreich (hat Büro-
systeme Obwexer & Habian in Lienz übernommen)
will dort ein Betriebsgebäude errichten.
– Mit der
GGAG Göriach
soll eine einvernehmliche
Trennung erfolgen. Dies wird Thema bei einer der
nächsten Vorstandssitzungen werden. Die Aufarbei-
tung mit der GGAG Stribach soll im Anschluss er-
folgen.
– Das Nationalparkprojekt
„Römerwege“
wird mit
den Gemeinden Dölsach und Iselsberg-Stronach ge-
startet.
– Bezüglich der
Verkehrsregelung
im Bereich der
B 107 (Überholverbot) werden nun seitens der Be-
hörde Zählungen veranlasst.
In diesem Zusammenhang informiert Vize-Bgm.
Martin Mayerl, dass auch die Abfahrt Göriach (Kof-
ler) gefährlich ist.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gste. 169/3, 395 und 396, KG Stribach (Michael
Halbfurter).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Im Zuge der Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass
die Festlegung HG zu niedrig gewählt wurde. Vom
nördlichsten zum südlichsten Bauplatz besteht in der
Natur ein Höhenunterschied von rd. 2 m. Nachste-
hende Änderung des Bebauungsplanes wird daher er-
forderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 169/3, 395 und 396, KG
Stribach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung
der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-
Mayr-Elwischger vom 25. Jänner 2018, Zahl
707v169-3BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 31. Jänner bis einschließlich 1. März
2018, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. .110, 227/4, 227/5, 914 und 915, alle KG
Dölsach (Martin Korber u. a.).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan
um eine Wohnanlage zu errichten. Der gültige Bebau-
ungsplan hat allerdings nicht sämtliche Festlegungen
der beabsichtigten Planung berücksichtigt, sodass
nachstehende Änderung des Bebauungsplanes erfor-
derlich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und
ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Nr. 227/4, 227/5, 914, 915 und .110, KG Döl-
sach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 24. Jänner 2018, Zahl 707v227-
5EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 31. Jänner bis einschließlich 1. März 2018, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 29. JÄNNER 2018