Previous Page  9 / 41 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 41 Next Page
Page Background

9

AUS DEM GEMEINDERAT

Sitzung vom 21. Dezember 2017

+

Antrag des Ausschusses MITEINANDER auf Beschlussfassung eines Mo-

bilitätszuschusses

Nach einer kurzen Debatte beschließt der Gemeinderat, ab dem Jahr 2018 allen

Leisacher/innen auf einen Antrag hin einen Mobilitätszuschuss wie folgt zu

gewähren, wobei als Nachweis des geringen Einkommens die Vorlage einer Rezept-

gebührenbefreiung erforderlich ist. Dieser Beschluss ist für drei Jahre gültig und

erfolgt bei der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2019 eine Evaluierung:

Zone I, Bereich Alte Straße / Leisach Dorf .............................................. 150,00 €

Zone II, Bereich Drausiedlung / Gries (südlich der Eisenbahn) .................. 200,00 €

Zone III, Bereich Burgfrieden................................................................. 250,00 €

+

Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2018

Nach einer längeren Debatte verordnet der Gemeinderat über Antrag des Bürger-

meisters folgende Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2018:

Artikel I

Die

Kanalgebührenordnung

der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002,

wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie folgt

geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

– die

Anschlussgebühr

nach § 3 Abs. 3 beträgt ............................ 5,46 € je m³

der Bemessungsgrundlage

– die

Mindestanschlussgebühr

nach § 3 Abs. 3 beträgt ................. 4.369,68 €

– die

Benutzungsgebühr

nach § 5 Abs. 2 beträgt.......................... 2,72 € je m³

Wasserverbrauch.

Artikel II

Die

Wasserleitungsgebührenverordnung

der Gemeinde Leisach vom

17. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2008, wird

aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie folgt geändert

(alle Beträge inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

– die

Anschlussgebühr

nach § 3 Abs. 2 beträgt ............................. 2,62 € je m³

der Bemessungsgrundlage

– die

Anschlussgebühr für Schwimmbecken

beträgt ............... 32,05 € je m³

der Bemessungsgrundlage,

– die

Mindestanschlussgebühr

nach § 3 Abs. 2 beträgt ................. 1.335,87 €

– die

Wasser(benützungs)gebühr

nach § 4 Abs. 2 beträgt ........... 0,99 € je m³

Wasserverbrauch

Artikel III

Die

Abfallgebührenverordnung

der Gemeinde Leisach vom 28. November

2002 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie

folgt geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

– die Grundgebühren nach § 3 Abs. 1b,

beim Müllsacksystem:

Restmüll: 40-Liter-Sack .............................................................................. 3,79 €

Restmüll: 70-Liter-Sack .............................................................................. 6,49 €

Bei Nachkauf eines 70-Liter-Sackes ............................................................ 5,51 €