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AUS DEM GEMEINDERAT
Sitzung vom 21. Dezember 2017
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Antrag des Ausschusses MITEINANDER auf Beschlussfassung eines Mo-
bilitätszuschusses
Nach einer kurzen Debatte beschließt der Gemeinderat, ab dem Jahr 2018 allen
Leisacher/innen auf einen Antrag hin einen Mobilitätszuschuss wie folgt zu
gewähren, wobei als Nachweis des geringen Einkommens die Vorlage einer Rezept-
gebührenbefreiung erforderlich ist. Dieser Beschluss ist für drei Jahre gültig und
erfolgt bei der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2019 eine Evaluierung:
Zone I, Bereich Alte Straße / Leisach Dorf .............................................. 150,00 €
Zone II, Bereich Drausiedlung / Gries (südlich der Eisenbahn) .................. 200,00 €
Zone III, Bereich Burgfrieden................................................................. 250,00 €
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Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2018
Nach einer längeren Debatte verordnet der Gemeinderat über Antrag des Bürger-
meisters folgende Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1. Jänner 2018:
Artikel I
Die
Kanalgebührenordnung
der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002,
wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie folgt
geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
– die
Anschlussgebühr
nach § 3 Abs. 3 beträgt ............................ 5,46 € je m³
der Bemessungsgrundlage
– die
Mindestanschlussgebühr
nach § 3 Abs. 3 beträgt ................. 4.369,68 €
– die
Benutzungsgebühr
nach § 5 Abs. 2 beträgt.......................... 2,72 € je m³
Wasserverbrauch.
Artikel II
Die
Wasserleitungsgebührenverordnung
der Gemeinde Leisach vom
17. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2008, wird
aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie folgt geändert
(alle Beträge inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
– die
Anschlussgebühr
nach § 3 Abs. 2 beträgt ............................. 2,62 € je m³
der Bemessungsgrundlage
– die
Anschlussgebühr für Schwimmbecken
beträgt ............... 32,05 € je m³
der Bemessungsgrundlage,
– die
Mindestanschlussgebühr
nach § 3 Abs. 2 beträgt ................. 1.335,87 €
– die
Wasser(benützungs)gebühr
nach § 4 Abs. 2 beträgt ........... 0,99 € je m³
Wasserverbrauch
Artikel III
Die
Abfallgebührenverordnung
der Gemeinde Leisach vom 28. November
2002 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. Dezember 2017 wie
folgt geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
– die Grundgebühren nach § 3 Abs. 1b,
beim Müllsacksystem:
Restmüll: 40-Liter-Sack .............................................................................. 3,79 €
Restmüll: 70-Liter-Sack .............................................................................. 6,49 €
Bei Nachkauf eines 70-Liter-Sackes ............................................................ 5,51 €