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AUS DEM GEMEINDERAT
§ 2
Höhe der Steuer
(1) Die Vergnügungssteuer beträgt für
a.Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. a des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017
50,00 € je Automat,
wenn am Aufstellungsort mehr als drei Spielautomaten in
einer organisatorischen Einheit zusammengefasst sind,
100,00 € je Automat;
b.Spielautomaten nach § 2 Abs. 2 lit. b und Glücksspielautomaten nach § 2 Abs. 3
des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017
700,00 €- je Automat,
wenn am
Aufstellungsort mehr als drei Spiel- bzw. Glücksspielautomaten in einer organisatori-
schen Einheit zusammengefasst sind,
1.400,00 € je Automat;
c.Wettterminals
150,00 € pro Apparat.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuerverordnung der Gemeinde Leisach
vom 24. Februar 2000 außer Kraft.
+
Allfällige Beschlussfassung einer Resolution anlässlich der Abschaffung
des Pflegeregresses
Anlässlich der Abschaffung des Pflegeregresses beschließt der Gemeinderat über
Antrag des Bürgermeisters eine Resolution (siehe
http://leisach.gv.at/index.php/amtstafel).
+
Festlegung des Mittelfrist- bzw. Investitionsplanes für die Jahre 2019 bis
2022
Hinsichtlich des festzulegenden Mittelfrist- und Investitionsplanes für die nächsten vier
Jahre beschließt der Gemeinderat nach einer längeren Beratung einhellig, diesen wie
folgt festzulegen:
Projekt: Wildbachverbauung Dorfbach/Moosebach
Investitionssumme im Jahr 2019: 104.000,00 €
Projekt: Freibad/Sportanlage:
Investitionssummen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und
2022 jeweils 200.000,00 €;
Projekt: Baulandgewinnung:
Investitionssummen in den Jahren 2019, 2020 und 2021
jeweils 200.000,00 €;
Projekt: Straßensanierung:
Investitionssumme in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils
100.000,00 €
Projekt: LWL Ortsnetz
Investitionssumme im Jahr 2019 bis 2022 je 50.000,00 €
Projekt: Bauhoferweiterung
Investitionssumme im Jahr 2019: 400.000,00 € und im
Jahr 2020: 250.000,00 €
Projekt: Gebäudesanierungen (Waschkuchlhaus und Krampus-
Häuschen)
Investitionssumme im Jahr 2019: 200.000,00 € und im
Jahr 2020: 100.000,00 €