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Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages für das Jahr 2018
Nach einiger Beratung legt der Gemeinderat den Haushalt der Gemeinde Leisach für
das Jahr 2018 wie folgt:
AUS DEM GEMEINDERAT
Außerordentlicher Haushalt:
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben
Gr. 3
Proj. I
„Gemeindehaus NEU“ 500.000 € 500.000 €
Gr. 6
Proj. II
„Gemeindestraßensanierungen“ 380.000 € 380.000 €
Gr. 6
Proj. III
„Wildbachverbauung Dorfbach-Moosebach“ 134.000 € 134.000 €
Gr. 6
Proj. IV
„Errichtung des LWL Ortsnetzes Leisach“ 50.000 € 50.000 €
Gr. 6
Proj. V
„Bushaltestellen“ 100.000 € 100.000 €
Gr. 8
Proj. VI
„Erweiterung Lagerfl. Gemeindebauhof“ 150.000 € 150.000 €
Gr. 8
Proj. VII
„Heiznetzwerk Dorfkern-Abgang Vorjahr“ 45.000 € 45.000 €
Gr. 6
Proj. VIII
„Baulandgewinnung“ 200.000 € 200.000 €
Summe außerordentlicher Haushalt 1,559.000 € 1,559.000 €
Gesamtsumme, ordentlicher und
außerordentlicher Haushalt 3,483.500 € 3,483.500 €
Ordentlicher Haushalt:
Gr. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben
0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung 3.400 € 232.100 €
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 49.100 € 85.800 €
2 Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft 72.100 € 231.900 €
3 Kunst, Kultur und Kultus 4.100 € 126.800 €
4 Soz. Wohlfahrt und Wohnbauförderung 9.400 € 186.800 €
5 Gesundheit 171.500 €
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 4.800 € 77.100 €
7 Wirtschaftsförderung 11.100 €
8 Dienstleistungen 638.300 € 527.200 €
9 Finanzwirtschaft 1,075.600 € 232.400 €
Rechnungsergebnis des Vorjahres 25.900 €
Summe ordentlicher Haushalt 1,882.700 € 1,882.700 €
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Neuverordnung der Vergnügungssteuer für die Gemeinde Leisach:
über Antrag des Bürgermeisters erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung:
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom
21. Dezember 2017 über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
Aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, LGBl. Nr. 87/2017,
wird verordnet:
§ 1
Steuergegenstand
Für das Aufstellen von Spielautomaten, Glücksspielautomaten und Wettterminals wird
für jeden angefangenen Monat eine Vergnügungssteuer erhoben.