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Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages für das Jahr 2018

Nach einiger Beratung legt der Gemeinderat den Haushalt der Gemeinde Leisach für

das Jahr 2018 wie folgt:

AUS DEM GEMEINDERAT

Außerordentlicher Haushalt:

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben

Gr. 3

Proj. I

„Gemeindehaus NEU“ 500.000 € 500.000 €

Gr. 6

Proj. II

„Gemeindestraßensanierungen“ 380.000 € 380.000 €

Gr. 6

Proj. III

„Wildbachverbauung Dorfbach-Moosebach“ 134.000 € 134.000 €

Gr. 6

Proj. IV

„Errichtung des LWL Ortsnetzes Leisach“ 50.000 € 50.000 €

Gr. 6

Proj. V

„Bushaltestellen“ 100.000 € 100.000 €

Gr. 8

Proj. VI

„Erweiterung Lagerfl. Gemeindebauhof“ 150.000 € 150.000 €

Gr. 8

Proj. VII

„Heiznetzwerk Dorfkern-Abgang Vorjahr“ 45.000 € 45.000 €

Gr. 6

Proj. VIII

„Baulandgewinnung“ 200.000 € 200.000 €

Summe außerordentlicher Haushalt 1,559.000 € 1,559.000 €

Gesamtsumme, ordentlicher und

außerordentlicher Haushalt 3,483.500 € 3,483.500 €

Ordentlicher Haushalt:

Gr. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben

0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung 3.400 € 232.100 €

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 49.100 € 85.800 €

2 Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft 72.100 € 231.900 €

3 Kunst, Kultur und Kultus 4.100 € 126.800 €

4 Soz. Wohlfahrt und Wohnbauförderung 9.400 € 186.800 €

5 Gesundheit 171.500 €

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 4.800 € 77.100 €

7 Wirtschaftsförderung 11.100 €

8 Dienstleistungen 638.300 € 527.200 €

9 Finanzwirtschaft 1,075.600 € 232.400 €

Rechnungsergebnis des Vorjahres 25.900 €

Summe ordentlicher Haushalt 1,882.700 € 1,882.700 €

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Neuverordnung der Vergnügungssteuer für die Gemeinde Leisach:

über Antrag des Bürgermeisters erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom

21. Dezember 2017 über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

Aufgrund des § 1 des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, LGBl. Nr. 87/2017,

wird verordnet:

§ 1

Steuergegenstand

Für das Aufstellen von Spielautomaten, Glücksspielautomaten und Wettterminals wird

für jeden angefangenen Monat eine Vergnügungssteuer erhoben.