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ummer
58 - D
ezember
2017
G
emeinde
fangen) die Auszahlung ei-
ner Entschädigung in der
Höhe von € 400,-- an die El-
ternvertreterin Frau Andrea
Webhofer-Frank für die Pro-
jektbegleitung bei der Neu-
gestaltung des Kindergarten-
spielplatzes genehmigt.
Aus der Sitzung vom
13.09.2017
Erste Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungs-
konzeptes der Gemein-
de Gaimberg
(gesonderte
Kundmachung erfolgt nach
aufsichtsbehördlicher Geneh-
migung durch das ATLR)
Der Gemeinderat Gaimberg
hat gemäß den Bestimmun-
gen des Tiroler Raumord-
nungsgesetz 2016 die erste
Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der
Gemeinde Gaimberg unter
ausdrücklicher Bezugnahme
auf den Endbericht des Raum-
planers Dr. Thomas Kranebit-
ter vom 01.08.2017 über das
Ergebnis der Umweltprüfung
beschlossen. Die zusam-
menfassende Erklärung, wie
Umwelterwägungen in den
Plan einbezogen wurden und
aus welchen Gründen der
angenommene Plan nach der
Durchführung einer alternati-
ven Prüfung gewählt wurde,
ist gemäß § 9 Abs. 3 Umwelt-
prüfungsgesetz - TUP, LGBl.
Nr. 34/2005, zuletzt geändert
LGBl. Nr. 130/2013, im Inter-
net unter der Adresse www.
sonnendoerfer.at/gaimberg(unter Amtstafel) zugänglich.
Mittelfristige Investitions-
und Finanzplanung
Der Gemeinderat hat einstim-
mig beschlossen, folgende
Vorhaben in die Investitions-
bzw. Finanzplanung 2018
aufzunehmen und dafür ent-
sprechende
Bedarfszuwei-
sungen zu beantragen:
Turnsaal Volksschule Gra-
fendorf (€ 1.050.000,--), Stra-
ßensanierungen/Straßenbau
(€ 100.000,--), Erschließung
Baugründe Peheim/Zetters-
feldstraße (Bedarfszuweisung
von € 50.000,-- zugesagt),
Ausbau Breitband-Internet
(eigene Bundes- und Landes-
förderung - siehe Finanzie-
rungsplan).
Projektierung Erschließung
Baugründe Lugger/Peheim
Zettersfeldstraße
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig die Fa. Tragwerks-
planung Tagger, 9900 Lienz,
für die Baulanderschließung
Lugger-Peheim
beauftragt
(Auftragssumme: € 18.050,--
netto). Umfang der Leistun-
gen: straßenbauliches Ein-
reichprojekt;
Erweiterung
der Wasserversorgungsanla-
ge und des Abwasserkanals
(wasserrechtliche Einreich-
projekte);
Ausschreibung
Straßenbau, WVA und ABA;
Bauaufsicht; Baustellenkoor-
dination;
Neuerlassung einer Verord-
nung über die Erhebung
eines
Erschließungsbei-
trages
(siehe auch geson-
derte Kundmachung der Ver-
ordnung vom 14.09.2017)
Nach § 5 Abs. 2 des Tiroler
Verkehrsaufschließungsab-
gabengesetzes 2011, LGBl.
Nr. 58, hat die Landesregie-
rung durch Verordnung für
jede Gemeinde den Erschlie-
ßungskostenfaktor festzule-
gen. Dieser setzt sich aus den
Kosten für die Herstellung
von einem Quadratmeter
staubfreier Fahrbahnfläche
mittlerer Befestigung im ebe-
nen Gelände mit Oberflä-
chenentwässerung im landes-
weiten Durchschnitt und 10
v. H. des ortsüblichen Durch-
schnittspreises für einen
Quadratmeter
bebaubaren
Grundes in der jeweiligen
Gemeinde zusammen.
Die Tiroler Landesregierung
hat am 16.12.2014 eine neue
Verordnung über die Fest-
legung der Erschließungs-
kostenfaktoren erlassen, die
eine Anpassung der Erschlie-
ßungskostenfaktoren auf Ba-
sis der aktuellen Baukosten
im landesweiten Durchschnitt
sowie der aktuellen Durch-
schnittspreise für Bauland
in der jeweiligen Gemeinde
zum Inhalt hat. Für die Ge-
meinde Gaimberg wurde der
Erschließungskostenfaktor
mit € 170,-- festgelegt.
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig auf Grund der Be-
stimmungen des Tiroler
Verkehrsaufschließungs-
abgabengesetzes 2011 eine
neue Verordnung über die Er-
hebung eines Erschließungs-
beitrages erlassen, die einen
Verweis auf die nunmehr in
Geltung stehende Verordnung
über die Festsetzung der Er-
schließungskostenfaktoren,
LGBl.Nr. 184/2014, enthält.
Die Höhe des Erschließungs-
beitragssatzes wurde gemäß §
7 Abs. 3 TVAG 2011 für das
gesamte Gemeindegebiet mit
2,33 v.H. des von der Tiroler
Landesregierung durch Ver-
ordnung vom 16.12.2014,
LGBl. Nr. 184/2014, für die
Gemeinde Gaimberg festge-
legten Erschließungskosten-
faktors bestimmt. Der festzu-
setzende Hundertsatz wurde
so gewählt, dass sich der aus
dem Erschließungsbeitrags-
satz errechnete Eurobetrag
im Vergleich zum bisherigen
nicht geändert hat.
Grundtausch - öffentliches
Gut Gemeinde Gaimberg
und Fa. Wertel Holding
Der Gemeinderat hat einstim-
mig einen Grundtausch zwi-
schen der Fa. Wertel Holding
(Gp. 213/4 KG Untergaim-
berg) und dem öffentlichen
Gut der Gemeinde Gaimberg
(Gpn. 373/2 und 213/5 bei-
de KG Untergaimberg) ge-
nehmigt. Es handelt sich um
eine Tauschfläche von ca. 9
m². Damit soll ein geplanter
Zubau bei der Tischlerei An-
dreas Großlercher ermöglicht
werden.
LWL-Breitbandausbau
-
Finanzierungsplan
Der Gemeinderat hat fol-
genden Finanzierungsplan für
das Projekt „LWL-Breitband-
Ausbau“ beschlossen:
Schülerbeförderung
im
Gelegenheitsverkehr nach
Obergaimberg
Der Gemeinderat hat ein-
LWL-Breitbandausbau
Vorläufige Gesamtkosten
€
623.700,00
Gesamtfinanzierungsplan (2016 – 2018)
Förderung BUND (50 % lt. Förderrichtlinie)
€
311.800,00
Förderung LAND TIROL
€
215.900,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
96.000,00
Summe
€
623.700,00
Teilfinanzierungsplan 2016
Förderung BUND
€
0,00
Förderung LAND TIROL
€
60.000,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
20.600,00
Summe
€
80.600,00
Teilfinanzierungsplan 2017
Förderung BUND
€
115.300,00
Förderung LAND TIROL
€
57.700,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
0,00
Summe
€
173.000,00
Teilfinanzierungsplan 2018
Förderung BUND
€
196.500,00
Förderung LAND TIROL
€
98.200,00
Ordentlicher Haushalt Gemeinde
€
75.400,00
Summe
€
370.100,00