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ummer

58 - D

ezember

2017

G

emeinde

fangen) die Auszahlung ei-

ner Entschädigung in der

Höhe von € 400,-- an die El-

ternvertreterin Frau Andrea

Webhofer-Frank für die Pro-

jektbegleitung bei der Neu-

gestaltung des Kindergarten-

spielplatzes genehmigt.

Aus der Sitzung vom

13.09.2017

Erste Fortschreibung des

örtlichen Raumordnungs-

konzeptes der Gemein-

de Gaimberg

(gesonderte

Kundmachung erfolgt nach

aufsichtsbehördlicher Geneh-

migung durch das ATLR)

Der Gemeinderat Gaimberg

hat gemäß den Bestimmun-

gen des Tiroler Raumord-

nungsgesetz 2016 die erste

Fortschreibung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes der

Gemeinde Gaimberg unter

ausdrücklicher Bezugnahme

auf den Endbericht des Raum-

planers Dr. Thomas Kranebit-

ter vom 01.08.2017 über das

Ergebnis der Umweltprüfung

beschlossen. Die zusam-

menfassende Erklärung, wie

Umwelterwägungen in den

Plan einbezogen wurden und

aus welchen Gründen der

angenommene Plan nach der

Durchführung einer alternati-

ven Prüfung gewählt wurde,

ist gemäß § 9 Abs. 3 Umwelt-

prüfungsgesetz - TUP, LGBl.

Nr. 34/2005, zuletzt geändert

LGBl. Nr. 130/2013, im Inter-

net unter der Adresse www.

sonnendoerfer.at/gaimberg

(unter Amtstafel) zugänglich.

Mittelfristige Investitions-

und Finanzplanung

Der Gemeinderat hat einstim-

mig beschlossen, folgende

Vorhaben in die Investitions-

bzw. Finanzplanung 2018

aufzunehmen und dafür ent-

sprechende

Bedarfszuwei-

sungen zu beantragen:

Turnsaal Volksschule Gra-

fendorf (€ 1.050.000,--), Stra-

ßensanierungen/Straßenbau

(€ 100.000,--), Erschließung

Baugründe Peheim/Zetters-

feldstraße (Bedarfszuweisung

von € 50.000,-- zugesagt),

Ausbau Breitband-Internet

(eigene Bundes- und Landes-

förderung - siehe Finanzie-

rungsplan).

Projektierung Erschließung

Baugründe Lugger/Peheim

Zettersfeldstraße

Der Gemeinderat hat ein-

stimmig die Fa. Tragwerks-

planung Tagger, 9900 Lienz,

für die Baulanderschließung

Lugger-Peheim

beauftragt

(Auftragssumme: € 18.050,--

netto). Umfang der Leistun-

gen: straßenbauliches Ein-

reichprojekt;

Erweiterung

der Wasserversorgungsanla-

ge und des Abwasserkanals

(wasserrechtliche Einreich-

projekte);

Ausschreibung

Straßenbau, WVA und ABA;

Bauaufsicht; Baustellenkoor-

dination;

Neuerlassung einer Verord-

nung über die Erhebung

eines

Erschließungsbei-

trages

(siehe auch geson-

derte Kundmachung der Ver-

ordnung vom 14.09.2017)

Nach § 5 Abs. 2 des Tiroler

Verkehrsaufschließungsab-

gabengesetzes 2011, LGBl.

Nr. 58, hat die Landesregie-

rung durch Verordnung für

jede Gemeinde den Erschlie-

ßungskostenfaktor festzule-

gen. Dieser setzt sich aus den

Kosten für die Herstellung

von einem Quadratmeter

staubfreier Fahrbahnfläche

mittlerer Befestigung im ebe-

nen Gelände mit Oberflä-

chenentwässerung im landes-

weiten Durchschnitt und 10

v. H. des ortsüblichen Durch-

schnittspreises für einen

Quadratmeter

bebaubaren

Grundes in der jeweiligen

Gemeinde zusammen.

Die Tiroler Landesregierung

hat am 16.12.2014 eine neue

Verordnung über die Fest-

legung der Erschließungs-

kostenfaktoren erlassen, die

eine Anpassung der Erschlie-

ßungskostenfaktoren auf Ba-

sis der aktuellen Baukosten

im landesweiten Durchschnitt

sowie der aktuellen Durch-

schnittspreise für Bauland

in der jeweiligen Gemeinde

zum Inhalt hat. Für die Ge-

meinde Gaimberg wurde der

Erschließungskostenfaktor

mit € 170,-- festgelegt.

Der Gemeinderat hat ein-

stimmig auf Grund der Be-

stimmungen des Tiroler

Verkehrsaufschließungs-

abgabengesetzes 2011 eine

neue Verordnung über die Er-

hebung eines Erschließungs-

beitrages erlassen, die einen

Verweis auf die nunmehr in

Geltung stehende Verordnung

über die Festsetzung der Er-

schließungskostenfaktoren,

LGBl.Nr

. 184/2014, enthält.

Die Höhe des Erschließungs-

beitragssatzes wurde gemäß §

7 Abs. 3 TVAG 2011 für das

gesamte Gemeindegebiet mit

2,33 v.H. des von der Tiroler

Landesregierung durch Ver-

ordnung vom 16.12.2014,

LGBl. Nr. 184/2014, für die

Gemeinde Gaimberg festge-

legten Erschließungskosten-

faktors bestimmt. Der festzu-

setzende Hundertsatz wurde

so gewählt, dass sich der aus

dem Erschließungsbeitrags-

satz errechnete Eurobetrag

im Vergleich zum bisherigen

nicht geändert hat.

Grundtausch - öffentliches

Gut Gemeinde Gaimberg

und Fa. Wertel Holding

Der Gemeinderat hat einstim-

mig einen Grundtausch zwi-

schen der Fa. Wertel Holding

(Gp. 213/4 KG Untergaim-

berg) und dem öffentlichen

Gut der Gemeinde Gaimberg

(Gpn. 373/2 und 213/5 bei-

de KG Untergaimberg) ge-

nehmigt. Es handelt sich um

eine Tauschfläche von ca. 9

m². Damit soll ein geplanter

Zubau bei der Tischlerei An-

dreas Großlercher ermöglicht

werden.

LWL-Breitbandausbau

-

Finanzierungsplan

Der Gemeinderat hat fol-

genden Finanzierungsplan für

das Projekt „LWL-Breitband-

Ausbau“ beschlossen:

Schülerbeförderung

im

Gelegenheitsverkehr nach

Obergaimberg

Der Gemeinderat hat ein-

LWL-Breitbandausbau

Vorläufige Gesamtkosten

623.700,00

Gesamtfinanzierungsplan (2016 – 2018)

Förderung BUND (50 % lt. Förderrichtlinie)

311.800,00

Förderung LAND TIROL

215.900,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

96.000,00

Summe

623.700,00

Teilfinanzierungsplan 2016

Förderung BUND

0,00

Förderung LAND TIROL

60.000,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

20.600,00

Summe

80.600,00

Teilfinanzierungsplan 2017

Förderung BUND

115.300,00

Förderung LAND TIROL

57.700,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

0,00

Summe

173.000,00

Teilfinanzierungsplan 2018

Förderung BUND

196.500,00

Förderung LAND TIROL

98.200,00

Ordentlicher Haushalt Gemeinde

75.400,00

Summe

370.100,00