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Am

Sonntag, 15. Oktober 2017

findet die

Wahl zum Nationalrat

statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die

spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet

haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie

Auslandsösterreicher unter bestimmten Voraussetzungen.

Wahlzeit

: Sonntag, 15.10.2017, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr in

jedem Wahllokal der Gemeinde Assling

Wahllokale Nationalratswahl:

Wahlsprengel 1-Bannberg: Volksschule Bannberg

Wahlsprengel 2-Klausenberg: FF-Haus Klausen

Wahlsprengel 3-Talsohle: FF-Haus - Chorraum

Wahlsprengel 4-Mittewald: Widum Mittewald

Wahlsprengel 5-Assling: Gemeindeamt

Wahlsprengel 6-Burg-Vergein: VS Burg

ACHTUNG:

amtlicher Lichtbildausweis wie z.B. Reise-

pass, Personalausweis oder Führerschein ist vorzulegen.

Jede/r Wahlberechtigte/r erhält Anfang Oktober noch eine

amtliche Wahlinformation mit allen notwendigen Infor-

mationen per Post zugestellt!

Volksbefragung Olympia 2026

Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, in Tirol eine

Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:

„Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für

nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und

ökologisch vertretbare Olympische und Parolympische

Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?“

Als Tag der Volksbefragung wurde der

15. Oktober 2017

festgelegt, die Kurzbezeichnung lautet „

Volksbefragung

Olympia 2026

“.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die in

Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der

Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht

nicht ausgeschlossen sind sowie Auslandstiroler unter

bestimmten Voraussetzungen.

Wahlzeit Volksbefragung

: Sonntag, 15.10.2017, 07.30 Uhr

bis 12.00 Uhr in jedem Wahllokal der Gemeinde Assling

Wahllokale Volksbefragung:

Wahlsprengel 1-Bannberg: Probelokal

Wahlsprengel 2-Klausenberg: Volksschule Klausen

Wahlsprengel 3-Talsohle: FF-Haus Thal - Aufenthaltsraum

Wahlsprengel 4-Mittewald: Widum Mittewald

Wahlsprengel 5-Assling: Mehrzwecksaal

Wahlsprengel 6-Burg-Vergein: VS Burg

Weitere Infos zur Nationalratswahl und zur Volksbefragung

finden sich unter

www.assling.at !

Seite 9

08/2017

Heizkostenzuschuss 2017/18

Amtliche Verlautbarungen

Nationalratswahl und Volksbefragung Olympia 2026 in Tirol

Das Land Tirol wird auch für die kommende Heizperiode

(Winter 2017/18) die Brennmittelaktion durchführen und ent-

sprechende Heizkostenzuschüsse gewähren.

Im Rahmen der neuen Richtlinien wird an hilfsbedürftige

Tirolerinnen und Tiroler ein einmaliger Zuschuss zu den Heiz-

kosten gewährt.

Laut den Richtlinien sind antrags- bzw. zuschussberechtigt:



Pensionistinnen und Pensionisten, die zur ihrer Grund-

pension die Ausgleichszulage/Ergänzungszulage beziehen.



Bezieher und Bezieherinnen von Notstandshilfe, Pen-

sionsvorschuss und Übergangsgeld nach Altersteilzeit.



Bezieherinnen und Bezieher von Rehabilitationsgeld und

Pflegekarenzgeld.



Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens

einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-

tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.



Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens

einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-

tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.

Pensionistinnen und Pensionisten, die bereits im vergangenen

Jahr den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben,

brauchen keinen neuerlichen Antrag stellen. Zur Überprüfung

der Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den

Nachweis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-

schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.

Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die

Gewährung des Heizkostenzuschusses auch heuer wieder

unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der

Gemeinde anzusuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach

Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-

gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.

Dem Ansuchen sind folgende

Unterlagen

anzuschließen:

Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller

Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,

TGKK, Unterhalt, Alimente), Nachweis über den Bezug der

Familienbeihilfe (bei Kindern).

Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hiefür hat am

1. Juli 2017 begonnen und endet am 30. November 2017.

Die aktuellen Richtlinien mit den Einkommensgrenzen und

der Höhe des Heizkostenzuschusses liegen in der Gemeinde

auf.

Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die

Aktion Heizkostenzuschuss 2017/18 auch heuer wieder rasch

und problemlos abgewickelt werden kann.

Der Bürgermeister

„Heilgenschein“ über Kosten? Dieses stimmungsvolle Bild, aufgenom-

men nach einem Sommergewitter, übermittelte Erwin Lukasser.