Am
Sonntag, 15. Oktober 2017
findet die
Wahl zum Nationalrat
statt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die
spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet
haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie
Auslandsösterreicher unter bestimmten Voraussetzungen.
Wahlzeit
: Sonntag, 15.10.2017, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr in
jedem Wahllokal der Gemeinde Assling
Wahllokale Nationalratswahl:
Wahlsprengel 1-Bannberg: Volksschule Bannberg
Wahlsprengel 2-Klausenberg: FF-Haus Klausen
Wahlsprengel 3-Talsohle: FF-Haus - Chorraum
Wahlsprengel 4-Mittewald: Widum Mittewald
Wahlsprengel 5-Assling: Gemeindeamt
Wahlsprengel 6-Burg-Vergein: VS Burg
ACHTUNG:
amtlicher Lichtbildausweis wie z.B. Reise-
pass, Personalausweis oder Führerschein ist vorzulegen.
Jede/r Wahlberechtigte/r erhält Anfang Oktober noch eine
amtliche Wahlinformation mit allen notwendigen Infor-
mationen per Post zugestellt!
Volksbefragung Olympia 2026
Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, in Tirol eine
Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchzuführen:
„Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für
nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und
ökologisch vertretbare Olympische und Parolympische
Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?“
Als Tag der Volksbefragung wurde der
15. Oktober 2017
festgelegt, die Kurzbezeichnung lautet „
Volksbefragung
Olympia 2026
“.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die in
Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der
Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht
nicht ausgeschlossen sind sowie Auslandstiroler unter
bestimmten Voraussetzungen.
Wahlzeit Volksbefragung
: Sonntag, 15.10.2017, 07.30 Uhr
bis 12.00 Uhr in jedem Wahllokal der Gemeinde Assling
Wahllokale Volksbefragung:
Wahlsprengel 1-Bannberg: Probelokal
Wahlsprengel 2-Klausenberg: Volksschule Klausen
Wahlsprengel 3-Talsohle: FF-Haus Thal - Aufenthaltsraum
Wahlsprengel 4-Mittewald: Widum Mittewald
Wahlsprengel 5-Assling: Mehrzwecksaal
Wahlsprengel 6-Burg-Vergein: VS Burg
Weitere Infos zur Nationalratswahl und zur Volksbefragung
finden sich unter
www.assling.at !Seite 9
08/2017
Heizkostenzuschuss 2017/18
Amtliche Verlautbarungen
Nationalratswahl und Volksbefragung Olympia 2026 in Tirol
Das Land Tirol wird auch für die kommende Heizperiode
(Winter 2017/18) die Brennmittelaktion durchführen und ent-
sprechende Heizkostenzuschüsse gewähren.
Im Rahmen der neuen Richtlinien wird an hilfsbedürftige
Tirolerinnen und Tiroler ein einmaliger Zuschuss zu den Heiz-
kosten gewährt.
Laut den Richtlinien sind antrags- bzw. zuschussberechtigt:
Pensionistinnen und Pensionisten, die zur ihrer Grund-
pension die Ausgleichszulage/Ergänzungszulage beziehen.
Bezieher und Bezieherinnen von Notstandshilfe, Pen-
sionsvorschuss und Übergangsgeld nach Altersteilzeit.
Bezieherinnen und Bezieher von Rehabilitationsgeld und
Pflegekarenzgeld.
Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-
tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberech-
tigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe.
Pensionistinnen und Pensionisten, die bereits im vergangenen
Jahr den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben,
brauchen keinen neuerlichen Antrag stellen. Zur Überprüfung
der Anspruchsberechtigung brauchen diese nur mehr den
Nachweis über das aktuelle Einkommen (Pensionszahlungsab-
schnitt) bei der Gemeinde vorlegen.
Alle anderen zuschussberechtigten Personen haben um die
Gewährung des Heizkostenzuschusses auch heuer wieder
unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars bei der
Gemeinde anzusuchen. Die Gemeinde leitet die Anträge nach
Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und deren Bestäti-
gung an das Amt der Tiroler Landesregierung weiter.
Dem Ansuchen sind folgende
Unterlagen
anzuschließen:
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller
Lohn- oder Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung – AMS,
TGKK, Unterhalt, Alimente), Nachweis über den Bezug der
Familienbeihilfe (bei Kindern).
Die Brennmittelaktion bzw. die Antragstellung hiefür hat am
1. Juli 2017 begonnen und endet am 30. November 2017.
Die aktuellen Richtlinien mit den Einkommensgrenzen und
der Höhe des Heizkostenzuschusses liegen in der Gemeinde
auf.
Das Land Tirol und die Gemeinde Assling hoffen, dass die
Aktion Heizkostenzuschuss 2017/18 auch heuer wieder rasch
und problemlos abgewickelt werden kann.
Der Bürgermeister
„Heilgenschein“ über Kosten? Dieses stimmungsvolle Bild, aufgenom-
men nach einem Sommergewitter, übermittelte Erwin Lukasser.