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08/2017
instandsetzung notwendigen Grund entschädigungslos zur
Verfügung.
Das vom Vertreter der Bezirksforstinspektion erarbeitete
Anteils- und Stimmverhältnis wird allseits anerkannt.
Die zu gründende Bringungsgenossenschaft Mittewald-
Herol übernimmt die Erhaltungspflicht.
Ab Gründung der Bringungsgenossenschaft wird der Weg
zu einem nicht-öffentlichen Forstweg gemäß Forstgesetz.
Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Parteienüberein-
kommen sowie die Satzung der zu gründenden Bringungsge-
nossenschaft Mittewald-Herol zu genehmigen und
durchzuführen.
Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungs-
beitrag für die Errichtung des Tierheimes in Lienz
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 13.09.2016 wurden
für die Errichtung des Tierheimes € 15.600,— im Budget vor-
gesehen (Höchstbetrag des Kostenverteilungsschlüssels auf-
grund der Ungewissheit der Beteiligung der einzelnen
Gemeinden). Dieser Beschluss soll nun korrigiert werden, da
im Planungsverband 36 beschlossen wurde, dass der Schlüssel
bei Beteiligung aller Gemeinden des Bezirkes Lienz als
Beschlussgrundlage heranzuziehen ist. Der Gemeinderat Ass-
ling beschließt daher, für die Errichtung des Tierheimes in
Lienz einen Kostenbeitrag idHv. € 8.900,— zu leisten. Es wird
festgehalten, dass durch diesen Beschluss keine Nachschuss-
pflicht betreffend Kostenüberschreitungen bei der Errichtung
entsteht.
Beratung und Beschlussfassung über die Vereinsförde-
rung
Die Förderunterlagen, die der Gemeinderat gemeinsam mit
Dr. Fink ausgearbeitet hat, werden präsentiert. Grundsätzlich
verfolgen die Richtlinien folgende Ziele:
Unterstützung und Anreiz für ein qualifiziertes und vielfäl-
tiges Angebot der Vereine
Förderung von Aktivitäten von Vereinen und Organisatio-
nen im Bereich Bildung, Sport, Tradition und Dorfkultur
Nachdem die gewünschten Änderungen der Richtlinien, des
Antragformulars und der Kurzinformation geklärt sind,
beschließt der Gemeinderat, dass die Förderrichtlinien für die
Vereine in Assling ab sofort Gültigkeit haben. Die Vereine
müssen ab sofort sowohl um die Grundförderung als auch um
eine Projektförderung entsprechend den Förderrichtlinien
ansuchen. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 460
und 862/2, KG Oberassling - Brigitte Vogl-Lukasser
Im gegenständlichen Bereich besteht seit Ende der 1990er Jah-
re eine landwirtschaftliche Hofstelle. Nun ist die Errichtung
eines Gewächshauses geplant. In Vorbereitung des Bauvorha-
bens hat sich gezeigt, dass ein Garagengebäude baurechtlich
nicht genehmigt ist und die einheitliche Bauplatzwidmung
fehlt. Diese ist aufgrund des bestehenden Gebäudes auch nicht
herstellbar. Entsprechend der Naturstandsmessung und im
Hinblick auf das geplante Gebäude wird eine zweckmäßige
Grundstücksform gewählt, welche den Planungsbereich
bestimmt.
In der Böschungsfläche südlich der Hofstelle besteht eine 20
m² große Warmwassersolaranlage im Freiland. Diese soll um
weitere 20 m² vergrößert und zusätzlich eine Photovoltaikan-
lage mit 5,2 kWp (32,5 m²) errichtet werden.
Der Entwurf, dessen Auflage beschlossen wurde, sieht fol-
gende Änderung des Flächenwidmungsplanes vor:
Umwidmung Grundstücke 460 KG 85023 Oberassling
(70705) (rund 1277 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche
Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]; Gst 460 KG
85023 Oberassling (70705) (rund 118 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung
Erläuterung: Sonderfläche Solaranlage zur Warmwasserbere-
itung mit höchstzulässigen 40 m² und Photovoltaikanlage mit
höchstzulässigen 5,2 kWp (32,5 m²);
Gst 862/2 KG 85023 Oberassling (70705) (rund 74 m²) von
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]
in Freiland § 41
Fortsetzung von Seite 4: Aus dem Gemeinderat
Gottesdienste zu Schulbeginn
Asslinger Volksschulen
Mittewald
Donnerstag
07.09. 08:30
Klausen
Freitag
08.09. 09:00 Penzendorf
Thal
Freitag
08.09. 09:00 St. Josef
Assling
Freitag
15.09. 07:30
Bannberg
Mittwoch
20.09. 19:00