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Seite 5

08/2017

instandsetzung notwendigen Grund entschädigungslos zur

Verfügung.



Das vom Vertreter der Bezirksforstinspektion erarbeitete

Anteils- und Stimmverhältnis wird allseits anerkannt.



Die zu gründende Bringungsgenossenschaft Mittewald-

Herol übernimmt die Erhaltungspflicht.



Ab Gründung der Bringungsgenossenschaft wird der Weg

zu einem nicht-öffentlichen Forstweg gemäß Forstgesetz.

Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Parteienüberein-

kommen sowie die Satzung der zu gründenden Bringungsge-

nossenschaft Mittewald-Herol zu genehmigen und

durchzuführen.

Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungs-

beitrag für die Errichtung des Tierheimes in Lienz

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 13.09.2016 wurden

für die Errichtung des Tierheimes € 15.600,— im Budget vor-

gesehen (Höchstbetrag des Kostenverteilungsschlüssels auf-

grund der Ungewissheit der Beteiligung der einzelnen

Gemeinden). Dieser Beschluss soll nun korrigiert werden, da

im Planungsverband 36 beschlossen wurde, dass der Schlüssel

bei Beteiligung aller Gemeinden des Bezirkes Lienz als

Beschlussgrundlage heranzuziehen ist. Der Gemeinderat Ass-

ling beschließt daher, für die Errichtung des Tierheimes in

Lienz einen Kostenbeitrag idHv. € 8.900,— zu leisten. Es wird

festgehalten, dass durch diesen Beschluss keine Nachschuss-

pflicht betreffend Kostenüberschreitungen bei der Errichtung

entsteht.

Beratung und Beschlussfassung über die Vereinsförde-

rung

Die Förderunterlagen, die der Gemeinderat gemeinsam mit

Dr. Fink ausgearbeitet hat, werden präsentiert. Grundsätzlich

verfolgen die Richtlinien folgende Ziele:



Unterstützung und Anreiz für ein qualifiziertes und vielfäl-

tiges Angebot der Vereine



Förderung von Aktivitäten von Vereinen und Organisatio-

nen im Bereich Bildung, Sport, Tradition und Dorfkultur

Nachdem die gewünschten Änderungen der Richtlinien, des

Antragformulars und der Kurzinformation geklärt sind,

beschließt der Gemeinderat, dass die Förderrichtlinien für die

Vereine in Assling ab sofort Gültigkeit haben. Die Vereine

müssen ab sofort sowohl um die Grundförderung als auch um

eine Projektförderung entsprechend den Förderrichtlinien

ansuchen. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 460

und 862/2, KG Oberassling - Brigitte Vogl-Lukasser

Im gegenständlichen Bereich besteht seit Ende der 1990er Jah-

re eine landwirtschaftliche Hofstelle. Nun ist die Errichtung

eines Gewächshauses geplant. In Vorbereitung des Bauvorha-

bens hat sich gezeigt, dass ein Garagengebäude baurechtlich

nicht genehmigt ist und die einheitliche Bauplatzwidmung

fehlt. Diese ist aufgrund des bestehenden Gebäudes auch nicht

herstellbar. Entsprechend der Naturstandsmessung und im

Hinblick auf das geplante Gebäude wird eine zweckmäßige

Grundstücksform gewählt, welche den Planungsbereich

bestimmt.

In der Böschungsfläche südlich der Hofstelle besteht eine 20

m² große Warmwassersolaranlage im Freiland. Diese soll um

weitere 20 m² vergrößert und zusätzlich eine Photovoltaikan-

lage mit 5,2 kWp (32,5 m²) errichtet werden.

Der Entwurf, dessen Auflage beschlossen wurde, sieht fol-

gende Änderung des Flächenwidmungsplanes vor:

Umwidmung Grundstücke 460 KG 85023 Oberassling

(70705) (rund 1277 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche

Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]; Gst 460 KG

85023 Oberassling (70705) (rund 118 m²) von Freiland § 41 in

Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung

Erläuterung: Sonderfläche Solaranlage zur Warmwasserbere-

itung mit höchstzulässigen 40 m² und Photovoltaikanlage mit

höchstzulässigen 5,2 kWp (32,5 m²);

Gst 862/2 KG 85023 Oberassling (70705) (rund 74 m²) von

Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]

in Freiland § 41

Fortsetzung von Seite 4: Aus dem Gemeinderat

Gottesdienste zu Schulbeginn

Asslinger Volksschulen

Mittewald

Donnerstag

07.09. 08:30

Klausen

Freitag

08.09. 09:00 Penzendorf

Thal

Freitag

08.09. 09:00 St. Josef

Assling

Freitag

15.09. 07:30

Bannberg

Mittwoch

20.09. 19:00