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abklären müsse. GV Wallensteiner möchte vom

Bürgermeister wissen, ob SV Suntinger nun die

Unterstützung des Gemeinderates habe oder

nicht. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,

dass SV Suntinger die Angelegenheit im Ausschuss

und dann mit allen Mitgliedern weiterverfolgen

solle.

Der Substanzverwalter der GG-AGM Stronach gibt

noch Auskunft darüber, dass das ursprüngliche

A n s u c h e n a u f E i n l e i t u n g e i n e s

Feststellungsverfahrens vom 20.05.2016, welches

an die Agrar Lienz geschickt wurde, auf dem

Postwege verloren ging und somit erst neuerlich

am 15.03.2017 das Ansuchen, direkt an Dr.

Kaltenböck, übermittelt wurde.

Der Bürgermeister verliest das E-Mail vom

28 . 02 . 2017 von der Recht sanwal t skanz lei

Seirer&Weichselbraun, welche Herrn Albin Egger

s e n . i n d e r R e c h t s s a c h e 6 C 4 8 / 1 5 a

(Unterlassungsklage Wachtweg) vertreten hat.

Anlässlich der Verhandlung am 23.09.2015 wurde

Ruhen des Verfahrens vereinbart; Herr Albin Egger

sen. fordert nunmehr aber eine Entschuldigung

von der Gemeinde wegen demWegbau. Darüber

h i naus forder t er Kos tenübernahme. Di e

Gemeinderäte sind sich einig, dass die Gemeinde

absolut korrekt gehandelt habe, sich nichts habe

z u S c h u l d e n k omme n l a s s e n , d a d e r

Gemeindeweg nach einem Hangrutsch lediglich

wieder in Stand gesetzt wurde und dies im Interesse

aller Nutzer lag, außerdem sehr wohl auch zum

Vorteil der Familie Egger war. Eine Entschuldigung

bei Herrn Albin Egger sen. entbehre somit jeder

Grundlage. Eine Kostenübernahme komme auch

nicht in Frage.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Beschwerde

von Herrn Albin Egger sen. gegen die Waldumlage

mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes

Tirol vom 23.02.2017, GZ LVWG-2016/12/1686-3,

abgewiesen wurde. Damit ist auch die korrekte

Vorgehensweise beim Stundenabbau des

Gemeindewaldaufsehers im Jahr 2015 seitens des

Landesverwaltungsgerichtes Tirol bestätigt

worden.

Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Angelika

Fe i er tag, ver t reten du rch RA Dr . Rober t

Kerschbaumer, mit Schreiben vom 01.03.2017,

gegen den ha. Baubescheid vom 31.01.2017, mit

welchem die abweichenden Bauführungen beim

Wohnhaus Iselsberg 199 bewilligt wurden,

Beschwerde erhoben hat. Der gesamte Akt

b e  n d e t s i c h n u n m e h r b e i m

Landesverwaltungsgericht Tirol. GR Haidenberger

regt an, dass der Hackschnitzelsilo i.S. der Tiroler

Bauordnung überprüft werden sollte, da Passanten

bereits Risse festgestellt hätten.

Zudem wurde von RA Dr. Robert Kerschbaumer,

we l cher F rau Fe i er tag auch im Fa l l des

abgebrochenenWohnhauses Iselsberg 202 vertritt,

am 01.02.2017 Berufung gegen das Urteil des

Landesgerichtes Innsbruck erhoben. Somit

bendet sich dieser Akt auch beimGericht.

Hinsichtlich des abgebrannten ehem. Berghofes

Wacht berichtet der Bürgermeister, dass seitens

d e r G e m e i n d e a m 3 0 . 1 2 . 2 0 1 6 d e r

Abbruchbescheid erging. Die Eigentümerin habe

mitgeteilt, dass, sobald die Schuldfrage geklärt sei,

der Abbruch umgehenddurchgeführt werde.

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat noch

das Angebot der Kufgem GmbH vom 15.02.2017

zur Kenntnis. Am 09.02.2017 fand auf Anregung der

Kalser Bürgermeisterin eine Präsentation der

Kufgem-IT-Programme in der Gemeinde St. Jakob

statt. Das Angebot beläuft sich auf € 25.756,80

(Einmalkosten), es würden noch monatliche

Kosten in Höhe von € 1.532,47 hinzukommen.

Aufgrund der enormen Kosten kommt dieses

Angebot nicht in Frage. Der Bürgermeister sagt

noch, dass er sich eine tirolweite Lösung, z.B. über

den Tiroler Gemeindeverband, wünschenwürde.

Hinsichtlich des Backbone-Ausbaues erläutert der

Bürgermeister den geplanten Trassenverlauf,

welcher bis 2018 umgesetzt werden soll. Zudem

erläutert er die Fördermodelle. Die TIWAG arbeite

auch ein Projekt bezüglich der Erdverkabelung,

der Mittelspannungsleitung von Dölsach nach

Iselsbergaus.

Zur Bauweiterführung beim „Moserweg“ berichtet

der Bürgermeister, dass die Arbeiten in der 3.

Woche imApril wieder aufgenommen werden. GR

Steiner weist in diesem Zusammenhang darauf hin,

da s s d i e Au t o s l e t z t e s J ah r nac h de n

Asphaltierungsarbeiten sehr rasant aus dem

Deban t t a l weg i n d i e Geme i nde s t r a ß e

eingefahren seien. Es wären hier entsprechende

Maßnahmen zu tätigen.

Der Bürgermeister berichtet, dass mittlerweile alle

Interessenten dem Projekt „Milschgenbach“

zugestimmt haben und auch ihre Kostenanteile

tragenwerden.

GR Suntinger sagt, dass aufgrund des im Raum

stehenden Eigentümerwechsels beim Grundstück

von Golger Wilfried (Gp. 650/4, KG Iselsberg) die

Einfahrt nunmehr gemacht werden sollte, damit

sich das Ganze nicht wieder umJahre verzögere.

ISELSBERGER

GEMEINDEBOTE

Ausgabe 37 | Juni 2017

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