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geben.

GV Wallensteiner erkundigt sich zum Thema

„barrierefreie Gemeinde“. Der Bürgermeister

antwortet, dass seitens der Gemeinde die

nanziellen Mittel für eine momentane Umsetzung

fehlen, dass man aber bis 2021 an der Umsetzung

arbeitenmüsse.

GV Wallensteiner fragt noch nach, ob der

abschließende Vermessungsplan bezüglich der

Straße nach Stronach schon erstellt sei, dann auch

noch dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt

werde und ob die Kosten für den Vermessungsplan

noch vom Projekt gedeckt sind. Der Bürgermeister

antwortet, dass lediglich noch eine Unterschrift

eines Grundeigentümers ausständig sei, der

Vermessungsplan dann dem GR vorgelegt werde

unddie Kosten imProjekt integriert seien.

Der Bürgermeister gibt Auskunft darüber, dass laut

Schreiben vom Amt der Tiroler Landesregierung,

Abte i l ung Bau - und Raumordnung, vom

14.12.2016, GZ RoBau-2-040/223-2016, die

Gemeinde Iselsberg-Stronach am 01.05.2017

k o s t e n l o s a u f d e n e l e k t r o n i s c h e n

Flächenwidmungsplan umgestellt werden soll.

GR Haidenberger fragt noch an, ob bezüglich der

bestehenden Gemeindewohnungen (Iselsberg

24) Sanierungskonzepte angedacht werden. Der

Bürgermeister sagt, dass die Wohnungen veraltet

sind und wenn man eine Sanierung, z.B. mit einem

Wohnungsträger, plane, dann auch einkalkuliert

werden müsse, dass dieMieten dementsprechend

angehoben werden. GR Gumpitsch bringt noch

ins Gespräch, dass es auch die Möglichkeit einer

stufenweisen Generalsanierung gebe. Der

Bürgermeister antwortete, dass eine Sanierung

sehr wünschenswert sei, aber auch hier leider die

notwendigen nanziellenMittel fehlen.

Sitzung, am21.03.2017

Gemäß der Verordnung der Landesregierung vom

07.07.2015 über die Festsetzung der Schulsprengel

fü r d i e öf fent l i chen a l l geme i nb i l denden

Pichtschulen gehört das Gemeindegebiet von

Iselsberg-Stronach dem Schulsprengel der

Pichtschule „Polytechnische Schule Lienz“ an. Für

die „Polytechnische Schule Lienz“ werden

nunmehr seitens der Stadtgemeinde Lienz als

Schulerhalterin mit den beitragspichtigen

Geme i nden d i e S chu l e r ha l t ung s k o s t en

(Betriebsaufwand und Investitionsaufwand inkl.

Schuldendienst) im Verhältnis 25% des jeweiligen

Au fwandes nach de r E i nwohne r zah l a l s

„Basisbetrag“ und 75% des jeweiligen Aufwandes

nach der Schü l er zah l abgerechnet . D i e

Ho f e i gen t üme r bean t r ag t we r den . GR

Haidenberger meint, dass dann auch das Gerinne

mit einem Rigol geschlossen werden könnte. Der

Bürgermeister sagt, dass das in diesem Bereich

eher unwahrscheinlich seinwerde.

Es wird noch wegen dem ehemaligen Berghof

Wacht nachgefragt, ob das Gebäude mögliche

Schneemassen überhaupt noch tragen kann. Der

Bürgermeister sagt, dass laut den Berechnungen

des Baumeisters Kuenz die Statik gegeben sei und

bei Schneefällen Kontrollen durch den Baumeister

vorzunehmen seien.

Sitzung, am20.12.2016

Die TIWAG hat bereits im Jahre 2015 bei der

Gemeinde angesucht bezüglich der Gp. 466/2, KG

Iselsberg, die Zustimmung zur unterirdischen

Verlegung, Benützung und Erhaltung von

Starkstromkabeln zu erteilen. Die Entschädigung

beträgt € 380. Da sich nunmehr die Person des SVW

geändert hat und sich auch die Vorschriften der

T I WAG b e i V e r t r a g s a b s c h l ü s s e n b z w .

Zustimmungserklärungen geändert haben und es

aufgrund der Baumaßnahmen eines Anrainers

erforderlich wurde, die bestehende Leitung tiefer

zu legen, wurde um Beschlussfassung im GR sowie

um Unterfertigung durch den neuen SVW seitens

der TIWAG gebeten. Der heute entschuldigte GR

und SVW der GG-AGM Iselsberg Josef Suntinger

hat den Dienstbarkeitenzusicherungsvertrag sowie

die Zustimmungserklärung bereits unterfertigt.

Sodann beschließt der Gemeinderat einstimmig,

dass demVertrag sowie der Zustimmungserklärung

zugestimmt wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den

Voranschlag für das Jahr 2017 mit folgenden

Summen im ordentlichen Haushalt: Summe der

Einnahmen € 1.340.900 und Summe der Ausgaben

€ 1.621.800. Somit liegt ein Abgang von € 280.900

vor. Für das Jahr 2017 sind keine besonderen

Bauvorhaben geplant.

Der Bürgermeister bringt den Gemeinderäten das

Schreiben von Dr. Gregor Kaltenböck vom

05.12.2016, GZ AGM-R481/217-2016, bezüglich des

Schreibens des Obmannes der GG-AGM Iselsberg

vom25.11.2016, zur Kenntnis.

Der Bürgermeister/SVW der GG-AGM Stronach

berichtet noch, dass am 19.01.2017 in Innsbruck

von de r Un t e r nehmen sbe r at ungs GmbH

S c h ö n h e r r e i n S e m i n a r z u m T h e m a

Gemeindegutsagrargemeinschaften angeboten

werde. Die Kurskosten belaufen sich pro Person auf

€ 240. Josef Suntinger und er werden am Seminar

teilnehmen. Die Obmänner beider GG-AGM

wollen ihre mögliche Teilnahme noch bekannt

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ISELSBERGER

GEMEINDEBOTE

Ausgabe 37 | Juni 2017