Previous Page  9 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 52 Next Page
Page Background

Rund ums Dorf

Seite 9

November 2016

2. Gemeinderatssitzung vom 8.11.2016

1. Einstellung eines Gemeindearbeiters

Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass die Ein-

stellung eines Gemeindearbeiters (50 % der Vollbeschäf-

tigung) ausgeschrieben wurde. Vor dieser Gemeinde-

ratssitzung hat ein „Hearing“ mit den zwei Bewerbern

stattgefunden. Beide Bewerber haben die besten Voraus-

setzungen für die ausgeschriebene Stelle.

Das „Hearing“ sollte die Entscheidungsfindung für den

Gemeinderat erleichtern. Die eingebrachten zwei Bewer-

bungen werden dem Gemeinderat nochmals zur Kennt-

nis gebracht:

EBNER Andreas, geb. 30.06.1990,

Obertilliach, Dorf 65/1

INDRIST Thomas, geb. 18.11.1994,

Obertilliach, Leiten 2/1

Der Gemeinderat entscheidet sich einstimmig für eine

Abstimmung mittels Stimmzettel. Vom Gemeinderat

werden Vize.Bgm. Mittedorfer Andreas und GR. Oberer-

lacher Christine als Stimmenzähler bestellt.

Die Abstimmung mittels Stimmzettel ergab eine Stim-

menmehrheit für den Bewerber INDRIST Thomas, geb.

18. November 1994, Obertilliach, Leiten 2/1. Somit ist

er, als Gemeindearbeiter nach den Ausschreibungsbe-

dingungen eingestellt (50 % der Vollbeschäftigung). Das

Dienstverhältnis beginnt nach erfolgter Kündigung bei

seinem bisherigen Dienstgeber und wird vorerst auf ein

Jahr abgeschlossen.

Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen des

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes anzuwenden.

Der Vorrückungsstichtag ist nach diesen Bestimmungen

zu berechnen und gilt mit der Berechnung als festge-

setzt. Die Einstufung und Entlohnung erfolgt nach dem

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes idgF, im Ent-

lohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p/3 (mit Zulagen

- Personalzulage, Verwaltungsdienstzulage).

Ein befristeter Dienstvertrag ist auszuarbeiten und dem

Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Im Dienst-

vertrag ist der tatsächliche Dienstbeginn anzuführen.

2. Grundstücksverkauf

Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des Grund-

stückes 3073/7, in EZ 349, KG Obertilliach, verkauft und

übergibt an Herrn Matthias Mitterdorfer, wohnhaft in

Obertilliach, Dorf 64, das Grundstück Gp. 3073/7 in EZ

349 mit einer Gesamtfläche von 397 m² zum Gesamt-

kaufpreis von € 45.655,00 (Preis pro m² € 115,00).

3. Finanzierung – Straßenbeleuchtung

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass die Auf-

nahme eines Darlehens zur Finanzierung der Sanierung/

Errichtung der Straßenbeleuchtung ausgeschrieben wur-

de. Ursprünglich war eine Leasingfinanzierung für dieses

Vorhaben geplant. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen

sind verschiedene elektrotechnische Mängel festgestellt

und bereits beseitigt worden.

In der Schutzzone werden eigene – für die Schutzzone

geeignete Lampen – angebracht. Die Gesamtinvestiti-

onskosten belaufen sich auf ca. € 125.000,00. Es wurde

sowohl um eine Landesförderung sowie eine Bundesför-

derung (KPC) angesucht. Die Darlehensaufnahme wurde

an vier Banken (Lienzer Sparkasse, Hypo Tirol Bank AG,

Bank Austria, Raiffeisenbank Sillian) ausgeschrieben.

Für die Generalsanierung/Erneuerung (Umstellung auf

LED-Technik) und Steigerung der Energieeffizienz der

Straßenbeleuchtung der Gemeinde Obertilliach (Dorf,

Rodarm, Rals) wird zur teilweisen Finanzierung der Inves-

titionskosten (ca. € 125.000,00) ein Darlehen in der Höhe

von € 120,000,00 bei der Hypo Tirol Bank AG, Haupt-

platz 4, 9900 Lienz, aufgenommen; Laufzeit 10 Jahre;

Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR, Tageswert per 02.05.2016

minus 0,141 %, Aufschlag 0,0620 %-Punkte; Zinsver-

rechnung auf Basis klm/360, halbjährlich im Nachhinein

(30.06./31.12.); Rückzahlungsbeginn – 30.06.2017; vor-

zeitige Rückzahlung unter Einhaltung einer dreiwöchigen

Kündigungsfrist zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen

spesenfrei möglich; Der Zinssatz für die jeweilige Zins-

periode ist die Summe aus dem vereinbarten EURIBOR,

die einen TARGET-TAG vor dem jeweiligen Anpassungs-

zeitpunkt im Informationssystem REUTERS veröffentlicht

wird, mindestens jedoch 0,00 %, (für die erste Zinsperi-

ode gilt der vereinbarte EURIBOR des Zuzählungstages,

mindestens jedoch 0,00 %) und dem vertraglich verein-

barten Aufschlag, wobei der so gebildete Zinssatz nicht

gerundet wird und ab Beginn der jeweiligen Zinsperiode

gilt. Die Finanzierung der Gesamtkosten (brutto) in Höhe

von € 125.000,00 ist durch die Darlehensaufnahme von

€ 120.000,00, eine Landesförderung von € 4.000,00 und

eine Bundesförderung von € 1.000,00 vorgesehen.

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Durch die Änderung wird eine einheitliche Flächenwid-

mung der betroffenen Grundstücke 3114, 3115, 3116,

3117, 3118, 3119, 3296, 3120, 3121, 3298, 3122 und

2770, alle KG Obertilliach, erzielt. Dies ist aufgrund einer

Flächenarrondierung im Zuge der Errichtung der Talsta-

tion „Golzentippbahn“ notwendig. Ohne einheitliche

Widmung der betreffenden Grundstücke ist die Erteilung

einer Grundteilungsbewilligung nach der TBO und die

grundbücherliche Durchführung der Grundstückstrans-