Rund ums Dorf
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November 2016
2. Gemeinderatssitzung vom 8.11.2016
1. Einstellung eines Gemeindearbeiters
Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass die Ein-
stellung eines Gemeindearbeiters (50 % der Vollbeschäf-
tigung) ausgeschrieben wurde. Vor dieser Gemeinde-
ratssitzung hat ein „Hearing“ mit den zwei Bewerbern
stattgefunden. Beide Bewerber haben die besten Voraus-
setzungen für die ausgeschriebene Stelle.
Das „Hearing“ sollte die Entscheidungsfindung für den
Gemeinderat erleichtern. Die eingebrachten zwei Bewer-
bungen werden dem Gemeinderat nochmals zur Kennt-
nis gebracht:
EBNER Andreas, geb. 30.06.1990,
Obertilliach, Dorf 65/1
INDRIST Thomas, geb. 18.11.1994,
Obertilliach, Leiten 2/1
Der Gemeinderat entscheidet sich einstimmig für eine
Abstimmung mittels Stimmzettel. Vom Gemeinderat
werden Vize.Bgm. Mittedorfer Andreas und GR. Oberer-
lacher Christine als Stimmenzähler bestellt.
Die Abstimmung mittels Stimmzettel ergab eine Stim-
menmehrheit für den Bewerber INDRIST Thomas, geb.
18. November 1994, Obertilliach, Leiten 2/1. Somit ist
er, als Gemeindearbeiter nach den Ausschreibungsbe-
dingungen eingestellt (50 % der Vollbeschäftigung). Das
Dienstverhältnis beginnt nach erfolgter Kündigung bei
seinem bisherigen Dienstgeber und wird vorerst auf ein
Jahr abgeschlossen.
Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen des
Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes anzuwenden.
Der Vorrückungsstichtag ist nach diesen Bestimmungen
zu berechnen und gilt mit der Berechnung als festge-
setzt. Die Einstufung und Entlohnung erfolgt nach dem
Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes idgF, im Ent-
lohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p/3 (mit Zulagen
- Personalzulage, Verwaltungsdienstzulage).
Ein befristeter Dienstvertrag ist auszuarbeiten und dem
Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Im Dienst-
vertrag ist der tatsächliche Dienstbeginn anzuführen.
2. Grundstücksverkauf
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des Grund-
stückes 3073/7, in EZ 349, KG Obertilliach, verkauft und
übergibt an Herrn Matthias Mitterdorfer, wohnhaft in
Obertilliach, Dorf 64, das Grundstück Gp. 3073/7 in EZ
349 mit einer Gesamtfläche von 397 m² zum Gesamt-
kaufpreis von € 45.655,00 (Preis pro m² € 115,00).
3. Finanzierung – Straßenbeleuchtung
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass die Auf-
nahme eines Darlehens zur Finanzierung der Sanierung/
Errichtung der Straßenbeleuchtung ausgeschrieben wur-
de. Ursprünglich war eine Leasingfinanzierung für dieses
Vorhaben geplant. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen
sind verschiedene elektrotechnische Mängel festgestellt
und bereits beseitigt worden.
In der Schutzzone werden eigene – für die Schutzzone
geeignete Lampen – angebracht. Die Gesamtinvestiti-
onskosten belaufen sich auf ca. € 125.000,00. Es wurde
sowohl um eine Landesförderung sowie eine Bundesför-
derung (KPC) angesucht. Die Darlehensaufnahme wurde
an vier Banken (Lienzer Sparkasse, Hypo Tirol Bank AG,
Bank Austria, Raiffeisenbank Sillian) ausgeschrieben.
Für die Generalsanierung/Erneuerung (Umstellung auf
LED-Technik) und Steigerung der Energieeffizienz der
Straßenbeleuchtung der Gemeinde Obertilliach (Dorf,
Rodarm, Rals) wird zur teilweisen Finanzierung der Inves-
titionskosten (ca. € 125.000,00) ein Darlehen in der Höhe
von € 120,000,00 bei der Hypo Tirol Bank AG, Haupt-
platz 4, 9900 Lienz, aufgenommen; Laufzeit 10 Jahre;
Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR, Tageswert per 02.05.2016
minus 0,141 %, Aufschlag 0,0620 %-Punkte; Zinsver-
rechnung auf Basis klm/360, halbjährlich im Nachhinein
(30.06./31.12.); Rückzahlungsbeginn – 30.06.2017; vor-
zeitige Rückzahlung unter Einhaltung einer dreiwöchigen
Kündigungsfrist zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen
spesenfrei möglich; Der Zinssatz für die jeweilige Zins-
periode ist die Summe aus dem vereinbarten EURIBOR,
die einen TARGET-TAG vor dem jeweiligen Anpassungs-
zeitpunkt im Informationssystem REUTERS veröffentlicht
wird, mindestens jedoch 0,00 %, (für die erste Zinsperi-
ode gilt der vereinbarte EURIBOR des Zuzählungstages,
mindestens jedoch 0,00 %) und dem vertraglich verein-
barten Aufschlag, wobei der so gebildete Zinssatz nicht
gerundet wird und ab Beginn der jeweiligen Zinsperiode
gilt. Die Finanzierung der Gesamtkosten (brutto) in Höhe
von € 125.000,00 ist durch die Darlehensaufnahme von
€ 120.000,00, eine Landesförderung von € 4.000,00 und
eine Bundesförderung von € 1.000,00 vorgesehen.
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Durch die Änderung wird eine einheitliche Flächenwid-
mung der betroffenen Grundstücke 3114, 3115, 3116,
3117, 3118, 3119, 3296, 3120, 3121, 3298, 3122 und
2770, alle KG Obertilliach, erzielt. Dies ist aufgrund einer
Flächenarrondierung im Zuge der Errichtung der Talsta-
tion „Golzentippbahn“ notwendig. Ohne einheitliche
Widmung der betreffenden Grundstücke ist die Erteilung
einer Grundteilungsbewilligung nach der TBO und die
grundbücherliche Durchführung der Grundstückstrans-