Rund ums Dorf
Seite 7
November 2016
Trassenverlaufs wurde abgeschlossen.
7. Änderung des Dienstbarkeitsbestellungsvertrages
Der vorliegende Dienstbarkeitsbestellungsvertrag (Ände-
rung der Trassenführung im Gst. 3120, KG Obertilliach,
südlich befestigter Parkplatzgrenze) – abgeschlossen zwi-
schen der Gemeinde Obertilliach und der TIWAG-Tiroler
Wasserkraft AG (TINETZ-Stromnetz Tirol AG) wird geneh-
migt. Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der Gp.
3120, KG Obertilliach in EZ 250, räumt für sich und ihre
Rechtsnachfolger die Dienstbarkeit der unterirdischen
Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstrom-
kabeln zur Übertragung elektrischer Energie mit einem
Drehstromsystem und einer höchsten Betriebsspan-
nung von 36.000 Volt samt Zubehör sowie von Kabeln
zur Übertragung von Nachrichten samt Zubehör ein. Die
Dienstbarkeit in den Grundstücken 3118, 3119 und 3120
wurde bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom
16.07.2014 eingeräumt.
8. Unterirdische Rohrverlegung
Fa. Goller Holz GesmbH &
Co.KGDie außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach
dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3458 (Gemeindestra-
ße „Zufahrt Klärwerk“ - öffentl. Gut unter Verwaltung
der Gemeinde Obertilliach) für die Verlegung eines un-
terirdischen Notüberlaufrohres (vom Sägewerksgelände
– neuerrichteten Sandkasten) durch die Fa. Goller-Holz
GesmbH & Co KG, 9942 Obertilliach, Bergen 35, wird mit
der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des
öffentlichen Gutes (Straßenerhalter des Gemeindeweges
„Zufahrt Klärwerk – Gst. 3458“) bei erforderlichen Arbei-
ten an der Weganlage Gp. 3458 – öffentl. Gut- (z.B. Verle-
gung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen)
im Bereich der geplanten Verlegung der Rohrleitung vom
Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Sägewerksareals
und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten
schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp.
3458 – Gemeindeweg „Zufahrt – Klärwerk“, KG Obertil-
liach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Ge-
meinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzu-
schließen.
9. Grundstücksveränderung
Leonhard Kofler, Bergen 7b
Die Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des öffentli-
chen Gutes Gp. 3354, KG Obertilliach, tritt die im Lage-
plan (Variante 1) grün dargestellte Fläche aus der Gp.
3354, KG Obertilliach mit einem Flächenausmaß von ca.
21 m² (20,85 m²) an Herrn Kofler Leonard, Bergen 7b,
zur Vereinigung mit der Gp. 3362, KG Obertilliach, ab.
Herr Kofler Leonhard, Bergen 7b, tritt seinerseits die rot
dargestellte Fläche aus der Gp. 3362, KG Obertilliach, mit
einem Flächenausmaß von ca. 21 m² (20,85 m²) an das
öffentliche Gut – Gst. 3354, KG Obertilliach, unter der
Verwaltung der Gemeinde Obertilliach ab. Das Tausch-
verhältnis ist 1:1. Für die abgetretenen Flächen aus dem
öffentlichen Gut (Gst. 3354) wird der Gemeingebrauch
ausdrücklich aufgehoben. Die Fläche, welche dem öffent-
lichen Gut – Gst. 3354, KG Obertilliach- hinzugeschrieben
wird, wird ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet.
Die Tauschflächen sind in der nachstehenden Skizze plan-