Rund ums Dorf
Seite 4
November 2016
1. Gemeinderatssitzung vom 6.9.2016
1. Backbone-Leitung
„Kartitsch-Obertilliach-Untertilliach“
Herr Ing. Spuller stellt vorab kurz das Unternehmen „LWL
Competence Center“ und dessen Betätigungsfeld vor.
Das Unternehmen begleitet die Planungsverbände und
die Gemeinden bei der Planung und Ausführung der Pro-
jekte hinsichtlich der Versorgung des ländlichen Raumes
mit LWL (Breitband).
In Form einer Power-Point-Präsentation wird die Zu-
kunft des Internets – Breitbandes näher dargestellt
(Highspeed, Kameraüberwachung, Fernsehen, Telefo-
nie, Standortortvernetzung, Video/Musik, Informations-
kanäle). Bandbreitenbedarf in Zukunft: ca. 30 bis 40 %
Steigerung pro Jahr; Technologien in Zukunft: Glasfaser
wird Kupferkabel ersetzen; Lichtwellenleiter-Netz – High-
speed Internet durch LWL Technik liefert die unterschied-
lichsten Möglichkeiten (hohe Bandbreite). Mitverlegung
von LWL-Netzen durch Gemeinden; Gemeinden erhalten
Förderungen (Bund, Land Tirol). Gemeinde kann als Ei-
gentümer der LWL Infrastruktur die „Digitale Zukunft“
mitgestalten;
Die Gemeinde baut ihre eigene LWL-Infrastruktur im Ge-
meindegebiet und ist Eigentümer. Gemeinden vernetzen
sich gegenseitig – dadurch überregionale LWL-Leitungen
(Backbone) für Betreiber – Planungsverband 35 wird dies
für die Gemeinden des Oberlandes durchführen.
Die Gemeinden und Planungsverbände vermieten die
LWL-Netze an die Provider (Betreiber). Durch die Einnah-
menteilung mit den Betreibern werden die Investitionen
langfristig zurück verdient (reinvestiert).
Weiters werden noch einige technische Details über FTTC
(Fiber-to-the-Curb), FTTB und FTTH näher dargestellt.
Verantwortlichkeit der Gemeinde bis zur Grundstücks-
grenze (im privaten Grundstück ist der Grundstücksei-
gentümer selbst verantwortlich). Das Angebot des LWL
Competence Centers umfasst die Beratung, Analyse,
Konzept, Planung, Unterstützung bei Errichtung, Betrieb
und Vermarktung/Vertrieb des LWL-Netzes. Derzeit be-
fassen sich ca. 130 Gemeinden mit dem Thema „LWL-
Netz“ – ca 80 Gemeinden werden vom LWL Competence
Center betreut, darunter auch der Planungsverband 35.
Es gibt einen Breitbandatlas, welcher die Förderkrite-
rien (Fördergebiete) wiedergibt (für Obertilliach – Dorf
gibt es keine Bundesförderung). Die Bundesförderung
beträgt 50 % der Gesamtkosten (max. 1 Mio. Euro). Die
Antragstellung „Bundesförderung“ ist eine hoch kom-
plexe Thematik. Die Landesförderung beträgt 25 % der
Gesamtkosten plus GAF-Mittel. Ohne die Beantragung
der Bundesförderung wird auch die Landesförderung ge-
kürzt. Bürgermeister Scherer gibt noch einen kurzen Be-
richt über den zeitlichen Ablauf bei der Realisierung des
LWL-Netzes. In den nächsten zwei Jahren soll das LWL-
Netz bis zur Wacht (Gemeinde Untertilliach) errichtet
werden. Betreffend Bundesförderung gibt es Bereiche,
welche nicht in die Bundesförderung fallen.
Die Backbone-Leitung (incl. Anschluss Ortsstellenpunkte)
durch den PV 35 umfasst Kosten von 3,1 Mio. Euro. Die
Restkosten für die Gemeinden werden nach einem ge-
wissen Schlüssel aufgeteilt.
Die Errichtung des LWL-Netzes (Backbone) wird durch
den Planungsverband 35 abgewickelt (Gesamtkosten des
LWL-Netzes – 3,1 Mio. Euro). Die Förderungen werden
von den Gemeinden beantragt und in den Planungsver-
band 35 eingebracht.
Die unterschiedlichen Verlegemethoden (etwa Einspülen
in bestehende Kanäle) müssen technisch auf ihre Mach-
barkeit geprüft werden. Ebenso ist eine entsprechende
Planung von Ortsnetzen erforderlich (Detailkonzepte für
die Anschlussobjekte in der Gemeinde).
An einem Musterbeispiel wird die Methodik der LWL-
Verlegung näher erläutert. Die Betreiber werden Pakete
anbieten, welche dem handelsüblichen Markt entspre-
chen.
Die Gemeinde Obertilliach beauftragt die Fa. LWL Licht-
wellenleiter Competence Center mit der Einreichung der
Bundesförderung (Detailkonzeption) „FTTH – Netz Ober-
tilliach“ zur Angebotssumme von € 7.188,00 (brutto, ab-
züglich 5 % Sondernachlass und 3 % Skonto bei Zahlung
innerhalb 10 Tagen).
2. Baukostenzuschuss
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. An-
tragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse ge-
währt:
- Obererlacher Johann, Dorf 53/1
€ 175,00
- Dr. Schneider Manfred und
Schneider Sandra, Dorf 4/1
€ 2.972,00
Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten
Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31
Abs. 2 und 3 TBO (sofern erforderlich) zur Anweisung
gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der Bauvollen-
dungsmeldung oder erteilter Benützungsbewilligung
auszuzahlen (keine Antragstellung mehr erforderlich).
3. Änderung des Flächenwidmungsplans
Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem Gemeinde-
rat die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
der Bp. 31 und Bp. 32 sowie Gst. 2770, alle KG Obertil-