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Rund ums Dorf

Seite 4

November 2016

1. Gemeinderatssitzung vom 6.9.2016

1. Backbone-Leitung

„Kartitsch-Obertilliach-Untertilliach“

Herr Ing. Spuller stellt vorab kurz das Unternehmen „LWL

Competence Center“ und dessen Betätigungsfeld vor.

Das Unternehmen begleitet die Planungsverbände und

die Gemeinden bei der Planung und Ausführung der Pro-

jekte hinsichtlich der Versorgung des ländlichen Raumes

mit LWL (Breitband).

In Form einer Power-Point-Präsentation wird die Zu-

kunft des Internets – Breitbandes näher dargestellt

(Highspeed, Kameraüberwachung, Fernsehen, Telefo-

nie, Standortortvernetzung, Video/Musik, Informations-

kanäle). Bandbreitenbedarf in Zukunft: ca. 30 bis 40 %

Steigerung pro Jahr; Technologien in Zukunft: Glasfaser

wird Kupferkabel ersetzen; Lichtwellenleiter-Netz – High-

speed Internet durch LWL Technik liefert die unterschied-

lichsten Möglichkeiten (hohe Bandbreite). Mitverlegung

von LWL-Netzen durch Gemeinden; Gemeinden erhalten

Förderungen (Bund, Land Tirol). Gemeinde kann als Ei-

gentümer der LWL Infrastruktur die „Digitale Zukunft“

mitgestalten;

Die Gemeinde baut ihre eigene LWL-Infrastruktur im Ge-

meindegebiet und ist Eigentümer. Gemeinden vernetzen

sich gegenseitig – dadurch überregionale LWL-Leitungen

(Backbone) für Betreiber – Planungsverband 35 wird dies

für die Gemeinden des Oberlandes durchführen.

Die Gemeinden und Planungsverbände vermieten die

LWL-Netze an die Provider (Betreiber). Durch die Einnah-

menteilung mit den Betreibern werden die Investitionen

langfristig zurück verdient (reinvestiert).

Weiters werden noch einige technische Details über FTTC

(Fiber-to-the-Curb), FTTB und FTTH näher dargestellt.

Verantwortlichkeit der Gemeinde bis zur Grundstücks-

grenze (im privaten Grundstück ist der Grundstücksei-

gentümer selbst verantwortlich). Das Angebot des LWL

Competence Centers umfasst die Beratung, Analyse,

Konzept, Planung, Unterstützung bei Errichtung, Betrieb

und Vermarktung/Vertrieb des LWL-Netzes. Derzeit be-

fassen sich ca. 130 Gemeinden mit dem Thema „LWL-

Netz“ – ca 80 Gemeinden werden vom LWL Competence

Center betreut, darunter auch der Planungsverband 35.

Es gibt einen Breitbandatlas, welcher die Förderkrite-

rien (Fördergebiete) wiedergibt (für Obertilliach – Dorf

gibt es keine Bundesförderung). Die Bundesförderung

beträgt 50 % der Gesamtkosten (max. 1 Mio. Euro). Die

Antragstellung „Bundesförderung“ ist eine hoch kom-

plexe Thematik. Die Landesförderung beträgt 25 % der

Gesamtkosten plus GAF-Mittel. Ohne die Beantragung

der Bundesförderung wird auch die Landesförderung ge-

kürzt. Bürgermeister Scherer gibt noch einen kurzen Be-

richt über den zeitlichen Ablauf bei der Realisierung des

LWL-Netzes. In den nächsten zwei Jahren soll das LWL-

Netz bis zur Wacht (Gemeinde Untertilliach) errichtet

werden. Betreffend Bundesförderung gibt es Bereiche,

welche nicht in die Bundesförderung fallen.

Die Backbone-Leitung (incl. Anschluss Ortsstellenpunkte)

durch den PV 35 umfasst Kosten von 3,1 Mio. Euro. Die

Restkosten für die Gemeinden werden nach einem ge-

wissen Schlüssel aufgeteilt.

Die Errichtung des LWL-Netzes (Backbone) wird durch

den Planungsverband 35 abgewickelt (Gesamtkosten des

LWL-Netzes – 3,1 Mio. Euro). Die Förderungen werden

von den Gemeinden beantragt und in den Planungsver-

band 35 eingebracht.

Die unterschiedlichen Verlegemethoden (etwa Einspülen

in bestehende Kanäle) müssen technisch auf ihre Mach-

barkeit geprüft werden. Ebenso ist eine entsprechende

Planung von Ortsnetzen erforderlich (Detailkonzepte für

die Anschlussobjekte in der Gemeinde).

An einem Musterbeispiel wird die Methodik der LWL-

Verlegung näher erläutert. Die Betreiber werden Pakete

anbieten, welche dem handelsüblichen Markt entspre-

chen.

Die Gemeinde Obertilliach beauftragt die Fa. LWL Licht-

wellenleiter Competence Center mit der Einreichung der

Bundesförderung (Detailkonzeption) „FTTH – Netz Ober-

tilliach“ zur Angebotssumme von € 7.188,00 (brutto, ab-

züglich 5 % Sondernachlass und 3 % Skonto bei Zahlung

innerhalb 10 Tagen).

2. Baukostenzuschuss

An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. An-

tragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse ge-

währt:

- Obererlacher Johann, Dorf 53/1

€ 175,00

- Dr. Schneider Manfred und

Schneider Sandra, Dorf 4/1

€ 2.972,00

Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten

Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31

Abs. 2 und 3 TBO (sofern erforderlich) zur Anweisung

gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der Bauvollen-

dungsmeldung oder erteilter Benützungsbewilligung

auszuzahlen (keine Antragstellung mehr erforderlich).

3. Änderung des Flächenwidmungsplans

Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem Gemeinde-

rat die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich

der Bp. 31 und Bp. 32 sowie Gst. 2770, alle KG Obertil-