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FODN - 64/03/2016

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 17. November 2016

Eingangs begrüßt Bgmin Rogl die anwesenden

GR-Mitglieder und nimmt die Angelobung der Er-

satzmitglieder vor.

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

(127) im Bereich Gst. 3359/3 (Mühlburger Katharina

und Georg), KG Kals, von 0,84 m² Freiland § 41 in Wohn-

gebiet und von gemischten Wohngebiet § 38 (2) in Wohnge-

biet § 38 (1), alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.

Geplant ist die Errichtung eines Wintergartens und wurde

im Zuge der Bauverhandlung festgestellt, dass aufgrund von

Kleinflächen keine einheitliche Bauplatzwidmung gegeben ist.

Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat

der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 71 Abs. 1 und

§ 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016,

LGBl. Nr. 101, den vom Planer Gemeinde Kals am Großglock-

ner ausgearbeiteten Entwurf vom 04. November 2016, mit der

Planungsnummer 712-2016-00002, über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kals am Großglock-

ner im Bereich Grundstück 3359/3 KG Kals am Großglockner

(zur Gänze/zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffent-

lichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kals

am Großglockner vor:

Umwidmung Grundstück 3359/3 KG 85102 Kals am

Großglockner (70712) (rund 614 m²) von Wohngebiet § 38

(1) in Wohngebiet § 38 (1) sowie 3359/3 KG 85102 Kals am

Großglockner (70712) (rund 9 m²) von Gemischtes Wohn-

gebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der

Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des

Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-

doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss einstimmig.

(128) im Bereich von Teilflächen der Grundstücke 2488

und 2517/1 (Huter Anton) von Freiland § 41 in SF Gastro-

nomiebetrieb und Beherbergungsbetrieb nach § 43 , alle

TROG 2011, LGBl. 56/2011

Wird vertagt, da nicht alle Unterlagen, die für eine Be-

schlussfassung nötig sind im eFWP vorhanden sind.

Beschlussfassung über Änderung und Auflage

eines Entwurfs

Betrifft folgende Bebauungspläne entsprechend dem je-

weiligen Planentwurf der Arch. Gemeinschaft Dipl. Ing-

re Scherzer-Mayr - Elwischger:

(94) im Bereich der Gste.

4102/1, 4102/2, 4102/3 und 4586 (Huter Markus), KG Kals

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf

Grundstück 4102/1. Dabei ist geplant, das Dach im Traufen-

bereich um ca. 1,0 im Firstbereich um 0,5 m anzuheben. Da-

durch soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Das Gebäude ist

baurechtlicher Bestand. Im Zuge der Planungsarbeiten wurde

festgestellt, dass das Haus im Fall des Dachgeschoßausbaus

Richtung Süden den erforderlichen Grenzabstand nicht ein-

hält. Dem Wohnhaus auf Grundstück 4586 fehlt der erforder-

liche Grenzabstand Richtung Norden. Die Aussagen gelten

auch für den Fall der Löschung des Grundstückes 4586 und

Vereinigung mit dem umgebenden Grundstück 4102/3. Das

Grundstück 4102/1 hat eine Größe, wo die Errichtung eines

zusätzlichen Gebäudes möglich wäre. Die Verringerung der

Grenzabstände ist im Sinne der zweckmäßigen und boden-

sparenden Bebauung nur begründbar, wenn das Grundstück

geteilt wird. Dies wird erzwungen durch die Festlegung einer

Bauplatzgröße höchst, welche deutlich geringer als die derzei-

tige Größe des Grundstückes 4102/1 ist. Die Einbeziehung des

unbebauten, aufgrund seiner Form und Größe leicht beplanba-

ren Grundstückes 4102/2 ist baurechtlich erforderlich.

Die festgelegten Gebäudehöhen ermöglichen keine Höhen,

welche das Orts- und Straßenbild beeinträchtigen. Es wird

zudem die Firstrichtung festgelegt. Als Bauweise wird somit

die offene, das 0,4-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens

3,0 m, als erforderlicher Grenzabstand festgelegt. Der Abstand

zwischen Bau- und Straßenfluchtlinie entspricht dem im Sü-

den an dem Grundstück 4120/3 vorhandenen. Aufgrund der

beschriebenen Festlegungen kann eine Beeinträchtigung der

Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung durch den Be-

bauungsplan ausgeschlossen werden.

Beschluss einstimmig.

Gemeinderatsklausur September 2016

Zusammenfassung Ergebnis Gemeinderatsklausur Sept..

2016 – Beratung und Beschlussfassung über die weitere

Vorgangsweise:

Das Protokoll über die sehr erfolgreiche Gemeinderatsklau-

sur wurde im Vorfeld per email an alle Gemeinderatsmitglie-

der versandt und schlägt die Bürgermeisterin nun vor, aus den

4 herausgearbeiteten Themenfeldern Arbeitskreise mit einem

jeweiligen Leiter zu bilden. Natürlich sollten sich alle Ge-

meinderäte einbringen und zu den einzelnen für sie relevan-

ten Themen melden. Ebenso wird die Bürgermeisterin je nach

Wunsch allen Leitern zur Verfügung stehen. Nachdem dies als

sinnvoll erachtet wird meldet sich für:

Kalser Produkte: Leiter Philipp Jans

Betriebsansiedelung: Leiter Alois Groder

Infopoint Huben: Leiter Michael Linder