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FODN - 64/03/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 17. November 2016
Eingangs begrüßt Bgmin Rogl die anwesenden
GR-Mitglieder und nimmt die Angelobung der Er-
satzmitglieder vor.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(127) im Bereich Gst. 3359/3 (Mühlburger Katharina
und Georg), KG Kals, von 0,84 m² Freiland § 41 in Wohn-
gebiet und von gemischten Wohngebiet § 38 (2) in Wohnge-
biet § 38 (1), alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.
Geplant ist die Errichtung eines Wintergartens und wurde
im Zuge der Bauverhandlung festgestellt, dass aufgrund von
Kleinflächen keine einheitliche Bauplatzwidmung gegeben ist.
Auf Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat
der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 71 Abs. 1 und
§ 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016,
LGBl. Nr. 101, den vom Planer Gemeinde Kals am Großglock-
ner ausgearbeiteten Entwurf vom 04. November 2016, mit der
Planungsnummer 712-2016-00002, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kals am Großglock-
ner im Bereich Grundstück 3359/3 KG Kals am Großglockner
(zur Gänze/zum Teil) ist durch 4 Wochen hindurch zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kals
am Großglockner vor:
Umwidmung Grundstück 3359/3 KG 85102 Kals am
Großglockner (70712) (rund 614 m²) von Wohngebiet § 38
(1) in Wohngebiet § 38 (1) sowie 3359/3 KG 85102 Kals am
Großglockner (70712) (rund 9 m²) von Gemischtes Wohn-
gebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1)
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-
doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Beschluss einstimmig.
(128) im Bereich von Teilflächen der Grundstücke 2488
und 2517/1 (Huter Anton) von Freiland § 41 in SF Gastro-
nomiebetrieb und Beherbergungsbetrieb nach § 43 , alle
TROG 2011, LGBl. 56/2011
Wird vertagt, da nicht alle Unterlagen, die für eine Be-
schlussfassung nötig sind im eFWP vorhanden sind.
Beschlussfassung über Änderung und Auflage
eines Entwurfs
Betrifft folgende Bebauungspläne entsprechend dem je-
weiligen Planentwurf der Arch. Gemeinschaft Dipl. Ing-
re Scherzer-Mayr - Elwischger:
(94) im Bereich der Gste.
4102/1, 4102/2, 4102/3 und 4586 (Huter Markus), KG Kals
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim Wohnhaus auf
Grundstück 4102/1. Dabei ist geplant, das Dach im Traufen-
bereich um ca. 1,0 im Firstbereich um 0,5 m anzuheben. Da-
durch soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Das Gebäude ist
baurechtlicher Bestand. Im Zuge der Planungsarbeiten wurde
festgestellt, dass das Haus im Fall des Dachgeschoßausbaus
Richtung Süden den erforderlichen Grenzabstand nicht ein-
hält. Dem Wohnhaus auf Grundstück 4586 fehlt der erforder-
liche Grenzabstand Richtung Norden. Die Aussagen gelten
auch für den Fall der Löschung des Grundstückes 4586 und
Vereinigung mit dem umgebenden Grundstück 4102/3. Das
Grundstück 4102/1 hat eine Größe, wo die Errichtung eines
zusätzlichen Gebäudes möglich wäre. Die Verringerung der
Grenzabstände ist im Sinne der zweckmäßigen und boden-
sparenden Bebauung nur begründbar, wenn das Grundstück
geteilt wird. Dies wird erzwungen durch die Festlegung einer
Bauplatzgröße höchst, welche deutlich geringer als die derzei-
tige Größe des Grundstückes 4102/1 ist. Die Einbeziehung des
unbebauten, aufgrund seiner Form und Größe leicht beplanba-
ren Grundstückes 4102/2 ist baurechtlich erforderlich.
Die festgelegten Gebäudehöhen ermöglichen keine Höhen,
welche das Orts- und Straßenbild beeinträchtigen. Es wird
zudem die Firstrichtung festgelegt. Als Bauweise wird somit
die offene, das 0,4-fache der Höhe jeden Punktes, mindestens
3,0 m, als erforderlicher Grenzabstand festgelegt. Der Abstand
zwischen Bau- und Straßenfluchtlinie entspricht dem im Sü-
den an dem Grundstück 4120/3 vorhandenen. Aufgrund der
beschriebenen Festlegungen kann eine Beeinträchtigung der
Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung durch den Be-
bauungsplan ausgeschlossen werden.
Beschluss einstimmig.
Gemeinderatsklausur September 2016
Zusammenfassung Ergebnis Gemeinderatsklausur Sept..
2016 – Beratung und Beschlussfassung über die weitere
Vorgangsweise:
Das Protokoll über die sehr erfolgreiche Gemeinderatsklau-
sur wurde im Vorfeld per email an alle Gemeinderatsmitglie-
der versandt und schlägt die Bürgermeisterin nun vor, aus den
4 herausgearbeiteten Themenfeldern Arbeitskreise mit einem
jeweiligen Leiter zu bilden. Natürlich sollten sich alle Ge-
meinderäte einbringen und zu den einzelnen für sie relevan-
ten Themen melden. Ebenso wird die Bürgermeisterin je nach
Wunsch allen Leitern zur Verfügung stehen. Nachdem dies als
sinnvoll erachtet wird meldet sich für:
Kalser Produkte: Leiter Philipp Jans
Betriebsansiedelung: Leiter Alois Groder
Infopoint Huben: Leiter Michael Linder