FODN - 64/03/2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Terrasse. Personalzimmer werden zugelassen. Da keine Gäst-
ebetten geplant sind, wird der Betriebstyp „Gasthaus“ gewählt
und in der Sonderflächenbezeichnung berücksichtigt.
Die Sonderflächenfestlegung legt die Nutzung der Gebäude
fest, was im Sinne einer geordneten baulichen Entwicklung
für zweckmäßig gehalten wird. In dem Sinne dient die gegen-
ständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes der Sicher-
stellung der Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung.
Die Infrastruktur ist für den geplanten Betrieb vorhanden (sie-
he Bestand). Fragen der Gemeinderäte zu Zeitablauf, Wasser,
Kanal und Standort werden von Bgm. Rogl beantwortet.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-
doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Beschluss einstimmig.
(129) im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke
4208/2 und 4443, KG Kals am Großglockner, von derzeit
Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Misch-
gebiet nach § 40 Abs. 5, sowie im Bereich einer Teilfläche
des Grundstückes 4208/2, KG Kals am Großglockner, von
derzeit bestehender örtlicher Verkehrsweg nach § 53 Abs.
3, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40
Abs. 5, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016.
Geplant ist die Errichtung von Gästebetten bei der beste-
henden Hofstelle auf Grundstück 4443. Deshalb wird das
Grundstück Richtung Süden und Westen erweitert. Betroffen
sind dabei die Grundstücke 4443 und 4208/2. Das Grundstück
4443 ist derzeit nicht einheitlich gewidmet, d.h. kein Bauplatz
im Sinne des § 2 TBO 2014 idFdG LgBl. 94/2016.
Grundlage für die Änderung der Grundstücksgrenzen und
damit auch für die gegenständliche Änderung des Flächen-
widmungsplanes ist der Teilungsplan von DI R. Neumayr,
GZl. 6780A-2016, Plan 6780_A16-5 vom 09. November 2016.
Die Erweiterungsflächen befinden sich praktisch zur Gänze
innerhalb der Baulandgrenze. Damit wird ein Widerspruch
zum örtlichen Raumordnungskonzept vermieden. Da im
Westen eine Breite von 40 m zu der künftigen Grundstücks-
grenze und der Grundgrenze zu Grundstück 4210, KG Kals
am Großglockner, bleibt, wird die Bebaubarkeit im Sinne der
Festlegungen im Konzeptplan nicht erschwert. Eine allfällige
Vergrößerung Richtung Süden würde einen Erschließungsweg
verlangen, welcher immer noch zur Gänze auf dem künftigen
Grundstück 4208/2 situiert werden könnte. Insgesamt kann
aber ein Widerspruch zu den Aufgaben und Zielen der örtli-
chen Raumordnung ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-
doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Von den Gemeinderäten kommen keine Fragen zu gegen-
ständlichen Vorhaben.
Beschluss einstimmig.
Vorbesprechung Voranschlag 2017 der Gemeinde
Kals am Großglockner
Finanzverwalter Bergerweiß Hannes bringt den Entwurf
des Voranschlages vollinhaltlich vor und werden bei einzelnen
Posten Fragen gestellt bzw. wird darüber diskutiert. Jede GR-
Fraktion hat ein Exemplar des Voranschlags erhalten.
Einmalige Ausgaben wurden auf allernotwendigste Vorha-
ben eingeschränkt bzw. werden solche über den AOHH abge-
wickelt.
Der Voranschlag 2017 hat folgendes Ergebnis:
Ordentlicher Haushalt
Einnahmen/Ausgaben: € 4.105.300,--
Außerordentlicher Haushalt:
Einnahmen/Ausgaben EUR 7.318.000,--
Bildungszentrum Kals:
Ausgaben: EUR 67.000,--
Einnahmen: EUR 50.000,-- (Zuschuss Spielplatz)
EUR
17.000,-- (Zuführung OHH)
Straßenbeleuchtung:
Ausgaben: EUR 145.000,--
Einnahmen: EUR 60.000,-- (Bedarfszuweisung)
EUR 85.000,-- (Aufnahme Darlehen)
Parkplatz Lucknerhaus:
Ausgaben: EUR 50.000,-- Zuf. Kals Kommunal GmbH
Einnahmen: EUR 50.000,-- (Bedarfszuweisung)
Kraftwerk Haslach:
Ausgaben: EUR 7.056.000,-- (1. Baustufe)
Einnahmen: EUR 7.056.000,-- (Aufnahme Darlehen)
Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.
VA der Gemeinde Kals Immobilien KG:
Einnahmen/Ausgaben: EUR 162.400,--
Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.
Wasserrettung Osttirol
Beratung und Beschlussfassung Unterstützung Wasser-
rettung Osttirol für Räumlichkeiten.
Im Zuge der letzten Sitzung im PV 34 hat Herr Meinhard
Pargger von der Wasserrettung Osttirol das Projekt für die Un-
terbringung der Wasserrettung Lienz vorgestellt und auch die
Schwierigkeiten bei der Aufbringung der nötigen Mittel dar-
gestellt. Nun ergeht an alle Osttiroler Gemeinden das Ansu-
chen dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen und wurde ein
Kostenschlüssel vorgelegt. Dabei hätte die Gemeinde Kals am
Großglockner den Betrag von € 3.152,89 (1.166 Einwohner) bei
Kosten von € 100.000 die aufzuteilen wäre. Es wäre aber auch
ein kleinerer Betrag hilfreich. Beschluss einstimmig