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FODN - 64/03/2016

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AUS DEM GEMEINDERAT

Terrasse. Personalzimmer werden zugelassen. Da keine Gäst-

ebetten geplant sind, wird der Betriebstyp „Gasthaus“ gewählt

und in der Sonderflächenbezeichnung berücksichtigt.

Die Sonderflächenfestlegung legt die Nutzung der Gebäude

fest, was im Sinne einer geordneten baulichen Entwicklung

für zweckmäßig gehalten wird. In dem Sinne dient die gegen-

ständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes der Sicher-

stellung der Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung.

Die Infrastruktur ist für den geplanten Betrieb vorhanden (sie-

he Bestand). Fragen der Gemeinderäte zu Zeitablauf, Wasser,

Kanal und Standort werden von Bgm. Rogl beantwortet.

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der

Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des

Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-

doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Beschluss einstimmig.

(129) im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke

4208/2 und 4443, KG Kals am Großglockner, von derzeit

Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Misch-

gebiet nach § 40 Abs. 5, sowie im Bereich einer Teilfläche

des Grundstückes 4208/2, KG Kals am Großglockner, von

derzeit bestehender örtlicher Verkehrsweg nach § 53 Abs.

3, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40

Abs. 5, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016.

Geplant ist die Errichtung von Gästebetten bei der beste-

henden Hofstelle auf Grundstück 4443. Deshalb wird das

Grundstück Richtung Süden und Westen erweitert. Betroffen

sind dabei die Grundstücke 4443 und 4208/2. Das Grundstück

4443 ist derzeit nicht einheitlich gewidmet, d.h. kein Bauplatz

im Sinne des § 2 TBO 2014 idFdG LgBl. 94/2016.

Grundlage für die Änderung der Grundstücksgrenzen und

damit auch für die gegenständliche Änderung des Flächen-

widmungsplanes ist der Teilungsplan von DI R. Neumayr,

GZl. 6780A-2016, Plan 6780_A16-5 vom 09. November 2016.

Die Erweiterungsflächen befinden sich praktisch zur Gänze

innerhalb der Baulandgrenze. Damit wird ein Widerspruch

zum örtlichen Raumordnungskonzept vermieden. Da im

Westen eine Breite von 40 m zu der künftigen Grundstücks-

grenze und der Grundgrenze zu Grundstück 4210, KG Kals

am Großglockner, bleibt, wird die Bebaubarkeit im Sinne der

Festlegungen im Konzeptplan nicht erschwert. Eine allfällige

Vergrößerung Richtung Süden würde einen Erschließungsweg

verlangen, welcher immer noch zur Gänze auf dem künftigen

Grundstück 4208/2 situiert werden könnte. Insgesamt kann

aber ein Widerspruch zu den Aufgaben und Zielen der örtli-

chen Raumordnung ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der

Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des

Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird je-

doch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und

Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Von den Gemeinderäten kommen keine Fragen zu gegen-

ständlichen Vorhaben.

Beschluss einstimmig.

Vorbesprechung Voranschlag 2017 der Gemeinde

Kals am Großglockner

Finanzverwalter Bergerweiß Hannes bringt den Entwurf

des Voranschlages vollinhaltlich vor und werden bei einzelnen

Posten Fragen gestellt bzw. wird darüber diskutiert. Jede GR-

Fraktion hat ein Exemplar des Voranschlags erhalten.

Einmalige Ausgaben wurden auf allernotwendigste Vorha-

ben eingeschränkt bzw. werden solche über den AOHH abge-

wickelt.

Der Voranschlag 2017 hat folgendes Ergebnis:

Ordentlicher Haushalt

Einnahmen/Ausgaben: € 4.105.300,--

Außerordentlicher Haushalt:

Einnahmen/Ausgaben EUR 7.318.000,--

Bildungszentrum Kals:

Ausgaben: EUR 67.000,--

Einnahmen: EUR 50.000,-- (Zuschuss Spielplatz)

EUR

17.000,-- (Zuführung OHH)

Straßenbeleuchtung:

Ausgaben: EUR 145.000,--

Einnahmen: EUR 60.000,-- (Bedarfszuweisung)

EUR 85.000,-- (Aufnahme Darlehen)

Parkplatz Lucknerhaus:

Ausgaben: EUR 50.000,-- Zuf. Kals Kommunal GmbH

Einnahmen: EUR 50.000,-- (Bedarfszuweisung)

Kraftwerk Haslach:

Ausgaben: EUR 7.056.000,-- (1. Baustufe)

Einnahmen: EUR 7.056.000,-- (Aufnahme Darlehen)

Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.

VA der Gemeinde Kals Immobilien KG:

Einnahmen/Ausgaben: EUR 162.400,--

Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.

Wasserrettung Osttirol

Beratung und Beschlussfassung Unterstützung Wasser-

rettung Osttirol für Räumlichkeiten.

Im Zuge der letzten Sitzung im PV 34 hat Herr Meinhard

Pargger von der Wasserrettung Osttirol das Projekt für die Un-

terbringung der Wasserrettung Lienz vorgestellt und auch die

Schwierigkeiten bei der Aufbringung der nötigen Mittel dar-

gestellt. Nun ergeht an alle Osttiroler Gemeinden das Ansu-

chen dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen und wurde ein

Kostenschlüssel vorgelegt. Dabei hätte die Gemeinde Kals am

Großglockner den Betrag von € 3.152,89 (1.166 Einwohner) bei

Kosten von € 100.000 die aufzuteilen wäre. Es wäre aber auch

ein kleinerer Betrag hilfreich. Beschluss einstimmig