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Juni 2016

GR-Beschlüsse

3

„Bericht aus der Gemeindestube“

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Tristach

Konstituierende Sitzung des neu

gewählten Gemeinderats am

17.03.2016

Die neu gewählten Gemeinderätin-

nen und Gemeinderäte haben das fol-

gende Gelöbnis gem. § 28 Abs. 1 der

Tiroler Gemeindeordnung 2001 - TGO

abgelegt: „

Ich gelobe in Treue die

Rechtsordnung der Republik Österreich

zu befolgen, mein Amt uneigennützig

und unparteiisch auszuüben und das

Wohl der Gemeinde Tristach und ihrer

Bewohner nach bestem Wissen und

Können zu fördern.

Es wurden gewählt: Als Bürger-

meister-Stellvertreterin Lydia Unterlug-

gauer (Lavanter Str. 97) und als weitere

Gemeindevorstandsmitglieder Armin

Zlöbl (Lavanter Straße 12d/19), Franz

Klocker (Seebachstraße 10/1) und Wal-

ter Unterluggauer (Lavanter Straße 53).

Sitzung vom 17.03.2016

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat eine Verordnung be-

treffend die Waldumlage 2016 erlas-

sen bzw. gem. den gesetzlichen Be-

stimmungen der Tiroler Waldordnung

2005 einstimmig beschlossen, die

Waldumlage für das Jahr 2016 für

den Wirtschaftswald (WW) mit einem

Ha-Satz von

29,07 sowie für den

Schutzwald im Ertrag (SiE) mit einem

Ha-Satz von

8,72 festzusetzen. So-

mit betragen die auf die einzelnen

Waldbesitzer umzulegenden Waldauf-

seherkosten im Jahr 2016 insgesamt

14.081,55. Der Berechnung wurden

nur die tatsächlichen für forstliche Be-

lange von GWA Amort Franz aufgewen-

deten Arbeitsstunden 2015 zu Grunde

gelegt (außer Betracht blieben z.B. die

für die Gemeinde Tristach geleisteten

Winterdienststunden). Die Kostenbe-

lastung für die Gemeinde für den Wald-

aufseher beläuft sich im Jahr 2016 auf

21.305,75.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, auf die im Grundbuch un-

ter der Einlagezahl 283 im Lastenblatt

C ausgewiesene Dienstbarkeit „C-LNr. 2

a 1406/1968 - DIENSTBARKEIT Geh-

weg über 194/3 für Gemeinde Tristach

/b 1816/1969 Übertragung der voran-

gehenden Eintragung(en) aus EZ 172“

zu verzichten, da die in Frage stehende

Dienstbarkeit für die Gemeinde Tristach

heute von keinerlei Nutzen mehr ist.

Der Gemeinderat hat mit einstimmi-

gem Beschluss die Zustimmung erteilt,

dass die Schülerin Sylvie Wernisch, wh.

Tristacher Straße 61p/Top 28, 9900 Li-

enz, ab dem Schuljahr 2016/17 anstel-

le der Volksschule Lienz-Süd 1, deren

Schulsprengel sie aufgrund ihres Wohn-

sitzes angehören würde, die Volksschu-

le Tristach besuchen kann.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, für (sprengelfremde) Li-

enzer Schüler/-innen, welche die Volks-

schule Tristach besuchen, pro Schuljahr

einen Schulerhaltungsbeitrag (reduzier-

ten Pauschal-Schulerhaltungsbeitrag)

jeweils in jener Höhe vorzuschreiben,

die die Stadtgemeinde Lienz für spren-

gelfremde Schüler verrechnet, das ist

dzt. bzw. fürs laufende Schuljahr ein

Betrag in Höhe von ca.

115,-- pro

Schüler/-in.

Der Gemeinderat hat eine Änderung

des ergänzenden Bebauungsplanes im

Bereich der Gp. 256, KG Tristach, ein-

stimmig beschlossen.

Der (ursprüngliche) allgemeine

und ergänzende Bebauungsplan gem.

TROG 1997 (Gemeinderatsbeschluss

vom 15.02.2001) im Bereich der Gp.

257, 258, 259 und .33, alle KG Tris-

tach, wurde mit einstimmigem Be-

Der neue Gemeinderat Tristach

(v.l.): GR Annemarie Unterluggauer, GV Walter Unterluggauer, GR Christian Koller, GR Anton

Steurer, Bgm.-Stv. Lydia Unterluggauer, GV Franz Klocker, Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer, GR Peter Pichlkostner, GR Monika

Draschl, GR Stefan Lukasser, GV Armin Zlöbl, GR Franz Zoier, GR Karin Thum-Zoier