Juni 2016
GR-Beschlüsse
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„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Tristach
Konstituierende Sitzung des neu
gewählten Gemeinderats am
17.03.2016
Die neu gewählten Gemeinderätin-
nen und Gemeinderäte haben das fol-
gende Gelöbnis gem. § 28 Abs. 1 der
Tiroler Gemeindeordnung 2001 - TGO
abgelegt: „
Ich gelobe in Treue die
Rechtsordnung der Republik Österreich
zu befolgen, mein Amt uneigennützig
und unparteiisch auszuüben und das
Wohl der Gemeinde Tristach und ihrer
Bewohner nach bestem Wissen und
Können zu fördern.
“
Es wurden gewählt: Als Bürger-
meister-Stellvertreterin Lydia Unterlug-
gauer (Lavanter Str. 97) und als weitere
Gemeindevorstandsmitglieder Armin
Zlöbl (Lavanter Straße 12d/19), Franz
Klocker (Seebachstraße 10/1) und Wal-
ter Unterluggauer (Lavanter Straße 53).
Sitzung vom 17.03.2016
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat eine Verordnung be-
treffend die Waldumlage 2016 erlas-
sen bzw. gem. den gesetzlichen Be-
stimmungen der Tiroler Waldordnung
2005 einstimmig beschlossen, die
Waldumlage für das Jahr 2016 für
den Wirtschaftswald (WW) mit einem
Ha-Satz von
€
29,07 sowie für den
Schutzwald im Ertrag (SiE) mit einem
Ha-Satz von
€
8,72 festzusetzen. So-
mit betragen die auf die einzelnen
Waldbesitzer umzulegenden Waldauf-
seherkosten im Jahr 2016 insgesamt
€
14.081,55. Der Berechnung wurden
nur die tatsächlichen für forstliche Be-
lange von GWA Amort Franz aufgewen-
deten Arbeitsstunden 2015 zu Grunde
gelegt (außer Betracht blieben z.B. die
für die Gemeinde Tristach geleisteten
Winterdienststunden). Die Kostenbe-
lastung für die Gemeinde für den Wald-
aufseher beläuft sich im Jahr 2016 auf
€
21.305,75.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, auf die im Grundbuch un-
ter der Einlagezahl 283 im Lastenblatt
C ausgewiesene Dienstbarkeit „C-LNr. 2
a 1406/1968 - DIENSTBARKEIT Geh-
weg über 194/3 für Gemeinde Tristach
/b 1816/1969 Übertragung der voran-
gehenden Eintragung(en) aus EZ 172“
zu verzichten, da die in Frage stehende
Dienstbarkeit für die Gemeinde Tristach
heute von keinerlei Nutzen mehr ist.
Der Gemeinderat hat mit einstimmi-
gem Beschluss die Zustimmung erteilt,
dass die Schülerin Sylvie Wernisch, wh.
Tristacher Straße 61p/Top 28, 9900 Li-
enz, ab dem Schuljahr 2016/17 anstel-
le der Volksschule Lienz-Süd 1, deren
Schulsprengel sie aufgrund ihres Wohn-
sitzes angehören würde, die Volksschu-
le Tristach besuchen kann.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, für (sprengelfremde) Li-
enzer Schüler/-innen, welche die Volks-
schule Tristach besuchen, pro Schuljahr
einen Schulerhaltungsbeitrag (reduzier-
ten Pauschal-Schulerhaltungsbeitrag)
jeweils in jener Höhe vorzuschreiben,
die die Stadtgemeinde Lienz für spren-
gelfremde Schüler verrechnet, das ist
dzt. bzw. fürs laufende Schuljahr ein
Betrag in Höhe von ca.
€
115,-- pro
Schüler/-in.
Der Gemeinderat hat eine Änderung
des ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Gp. 256, KG Tristach, ein-
stimmig beschlossen.
Der (ursprüngliche) allgemeine
und ergänzende Bebauungsplan gem.
TROG 1997 (Gemeinderatsbeschluss
vom 15.02.2001) im Bereich der Gp.
257, 258, 259 und .33, alle KG Tris-
tach, wurde mit einstimmigem Be-
►
Der neue Gemeinderat Tristach
(v.l.): GR Annemarie Unterluggauer, GV Walter Unterluggauer, GR Christian Koller, GR Anton
Steurer, Bgm.-Stv. Lydia Unterluggauer, GV Franz Klocker, Bgm. Ing. Mag. Markus Einhauer, GR Peter Pichlkostner, GR Monika
Draschl, GR Stefan Lukasser, GV Armin Zlöbl, GR Franz Zoier, GR Karin Thum-Zoier