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FODN - 62/01/2016

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AUS DEM GEMEINDERAT

Änderungen Flächenwidmung

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes der Ar-

chitektengemeinschaft ZT DI B.Scherzer – W. Mayr – B.

Elwischger.

(121) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich je einer Teilfläche der Grundstücke 2033 und 4395,

KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41 in

künftig Sonderfläche Parkplatz nach § 43, und im Bereich ei-

ner Teilfläche des Grundstückes 2015/1, KG Kals am Groß-

glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonder-

fläche Informationsgebäude nach § 43, und im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes 2015/1, KG Kals am Großglock-

ner, von derzeit Sonderfläche öffentliche WC-Anlage nach §

43 in künftig Sonderfläche Informationsgebäude nach § 43,

alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.

Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der Grundstücke 2015/1, 2033

und 4395, KG Kals am Großglockner, folgende Stellungnah-

me ab: Geplant sind die Erweiterung des bestehenden Park-

platzes sowie die Errichtung eines Infogebäudes über der Na-

tionalpark Hohe Tauern und der vom Infopoint ausgehenden

Themenwege.

Aufgrund der Topographie und der bestehenden Nutzung

kann für die geplante Einrichtung Standortgunst erkannt wer-

den. Die Widmung einer Sonderfläche führt zu keinem Wi-

derspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept. Hinsichtlich

einer allfälligen Gefährdung durch Naturgefahren ist die Ein-

holung einer Stellungnahme der Wildbach und Lawinenver-

bauung empfohlen. Leitungen zur Versorgung mit elektrischer

Energie und mit Trinkwasser, sowie zur Entsorgung von Ab-

wässern sind vorhanden, die Versorgungskapazitäten werden

durch den erwarteten bedarf nicht überschritten. Die Entsor-

gung von Oberflächengewässer des Parkplatzes ist in einem

wasserrechtlichen Verfahren abzuhandeln.

Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Land-

schaftsbildes ist die Einholung einer Stellungnahme der Na-

turschutzabteilung bei der Bezirksverwaltung notwendig. Die

Änderung der Grundstücksgrenzen zur Herstellung einheitli-

cher Bauplatzwidmungen ist eine Voraussetzung für die bau-

rechtliche Genehmigung des Projektes.

Antrag der Gemeinde an die Agrargemeinschaft Unter

Tschadin Berger Ködnitz Alpe um Grundübertragung an Ge-

meinde, Öffentliches Gut, Wege und Plätze wird morgen ge-

stellt. Beschluss: einstimmig

(122) im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke

3784 und 3785 (AG und Groder Alois),

KG Kals am Groß-

glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonder-

fläche Kühl- und Verarbeitungsraum nach § 43, beide TROG

2011, LGBl. 56/2011.

Geplant ist die Errichtung eines Kühl- und Verarbeitungs-

raumes für bei der Jagd erlegte Tiere in Anschluss an die

bestehende Schlachthalle Richtung Osten. Das Gebäude soll

zweigeschossig werden, was sich aus der Topographie ergibt.

Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich der gegen-

ständliche Bereich in einem baulichen Entwicklungsbereich

„L8“. Lt. Beschreibung zum Konzeptplan ist darin die Wid-

mung von Sonderfläche zulässig, zum Zwecke der Erweite-

rung der bestehenden Nutzung. Damit ist die Widmung einer

Sonderfläche, wie vorgeschlagen, grundsätzlich zulässig. Da

sich die Fläche außerhalb des Bearbeitungsbereiches im Ge-

fahrenzonenplan befindet, ist die Einholung einer Stellung-

nahme der Wasserbauverwaltung beim Baubezirksamt Lienz

notwendig. Nach mündlicher Abklärung ist das Gebäude in

der geplanten Form (Massivbauweise) mit einer entsprechen-

den planerischen Maßnahme zulässig (keine Öffnungen bach-

und bergseitig, entsprechende Fundierung).

Aufgrund der geplanten Nutzung, welche mit der Nut-

zung der Schlachthalle verwandt ist, wird keine Gefahr von

Nutzungskonflikten gesehen, welche über das bestehende

Konfliktpotential hinausgeht, vorbehaltlich entsprechender

Betriebszeiten. Solche festzulegen ist die Aufgabe in nachfol-

genden Verfahren. Trotz der unmittelbar mit der Jagd verbun-

denen Verwendung der Gebäude wird das Gebäude nicht als

Voraussetzung dafür gesehen und entsprechend eine Sonder-

fläche nach § 43 vorgeschlagen. Damit ist die Herstellung der

einheitlichen Bauplatzwidmung jedoch eine Voraussetzung

für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Beschluss: einstimmig (vorbehaltlich positiver Stellungnah-

me BBA Wasserbau)

Beratung und Beschlussfassung Mietvertrag mit

Regionalenergie

Heizhaus Gemeinde Kals Immobilien KG mit Regional-

energie Osttirol reg. GenmbH

Der Mietvertrag wird dem Gemeinderat vorgebracht und

liegt dem Protokoll bei (Beilage 1). Bürgermeister teilt noch

die Vorgeschichte mit: Heizhaus wurde aufgrund des Neubaus

des Kulturhauses notwendig. Für die Regionalenergie war dies

nicht ideal, da bereits Vorinvestitionen im Ködnitzhof getätigt

wurden. Derzeit ist es ein Bauvorhaben vorübergehenden Be-

standes, Grundeigentümer Pfarre, es gibt einen Baurechtsver-

trag bis 2052. Nach Klärung der Zufahrt kann das Gebäude

erst genehmigt werden. Bgm. Unterweger möchte noch den

Mietvertrag abschließen, da er die Vorgespräche geführt hat.

Nachdem keinerlei Einwände vorgebracht wurden stimmt der

Gemeinderat ab. Beschluss: einstimmig

Beschlussfassung über die Gewährung von

Baukostenzuschüssen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-

tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-

Gemeinderatssitzung

am 23. Februar 2016