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FODN - 62/01/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 16. Dezember 2015
Beratung und Beschlussfassung über
Änderung des Flächenwidmungsplanes:
(119) Gp. 3968/1 (Schnell Rupert) von Freiland nach § 41 in
künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 Abs. 5,
beide TROG 2011
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich des Grundstückes 3968/1, KG
Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab:
Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses. Zur Bildung
eines Bauplatzes wurde der Flächenwidmungsplan geändert
(Änderung des Flächenwidmungsplanes lt. Planentwurf vom
23.06.2015) und die Änderung der Grundstücksgrenzen ab-
gestrebt. Aufgrund der Planung sollte der Bauplatz jedoch
vergrößert werden. Grundlage der Änderung der ‚Grund-
stücksgrenzen ist der Teilungsplan von DI R. Neumayr, Gzl.
5960/2015, Plan 4769.14-2NbAp, vom 25.11.2015. Der geoplan-
te Grundstück 3968/16 ist jedoch kein Bauplatz im Sinne der
Tiroler Bauordnung 2011. Das geplante Grundstück soll mit
der nun zusätzlichen Fläche eine Größe von 549 m² erhalten.
Damit handelt es sich um eine Grundstücksgröße, welche auf-
grund der Form des Grundstückes und der Topographie ak-
zeptiert werden kann.
Im Westen überspringt der Bauplatz mit der geplanten Er-
weiterung die Baulandgrenze um max. 4,0 m, als dreiecksför-
mige Fläche bis zum südlichen Grenzpunkt. Damit handelt es
sich bei der außerhalb der Baulandgrenze liegenden Fläche
(ca. 42 m² groß), ausschließlich um Abfindungsfläche, weshalb
ein Widerspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept ausge-
schlossen werden kann.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche der
Grundstückes 3968/1 KG Kals am Großglockner, von derzeit
Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Mischge-
biet nach § 40, Abs. 5, beide TROG 2011, LGBl. 56/2011
Überprüfungsausschuss
Bericht über die Kassaprüfung von Gemeinde und Ge-
meinde Kals Immobilen KG am 07.12.2015
Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael Linder
bringt den Bericht über die Kassenprüfung von Gemeinde und
Gemeinde Kals Immobilien KG vom 07.12.2015 dem Gemein-
derat zur Kenntnis:
Gemeinde Kals am Großglockner:
Überprüfungszeitraum
vom 01.09.-30.11.2015, Beleg-Nr. 1496 - 2136/2015.
Überschreitungen sind im Bericht angeführt und werden er-
läutert und vom GR einstimmig genehmigt (Bedeckung durch
Mehreinnahmen und Minderausgaben im HH-Jahr 2015).
Gemeinde Kals Immobilien KG:
Überprüfungszeitraum
vom 01.09. – 30.11.2015 von Beleg-Nr. 67 bis 96/2015.
Im Übrigen siehe den Bericht, der dieser Niederschrift an-
geschlossen ist.
Vorbesprechung Voranschlag 2016
der Gemeinde Kals am Großglockner
Finanzverwalter Bergerweiß Hannes bringt den Entwurf
des Voranschlages vollinhaltlich vor und werden bei einzelnen
Posten Fragen gestellt bzw. wird darüber diskutiert. Jede GR-
Fraktion hat ein Exemplar des Voranschlags erhalten.
Diskutiert, informiert oder beschlossen wird über:
Einmalige Ausgaben:
FFW Rücklage Ankauf TLF
€ 5.000,--
Personalkostenbeitrag Kindergarten Huben
€ 8.000,--
Jungbürgerfeier (Vortrag Simon Gietl sowie
Einlösung Gutscheine)
€ 5.000,--
Webcam Neuanschaffung
€ 4.000,--
Renovierung St. Peter
€ 1.000,--
Zuschuss Renovierung St. Petronilla
€ 5.000,--
Investitionsbeitrag Wohn-/Pflegheime
€ 25.400,--
(Einnahmen: Bedarfszuweisung für
Investitionskosten Wohn-/Pflegeheime € 25.400,--)
Grunderwerb Postbushaltestellen
€ 5.000,--
Grunderwerb Unterpeischlach Dammweg
€ 30.000,--
Grunderwerb Untere Ködnitz
€ 10.000,--
Errichtung Postbushaltestellen
€ 5.000,--
Zuschuss Elementarschaden Rutschung Oberles. € 4.200,--
Rücklage Hochwasserschutz NP-Schutzgebiet € 19.000,--
Errichtung Ortsleitsystem
€ 5.000,--
Zuschuss Perspektiven div. Projekte
€ 30.000,--
Kosten Schneeräumung
€ 90.000,--
Wasserversorgung Oberpeischlach
Zuführung AOHH
€ 10.000,--
Neuerrichtung Abwasserkanäle
€ 80.000,--
Zuschuss Kulturhaus lfd. Betrieb
€ 62.700,--
Kraftwerk Dorferbach Zuführung AOHH
€ 50.000,--
Zuschuss Haus de calce Schuldentilgung an
Gemeinde Kals Immobilien KG
€ 32.000,--
Zuführung an AOHH für div. Projekte
€ 29.300,--
Einmalige Ausgaben wurden auf allernotwendigste Vorha-
ben eingeschränkt bzw. werden solche über den AOHH abge-
wickelt.
Der Voranschlag 2016 hat folgendes Ergebnis:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen/Ausgaben:
€ 4.063.900,--
Außerordentlicher Haushalt:
Einnahmen/Ausgaben
€ 7.332.300,--