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FODN - 62/01/2016

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AUS DEM GEMEINDERAT

Projekt Kalser Perspektiven

Ausgaben: € 16.300,-- (inkl. Abgang 2015)

Machbarkeitsstudie:

Einnahmen: €

7.000,-- (Dorferneuerung)

9.300,-- (Zuführung OHH)

Straßenbeleuchtung

:

Ausgaben:

€ 145.000,--

Einnahmen: € 60.000,-- (Bedarfszuweisung)

85.000,-- (Aufnahme Darlehen)

Parkplatz Lucknerhaus Planung:

Ausgaben: € 55.000,-- (inkl. Abgang 2015)

Einnahmen: € 20.000,-- (Bedarfszuweisung)

€ 15.000,-- (NP- Zuschuss)

20.000,-- (Zuführung OHH)

WVA Oberpeischlach:

Ausgaben:

10.000,--

Einnahmen: €

10.000,-- (Zuführung OHH)

Kraftwerk Dorferbach:

Ausgaben:

50.000,-- (Grundstückablösen)

Einnahmen: €

50.000,-- (Zuführung OHH)

Kraftwerk Haslach:

Ausgaben:

€ 7.056.000,-- (1. Baustufe)

Einnahme: € 7.056.000,-- (Aufnahme Darlehen)

Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.

VA der Gemeinde Kals Immobilien KG:

Einnahmen/Ausgaben: € 163.000,--

Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.

Übernahme Geschäftsanteile der

Großglockner Bergbahn-Skilift GmbH

Die Ablöse von 22 privaten Gesellschafter an der Groß-

glockner Bergbahn-Skilift GmbH zum Nominale wurde in

drei Notariatsakten von Dr. Falkner mit den GZ: 2587, 2606

und 2652 festgeschrieben und werden diese vom Gemeinde-

rat einstimmig beschlossen. Die Auszahlung der Beträge wird

noch im Jahr 2015 durchgeführt. Es ist noch um die aufsichts-

behördliche Genehmigung durch die BH Lienz anzusuchen.

Rückübertragung Haus de calce

(Grundstück 4041 und Gebäude) aus der Gemeinde Kals

Immobilien KG an die Gemeinde Kals am Großglockner

zum 01.01.2016

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Rücküber-

tragungsvertrages mit welchem die Gemeinde Kals Immobili-

en KG die in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft Ein-

lagezahl 498 Katastralgemeinde 85102 Kals am Großglockner

bestehend aus dem Grundstück 4041 samt rechtlichem und

tatsächlichem Zubehör in das Eigentum der Gemeinde Kals

am Großglockner zurück überträgt. Alle mit der Errichtung

und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ver-

bundenen Kosten, allfällige Steuern, Gebühren und Auslagen

trägt die Gemeinde Kals am Großglockner. Die Rückübertra-

gung der Liegenschaft erfolgt in alten Rechten und Lasten.

Änderung Friedhofsordnung und

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsordnung:

In folgenden Punkten wird die Friedhofs-

ordnung geändert bzw. ergänzt:

§ 2 lit. 1 b

die in der Gemeinde Kals am Großglockner

(Friedhofssprengel) verstorben sind bzw. tot aufgefundene

wurden, sofern niemand sich dafür zuständig erklärt (An-

gehörige konnten nicht ermittelt werden).

§ 8

Die Ruhefrist für Reihengrab, Familienarkadengrab und

Familienreihengrab beträgt 20 Jahre. Die Wiederbelegung

eines Grabes ist erst nach Ablauf dieser Ruhefrist möglich.

Die Ruhefrist für die Asche Verstorbener im Urnenwand-

grab bzw. Urnen im Erdgrab beträgt 10 Jahre.

§ 9 (5)

Ein Urnenwandgrab ist eine in eine Wand eingelas-

sene Grabstätte für die Aufnahme von bis zu 4 Urnen mit

der Asche Verstorbener.

§ 10 (2)

Urnen können in Reihen- und Familien(arkaden)

gräbern (Urnen müssen aus verrottbarem Material sein)

und Urnenwandgräbern beigesetzt werden

§ 20 (1)

Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für

Särge im Erdgrab 20 Jahre sowie für Urnen im Erdgrab

bzw. Urnenwandgrab 10 Jahre.

§ 21 (1)

Die Aufbahrung erfolgt im verschlossenen Sarg

bzw. Urne.

In folgenden Punkten wird die Friedhofsgebührenordnung

geändert bzw. ergänzt:

§ 2

Im Fall der Auflassung des Grabes ist jedenfalls die

Gebühr für die Restlaufzeit der Ruhefrist (Ruhefrist beträgt

20 Jahre für Särge im Erdgrab sowie 10 Jahre für Urnen im

Erdgrab sowie Urnen im Urnenwandgrab) für den Letztver-

storbenen zu bezahlen.

§ 3 d)

Graberrichtungsgebühr Urne (Wandgrab und Erd-

grab € 50,00)

§ 4

Aufbahrungskapelle € 60,00 (bisher 50,00)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen der

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung wie ange-

führt.

Bildungshaus Osttirol

Der Bürgermeister übermittelt den Dank des Vereins Bil-

dungshaus Osttirol für die gewährte laufende Förderung so-

wie den Bildungsscheck für die einzelnen Bildungsmaßnah-

men von Kalser Bürgern.

Mit Glück- und Segenswünschen für das Jahr 2016 beendet

er die Sitzung.