FODN - 62/01/2016
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AUS DEM GEMEINDERAT
Projekt Kalser Perspektiven
Ausgaben: € 16.300,-- (inkl. Abgang 2015)
Machbarkeitsstudie:
Einnahmen: €
7.000,-- (Dorferneuerung)
€
9.300,-- (Zuführung OHH)
Straßenbeleuchtung
:
Ausgaben:
€ 145.000,--
Einnahmen: € 60.000,-- (Bedarfszuweisung)
€
85.000,-- (Aufnahme Darlehen)
Parkplatz Lucknerhaus Planung:
Ausgaben: € 55.000,-- (inkl. Abgang 2015)
Einnahmen: € 20.000,-- (Bedarfszuweisung)
€ 15.000,-- (NP- Zuschuss)
€
20.000,-- (Zuführung OHH)
WVA Oberpeischlach:
Ausgaben:
€
10.000,--
Einnahmen: €
10.000,-- (Zuführung OHH)
Kraftwerk Dorferbach:
Ausgaben:
€
50.000,-- (Grundstückablösen)
Einnahmen: €
50.000,-- (Zuführung OHH)
Kraftwerk Haslach:
Ausgaben:
€ 7.056.000,-- (1. Baustufe)
Einnahme: € 7.056.000,-- (Aufnahme Darlehen)
Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.
VA der Gemeinde Kals Immobilien KG:
Einnahmen/Ausgaben: € 163.000,--
Im Übrigen siehe den Entwurf des Voranschlages.
Übernahme Geschäftsanteile der
Großglockner Bergbahn-Skilift GmbH
Die Ablöse von 22 privaten Gesellschafter an der Groß-
glockner Bergbahn-Skilift GmbH zum Nominale wurde in
drei Notariatsakten von Dr. Falkner mit den GZ: 2587, 2606
und 2652 festgeschrieben und werden diese vom Gemeinde-
rat einstimmig beschlossen. Die Auszahlung der Beträge wird
noch im Jahr 2015 durchgeführt. Es ist noch um die aufsichts-
behördliche Genehmigung durch die BH Lienz anzusuchen.
Rückübertragung Haus de calce
(Grundstück 4041 und Gebäude) aus der Gemeinde Kals
Immobilien KG an die Gemeinde Kals am Großglockner
zum 01.01.2016
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Rücküber-
tragungsvertrages mit welchem die Gemeinde Kals Immobili-
en KG die in ihrem Alleineigentum stehende Liegenschaft Ein-
lagezahl 498 Katastralgemeinde 85102 Kals am Großglockner
bestehend aus dem Grundstück 4041 samt rechtlichem und
tatsächlichem Zubehör in das Eigentum der Gemeinde Kals
am Großglockner zurück überträgt. Alle mit der Errichtung
und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ver-
bundenen Kosten, allfällige Steuern, Gebühren und Auslagen
trägt die Gemeinde Kals am Großglockner. Die Rückübertra-
gung der Liegenschaft erfolgt in alten Rechten und Lasten.
Änderung Friedhofsordnung und
Friedhofsgebührenordnung
Friedhofsordnung:
In folgenden Punkten wird die Friedhofs-
ordnung geändert bzw. ergänzt:
§ 2 lit. 1 b
die in der Gemeinde Kals am Großglockner
(Friedhofssprengel) verstorben sind bzw. tot aufgefundene
wurden, sofern niemand sich dafür zuständig erklärt (An-
gehörige konnten nicht ermittelt werden).
§ 8
Die Ruhefrist für Reihengrab, Familienarkadengrab und
Familienreihengrab beträgt 20 Jahre. Die Wiederbelegung
eines Grabes ist erst nach Ablauf dieser Ruhefrist möglich.
Die Ruhefrist für die Asche Verstorbener im Urnenwand-
grab bzw. Urnen im Erdgrab beträgt 10 Jahre.
§ 9 (5)
Ein Urnenwandgrab ist eine in eine Wand eingelas-
sene Grabstätte für die Aufnahme von bis zu 4 Urnen mit
der Asche Verstorbener.
§ 10 (2)
Urnen können in Reihen- und Familien(arkaden)
gräbern (Urnen müssen aus verrottbarem Material sein)
und Urnenwandgräbern beigesetzt werden
§ 20 (1)
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für
Särge im Erdgrab 20 Jahre sowie für Urnen im Erdgrab
bzw. Urnenwandgrab 10 Jahre.
§ 21 (1)
Die Aufbahrung erfolgt im verschlossenen Sarg
bzw. Urne.
In folgenden Punkten wird die Friedhofsgebührenordnung
geändert bzw. ergänzt:
§ 2
Im Fall der Auflassung des Grabes ist jedenfalls die
Gebühr für die Restlaufzeit der Ruhefrist (Ruhefrist beträgt
20 Jahre für Särge im Erdgrab sowie 10 Jahre für Urnen im
Erdgrab sowie Urnen im Urnenwandgrab) für den Letztver-
storbenen zu bezahlen.
§ 3 d)
Graberrichtungsgebühr Urne (Wandgrab und Erd-
grab € 50,00)
§ 4
Aufbahrungskapelle € 60,00 (bisher 50,00)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungen der
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung wie ange-
führt.
Bildungshaus Osttirol
Der Bürgermeister übermittelt den Dank des Vereins Bil-
dungshaus Osttirol für die gewährte laufende Förderung so-
wie den Bildungsscheck für die einzelnen Bildungsmaßnah-
men von Kalser Bürgern.
Mit Glück- und Segenswünschen für das Jahr 2016 beendet
er die Sitzung.