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FODN - 62/01/2016
AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung über
Änderung des Flächenwidmungsplanes
(120) im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes
2071/1 Oberlohr Florian, Lucknerhütte
, KG Kals am Groß-
glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderflä-
che Gastronomiebetrieb mit Gästebeherbergung mit höchstens
70 Gästebetten, Betreiberwohnung und Personalzimmer nach
§ 43, und im Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstü-
ckes 2071/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland
nach § 41, in künftig Sonderfläche für sonstige landwirtschaft-
liche Gebäude – Stall mit Futtermittellager nach § 47, (Zähler
3, alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.
Geplant sind die Errichtung eines Zubaus im Bereich der
bestehenden Lucknerhütte sowie der Neubau eines Stalles.
Durch den Zubau bei der Lucknerhütte sollen Arbeitsräume,
Personalräume, ein Seminar- und Gastraum, 26 Gästebetten
und eine Betreiberwohnung entstehen. Im Bestand sind nach
dem Umbau noch 41 Gästebetten und die Gastronomie unter-
gebracht, sodass der Betrieb insgesamt 67 Gästebetten haben
wird.
Südlich der Lucknerhütte, ca. 21 m davon entfernt, ist ein
Stallgebäude mit einem Ausmaß von 7,1 x 3,1 m, geplant. Die-
ses Gebäude ist nicht zur Gänze in Holzbauweise Errichtung
und damit im Freiland unzulässig. Damit ist die Widmung von
Sonderflächen Voraussetzung für die Realisierung der beiden
Bauvorhaben. Hinsichtlich der Betriebswirtschaftlichen Not-
wendigkeit, ist die Einholung einer Stellungnahme der Agrar
Lienz notwendig, hinsichtlich einer allfälligen Gefährdung
eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung
empfohlen.
Der geplante Zubau zur Lucknerhütte befindet sich auf der
weniger prominenten Seite und fügt sich unter Bezugnahme
auf die Planung unauffällig an den Bestand an (Holzfassade,
Dachform). Der touristische Bedarf ist nachvollziehbar (Aus-
gangs- und Endpunkt für Wander- und Bergtouren, Alpinse-
minare und Dergleichen). Insofern sind der Betrieb und dessen
Erweiterung nicht nur betriebswirtschaftlich wichtig, sondern
auch im öffentlichen Interesse gelegen.
Das landwirtschaftliche Nebengebäude fügt sich in die
Landschaft ein und setzt die vorhandene Baustruktur aus
Einzelgebäuden fort. Aufgrund des Standortes führt dies zu
keiner Zersiedelung sondern zu einer Verbindung der beste-
henden Gebäude. Nutzungskonflikte zur nicht landwirtschaft-
lichen Nutzung (Erschließung Parkplatz, Tourismusbetriebe)
werden keine erwartet.
Für das Lucknerhaus ist die Bildung eines Bauplatzes im
Sinne des § 3, TBO 2011, notwendig (Verbesserung für die
Erteilung einer Baubewilligung).
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt privat, ebenso die
Gemeinderatssitzung
am 29. Dezember 2015
An- Entsorgung (Einzelanlage). Die verkehrsmäßige Erschlie-
ßung ist auch für die Vergrößerung gegeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Grundstückes 2071/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit
Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Gastronomiebe-
trieb mit Gästebeherbergung mit höchstens 70 Gästebetten,
Betreiberwohnung und Personalzimmer nach § 43, und im
Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 2071/1,
KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41,
in künftig Sonderfläche für sonstige landwirtschaftliche Ge-
bäude – Stall mit Futtermittellager nach § 47, (Zähler 3, alle
TROG 2011, LGBl. 56/2011.
VORANSCHLAG (Haushaltsplan) 2016
Der Voranschlag 2016 sowie der Mittelfristplan 2017 bis
2020 der Gemeinde Kals am Großglockner wurde vom Ge-
meinderat einstimmig in seiner Sitzung vom 29.12.2015 wie
folgt festgesetzt:
Einnahmen
Ausgaben
Ordentlicher Haushalt € 4.063.900,-- € 4.063.900,--
Außerordentl. Haushal € 7.332.300,-- € 7.332.300,--
Gesamthaushalt
€ 11.396.200,-- € 11.396.200,--
Der Voranschlag gliedert sich wie folgt:
Ordentlicher Haushalt
(darin sind sämtliche wiederkehrende Leistungen angeführt):
Post 0
(Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung – Ge-
wählte Gemeindeorgane, Hauptverwaltung, Gemeindezeitung,
Standesamt u. Staatsbürgerschaft, Amtsgebäude, Bauverwal-
tung, Partnergemeinden, Verfügungsmittel, Pensionen, Perso-
nalaus- u. -fortbildung)
Einnahmen: € 7.400,--
Ausgaben: € 301.000,--
Post 1
(Öffentliche Ordnung und Sicherheit – Bau- u. Feu-
erpolizei, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei, Flurpolizei,
Feuerwehrwesen, Brandbekämpfung u. –verhinderung, Lan-
desverteidigung)
Einnahmen: € 45.600,--
Ausgaben: € 93.600,--
Post 2
(Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft –
Volks-, Haupt-, Sonder- u. Polytechnische Schule, Berufsschu-
le, Kindergarten, Außerschulische Jugenderziehung, Sport-
platz, Wintersportanlagen, Zuwendungen an Sportvereine,
Bücherei)
Einnahmen: € 63.900,--
Ausgaben: € 350.500,--