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FODN - 62/01/2016

AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung über

Änderung des Flächenwidmungsplanes

(120) im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes

2071/1 Oberlohr Florian, Lucknerhütte

, KG Kals am Groß-

glockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig Sonderflä-

che Gastronomiebetrieb mit Gästebeherbergung mit höchstens

70 Gästebetten, Betreiberwohnung und Personalzimmer nach

§ 43, und im Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstü-

ckes 2071/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland

nach § 41, in künftig Sonderfläche für sonstige landwirtschaft-

liche Gebäude – Stall mit Futtermittellager nach § 47, (Zähler

3, alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.

Geplant sind die Errichtung eines Zubaus im Bereich der

bestehenden Lucknerhütte sowie der Neubau eines Stalles.

Durch den Zubau bei der Lucknerhütte sollen Arbeitsräume,

Personalräume, ein Seminar- und Gastraum, 26 Gästebetten

und eine Betreiberwohnung entstehen. Im Bestand sind nach

dem Umbau noch 41 Gästebetten und die Gastronomie unter-

gebracht, sodass der Betrieb insgesamt 67 Gästebetten haben

wird.

Südlich der Lucknerhütte, ca. 21 m davon entfernt, ist ein

Stallgebäude mit einem Ausmaß von 7,1 x 3,1 m, geplant. Die-

ses Gebäude ist nicht zur Gänze in Holzbauweise Errichtung

und damit im Freiland unzulässig. Damit ist die Widmung von

Sonderflächen Voraussetzung für die Realisierung der beiden

Bauvorhaben. Hinsichtlich der Betriebswirtschaftlichen Not-

wendigkeit, ist die Einholung einer Stellungnahme der Agrar

Lienz notwendig, hinsichtlich einer allfälligen Gefährdung

eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung

empfohlen.

Der geplante Zubau zur Lucknerhütte befindet sich auf der

weniger prominenten Seite und fügt sich unter Bezugnahme

auf die Planung unauffällig an den Bestand an (Holzfassade,

Dachform). Der touristische Bedarf ist nachvollziehbar (Aus-

gangs- und Endpunkt für Wander- und Bergtouren, Alpinse-

minare und Dergleichen). Insofern sind der Betrieb und dessen

Erweiterung nicht nur betriebswirtschaftlich wichtig, sondern

auch im öffentlichen Interesse gelegen.

Das landwirtschaftliche Nebengebäude fügt sich in die

Landschaft ein und setzt die vorhandene Baustruktur aus

Einzelgebäuden fort. Aufgrund des Standortes führt dies zu

keiner Zersiedelung sondern zu einer Verbindung der beste-

henden Gebäude. Nutzungskonflikte zur nicht landwirtschaft-

lichen Nutzung (Erschließung Parkplatz, Tourismusbetriebe)

werden keine erwartet.

Für das Lucknerhaus ist die Bildung eines Bauplatzes im

Sinne des § 3, TBO 2011, notwendig (Verbesserung für die

Erteilung einer Baubewilligung).

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt privat, ebenso die

Gemeinderatssitzung

am 29. Dezember 2015

An- Entsorgung (Einzelanlage). Die verkehrsmäßige Erschlie-

ßung ist auch für die Vergrößerung gegeben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des

Grundstückes 2071/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit

Freiland nach § 41, in künftig Sonderfläche Gastronomiebe-

trieb mit Gästebeherbergung mit höchstens 70 Gästebetten,

Betreiberwohnung und Personalzimmer nach § 43, und im

Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 2071/1,

KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41,

in künftig Sonderfläche für sonstige landwirtschaftliche Ge-

bäude – Stall mit Futtermittellager nach § 47, (Zähler 3, alle

TROG 2011, LGBl. 56/2011.

VORANSCHLAG (Haushaltsplan) 2016

Der Voranschlag 2016 sowie der Mittelfristplan 2017 bis

2020 der Gemeinde Kals am Großglockner wurde vom Ge-

meinderat einstimmig in seiner Sitzung vom 29.12.2015 wie

folgt festgesetzt:

Einnahmen

Ausgaben

Ordentlicher Haushalt € 4.063.900,-- € 4.063.900,--

Außerordentl. Haushal € 7.332.300,-- € 7.332.300,--

Gesamthaushalt

€ 11.396.200,-- € 11.396.200,--

Der Voranschlag gliedert sich wie folgt:

Ordentlicher Haushalt

(darin sind sämtliche wiederkehrende Leistungen angeführt):

Post 0

(Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung – Ge-

wählte Gemeindeorgane, Hauptverwaltung, Gemeindezeitung,

Standesamt u. Staatsbürgerschaft, Amtsgebäude, Bauverwal-

tung, Partnergemeinden, Verfügungsmittel, Pensionen, Perso-

nalaus- u. -fortbildung)

Einnahmen: € 7.400,--

Ausgaben: € 301.000,--

Post 1

(Öffentliche Ordnung und Sicherheit – Bau- u. Feu-

erpolizei, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei, Flurpolizei,

Feuerwehrwesen, Brandbekämpfung u. –verhinderung, Lan-

desverteidigung)

Einnahmen: € 45.600,--

Ausgaben: € 93.600,--

Post 2

(Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft –

Volks-, Haupt-, Sonder- u. Polytechnische Schule, Berufsschu-

le, Kindergarten, Außerschulische Jugenderziehung, Sport-

platz, Wintersportanlagen, Zuwendungen an Sportvereine,

Bücherei)

Einnahmen: € 63.900,--

Ausgaben: € 350.500,--