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FODN - 62/01/2016

AUS DEM GEMEINDERAT

Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates wurden

von der Bürgermeisterin schriftlich mit Datum vom 8. März

2016 ordnungsgemäß zur konstituierenden Sitzung eingeladen.

Bei dieser Gelegenheit fragt die Bürgermeisterin auch, ob die

Einladung per email so in Ordnung geht. Alle stimmen dem

zu. Sie begrüßt die Gemeinderatsmitglieder besonders die

„Neuen“, gratuliert zum Wahlergebnis und bringt ihnen noch-

mals das Ergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl

am 28. Februar 2016 zur Kenntnis:

Wahlberechtigte ................................................................1003

abgegebene Stimmen........................................................ 789

Gemeinderatswahl:

ungültige Stimmen .............................................................. 36

gültige Stimmen .................................................................753

davon entfallen auf:

Wählergruppe 1:

Für Kals - Unabhängige Bürgerliste Kals am Großglockner

216 Stimmen und 4 Mandate

Wählergruppe 2:

WIR für Kals - Liste Erika Rogl

537 Stimmen und 9 Mandate

Bürgermeisterwahl:

ungültige Stimmen ............................................................. 27

gültige Stimmen .................................................................762

davon entfallen auf:

Rogl Erika

........................................................................ 522

und damit zur Bürgermeisterin gewählt

Groder Egon

..................................................................... 240

Im Anschluss daran geloben die Mitglieder des Gemeinde-

rates gemäß § 28 TGO 2001 vor dem Gemeinderat: „Ich gelo-

be, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu be-

folgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben

und das Wohl der Gemeinde Kals am Großglockner und ihrer

Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“.

Festsetzen der Zahl der Bürgermeister-Stellvertreter:

Dazu wird erläutert, dass lt. der TGWO 1994 bei einer Ein-

wohnerzahl zwischen 1.000 und 5.000 ein zweiter Bgm. Stv.

gewählt werden kann. Der Gemeinderat beschließt einstim-

mig, nur einen Bürgermeister-Stellvertreter vorzusehen.

Festsetzen der Anzahl der weiteren stimmbe-

rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes:

Die Bürgermeisterin erwähnt dazu, dass diese Anzahl gem.

TGWO 1994 nicht mehr als ein Viertel der Gemeinderatsmit-

glieder betragen darf, d.h. dass max. drei weitere stimmbe-

rechtigte Mitglieder festgelegt werden können. Dazu legt der

Gemeinderat einstimmig drei weitere stimmberechtigte Mit-

glieder des Gemeindevorstandes fest.

Bestimmen, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Ge-

meindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatz-

mitglieder zu vertreten sind.

Nach § 76 der TGWO 1994 ist in der konstituierenden

Sitzung des Gemeinderates zu bestimmen, ob die stimmbe-

rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ih-

rer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.

Einstimmiger Beschluss: keine Ersatzmitglieder.

Anzahl Stellen Gemeindevorstand

Ermittlung, wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf

die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen. Gemäß § 74

TGWO ist die Stärke der Gemeinderatsparteien wie folgt zu

ermitteln:

Mandatsverteilung Für Kals

Wir für Kals

Mandate

4

3

9

1

Stimmen

216

537

ein Halb

2

4,5

2

108

268,5

ein Drittel

1,33

3

4

72

179

ein Viertel

1

2,25

5

Diese Zahlen sind ihrer Größe nach zu ordnen, wobei mit

der größten zu beginnen ist. Die verhältnismäßige Stärke der

Gemeinderatsparteien richtet sich nach der Reihenfolge, in der

die so geordneten Zahlen auf die einzelnen Gemeinderatspar-

teien entfallen. Gekoppelte Listen gelten als eine Gemeinde-

ratspartei.

Haben nach Abs. 8 zwei oder mehrere Gemeinderatspartei-

en denselben Anspruch auf eine Stelle im Gemeindevorstand,

so fällt die Stelle jener dieser Gemeinderatsparteien zu, die

bei der Wahl des Gemeinderates die größere Listensumme

erreicht hat bzw. auf die Berechnung nach § 67 die größere

Anzahl an Teilstimmen entfallen ist. Bei gleicher Listensum-

me bzw. Anzahl an Teilstimmen entscheidet das von dem an

Jahren jüngsten Mitglied des Gemeinderates zu ziehende Los.

Laut den o.a. Auflistungen entfallen daher jeweils vier Vor-

standsstellen auf die Gemeinderatspartei Wir für Kals-Liste

- Erika Rogl sowie eine Vorstandsstelle auf FÜR KALS.

Für die nun folgenden Wahlen werden mit Doris Kerer und

Nora Luhmann zwei Wahlhelfer bestellt.

Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters

Laut § 78 Abs. 3 TGWO ist jede Gemeinderatspartei, die

Konstituierende GR-Sitzung

am 15. März 2016