Satzung an die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung
2001 sowie den neu berechneten Aufteilungsschlüssel zwi-
schen Assling und Anras.
Beratung und Beschlussfassung über den neu zu gründen-
den Verein „Radwege Osttirol“
Die Erhaltungsgemeinschaft Regionale Radwege im Groß-
raum Lienz hat eine Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen
2014 und 2015 (Baukosten € 593.253,22) übermittelt. Nach
Abzug der Förderungen des Landes Tirol und des Tourismus-
verbandes Osttirol verbleibt für die Mitgliedsgemeinden noch
ein Restfinanzierungsbetrag von € 137.842,66, wovon auf die
Gemeinde Assling € 10.400,74 entfallen. Die Sanierungsmaß-
nahmen sind vorerst abgeschlossen und die Geldmittel ausge-
schöpft.
Um Förderungen lukrieren zu können, ist es notwendig, einen
Verein zu gründen, wobei lt. dem derzeit angedachten Vertei-
lungsschlüssel und bei Beitritt aller angeführten Gemeinden
für die Gemeinde Assling ein jährlicher Beitrag von €
1.980,— anfallen würde. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht
auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt u.a. die Entwicklung, För-
derung und Betreuung des Radsportes (wie Erneuerung,
Instandhaltung, Betreuung, Reinigung von bestehenden und
neu zu errichtenden Anlagen im Bezirk Lienz)
Der Gemeinderat beschließt, Mitglied des neu zu gründenden
Vereins „Radwege Osttirol“ zu werden und den derzeit zu ent-
richtenden Jahresbeitrag idHv. € 1.980,— budgetär vorzuse-
hen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 523/10, KG Unter-
assling - Theurl Holzindustrie GmbH
Geplant ist die Errichtung eines Bürogebäudes für den Pro-
duktionsbetrieb auf Gst. 523/9. Dazu muss der bestehende
Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 geändert werden. Die Auf-
lage der Änderung wird beschlossen.
Seite 5
02/2016
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 26.01.2016
Fortsetzung von Seite 4: Aus dem Gemeinderat
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes
153/1, KG Thal, Unterweger Früchteküche GmbH
Es ist geplant, die Produktion zu steigern, sodass die Produk-
tionsstätte mit Personal- und Lagerräumen erweitert werden
soll. Das Gebäude soll im Süden des Bestandes, auf Gst.
153/1, KG Thal, stehen. Am südöstlichen Eck des Grundstük-
kes ist eine dreiecksförmige Fläche als Freiland gewidmet, da
die Fläche in der Gefahrenzone „Wildbach rot“ liegt (Gefah-
renzone des „Kronen Baches“). Damit fehlt dem Grundstück
die einheitliche Widmung, welche Voraussetzung für die
Erteilung einer Baugenehmigung darstellt. Die Auflage der
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teil-
fläche des Grundstückes 153/1 KG Thal von derzeit Freiland
nach § 41 in künftig allgemeines Mischgebiet nach § 40 Abs 2
TROG 2011 wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 290/20,
KG Unterassling, Fa. Zimmerei Stocker
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus zur bestehenden
Betriebsstätte. Auf dem gegenständlichen Grundstück 290/20
gilt auf dem östlichen Teil ein allgemeiner und ergänzender
Bebauungsplan (ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum
vom 06.04.2011). Dieser Grundstücksteil bildete 2011 den
Bauplatz Gst. 290/20, KG Unterassling. Inzwischen wurde das
Betriebsareal um das ehemalige Grundstück 290/14, KG
Unterassling, Richtung Westen erweitert. Für den Grundstük-
ksteil gilt kein Bebauungsplan.
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-
nes im Bereich der Grundparzelle 290/20 KG 85039
Unterassling durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche der
Gp. 944, KG Oberassling, ehem. Tischlerei Unterweger
Geplant ist es, die Tischlerei auf Grundstück 944 wieder zu
aktivieren.
Dazu sind einige bau- und gewerberechtliche Maßnahmen
Voraussetzung (sicherheitstechnische Maßnahmen, die Ände-
rung der Grundstücksgrenzen, Rückbau einiger Bauteile auf
den baurechtlich genehmigten Bestand, baurechtliche Geneh-
migung einiger bestehender Bauteile).
Im Zusammenhang mit den Behebungen hat sich herausge-
stellt, dass das Grundstück 944 nicht einheitlich gewidmet ist.
Dies ist raumordnerisch nicht begründbar, die Schaffung bzw.
Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde ein wichtiges
öffentliches Interesse.
Der Gemeinderat beschließt die Auflage des Entwurfes über
die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes 944 KG Oberassling von derzeit
Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53
Abs. 3 in künftig allgemeines Mischgebiet nach § 40 Abs. 2.
Beratung und Beschlussfassung über den anteiligen
Betriebsbeitrag der Gemeinde Assling zum Nightlinerkon-
zept
Der Gemeindeverband Öffentlicher Personennahverkehr Ost-
tirol (GV ÖPNV Osttirol) hat mit dem Verkehrsverbund Tirol
ein Konzept ausgearbeitet, bei dem der Nightliner auch im
Pustertal fahren könnte.
Die Kosten für den Betrieb des Nightliners betragen jährlich
ca. € 32.000,—, das Land Tirol würde sich vorbehaltlich der
Zustimmung der Pustertaler Gemeinden mit einem Drittel
beteiligen, der Anteil der Gemeinde Assling würde € 1.384,19
betragen. Dieser Betrag wird übernommen und nachträglich
im Budget vorgesehen.