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Satzung an die Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung

2001 sowie den neu berechneten Aufteilungsschlüssel zwi-

schen Assling und Anras.

Beratung und Beschlussfassung über den neu zu gründen-

den Verein „Radwege Osttirol“

Die Erhaltungsgemeinschaft Regionale Radwege im Groß-

raum Lienz hat eine Abrechnung der Sanierungsmaßnahmen

2014 und 2015 (Baukosten € 593.253,22) übermittelt. Nach

Abzug der Förderungen des Landes Tirol und des Tourismus-

verbandes Osttirol verbleibt für die Mitgliedsgemeinden noch

ein Restfinanzierungsbetrag von € 137.842,66, wovon auf die

Gemeinde Assling € 10.400,74 entfallen. Die Sanierungsmaß-

nahmen sind vorerst abgeschlossen und die Geldmittel ausge-

schöpft.

Um Förderungen lukrieren zu können, ist es notwendig, einen

Verein zu gründen, wobei lt. dem derzeit angedachten Vertei-

lungsschlüssel und bei Beitritt aller angeführten Gemeinden

für die Gemeinde Assling ein jährlicher Beitrag von €

1.980,— anfallen würde. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht

auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt u.a. die Entwicklung, För-

derung und Betreuung des Radsportes (wie Erneuerung,

Instandhaltung, Betreuung, Reinigung von bestehenden und

neu zu errichtenden Anlagen im Bezirk Lienz)

Der Gemeinderat beschließt, Mitglied des neu zu gründenden

Vereins „Radwege Osttirol“ zu werden und den derzeit zu ent-

richtenden Jahresbeitrag idHv. € 1.980,— budgetär vorzuse-

hen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 523/10, KG Unter-

assling - Theurl Holzindustrie GmbH

Geplant ist die Errichtung eines Bürogebäudes für den Pro-

duktionsbetrieb auf Gst. 523/9. Dazu muss der bestehende

Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 geändert werden. Die Auf-

lage der Änderung wird beschlossen.

Seite 5

02/2016

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 26.01.2016

Fortsetzung von Seite 4: Aus dem Gemeinderat

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes

153/1, KG Thal, Unterweger Früchteküche GmbH

Es ist geplant, die Produktion zu steigern, sodass die Produk-

tionsstätte mit Personal- und Lagerräumen erweitert werden

soll. Das Gebäude soll im Süden des Bestandes, auf Gst.

153/1, KG Thal, stehen. Am südöstlichen Eck des Grundstük-

kes ist eine dreiecksförmige Fläche als Freiland gewidmet, da

die Fläche in der Gefahrenzone „Wildbach rot“ liegt (Gefah-

renzone des „Kronen Baches“). Damit fehlt dem Grundstück

die einheitliche Widmung, welche Voraussetzung für die

Erteilung einer Baugenehmigung darstellt. Die Auflage der

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teil-

fläche des Grundstückes 153/1 KG Thal von derzeit Freiland

nach § 41 in künftig allgemeines Mischgebiet nach § 40 Abs 2

TROG 2011 wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 290/20,

KG Unterassling, Fa. Zimmerei Stocker

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus zur bestehenden

Betriebsstätte. Auf dem gegenständlichen Grundstück 290/20

gilt auf dem östlichen Teil ein allgemeiner und ergänzender

Bebauungsplan (ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum

vom 06.04.2011). Dieser Grundstücksteil bildete 2011 den

Bauplatz Gst. 290/20, KG Unterassling. Inzwischen wurde das

Betriebsareal um das ehemalige Grundstück 290/14, KG

Unterassling, Richtung Westen erweitert. Für den Grundstük-

ksteil gilt kein Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-

nes im Bereich der Grundparzelle 290/20 KG 85039

Unterassling durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche der

Gp. 944, KG Oberassling, ehem. Tischlerei Unterweger

Geplant ist es, die Tischlerei auf Grundstück 944 wieder zu

aktivieren.

Dazu sind einige bau- und gewerberechtliche Maßnahmen

Voraussetzung (sicherheitstechnische Maßnahmen, die Ände-

rung der Grundstücksgrenzen, Rückbau einiger Bauteile auf

den baurechtlich genehmigten Bestand, baurechtliche Geneh-

migung einiger bestehender Bauteile).

Im Zusammenhang mit den Behebungen hat sich herausge-

stellt, dass das Grundstück 944 nicht einheitlich gewidmet ist.

Dies ist raumordnerisch nicht begründbar, die Schaffung bzw.

Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde ein wichtiges

öffentliches Interesse.

Der Gemeinderat beschließt die Auflage des Entwurfes über

die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes 944 KG Oberassling von derzeit

Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53

Abs. 3 in künftig allgemeines Mischgebiet nach § 40 Abs. 2.

Beratung und Beschlussfassung über den anteiligen

Betriebsbeitrag der Gemeinde Assling zum Nightlinerkon-

zept

Der Gemeindeverband Öffentlicher Personennahverkehr Ost-

tirol (GV ÖPNV Osttirol) hat mit dem Verkehrsverbund Tirol

ein Konzept ausgearbeitet, bei dem der Nightliner auch im

Pustertal fahren könnte.

Die Kosten für den Betrieb des Nightliners betragen jährlich

ca. € 32.000,—, das Land Tirol würde sich vorbehaltlich der

Zustimmung der Pustertaler Gemeinden mit einem Drittel

beteiligen, der Anteil der Gemeinde Assling würde € 1.384,19

betragen. Dieser Betrag wird übernommen und nachträglich

im Budget vorgesehen.