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Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der

Musikkapelle Bannberg um Unterstützung für den

Ankauf von Trachten und Instrumenten

Der Gemeinderat beschließt, dieselbe Förderung zu gewähren,

wie sie auch andere Vereine bekommen, das heißt: Es wird ein

Zuschuss in Höhe von 44 % des Betrages gewährt, der nach

Abzug der Förderung des Landes sowie allfälliger Eigenmittel

tatsächlich von der Musikkapelle zu entrichten ist. Der

Höchstbemessungsbetrag wird mit € 6.668,— festgelegt. Die

Kosten und Rechnungen sind der Gemeinde Assling vor Aus-

zahlung der Förderung nachzuweisen. Gleichzeitig wird

beschlossen, diesen Betrag aus der Betriebsmittelrücklage zu

bedecken.

Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines

Kommandofahrzeuges für die FF-Assling

Nach Abzug von Fördermitteln und Eigenleistung bleibt ein

Restfinanzierungsbetrag von € 24.000,00 für den Ankauf des

Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF). Der Bürgermeister

schlägt vor, dass die derzeit zweckgebundene Rücklage idHv.

€ 24.000,— für den Kauf des TOP 2 im Gemeindehaus (Rai-

ka) aufgelöst und für den Kauf des Feuerwehrfahrzeugs zwek-

kgebunden wird, da ein Kauf des TOP 2 zu den geforderten

Konditionen der Raika Sillian nicht mehr in Frage kommt.

Diese Vorgangsweise wird einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung Änderung Flächenwid-

mungsplan Gst. 591/1, KG Kosten - Einspruch Johann

Bodner

Innerhalb der in der Sitzung vom 22.09.2015 beschlossenen

Auflagefrist ist eine Stellungnahme des Grundstückseigentü-

mers Johann Bodner eingelangt, wonach dieser die Umwid-

mung eines Bereiches des Gst 591/1 in eine Verkehrsfläche

nicht befürwortet und einen Flächentausch mit dem Öffent-

lichen Gut anstrebt. Der Raumplaner meint dazu in seiner Stel-

lungnahme, dass die verwendete Fläche verkehrstechnisch

notwendig ist und seit Jahrzehnten unwidersprochen genutzt

wird. Unter welchen Bedingungen Grundstücksflächen abge-

treten oder erworben werden, ist raumordnerisch nicht rele-

vant, die Festlegung der Flächennutzung entsprechend dem

Bedarf allerdings sehr wohl. Der Gemeinderat fasst daher in

dieser Sache einen Beharrungsbeschluss.

Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des

örtlichen Raumordnungskonzeptes

Bereits Ende August wurden den zuständigen Sachverständi-

gen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein

für die Fortschreibung des ÖROK notwendiges Gutachten

liegt noch nicht vor, sodass die Abteilung Raumordnung in

Innsbruck keine endgültige Stellungnahme abgeben kann.

Daher wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im

Bereich der Gp. 206/3, KGThal

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim bestehenden

Wohnhaus. Da die besondere Bauweise festgelegt ist, und das

vorgesehene Bauvorhaben außerhalb des vorgesehenen Bau-

körpers liegt, soll der ergänzende Bebauungsplan geändert

werden. Dazu wurde im Gemeinderat ein Entwurf für einen

Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan mit

Plandatum vom 19.06.2015 beschlossen. Dieser enthielt aller-

dings keinen festgelegten höchsten Punkt des Gebäudes

(fälschlicherweise wurde der höchste Punkt des Gebäudes als

„HB“ anstatt als „HG“ bezeichnet). Mit der Beschlussfassung

über die Auflage eines geänderten Entwurfs für einen Bebau-

ungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich

des Grundstückes 206/3, KG Thal, wurde dieser Fehler korri-

giert.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

ergänzenden Bebauungsplans im Bereich des Grundstück

.120, KG Thal, entsprechend dem Planentwurf der Archi-

tektengemeinschaft

Geplant ist die Errichtung von Zubauten im Norden und

Nordosten der bestehenden Gebäude auf Gst. .120, wozu eine

Änderung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich der

Grundstücke 220/2, 222/2, .120 und .121, KG Thal notwendig

ist. Diese Änderung wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen um

Besuch der Landesmusikschule Sillian-Pustertal von Erik

Pargger, Mittewald 200

Erik Pargger, Mittewald 200, ist dem Pflichtschulsprengel

Abfaltersbach zugeordnet, bei der Musikschule jedoch dem

Sprengel Lienzer Talboden. In der Musikschule Sillian wäre

ein Ausbildungsplatz frei, in Lienz wäre der Schüler auf der

Warteliste, für Sillian wäre dann ein Abgangsdeckungsbeitrag

zu leisten.

Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses, wonach unter

Berücksichtigung der Auslastung der Musikschulen solche

Fälle alle gleich behandelt und grundsätzlich positiv behandelt

werden, wird überlegt und wie folgt beschlossen:

Dem Ansuchen wird stattgegeben und der Abgangsdeckungs-

beitrag für das restliche Schuljahr 2015/2016 übernommen.

Gleichzeitig wird beschlossen, dass künftig bei ähnlich gela-

gerten Fällen grundsätzlich dieselbe Regelung angewendet

wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch der Besuch der

LMS Lienz ermöglicht werden kann.

Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines

Breitbandinternet-Betriebs gewerblicher Art

Für die Kostenstelle „Breitbandinternet“ kann ein Betrieb

gewerblicher Art gegründet werden. Laut Gutachten ist ein

Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich, Voraussetzung ist,

dass die jährlichen Umsätze € 2.900.- regelmäßig überschrei-

ten. Der Gemeinderat beschließt, einen solchen Betrieb zu

errichten und im Voranschlag eine entsprechende Haushalt-

spost vorzusehen.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsände-

rung für den Gemeindeverband Abwasserverband Unte-

res Pustertal

Der Gemeinderat beschließt die bei der Revision des Abwas-

serverbandes Unteres Pustertal empfohlene Anpassung der

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02/2016

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