Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der
Musikkapelle Bannberg um Unterstützung für den
Ankauf von Trachten und Instrumenten
Der Gemeinderat beschließt, dieselbe Förderung zu gewähren,
wie sie auch andere Vereine bekommen, das heißt: Es wird ein
Zuschuss in Höhe von 44 % des Betrages gewährt, der nach
Abzug der Förderung des Landes sowie allfälliger Eigenmittel
tatsächlich von der Musikkapelle zu entrichten ist. Der
Höchstbemessungsbetrag wird mit € 6.668,— festgelegt. Die
Kosten und Rechnungen sind der Gemeinde Assling vor Aus-
zahlung der Förderung nachzuweisen. Gleichzeitig wird
beschlossen, diesen Betrag aus der Betriebsmittelrücklage zu
bedecken.
Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf eines
Kommandofahrzeuges für die FF-Assling
Nach Abzug von Fördermitteln und Eigenleistung bleibt ein
Restfinanzierungsbetrag von € 24.000,00 für den Ankauf des
Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF). Der Bürgermeister
schlägt vor, dass die derzeit zweckgebundene Rücklage idHv.
€ 24.000,— für den Kauf des TOP 2 im Gemeindehaus (Rai-
ka) aufgelöst und für den Kauf des Feuerwehrfahrzeugs zwek-
kgebunden wird, da ein Kauf des TOP 2 zu den geforderten
Konditionen der Raika Sillian nicht mehr in Frage kommt.
Diese Vorgangsweise wird einstimmig beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung Änderung Flächenwid-
mungsplan Gst. 591/1, KG Kosten - Einspruch Johann
Bodner
Innerhalb der in der Sitzung vom 22.09.2015 beschlossenen
Auflagefrist ist eine Stellungnahme des Grundstückseigentü-
mers Johann Bodner eingelangt, wonach dieser die Umwid-
mung eines Bereiches des Gst 591/1 in eine Verkehrsfläche
nicht befürwortet und einen Flächentausch mit dem Öffent-
lichen Gut anstrebt. Der Raumplaner meint dazu in seiner Stel-
lungnahme, dass die verwendete Fläche verkehrstechnisch
notwendig ist und seit Jahrzehnten unwidersprochen genutzt
wird. Unter welchen Bedingungen Grundstücksflächen abge-
treten oder erworben werden, ist raumordnerisch nicht rele-
vant, die Festlegung der Flächennutzung entsprechend dem
Bedarf allerdings sehr wohl. Der Gemeinderat fasst daher in
dieser Sache einen Beharrungsbeschluss.
Beratung und Beschlussfassung zur Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes
Bereits Ende August wurden den zuständigen Sachverständi-
gen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein
für die Fortschreibung des ÖROK notwendiges Gutachten
liegt noch nicht vor, sodass die Abteilung Raumordnung in
Innsbruck keine endgültige Stellungnahme abgeben kann.
Daher wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Gp. 206/3, KGThal
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus beim bestehenden
Wohnhaus. Da die besondere Bauweise festgelegt ist, und das
vorgesehene Bauvorhaben außerhalb des vorgesehenen Bau-
körpers liegt, soll der ergänzende Bebauungsplan geändert
werden. Dazu wurde im Gemeinderat ein Entwurf für einen
Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan mit
Plandatum vom 19.06.2015 beschlossen. Dieser enthielt aller-
dings keinen festgelegten höchsten Punkt des Gebäudes
(fälschlicherweise wurde der höchste Punkt des Gebäudes als
„HB“ anstatt als „HG“ bezeichnet). Mit der Beschlussfassung
über die Auflage eines geänderten Entwurfs für einen Bebau-
ungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan im Bereich
des Grundstückes 206/3, KG Thal, wurde dieser Fehler korri-
giert.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
ergänzenden Bebauungsplans im Bereich des Grundstück
.120, KG Thal, entsprechend dem Planentwurf der Archi-
tektengemeinschaft
Geplant ist die Errichtung von Zubauten im Norden und
Nordosten der bestehenden Gebäude auf Gst. .120, wozu eine
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke 220/2, 222/2, .120 und .121, KG Thal notwendig
ist. Diese Änderung wird beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen um
Besuch der Landesmusikschule Sillian-Pustertal von Erik
Pargger, Mittewald 200
Erik Pargger, Mittewald 200, ist dem Pflichtschulsprengel
Abfaltersbach zugeordnet, bei der Musikschule jedoch dem
Sprengel Lienzer Talboden. In der Musikschule Sillian wäre
ein Ausbildungsplatz frei, in Lienz wäre der Schüler auf der
Warteliste, für Sillian wäre dann ein Abgangsdeckungsbeitrag
zu leisten.
Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses, wonach unter
Berücksichtigung der Auslastung der Musikschulen solche
Fälle alle gleich behandelt und grundsätzlich positiv behandelt
werden, wird überlegt und wie folgt beschlossen:
Dem Ansuchen wird stattgegeben und der Abgangsdeckungs-
beitrag für das restliche Schuljahr 2015/2016 übernommen.
Gleichzeitig wird beschlossen, dass künftig bei ähnlich gela-
gerten Fällen grundsätzlich dieselbe Regelung angewendet
wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch der Besuch der
LMS Lienz ermöglicht werden kann.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines
Breitbandinternet-Betriebs gewerblicher Art
Für die Kostenstelle „Breitbandinternet“ kann ein Betrieb
gewerblicher Art gegründet werden. Laut Gutachten ist ein
Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich, Voraussetzung ist,
dass die jährlichen Umsätze € 2.900.- regelmäßig überschrei-
ten. Der Gemeinderat beschließt, einen solchen Betrieb zu
errichten und im Voranschlag eine entsprechende Haushalt-
spost vorzusehen.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsände-
rung für den Gemeindeverband Abwasserverband Unte-
res Pustertal
Der Gemeinderat beschließt die bei der Revision des Abwas-
serverbandes Unteres Pustertal empfohlene Anpassung der
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02/2016
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