Gemeindezeitung - page 13

Virgen
Aktiv
Berichte der Gemeindeverwaltung
I
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dungsgrad im Jahr 2015 bei 74,00 %.
Da aufgrund der verminderten laufen-
den Einnahmen im Jahr 2014 die Ein-
nahmen für 2015 auch sehr vorsichtig
veranschlagt wurden ist aber bei einer
etwas günstigeren Entwicklung im Jahr
2015 durchaus mit einer Reduktion des
Verschuldungsgrades zu rechnen.
Im außerordentlichen Haushalt wurde
die Ausfinanzierung der Sanierung/
Umbau des Amtsgebäudes, der Umbau
bzw. Erweiterung des Feuerwehrgebäu-
des Obermauern und die Planungs-
kosten für die Friedhofserweiterung ver-
anschlagt. Die veranschlagten Bau-,
Planungs- und Finanzierungskosten für
das Jahr 2015 betragen 179.900,00 €.
Diesen Ausgaben werden durch die be-
reits erwähnte Aufnahme von Darlehen
in der Höhe von 139.100,00 €, Be-
darfszuweisungen und Landes- und
Bundeszuschüssen in der Höhe von
37.800,00 €, sowie Übertragung von
Rechnungsergebnissen in der Höhe von
3.000,00 € finanziert. In der Darlehens-
aufnahme in der Höhe von 139.100,00 €
ist auch die Vorfinanzierung der für das
Jahr 2016 zugesagten Bedarfszuweisung
für die Erweiterung des Feuerwehrge-
bäudes Obermauern in der Höhe von
85.000,00 € enthalten.
Nach erfolgter Vorlage und Prüfung des
Haushaltsvoranschlages durch die Be-
zirkshauptmannschaft Lienz hat diese
folgende Stellungnahme abgegeben:
– Das Haushaltsgleichgewicht im or-
dentlichen Haushalt des Voranschlages
2015 der Gemeinde Virgen konnte
nur aufgrund der Budgetierung einer
Bedarfszuweisung „Haushaltsausgleich
2014“ mit 74.500,00 € hergestellt
werden.
Der Bezirkshauptmannschaft Lienz ist
derzeit keine Zusage für eine Bedarfszu-
weisung „Haushaltsausgleich“ bekannt!
Da die angesprochenen Finanzmittel
möglicherweise nicht fließen, wird die
Gemeinde aufgefordert, die im freien
Ermessen gelegenen Ausgaben des
ordentlichen Haushaltes nur insoweit
zu tätigen, als deren Bedeckung ge-
sichert ist und die entsprechenden
Mittel vereinnahmt wurden!
Im freien Ermessen einer Gemeinde
gelegene Ausgaben sind bspw. Förde-
rungen, Subventionen und Zuwen-
dungen. Aufträge für Projekte dürfen
erst vergeben werden und nur inso-
weit, als deren Finanzierung gesichert
ist und die Mittel zur Verfügung ste-
hen.
– Des Weiteren wurden um 20.000,00 €
mehr an Bedarfszuweisungen (Gebüh-
renhaushalt Kanal) veranschlagt, als der
Bezirkshauptmannschaft Lienz derzeit
schriftliche Zusagen bekannt sind.
Da die erwähnten Finanzmittel mög-
licherweise nicht fließen, wird die Ge-
meinde ausdrücklich aufgefordert, die
im freien Ermessen gelegenen Aus-
gaben des ordentlichen Haushaltes nur
insoweit zu tätigen, als deren Be-
deckung gesichert ist und die entspre-
chenden Mittel vereinnahmt wurden!
Ein beträchtlicher Betrag wurde auch heuer wieder für die Erhaltung der Gemeindestraßen
im Voranschlag eingeplant.
Für die Sanierung von Gemeindestraßen
ist im Haushaltsvoranschlag 2015 ein
Betrag von 250.000,00 € budgetiert,
damit sollen die am dringendsten zu
sanierenden Bereiche erneuert werden.
Um nachhaltige Verbesserungen zu er-
reichen, sind neben Belagserneuerungen
auch entsprechende Verbesserungen des
Unterbaues vorgesehen.
Im Jahr 2015 stehen folgende Straßen-
abschnitte auf dem Plan:
• Berg-March ab dem „Mühl Eck“ bis
„Marcher Eck“
• Obermauern ab der Abzweigung
unterhalb der Kirche bis Obm. 62
(Mantler),
• Obermauern südlich der Tischlerei
Weiskopf bis zum Haus Obermauern
Nr. 16
Straßensanierungen 2015
In Virgen ist es, obwohl nicht verpflich-
tend ein „guter Brauch“, dass von der
Schneeräumung verursachte Zerstörun-
gen an Zäunen und Einfriedungen von
den Gemeindearbeitern repariert wer-
den, oder dass man Reparaturen unter-
stützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht vor der Wintersaison
schon windschief oder grob mangel-
haft waren, bzw. es vor der Wintersai-
Schäden an Zäunen und
Einfriedungen
son schon abzusehen war, dass der
Zaun das Winterhalbjahr nicht über-
stehen würde.
Durch die Schneeräumung beschä-
digte Zäune oder Einfriedungen
mögen bitte bis spätestens Ende April
bei der Gemeindeverwaltung – Kon-
rad Großlercher, 04874/5202 DW 21
gemeldet werden.
Sobald es die Witte-
rung und die Möglichkeiten der Ge-
meinde zulassen, wird – nach einer Prü-
fung der Sache – der Schaden behoben.
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