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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
29. APRIL 2019
CHRONIK
WIRTSCHAFT
KFZ-Wäsche
KFZ-Service
KFZ-Reifenservice
KFZ-Reparatur
KFZ-Spenglerei
KFZ-Lackierung
1958
est .
60
J
AHRE
Ihr Karosserie- und Lackprofi
56989
Bei so vielen Verkehrsre-
geln und Verhaltensweisen im
Straßenverkehr kann man schon
einmal einem Irrtum aufsitzen.
Vor allem auch, weil viele dieser
Irrmeinungen teils über Genera-
tionen „vererbt“ werden. Hier
einige davon:
Autofahren mit Flipflops oder High
Heels ist gesetzlich verboten
Falsch! Selbst Barfußfahren ist
Irrtümer im Straßenverkehr
Fahren mit Stöckelschuhen (High
Heels) ist gesetzlich nicht verbo-
ten.
Foto: Thomas Isep
Der Wechsel von Winter- auf
Sommerreifen gehört ebenfalls
zum Frühjahrscheck.
Fotos: Thomas Isep
Weil Unterboden und Motor-
raum besonders betroffen von
den Salzresten sind, lohnt es
sich, beide einer gründlichen
Wäsche zu unterziehen. Während
eine Unterbodenwäsche mit an-
schließender Versiegelung nahe-
zu alle Waschanlagen anbieten,
empfiehlt es sich, eine Motor-
wäsche von einem Fachmann
in einer Werkstatt durchführen
zu lassen. Immerhin handelt es
sich hierbei gewissermaßen um
das Herzstück Ihres Autos, eine
unsachgemäße Reinigung kann
hier große Schäden verursachen.
Auch die Wischblätter werden
über den Winter meist sehr in
Mitleidenschaft gezogen und
müssen gegebenenfalls aus-
getauscht werden.
Reifenwechsel
Zum Frühjahrscheck gehört
ebenfalls der Reifenwechsel von
Winter- auf Sommerreifen. Die
Winterreifenpflicht endete am
15. April. Und auch wenn es
gesetzlich keine Sommerreifen-
pflicht gibt, so spricht doch eini-
ges dafür, auf Sommerbereifung
umzustecken.
Moderne Gummimischungen
sind speziell für die jeweilige
Jahreszeit entwickelt und kön-
nen ihre Stärken so dort richtig
ausspielen. Was Winterreifen bei
tiefen Temperaturen weich und
flexibel hält, sorgt bei hohen
Temperaturen für erhöhten
Abrieb und längere Bremswege.
Bei warmen Temperaturen ver-
längert sich der Bremsweg auf
nasser Fahrbahn mit Winterreifen
um bis zu sechs Meter. Darüber
hinaus bieten Sommerreifen
in den warmen Monaten noch
weitere Vorteile: Geringerer
Kraftstoffverbrauch,
weniger
Verschleiß, höhere Fahrstabilität.
grundsätzlich erlaubt. Allerdings
ist man als Autofahrer verpflichtet,
jederzeit angemessen reagieren zu
können. Wird etwa nach einem
Unfall festgestellt, dass diesen ein
rechtzeitiges Bremsen verhindert
hätte, kann es zu Problemen mit
der Versicherung kommen.
Bei einem Auffahrunfall ist immer
der Auffahrende Schuld
Falsch, auch wenn dies häufig
aufgrund zu geringen Abstandes
oder wegen Unachtsamkeit des
Auffahrenden
passiert.
Dem
Vorausfahrenden kann eine Teil-
schuld gegeben werden, wenn er
„grundlos“ bremst, etwa für Klein-
tiere wie Hase oder Igel.
Nach einem Parkschaden reicht es,
einen Zettel zu hinterlassen
Falsch! Wer nicht versucht, den
Fahrzeugbesitzer zu finden oder
nicht die Polizei verständigt, kann
große Probleme bekommen. Im
schlimmsten Fall kann man wegen
Fahrerflucht angezeigt werden.
Wer im Reißverschlusssystem bis
ganz nach vorne fährt, drängelt
sich vor die anderen Autos
Falsch! Egal ob es im Baustel-
lenbereich oder bei einer Ver-
engung von zwei Spuren auf eine
passiert: Viele Autofahrer wechseln
möglichst früh die Fahrspur. Oft aus
Angst, sich sonst vorzudrängen oder
nicht hineingelassen zu werden. Das
behindert aber den Verkehrsfluss.
Um das System aber optimal zu
nutzen, sollte man sich erst im End-
bereich – oder frühestens im letzten
Drittel – einordnen.
Im Kreisverkehr hat man immer
Vorrang
Falsch! Das gilt für einen Großteil
der Kreisverkehre in Österreich,
wird aber von der „Vorrang-
Geben“-Tafel für einfahrende Ve-
hikel geregelt. Ohne Tafel hat der
Rechtskommende Vorrang, im Falle
des Kreisverkehrs der Einfahrende.
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