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13

OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

29. APRIL 2019

CHRONIK

WIRTSCHAFT

KFZ-Wäsche

KFZ-Service

KFZ-Reifenservice

KFZ-Reparatur

KFZ-Spenglerei

KFZ-Lackierung

1958

est .

60

J

AHRE

Ihr Karosserie- und Lackprofi

56989

Bei so vielen Verkehrsre-

geln und Verhaltensweisen im

Straßenverkehr kann man schon

einmal einem Irrtum aufsitzen.

Vor allem auch, weil viele dieser

Irrmeinungen teils über Genera-

tionen „vererbt“ werden. Hier

einige davon:

Autofahren mit Flipflops oder High

Heels ist gesetzlich verboten

Falsch! Selbst Barfußfahren ist

Irrtümer im Straßenverkehr

Fahren mit Stöckelschuhen (High

Heels) ist gesetzlich nicht verbo-

ten.

Foto: Thomas Isep

Der Wechsel von Winter- auf

Sommerreifen gehört ebenfalls

zum Frühjahrscheck.

Fotos: Thomas Isep

Weil Unterboden und Motor-

raum besonders betroffen von

den Salzresten sind, lohnt es

sich, beide einer gründlichen

Wäsche zu unterziehen. Während

eine Unterbodenwäsche mit an-

schließender Versiegelung nahe-

zu alle Waschanlagen anbieten,

empfiehlt es sich, eine Motor-

wäsche von einem Fachmann

in einer Werkstatt durchführen

zu lassen. Immerhin handelt es

sich hierbei gewissermaßen um

das Herzstück Ihres Autos, eine

unsachgemäße Reinigung kann

hier große Schäden verursachen.

Auch die Wischblätter werden

über den Winter meist sehr in

Mitleidenschaft gezogen und

müssen gegebenenfalls aus-

getauscht werden.

Reifenwechsel

Zum Frühjahrscheck gehört

ebenfalls der Reifenwechsel von

Winter- auf Sommerreifen. Die

Winterreifenpflicht endete am

15. April. Und auch wenn es

gesetzlich keine Sommerreifen-

pflicht gibt, so spricht doch eini-

ges dafür, auf Sommerbereifung

umzustecken.

Moderne Gummimischungen

sind speziell für die jeweilige

Jahreszeit entwickelt und kön-

nen ihre Stärken so dort richtig

ausspielen. Was Winterreifen bei

tiefen Temperaturen weich und

flexibel hält, sorgt bei hohen

Temperaturen für erhöhten

Abrieb und längere Bremswege.

Bei warmen Temperaturen ver-

längert sich der Bremsweg auf

nasser Fahrbahn mit Winterreifen

um bis zu sechs Meter. Darüber

hinaus bieten Sommerreifen

in den warmen Monaten noch

weitere Vorteile: Geringerer

Kraftstoffverbrauch,

weniger

Verschleiß, höhere Fahrstabilität.

grundsätzlich erlaubt. Allerdings

ist man als Autofahrer verpflichtet,

jederzeit angemessen reagieren zu

können. Wird etwa nach einem

Unfall festgestellt, dass diesen ein

rechtzeitiges Bremsen verhindert

hätte, kann es zu Problemen mit

der Versicherung kommen.

Bei einem Auffahrunfall ist immer

der Auffahrende Schuld

Falsch, auch wenn dies häufig

aufgrund zu geringen Abstandes

oder wegen Unachtsamkeit des

Auffahrenden

passiert.

Dem

Vorausfahrenden kann eine Teil-

schuld gegeben werden, wenn er

„grundlos“ bremst, etwa für Klein-

tiere wie Hase oder Igel.

Nach einem Parkschaden reicht es,

einen Zettel zu hinterlassen

Falsch! Wer nicht versucht, den

Fahrzeugbesitzer zu finden oder

nicht die Polizei verständigt, kann

große Probleme bekommen. Im

schlimmsten Fall kann man wegen

Fahrerflucht angezeigt werden.

Wer im Reißverschlusssystem bis

ganz nach vorne fährt, drängelt

sich vor die anderen Autos

Falsch! Egal ob es im Baustel-

lenbereich oder bei einer Ver-

engung von zwei Spuren auf eine

passiert: Viele Autofahrer wechseln

möglichst früh die Fahrspur. Oft aus

Angst, sich sonst vorzudrängen oder

nicht hineingelassen zu werden. Das

behindert aber den Verkehrsfluss.

Um das System aber optimal zu

nutzen, sollte man sich erst im End-

bereich – oder frühestens im letzten

Drittel – einordnen.

Im Kreisverkehr hat man immer

Vorrang

Falsch! Das gilt für einen Großteil

der Kreisverkehre in Österreich,

wird aber von der „Vorrang-

Geben“-Tafel für einfahrende Ve-

hikel geregelt. Ohne Tafel hat der

Rechtskommende Vorrang, im Falle

des Kreisverkehrs der Einfahrende.

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