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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
15. OKTOBER 2018
CHRONIK
REPARATURWERKSTÄTTEN
Dargestellte Preise und Aktionen gelten auf die ausgelobten Fzg. bei Kaufvertragsabschluss bis
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Vollkasko- und Hapflichtversicherung bei carplus (Wr. Städtische) – mit Mindestlaufzeit 36 Monaten.
Es gelten die Annahmerichtlinien der Versicherung.), gültig für Verbraucher. 1) Gültig für Renault PKW
ausgenommen sind die Modelle Renault Alaskan, Clio mit EDC Getriebe, Trafic, Master, R.S. oder GT
Modelle und Twizy. Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Symbolfotos.
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V rsicherungsbonu ), oVA, USt & Hä dl beteiligung für Privatkunden gemäß Bedingungen des
werbenden Hä dlers. Nur gültig bei Finanzierung über Renault Fi ance (RCI Banque SA Niederlassung
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Gefahr durchWildwechsel
Jedes Jahr ereignen sich in Österreich 70.000 bis 80.000 Verkehrs-
unfälle mit Wildtieren. Oft kommt es infolge des Wildwechsels zu
schweren Sach- und Personenschäden.
An Wald- und Feldrändern und in
Phasen der Dämmerung ereignen
sich die meisten Unfälle mit Wild-
tieren.
Foto: Pixabay
Zwar ereignen sich Wildunfälle
das ganze Jahr über, doch be-
sonders im Oktober und Novem-
ber ist vermehrt mit Wildwechsel
auf den Straßen zu rechnen.
Durch das Abernten der
Getreide- und Maisfelder ver-
lieren viele Wildtiere wie Wild-
schweine oder Rehe nach Anga-
ben von Experten ihre schüt-
zende Deckung auf den Feldern
und wechseln daher zur Futter-
suche häufiger zwischen ver-
schiedenen Orten hin und her.
Und auch aufgrund der schlech-
teren Sichtverhältnisse kommt es
in dieser Jahreszeit zu besonders
vielen Unfällen mit Wildtieren.
Wer selbst mit einer solch ge-
fährlichen Situation konfrontiert
wird, sollte in Sekundenschnelle
richtig reagieren.
Unfallschwerpunkt
Wald- und Feldrand
Schwerpunkte von Wildunfäl-
len sind Wald- und Feldränder,
die gefährlichsten Zeiten 5 bis
8 Uhr und 17 bis 0 Uhr – also be-
sonders die Phasen der Dämmer-
ung. Zu diesen Zeiten wechselt
das Wild quasi zwischen
Nachtquartier und Mittagstisch.
Die beste Vorsorge gegen Wil-
dunfälle ist eine angepasste
Geschwindigkeit auf gefährdeten
Strecken. Wenn in 50 Metern En-
tfernung ein Wildtier auf die
Fahrbahn springt, ist aus 80 km/h
das Anhalten gut möglich, bei
100 km/h oft nicht mehr. Steht
das Tier bereits auf oder am
Rande der Fahrbahn, sollten
Fahrer das Tempo stark reduzie-
ren und nach Möglichkeit an-
halten, abblenden und hupen.
Das vertreibt das Wild in der
Regel. Die Lichthupe oder das
Fernlicht wären in dem Moment
schädlich, denn das irritiert die
Tiere nur zusätzlich.
Ein Reh kommt selten allein
Wenn ein Reh, Hirsch oder
Wildschwein davonläuft, ist die
Gefahr damit noch nicht geb-
annt. Denn diese Wildtiere sind
meist in Rudeln unterwegs. Des-
wegen müssen Fahrer damit
rechnen, dass noch andere Tiere
in der Nähe auf die Straße
laufen.
Sollte ein Zusammenstoß nicht
mehr zu vermeiden sein, heißt die
einzig richtige Devise: Lenkrad fes-
thalten und Vollbremsung. Spon-
tane scharfe Ausweichmanöver
sind viel zu gefährlich. Zu leicht
gerät das Auto dabei in den Ge-
genverkehr, prallt gegen einen
Baum oder überschlägt sich. Solche
Unfälle sind erheblich gefährlicher
als eine Kollision mit einem Tier.
Sollte ein Wildunfall passiert
sein, sind die ersten Schritte wie
bei jedem Unfall: Warnblinker
einschalten, Warnweste anzie-
hen und Warndreieck aufstellen.
Nach der Sicherung der Unfall-
stelle ist die Polizei zu benach-
richtigen. Diese informiert den
zuständigen Förster oder Jagd-
pächter.
Vorsicht bei Annäherung
an verletzte Tiere
Von verletzten oder toten Tie-
ren halten sich Autofahrer besser
fern. Denn verwundetes Wild
kann durch Tritte oder Bisse Ver-
letzungen hervorrufen. Bei toten
Tieren droht die Übertragung
von Krankheiten. Um das Bergen
des Tieres kümmert sich der
Förster oder Jäger.
Wichtig ist für den Fahrer, am
Unfallort Beweise zu sichern.
Denn damit der Fahrer einen
Wildschaden im Rahmen der Teil-
oder Vollkaskoversicherung gel-
tend machen kann, muss er den
Unfall nachweisen.
Dabei helfen Fotos vom bes-
chädigten Auto und dem toten
Tier. Ebenfalls wichtig ist eine
Wildunfallbescheinigung. Diese
stellen die Polizei, der Förster
oder der Jäger aus. Die Versi-
cherung zahlt allerdings nur für
Schäden, die bei Kollisionen mit
Haarwild auftreten.