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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
15. OKTOBER 2018
CHRONIK
REPARATURWERKSTÄTTEN
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gefüllt, Wischerblätter und Batterie
überprüft, Reifenprofil, Luftdruck
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sowie Tür- und Deckelgummi
konserviert. Besonderes Augen-
merk gilt dem Unterbodenschutz:
Dieser wird mit UV-Licht nach unbe-
handelten Stellen durchleuchtet.
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sollte ebenfalls einen Frostschutz
erhalten. Frostschutzmittel, die
Kälte bis minus 25 Grad aus-
halten, reichen in unseren
Breitengraden völlig aus.
KLARE SICHT – SCHEIBEN-
WISCHER ÜBERPRÜFEN
Intakte Wischerblätter verhin-
dern, dass die Scheiben beim
Wischen verschmiert werden.
Beschlagene Scheiben nerven
und erhöhen das Unfall-Risiko.
Scheiben sollten daher auch von
innen sauber sein. So beschlagen
sie weniger schnell.
TÜRSCHLÖSSER
UND -DICHTUNGEN
Grafitspray wird, anders als
Öl, bei Kälte nicht dickflüssig.
So lässt sich Ihr Auto auch bei
niedrigen Temperaturen öffnen.
Damit Ihre Autotüren nicht zu-
frieren, sollten Sie die Dichtungen
mit einem Produkt behandeln,
das den Gummi geschmeidig hält
und eine hauchdünne Fettschicht
darauf hinterlässt. Das schützt
gegen Zufrieren der Tür und ver-
längert zudem die Lebensdauer
der Türdichtungen.
AUTOBATTERIE CHECKEN
Die Autobatterie gehört zu den
kälteempfindlichsten Teilen im
Fahrzeug und hat außerdem in
der kalten Jahreszeit am meisten
zu tun, da man fast durchgehend
mit Licht fährt und die Heizung
laufen lässt. Defekte oder ent-
ladene Batterien sind im Winter
Pannenursache Nr. 1. Ist die
Autobatterie schon mehr als fünf
Jahre alt, sollte deren Leistungs-
fähigkeit in einer Werkstatt über-
prüft werden. Sonst könnte es
sein, dass das Auto nach dem
ersten Frost nicht mehr anspringt.
BEI BEDARF WINTER-MOTORÖL
Damit der Motor auch bei
eisigen Temperaturen nicht zu
stottern beginnt, sollte man bei
extremer Kälte von Sommer-
auf Winter-Motoröl umsteigen.
Nach einem Kaltstart sollten
Sie im Winter nicht gleich Voll-
gas geben. Das dickflüssige Öl
braucht bei der Kälte etwas
länger, bis es alle Teile schmiert,
die es schmieren soll. Lassen Sie
den Motor nicht im Stand warm-
laufen – das führt nur zu einer
hohen Abgasbelastung und ist
auch schlecht für den Motor.
WINTER-NOTFALL-PAKET
Sollten Sie einmal eine
Winterpanne haben, kann ein
Notfall-Kit vor dem Schlimmsten
bewahren. Eine Empfehlung:
Wolldecke(n), Mütze, Schal, dicke
Socken, Handschuhe, Proviant
(Essen und Getränke, unverder-
blich), Taschenlampe und Batter-
ien, Werkzeug, Schneeschaufel
(zusammenfaltbar), Eiskratzer,
Enteiser, Starthilfekabel.
Ab November gilt die „situative
Winterreifenpflicht“.
Foto: Pixabay
Reifen tragen
„Schneeflocken
“
Das „Alpine-Symbol“ – Schnee-
flocke vor Bergsilhouette – löste
mit 1. Jänner die bekannte M+S-
Kennzeichnung ab.
Für das Aufziehen von
Winterreifen ist in der Straßen-
verkehrsordnung kein genauer
Zeitraum definiert. Es wird nur
eine „situative Winterreifen-
pflicht“ vorgeschrieben, wonach
bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reif-
glätte Kraftfahrzeuge nur
gefahren werden dürfen, wenn
Winterreifen mit der Kennzeich-
nung „M+S“ angebracht sind.
Dieses Piktogramm wurde am
1. Jänner vom „Alpine-Symbol“
(oder auch Schneeflockensym-
bol) abgelöst. Aber niemand
muss panisch seine Winter-
reifen nach Schneeflocken
absuchen. Das neue Symbol ist
erst für ab Jänner 2018 produ-
zierte Reifen Pflicht. M+S-Reifen,
die bis Ende 2017 hergestellt
wurden, kann man noch bis
Ende September 2024 nutzen.
Das Schneeflockensymbol
vergibt die National Highway
Traffic Safety Administration
(NHTSA) an alle Autoreifen, die
in Tests eine überdurchschnitt-
liche Traktion (mindestens 7 %
besser als ein Referenzreifen)
auf Eis und Schnee erreichen.