WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
SEPTEMBER/OKTOBER 2017
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Wirtschaftsmeldungen
„Unter der Regie der Lan-
desabteilung Straßendienst
sollen die Tunnels mit jeweils
getrennten Sendeanlagen für
die einzelnen Mobilfunkbetrei-
ber ausgerüstet werden, damit
der Handyempfang im Tunnel
nicht abreißt“, sagt LH Arno
Kompatscher. Die Mobilfunk-
betreiber können die Sende-
anlagen dann in Konzession für
bestimmte Jahre führen. Sie
sind selbst auch für die
Wartung zuständig. „Unser Ziel
ist es, dass die Verkehrsteil-
nehmer vor allem bei Unfällen,
Bränden oder Notsituationen
im Tunnel möglichst schnell die
Einsatzkräfte alarmieren
können. Denn im Ernstfall zählt
jede Sekunde.“
Lieber vertrautes Gerät
„Wie von Verkehrspsycholo-
gen und Tunnelbetreibern
immer wieder aufgezeigt, grei-
fen Personen in Notsituationen
und unter Stress lieber zu
einem vertrauten Gerät, wie
dem Mobiltelefon, als zur SOS-
Notrufstation.“ Einige Fahr-
zeuge sind mittlerweile auch
mit automatischen Alarmsyste-
men, die Notrufe absetzen
können, ausgestattet. Darüber
hinaus seien vor allem für die
Navigationssysteme ein Inter-
netdienst im Tunnel wichtig.“
Vorerst sollen 23 Tunnels für
den Mobilfunkempfang besser
ausgerüstet werden. „Wir
wählen die Tunnels aus, die auf
den Hauptverkehrsachsen wie
etwa der Brennerstaatsstraße
liegen und berücksichtigen
auch den durchschnittlichen
Tagesverkehr und die Tunnel-
länge mit“, erklärt Philipp
Sicher, Direktor der Landes-
abteilung Straßendienst.
In die Ausrüstung investiert
das Land rund 2,6 Mio €.
Handyempfang wird in den
Tunnels verbessert
In den 23 meist befahrenen Tunnels baut das
Land Sendeanlagen für die Mobilfunkbetreiber
ein, damit Handys auch in den Tunnels
Empfang haben.
Damit das Telefongespräch nicht unterbrochen wird, soll in 23 Stra-
ßentunnels in Südtirol der Mobilfunkempfang verbessert werden.
In folgenden Tunnels
wird der Handyempfang
verbessert:
Staben, Naturns, auf der
Töll (2), MeBo-Tunnels (2),
Tunnel der Umfahrung
Meran. Ebenfalls ausgerüs-
tet werden die Tunnel Cas-
telfeder, St. Daniel, Leifers,
St. Jakob, Virgl, Atzwang (2),
Brixen (2), Vahrn, Mittewald,
Ried und Gossensass (alle-
samt auf der Brennerstaats-
straße) sowie die Tunnel
Karneid, Kampenn und Wel-
schnofen auf der Eggentaler
Staatsstraße und der Tunnel
auf der Landesstraße nach
Völs. Auf der Pustertaler
Staatsstraße könnte in
Mühlbach (2), im Tunnel
Sonnenburg sowie in den
Tunnels in Bruneck, Wels-
berg sowie Niederdorf (2)
das Mobilfunknetz verbes-
sert werden.
Das regionale Familiengeld
heißt künftig Landeskindergeld
und wird neben dem Landes-
familiengeld und dem staatlichen
Familiengeld ausgezahlt. Ab
dem 1. Jänner 2018 geht die
Zuständigkeit hierfür von der
Region aufs Land über.
„Es war wichtig, einheitliche
Zugangsvoraussetzungen und
Richtlinien zur erlassen“,
erklärt LR Waltraud Deeg. Mit
dem Übergang des regionalen
Familiengeldes wurden laut
Deeg die Kompetenzen des
Landes erweitert. „Während
die Provinz Trient die Gelder
dazu verwenden möchte, ein
Gutscheinsystem für die Finan-
zierung des Schülertransportes
und der Mensabeiträge einzu-
führen, war es uns wichtig, die
Beiträge an Familien als Kin-
dergeld für die Betreuungsleis-
tung daheim neben dem Lan-
desfamiliengeld beizubehalten.
Und Schülertransporte,
Mensabeiträge und anderes
finanzieren wir bereits“, so die
Familienlandesrätin.
Ansuchen seit
1. September
Wer bereits das alte regio-
nale Familiengeld bezieht,
kann seit 1. September um
die Erneuerung dieser finan-
ziellen Leistung ansuchen.
Das Landeskindergeld steht
abhängig vom Einkommen
Familien mit mindestens zwei
minderjährigen Kindern, mit
einem einzigen Kind unter
sieben Jahren oder mit einem
beeinträchtigten Kind auch
nach dessen Volljährigkeit zu.
Weiters jenen Familien, in
denen volljährige Geschwis-
ter, Enkelkinder, Nichten und
Neffen mit einer Beeinträchti-
gung mit dem Antragsteller
zusammenleben oder Fami-
lien, in denen vom Gericht
oder mit Verwaltungsmaß-
nahmen zur Betreuung über-
lassene, minderjährige Kinder
in Vollzeit leben. Anrecht auf
das Kindergeld haben auch
Personen, die die Vormund-
schaft für ein minderjähriges
Kind haben oder volljährige
Personen mit einer Beein-
trächtigung, die unter Vor-
mund-, Pflege-, Sachwalter-
schaft bzw. unter einem ande-
ren Rechtschutz stehen und
mit dem Antragsteller leben.
35,4 Mio €
Jene Eltern, die zwischen
1. September und 31. Dezem-
ber 2017 für ein neugebore-
nes Kind erstmals den Antrag
stellen, müssen noch um das
alte regionale Familiengeld
ansuchen, denn die regionale
Leistung bleibt noch bis Ende
des Jahres in Kraft.
Detail am Rande: Im Vorjahr
bezogen knapp 28.860 Fami-
lien mindestens einmal im Jahr
das regionale Familiengeld.
Dafür wurden rund 35,4 Mio €
zur Verfügung gestellt.
Ab dem 1. Jänner 2018 zahlt das Land neben dem Landesfami-
liengeld auch das regionale Kindergeld aus.
Foto: Familienagentur
Regionales Familiengeld
wird Kindergeld
Obwohl das regionale Familiengeld erst ab nächstem
Jahr vom Land ausgeschüttet wird, kann bereits seit
1. September darum angesucht werden.