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WIRTSCHAFT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

SEPTEMBER/OKTOBER 2017

24

Wirtschaftsmeldungen

„Unter der Regie der Lan-

desabteilung Straßendienst

sollen die Tunnels mit jeweils

getrennten Sendeanlagen für

die einzelnen Mobilfunkbetrei-

ber ausgerüstet werden, damit

der Handyempfang im Tunnel

nicht abreißt“, sagt LH Arno

Kompatscher. Die Mobilfunk-

betreiber können die Sende-

anlagen dann in Konzession für

bestimmte Jahre führen. Sie

sind selbst auch für die

Wartung zuständig. „Unser Ziel

ist es, dass die Verkehrsteil-

nehmer vor allem bei Unfällen,

Bränden oder Notsituationen

im Tunnel möglichst schnell die

Einsatzkräfte alarmieren

können. Denn im Ernstfall zählt

jede Sekunde.“

Lieber vertrautes Gerät

„Wie von Verkehrspsycholo-

gen und Tunnelbetreibern

immer wieder aufgezeigt, grei-

fen Personen in Notsituationen

und unter Stress lieber zu

einem vertrauten Gerät, wie

dem Mobiltelefon, als zur SOS-

Notrufstation.“ Einige Fahr-

zeuge sind mittlerweile auch

mit automatischen Alarmsyste-

men, die Notrufe absetzen

können, ausgestattet. Darüber

hinaus seien vor allem für die

Navigationssysteme ein Inter-

netdienst im Tunnel wichtig.“

Vorerst sollen 23 Tunnels für

den Mobilfunkempfang besser

ausgerüstet werden. „Wir

wählen die Tunnels aus, die auf

den Hauptverkehrsachsen wie

etwa der Brennerstaatsstraße

liegen und berücksichtigen

auch den durchschnittlichen

Tagesverkehr und die Tunnel-

länge mit“, erklärt Philipp

Sicher, Direktor der Landes-

abteilung Straßendienst.

In die Ausrüstung investiert

das Land rund 2,6 Mio €.

Handyempfang wird in den

Tunnels verbessert

In den 23 meist befahrenen Tunnels baut das

Land Sendeanlagen für die Mobilfunkbetreiber

ein, damit Handys auch in den Tunnels

Empfang haben.

Damit das Telefongespräch nicht unterbrochen wird, soll in 23 Stra-

ßentunnels in Südtirol der Mobilfunkempfang verbessert werden.

In folgenden Tunnels

wird der Handyempfang

verbessert:

Staben, Naturns, auf der

Töll (2), MeBo-Tunnels (2),

Tunnel der Umfahrung

Meran. Ebenfalls ausgerüs-

tet werden die Tunnel Cas-

telfeder, St. Daniel, Leifers,

St. Jakob, Virgl, Atzwang (2),

Brixen (2), Vahrn, Mittewald,

Ried und Gossensass (alle-

samt auf der Brennerstaats-

straße) sowie die Tunnel

Karneid, Kampenn und Wel-

schnofen auf der Eggentaler

Staatsstraße und der Tunnel

auf der Landesstraße nach

Völs. Auf der Pustertaler

Staatsstraße könnte in

Mühlbach (2), im Tunnel

Sonnenburg sowie in den

Tunnels in Bruneck, Wels-

berg sowie Niederdorf (2)

das Mobilfunknetz verbes-

sert werden.

Das regionale Familiengeld

heißt künftig Landeskindergeld

und wird neben dem Landes-

familiengeld und dem staatlichen

Familiengeld ausgezahlt. Ab

dem 1. Jänner 2018 geht die

Zuständigkeit hierfür von der

Region aufs Land über.

„Es war wichtig, einheitliche

Zugangsvoraussetzungen und

Richtlinien zur erlassen“,

erklärt LR Waltraud Deeg. Mit

dem Übergang des regionalen

Familiengeldes wurden laut

Deeg die Kompetenzen des

Landes erweitert. „Während

die Provinz Trient die Gelder

dazu verwenden möchte, ein

Gutscheinsystem für die Finan-

zierung des Schülertransportes

und der Mensabeiträge einzu-

führen, war es uns wichtig, die

Beiträge an Familien als Kin-

dergeld für die Betreuungsleis-

tung daheim neben dem Lan-

desfamiliengeld beizubehalten.

Und Schülertransporte,

Mensabeiträge und anderes

finanzieren wir bereits“, so die

Familienlandesrätin.

Ansuchen seit

1. September

Wer bereits das alte regio-

nale Familiengeld bezieht,

kann seit 1. September um

die Erneuerung dieser finan-

ziellen Leistung ansuchen.

Das Landeskindergeld steht

abhängig vom Einkommen

Familien mit mindestens zwei

minderjährigen Kindern, mit

einem einzigen Kind unter

sieben Jahren oder mit einem

beeinträchtigten Kind auch

nach dessen Volljährigkeit zu.

Weiters jenen Familien, in

denen volljährige Geschwis-

ter, Enkelkinder, Nichten und

Neffen mit einer Beeinträchti-

gung mit dem Antragsteller

zusammenleben oder Fami-

lien, in denen vom Gericht

oder mit Verwaltungsmaß-

nahmen zur Betreuung über-

lassene, minderjährige Kinder

in Vollzeit leben. Anrecht auf

das Kindergeld haben auch

Personen, die die Vormund-

schaft für ein minderjähriges

Kind haben oder volljährige

Personen mit einer Beein-

trächtigung, die unter Vor-

mund-, Pflege-, Sachwalter-

schaft bzw. unter einem ande-

ren Rechtschutz stehen und

mit dem Antragsteller leben.

35,4 Mio €

Jene Eltern, die zwischen

1. September und 31. Dezem-

ber 2017 für ein neugebore-

nes Kind erstmals den Antrag

stellen, müssen noch um das

alte regionale Familiengeld

ansuchen, denn die regionale

Leistung bleibt noch bis Ende

des Jahres in Kraft.

Detail am Rande: Im Vorjahr

bezogen knapp 28.860 Fami-

lien mindestens einmal im Jahr

das regionale Familiengeld.

Dafür wurden rund 35,4 Mio €

zur Verfügung gestellt.

Ab dem 1. Jänner 2018 zahlt das Land neben dem Landesfami-

liengeld auch das regionale Kindergeld aus.

Foto: Familienagentur

Regionales Familiengeld

wird Kindergeld

Obwohl das regionale Familiengeld erst ab nächstem

Jahr vom Land ausgeschüttet wird, kann bereits seit

1. September darum angesucht werden.