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OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

12. OKTOBER 2015

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leidenschaftlichen Fahrspaß zu tauschen. Denn jetzt gibt es bis zu

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Gut vorbereitet – Der Herbst-Check

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Räderwechsel

Kühlmittelstand und

Frostschutz prüfen

Scheibenfrost-

schutz auffüllen (inkl. Materialien)

Wischerblätter kontrollieren

Batterie überprüfen

Keilriemen überprüfen

Reifenprofil und Luftdruck

kontrollieren

Motorölstand kontrollieren

Unter-

bodenschutz kontrollieren

Tür- und Deckelgummi

konservieren

Schließzylinder konservieren

Bis zu

2.500 Euro Eintauschbonus

beim Kauf

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MAZDA3, MAZDA6

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heit. Und es wäre kein Volvo, würde der neue V40 Cross Country nicht auch in punkto Sicherheit neue Maßstäbe setzen: mit dem weltw

ersten Fußgänger Airbag. Serienmäßig, natürlich. Aber am besten, Sie überzeugen sich selbst bei einer Testfahrt.

Neues Design und Weltneuheit: Fußgänger Airbag

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2

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Der Volvo V40 Cross Country

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office@autohaus-niedertscheider.at

115517

Winterreifenpflicht

Von 1. November bis 15. April gilt

in Österreich eine witterungsab-

hängige Winterausrüstungspflicht

für Pkw, Pkw mit leichtem oder

schwerem Anhänger, für Klein-Lkw

(bis 3,5 t und B-Führerschein) so-

wie für Mopedautos. Das bedeu-

tet, dass man beim Befahren von

schnee- oder eisbedeckten Straßen

Winterreifen oder Schneeketten

montiert haben muss.

Ausweis für Reifen

Seit November 2012 gibt es in der

EU eine Kennzeichnungspflicht

für Reifen von Kraftfahrzeugen.

Ziele der Kennzeichnung mit dem

EU-Reifenlabel sind eine höhere

Verkehrssicherheit und eine Redu-

zierung der Schadstoff- und Ge-

räuschemissionen. Nach den Festle-

gungen der EU-Verordnung über

die Kennzeichnung von Reifen müs-

sen Hersteller von Reifen für Pkw

Bei Schneefahrbahn, Schneematsch

oder Eis müssen an allen Rädern

Winterreifen angebracht sein.

Foto: Thomas Isep

WINTERREIFEN

Bei Schneefahrbahn, Schnee-

matsch oder Eis müssen an allen

Rädern Winterreifen angebracht

sein. Als Winterreifen werden ge-

setzlich solche anerkannt, die mit

den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“

oder „M & S“ gekennzeichnet sind

und mindestens 4 mm, bei Diago-

nalreifen 5 mm Profiltiefe aufwei-

sen. Das gilt auch für so genannte

Ganzjahresreifen, Allwetterreifen

sowie Spikereifen.

SOMMERREIFEN

MIT SCHNEEKETTEN

Als Alternative zum Winterreifen

kann man Schneeketten auf

mindestens zwei Antriebsrädern

montieren. Das ist allerdings nur

erlaubt, wenn die Straße durchgän-

gig oder fast durchgängig mit

Schnee oder Eis bedeckt ist.

Winterreifen haben im Vergleich

zu Sommerreifen einen kürzeren

Bremsweg von bis zu 10 % auf re-

gennassen und bis zu 20 % auf

schneebedeckten Fahrbahnen.

Faustregel „4x4x4“: 4 gleiche

Winterreifen, die maximal 4 Jahre

alt sind und eine Profiltiefe von

mindestens 4 mm aufweisen.

sowie leichte und schwere Nutz-

fahrzeugen für jedes Produkt die

Kraftstoffeffizienzklasse, die Nass-

haftungsklasse und die Klasse des

externen Rollgeräusches samt ent-

sprechendem Messwert angeben.

Das Reifenlabel, eine 75 x 110 mm

große Kennzeichnung, sieht eine

Klassifizierung beginnend mit der

besten (grüne Kategorie „A“) bis

zur

schlechtesten Leistung (rote Kate-

gorie „G“) vor.

Das EU-Reifenlabel gibt Kraft-

stoffeffizienz- und Nasshaftungsklasse

sowie die Klasse des externen Rollgeräusches an. Foto: Thomas Isep