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EMEINDE

Regionale

Sommerbetreuung

der Sonnendörfer

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die Sonnendörfer Gaimberg, Oberlienz und Thurn bie-

ten auch 2019 wieder eine gemeinsame Sommerbetreu-

ung (vormittags)

für Kinder von zwei bis zehn Jahren

an. Die regionale Sommerbetreuung wird im heurigen

Jahr im

Kindergarten Gaimberg

durchgeführt.

Der tageweise Besuch (1 oder 2 Tage pro Woche) kostet

10 € pro Tag,

ab drei Besuchstagen pro Woche wird die

gesamte Woche mit 25 €

verrechnet.

Mit der Anmeldung ist eine

Anzahlung von 50 €

zu

leisten, die bei der Verrechnung der Betreuungsge-

bühr wiederum in Abzug gebracht wird. Die Anzahlung

wird nicht rückerstattet, sollte Ihr Kind aus irgendeinem

Grund die Sommerbetreuung nicht besuchen!

Wir bitten um schriftliche und verbindliche Anmel-

dung. Sollte die Sommerbetreuung nicht in An-

spruch genommen werden, wird trotzdem der ge-

samte Elternbeitrag für den angemeldeten Zeitraum

in Rechnung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

maximal 20 Kinder

pro Tag

betreut werden können. Später angemeldete

Kinder können nur dann aufgenommen werden, wenn

die maximale Gruppengröße noch nicht erreicht ist. Für

diese Kinder kann eine weitere Betreuungsmöglichkeit

im Osttiroler Kinderbetreuungszentrum (OKZ) angebo-

ten werden.

Ort:

Kindergarten Gaimberg,

9905 Gaimberg, Dorfstraße 32

Betreuung:

durch eine Kindergartenpädagogin

und eine Assistenzkraft

Dauer:

8. Juli bis einschließlich

30. August 2019

Zeit:

Montag bis Freitag

von 07.00 bis 13.00 Uhr

Kosten:

1 Tag – 10 €

2 Tage – 20 €

3, 4 oder 5 Tage/Woche – 25 €

jeweils ohne Mittagstisch

Anmeldung: bis spätestens 30. April 2019

im Gemeindeamt Thurn

Am Reiterweg soll auch ein Teilstück mit einem geschätzten

Kostenaufwand von ca. 30.000 € saniert werden.

Koordiniert und ausgeführt werden die Arbeiten über das

Amt Agrartechnik Lienz.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Verordnung eines Parkverbotes im Bereich

der Mautstelle auf der Zettersfeldstraße

Beschluss des Gemeinderates, im Bereich der Mautstelle auf

der Zettersfeldstraße ein Parkverbot zu erlassen. In diesem

Bereich wollen Autofahrer öfters ihren PKW wenden. Der Be-

reich ist aber sehr oft von parkenden Autos verstellt. Dadurch

kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Verordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen

im Ortsteil Dorf

Die Verordnung wurde vom Gemeinderat noch nicht be-

schlossen. Vor dem Beschluss wird der Verordnungsent-

wurf nochmals überarbeitet und dem Amt der Tiroler Lan-

desregierung, Abteilung Verkehr, zur Vorprüfung vorgelegt.

Geplant ist die Einführung einer 30 km/h-Beschränkung

(Zonenbeschränkung) für den Ortsteil Dorf, inklusive die

Straßenbezeichnungen Weberlefeld und Mußhauserfeld,

auf Grundlage des bereits vorliegenden verkehrstech-

nischen Gutachtens des Ingenieurbüros Hirschhuber und

Einsiedler.

Weitere Begleitmaßnahmen neben der Zonenbeschrän-

kung sind vorerst nicht vorgesehen.

Leader-Projekt „Daseinsvorsorge in peripheren Lagen“

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Leader-Projekt „Da-

seinsvorsorge in peripheren Lagen“ zu starten.

Geplant ist unter Einbindung der „Space Akademie“, vor Ort

wird der Prozess von Dr. Thomas Kranebitter begleitet, Mo-

delle zu den Themen Wohnen im Alter, Mehrgenerationen-

wohnen und Begleitendes Wohnen zu erarbeiten.

Der Prozess wird über das Regionsmanagement Osttirol

finanziell als Leader-Projekt abgewickelt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

Jubiläumsgabe des Landes Tirol

bei Jubelhochzeiten

Das Land Tirol gewährt Eheleuten zu Jubelhochzeiten

eine Jubiläumsgabe. Für die Gewährung dieser Jubilä-

umsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

a) österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute

b) gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens

25 Jahren bis zur Jubelhochzeit

c) bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich

der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre) 750 €

der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) 1.000 €

der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre Ehe) 1.100 €

Wir bitten die betroffenen Ehepaare, sich vor dem Jubi-

läum im Gemeindeamt Thurn zu melden (Hochzeitsur-

kunde mitbringen).