Säge nicht mehr, die Grundmauern des Wilfernerhofes sind
stark durchfeuchtet und teilweise mit Schimmelpilz befallen
und zudem ist die Nutzung als Bäckerei, Gasthof oder Land-
wirtschaft nicht mehr realistisch.
Die Wohneignung ist eingeschränkt, eine Wohnnutzung wür-
de einen grundlegenden Neubau erfordern und mit der geplan-
ten Nutzung in Widerspruch stehen. Damit muss akzeptiert
werden, dass auch der Rest des Ensembles nicht mehr zu
erhalten ist. Daher wird das Örtliche Raumordnungskonzept
durch Löschung des Bausub-stanzerhaltungsbereichs und der
beiden freizuhaltenden Sichtbereiche geändert.
Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich Latschenöl -
brennerei Unterweger
Im Westen des Lagergebäudes, welches östlich der Produk-
tionsgebäude steht, wurde eine Überdachung errichtet, welche
den Abstand der Gebäude überspannt. Dadurch ist eine witte-
rungsunabhängige Ladetätigkeit und Manipulation von Pro-
dukten möglich.
Dieses Dach wurde entsprechend den natürlichen Verhältnis-
sen errichtet, was insofern nachvollziehbar ist, als dadurch die
Lücke zur bergseitigen Mauer geschlossen worden ist.
Dadurch ist der gesamte Bereich witterungsgeschützt und die
Lärmemissionen Richtung angrenzendem Wohnhaus bzw.
Hofstelle werden wesentlich verringert. Die Überdachung ist
allerdings größer ausgeführt, als baurechtlich bewilligt. Nun
sind die Grundstücksgrenzen derart geändert worden, dass die
Überdachung zur Gänze auf dem Grundstück 143/6, KG Thal,
steht. Allerdings verlor dadurch das gegenständliche Grund-
stück die einheitliche Bauplatzwidmung.
Die Herstellung der Bauplatzeigenschaft ist Voraussetzung für
die Herstellung des gesetzmäßigen Zustands im Sinne des
baulichen Bestands. Da die Sonderfläche auf dem Gst 143/6,
KG Thal, noch nicht mit einem Zähler versehen ist, wird der
Planungsbereich auf das gesamte Grundstück ausgeweitet, um
eine einheitliche Festlegung der Sonderfläche zu erreichen.
Die entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes
wurden beschlossen.
Antrag Verlängerung Frist Fortschreibung örtliches
Raumordnungskonzeptes
Das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Assling ist
am 24.04.2003 in Kraft getreten. Damit ist die 10-jährige Gel-
tungsdauer am 24.04.2013 abgelaufen. Die Frist zur Fort-
schreibung wurde seitens der Tiroler Landesregierung um 3
Jahre, bis 24.04.2016 und danach nochmals um 3 Jahre bis
24.04.2019 verlängert.
Inzwischen wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des ört-
lichen Raumordnungskonzeptes erstellt und vorbegutachtet.
Es sind diesbezüglich noch langwierigere Abstimmungspro-
zesse erforderlich, sodass eine fristgerechte Erlassung der
Fortschreibung des ÖRK nicht möglich ist. Daher wurde
beschlossen, einen neuerlichen Antrag um Fristerstreckung bis
24.04.2021 beim Land Tirol zu stellen.
Änderung Bebauungsplan Reihenhaus OSG Oberassling
Geplant ist, die Gste 909/14 und 909/15 zu vereinigen und dar-
auf ein reihenhausartiges Gebäude mit insgesamt 5 Wohnein-
heiten zu errichteen. Im gegenständlichen Bereich gilt ein
Bebauungsplan, welcher im Süden eine gestaffelte Bauflucht-
linie festlegt, die südliche mit einer höchstzulässigen Wandhö-
he von 4,0 m. Im Übrigen gilt die offene Bauweise mit dem
0,4-fachen der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m als
erforderlicher Grenzabstand. Die Bauplatzgröße höchst wird
mit 605 m² festgelegt.
Das neue Bauvorhaben setzt die Änderung des Bebauungs-
plans voraus, da der Bauplatz die Bauplatzgröße höchst von
605 m² überschreitet und daher die Änderung der Grundstücks-
grenzen derzeit nicht genehmigungsfähig ist. Der nunmehrige
Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans schreibt die
geltenden Regeln fort, lediglich im Bereich der gestaffelten
Baufluchtlinie gibt es für die nördliche eine Klarstellung mit
der Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der oberirdischen
Geschoße mit 3. Die Bauplatzgröße höchst wird mit 800 m²
festgelegt. Die Änderung des Bebauungsplans wurde
beschlossen.
EWA - Sondergebrauch Straßengrund
Das EWA plant drei Verkabelungsprojekte von der Trafosta-
tion Penzendorf bis zur neuen Trafostation in Schrottendorf,
weiters von der Trafostation Kosten bis zur neuen Trafostation
in Vergein und von der Trafostation Burg bis zur Trafostation
St. Justina.
Bei diesen Bauvorhaben werden auf mehreren Grundstücken
des Öffentlichen Gutes diverse Leitungen verlegt. Der
Gemeinderat genehmigt die Ansuchen des EWA.
Josef Pargger, St. Justina 6 - Sondergebrauch Straßengrund
Herr Pargger beantragt, auf der Gp. 662 KG Kosten (Öffentli-
ches Gut Gemeinde Assling) auf einer Gesamtlänge von ca. 5
m (Querung) eine Wasserleitung zu verlegen. Der Gemeinde-
rat genehmigt den Antrag.
Antrag Oswald Hainzer zusätzliche Rückerstattung
Erschließungskosten
Herr Hainzer hat um zusätzlichen Förderung der Erschlie-
ßungskosten für sein Bauvorhaben „Neubau Wirtschaftsge-
bäude mit Düngersammelanlage“ angesucht.
Der Gemeinderat diskutierte über dieses Ansuchen ausführlich
und es wurde festgestellt, dass in der Planungsphase dieses
Objektes seitens der Gemeinde bereits darauf hingewiesen
wurde, dass hier aufgrund der Größe des Bauplatzes hohe
Erschließungskosten anfallen werden.
Dies wurde damals seitens des Bauwerbers zur Kenntnis
genommen. Die erstellten Richtlinien zur Rück-erstattung der
Erschließungskosten sehen eine zusätzliche Förderung nicht
vor, sodass der Antrag abzulehnen war.
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04/2019
Impressum
Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling
Herausgeber und Verleger:
Gemeinde Assling
Verlagsort:
Unterassling 28, A-9911 Assling,
Druck:
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Redaktion:
Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver-
treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911
Assling,
:
achse@assling.atDie
nächste Ausgabe der ACHSE
erscheint voraussichtlich
am Donnerstag,
27. Juni 2019
Redaktionsschluss
: Donnerstag, 20. Juni 2019