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Säge nicht mehr, die Grundmauern des Wilfernerhofes sind

stark durchfeuchtet und teilweise mit Schimmelpilz befallen

und zudem ist die Nutzung als Bäckerei, Gasthof oder Land-

wirtschaft nicht mehr realistisch.

Die Wohneignung ist eingeschränkt, eine Wohnnutzung wür-

de einen grundlegenden Neubau erfordern und mit der geplan-

ten Nutzung in Widerspruch stehen. Damit muss akzeptiert

werden, dass auch der Rest des Ensembles nicht mehr zu

erhalten ist. Daher wird das Örtliche Raumordnungskonzept

durch Löschung des Bausub-stanzerhaltungsbereichs und der

beiden freizuhaltenden Sichtbereiche geändert.

Änderung Flächenwidmungsplan im Bereich Latschenöl -

brennerei Unterweger

Im Westen des Lagergebäudes, welches östlich der Produk-

tionsgebäude steht, wurde eine Überdachung errichtet, welche

den Abstand der Gebäude überspannt. Dadurch ist eine witte-

rungsunabhängige Ladetätigkeit und Manipulation von Pro-

dukten möglich.

Dieses Dach wurde entsprechend den natürlichen Verhältnis-

sen errichtet, was insofern nachvollziehbar ist, als dadurch die

Lücke zur bergseitigen Mauer geschlossen worden ist.

Dadurch ist der gesamte Bereich witterungsgeschützt und die

Lärmemissionen Richtung angrenzendem Wohnhaus bzw.

Hofstelle werden wesentlich verringert. Die Überdachung ist

allerdings größer ausgeführt, als baurechtlich bewilligt. Nun

sind die Grundstücksgrenzen derart geändert worden, dass die

Überdachung zur Gänze auf dem Grundstück 143/6, KG Thal,

steht. Allerdings verlor dadurch das gegenständliche Grund-

stück die einheitliche Bauplatzwidmung.

Die Herstellung der Bauplatzeigenschaft ist Voraussetzung für

die Herstellung des gesetzmäßigen Zustands im Sinne des

baulichen Bestands. Da die Sonderfläche auf dem Gst 143/6,

KG Thal, noch nicht mit einem Zähler versehen ist, wird der

Planungsbereich auf das gesamte Grundstück ausgeweitet, um

eine einheitliche Festlegung der Sonderfläche zu erreichen.

Die entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes

wurden beschlossen.

Antrag Verlängerung Frist Fortschreibung örtliches

Raumordnungskonzeptes

Das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Assling ist

am 24.04.2003 in Kraft getreten. Damit ist die 10-jährige Gel-

tungsdauer am 24.04.2013 abgelaufen. Die Frist zur Fort-

schreibung wurde seitens der Tiroler Landesregierung um 3

Jahre, bis 24.04.2016 und danach nochmals um 3 Jahre bis

24.04.2019 verlängert.

Inzwischen wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des ört-

lichen Raumordnungskonzeptes erstellt und vorbegutachtet.

Es sind diesbezüglich noch langwierigere Abstimmungspro-

zesse erforderlich, sodass eine fristgerechte Erlassung der

Fortschreibung des ÖRK nicht möglich ist. Daher wurde

beschlossen, einen neuerlichen Antrag um Fristerstreckung bis

24.04.2021 beim Land Tirol zu stellen.

Änderung Bebauungsplan Reihenhaus OSG Oberassling

Geplant ist, die Gste 909/14 und 909/15 zu vereinigen und dar-

auf ein reihenhausartiges Gebäude mit insgesamt 5 Wohnein-

heiten zu errichteen. Im gegenständlichen Bereich gilt ein

Bebauungsplan, welcher im Süden eine gestaffelte Bauflucht-

linie festlegt, die südliche mit einer höchstzulässigen Wandhö-

he von 4,0 m. Im Übrigen gilt die offene Bauweise mit dem

0,4-fachen der Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m als

erforderlicher Grenzabstand. Die Bauplatzgröße höchst wird

mit 605 m² festgelegt.

Das neue Bauvorhaben setzt die Änderung des Bebauungs-

plans voraus, da der Bauplatz die Bauplatzgröße höchst von

605 m² überschreitet und daher die Änderung der Grundstücks-

grenzen derzeit nicht genehmigungsfähig ist. Der nunmehrige

Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans schreibt die

geltenden Regeln fort, lediglich im Bereich der gestaffelten

Baufluchtlinie gibt es für die nördliche eine Klarstellung mit

der Festlegung der höchstzulässigen Anzahl der oberirdischen

Geschoße mit 3. Die Bauplatzgröße höchst wird mit 800 m²

festgelegt. Die Änderung des Bebauungsplans wurde

beschlossen.

EWA - Sondergebrauch Straßengrund

Das EWA plant drei Verkabelungsprojekte von der Trafosta-

tion Penzendorf bis zur neuen Trafostation in Schrottendorf,

weiters von der Trafostation Kosten bis zur neuen Trafostation

in Vergein und von der Trafostation Burg bis zur Trafostation

St. Justina.

Bei diesen Bauvorhaben werden auf mehreren Grundstücken

des Öffentlichen Gutes diverse Leitungen verlegt. Der

Gemeinderat genehmigt die Ansuchen des EWA.

Josef Pargger, St. Justina 6 - Sondergebrauch Straßengrund

Herr Pargger beantragt, auf der Gp. 662 KG Kosten (Öffentli-

ches Gut Gemeinde Assling) auf einer Gesamtlänge von ca. 5

m (Querung) eine Wasserleitung zu verlegen. Der Gemeinde-

rat genehmigt den Antrag.

Antrag Oswald Hainzer zusätzliche Rückerstattung

Erschließungskosten

Herr Hainzer hat um zusätzlichen Förderung der Erschlie-

ßungskosten für sein Bauvorhaben „Neubau Wirtschaftsge-

bäude mit Düngersammelanlage“ angesucht.

Der Gemeinderat diskutierte über dieses Ansuchen ausführlich

und es wurde festgestellt, dass in der Planungsphase dieses

Objektes seitens der Gemeinde bereits darauf hingewiesen

wurde, dass hier aufgrund der Größe des Bauplatzes hohe

Erschließungskosten anfallen werden.

Dies wurde damals seitens des Bauwerbers zur Kenntnis

genommen. Die erstellten Richtlinien zur Rück-erstattung der

Erschließungskosten sehen eine zusätzliche Förderung nicht

vor, sodass der Antrag abzulehnen war.

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04/2019

Impressum

Die ACHSE ist das Informationsblatt der Gemeinde Assling

Herausgeber und Verleger:

Gemeinde Assling

Verlagsort:

Unterassling 28, A-9911 Assling,

Druck:

A. Weger; Brixen/Südtirol

Redaktion:

Redaktionsausschuss der Gemeinde Assling, ver-

treten durch Schriftleiter Josef Wurzer, Unterassling 55, 9911

Assling,

E-Mail

:

achse@assling.at

Die

nächste Ausgabe der ACHSE

erscheint voraussichtlich

am Donnerstag,

27. Juni 2019

Redaktionsschluss

: Donnerstag, 20. Juni 2019