Genehmigung und Bedeckung außer- und überplanmäßiger
Mehrausgaben und Mindereinnahmen Rechnungsjahr 2018
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausgabenüber-
und Einnahmenunterschreitungen über € 10.000,— nachträg-
lich zu genehmigen.
Genehmigung Jahresrechnung 2018
Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech-
nungsjahr 2018 weist folgende Gesamtziffern auf:
Der Rechnungsabschluss 2018 wird mit den darin ausgewiese-
nen Zahlen genehmigt und dem Bürgermeister als Rechnungs-
leger die Entlastung erteilt.
Finanzlage der Gemeinde:
Da der Brutto-Überschuss (Differenz zwischen den fort-
laufenden Einnahmen und Ausgaben) sich auf
€ 571.751,36 erhöht hat, senkte sich der Verschuldungs-
grad auf 16%. Dies ist der niedrigste Wert seit dem Jahr
1999.
Der Schuldenstand betrug mit Ende des Jahres 2018 €
599.455,68. Gegenüber dem Vorjahr ergibt dies eine Schul-
denreduzierung in Höhe von € 117.915,75.
Der Außenstand der Leasingverpflichtung für das Vereinshaus
betrug Ende 2018 € 1.409.321,76. Gegenüber dem Vorjahr
ergibt dies eine Reduzierung in Höhe von € 79.344,81
Schlussvermessung „Hofzufahrt Ploner“
Bei der Hofzufahrt Ploner ist die Schlussvermessung erfolgt.
Die Zu- und Abschreibungen der Trennflächen laut Planur-
kunde DI Rudolf Neumayr werden genehmigt. Gleichzeitig
wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen
zu lassen. Widmungen für Gemeingebrauch werden mit die-
sem Beschluss aufgehoben bzw. festgelegt.
Durchführung Teilungsurkunde Erweiterung Sonnenhang
Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss betreffend Grundkauf
in Oberassling zur Erweiterung des Siedlungsgebietes Son-
nenhang vom Dezember 2018 wird beschlossen, die gegen-
ständliche
Vermessungsurkunde
grundbücherlich
durchzuführen.
Änderung Flächenwidmungsplan Schrottendorf 13
Robert Lukasser-Weitlaner
Im Bereich Schrottendorf 13 vulgo Unterweger sind Änderun-
gen von Grundstücksgrenzen vorgenommen worden, sodass
die einheitliche Bauplatzwidmung fehlt. Das ist raumordne-
risch nicht begründbar. Zudem ist das Haus defacto nicht mehr
landwirtschaftlich geführt, es wurde saniert, wobei sein Cha-
rakter erhalten blieb, und dient nun der Gästevermietung. Das
Wirtschaftsgebäude wird als Lager genutzt. Die entsprechen-
den Änderungen des Flächenwidmungsplans wurden
beschlossen.
Erlassung Bebauungsplan Burg 13 - Christian Vergeiner
Geplant ist die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes
für Kraftfahrzeuge im Norden des Grundstückes. Der
Abstand zwischen der Vorderkante des Dachs und dem Fahr-
bahnrand (Landesstraße außerhalb Ortsgebiet, 50 km/h-
Beschränkung) beträgt ca. 1,5 m. Der Bauplatz liegt im
Freiland. Aufgrund seiner Einzellage ist er im örtlichen
Raumordnungskonzept nicht als baulicher Entwicklungsbe-
reich vorgesehen. Das Haus wird als Realität akzeptiert,
wenngleich es sich um eine raumordnerische Fehlentwick-
lung handelt. Deshalb ist eine Baulandwidmung auszuschlie-
ßen. Die grundsätzliche Notwendigkeit des Bauvorhabens ist
nachvollziehbar und Bebauungspläne sind seit dem TROG
2016 im Freiland zulässig. Eine positive Stellungnahme der
Landesstraßenverwaltung liegt vor. Die Auflage eines Ent-
wurfs für einen Bebauungsplan im Bereich des Gst 169/3 KG
Burg-Vergein wird beschlossen.
Änderung Flächenwidmungsplan und örtl. Raumord -
nungskonzept Bereich Wilfernerhof
Geplant ist die Erweiterung der Latschenölbrennerei Unterwe-
ger auf Gst 143/6 KG Thal. Dazu soll der Bereich um den ehe-
maligen Wilfernerhof käuflich erworben, mehrere
Grundstücke geteilt und mit anderen vereinigt werden. Es sol-
len Lagergebäuden westlich des Wilfernerbachs errichtet wer-
den. Die Verbindung zum bestehenden Betrieb wird über eine
zu errichtende Brücke über den Wilfernerbach erfolgen,
wodurch eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicher-
heit des Verkehrs auf der Landesstraße B100 ausgeschlossen
werden kann. In der Stellungnahme der Wildbach- und Lawi-
nenverbauung heißt es, dass durch die Errichtung des Geschie-
berückhaltebeckens am Gamsbach keine Gefährdungen
nördlich der B100 zu erwarten sind. Daher wurden die ent-
sprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplans
beschlossen.
Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich im Bereich
eine Bausubstanzerhaltungszone (E24 - Wilfernerhof mit Bäk-
kerei, Wirtschaftsgebäude, Gasthof und venezianischem Säge-
werk) bzw. zwei freizuhaltende Sichtbereiche (S11 - Blick von
Süden auf das Ensemble Wilfernerhof und S12 - Blick von
Osten auf das Ensemble Wilfernerhof mit der Kirche St. Kor-
binian im Hintergrund). Mittlerweile besteht die venezianische
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04/2019
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Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 19. März 2019 - Beschlüsse