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Genehmigung und Bedeckung außer- und überplanmäßiger

Mehrausgaben und Mindereinnahmen Rechnungsjahr 2018

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausgabenüber-

und Einnahmenunterschreitungen über € 10.000,— nachträg-

lich zu genehmigen.

Genehmigung Jahresrechnung 2018

Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Assling für das Rech-

nungsjahr 2018 weist folgende Gesamtziffern auf:

Der Rechnungsabschluss 2018 wird mit den darin ausgewiese-

nen Zahlen genehmigt und dem Bürgermeister als Rechnungs-

leger die Entlastung erteilt.

Finanzlage der Gemeinde:

Da der Brutto-Überschuss (Differenz zwischen den fort-

laufenden Einnahmen und Ausgaben) sich auf

€ 571.751,36 erhöht hat, senkte sich der Verschuldungs-

grad auf 16%. Dies ist der niedrigste Wert seit dem Jahr

1999.

Der Schuldenstand betrug mit Ende des Jahres 2018 €

599.455,68. Gegenüber dem Vorjahr ergibt dies eine Schul-

denreduzierung in Höhe von € 117.915,75.

Der Außenstand der Leasingverpflichtung für das Vereinshaus

betrug Ende 2018 € 1.409.321,76. Gegenüber dem Vorjahr

ergibt dies eine Reduzierung in Höhe von € 79.344,81

Schlussvermessung „Hofzufahrt Ploner“

Bei der Hofzufahrt Ploner ist die Schlussvermessung erfolgt.

Die Zu- und Abschreibungen der Trennflächen laut Planur-

kunde DI Rudolf Neumayr werden genehmigt. Gleichzeitig

wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen

zu lassen. Widmungen für Gemeingebrauch werden mit die-

sem Beschluss aufgehoben bzw. festgelegt.

Durchführung Teilungsurkunde Erweiterung Sonnenhang

Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss betreffend Grundkauf

in Oberassling zur Erweiterung des Siedlungsgebietes Son-

nenhang vom Dezember 2018 wird beschlossen, die gegen-

ständliche

Vermessungsurkunde

grundbücherlich

durchzuführen.

Änderung Flächenwidmungsplan Schrottendorf 13

Robert Lukasser-Weitlaner

Im Bereich Schrottendorf 13 vulgo Unterweger sind Änderun-

gen von Grundstücksgrenzen vorgenommen worden, sodass

die einheitliche Bauplatzwidmung fehlt. Das ist raumordne-

risch nicht begründbar. Zudem ist das Haus defacto nicht mehr

landwirtschaftlich geführt, es wurde saniert, wobei sein Cha-

rakter erhalten blieb, und dient nun der Gästevermietung. Das

Wirtschaftsgebäude wird als Lager genutzt. Die entsprechen-

den Änderungen des Flächenwidmungsplans wurden

beschlossen.

Erlassung Bebauungsplan Burg 13 - Christian Vergeiner

Geplant ist die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes

für Kraftfahrzeuge im Norden des Grundstückes. Der

Abstand zwischen der Vorderkante des Dachs und dem Fahr-

bahnrand (Landesstraße außerhalb Ortsgebiet, 50 km/h-

Beschränkung) beträgt ca. 1,5 m. Der Bauplatz liegt im

Freiland. Aufgrund seiner Einzellage ist er im örtlichen

Raumordnungskonzept nicht als baulicher Entwicklungsbe-

reich vorgesehen. Das Haus wird als Realität akzeptiert,

wenngleich es sich um eine raumordnerische Fehlentwick-

lung handelt. Deshalb ist eine Baulandwidmung auszuschlie-

ßen. Die grundsätzliche Notwendigkeit des Bauvorhabens ist

nachvollziehbar und Bebauungspläne sind seit dem TROG

2016 im Freiland zulässig. Eine positive Stellungnahme der

Landesstraßenverwaltung liegt vor. Die Auflage eines Ent-

wurfs für einen Bebauungsplan im Bereich des Gst 169/3 KG

Burg-Vergein wird beschlossen.

Änderung Flächenwidmungsplan und örtl. Raumord -

nungskonzept Bereich Wilfernerhof

Geplant ist die Erweiterung der Latschenölbrennerei Unterwe-

ger auf Gst 143/6 KG Thal. Dazu soll der Bereich um den ehe-

maligen Wilfernerhof käuflich erworben, mehrere

Grundstücke geteilt und mit anderen vereinigt werden. Es sol-

len Lagergebäuden westlich des Wilfernerbachs errichtet wer-

den. Die Verbindung zum bestehenden Betrieb wird über eine

zu errichtende Brücke über den Wilfernerbach erfolgen,

wodurch eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicher-

heit des Verkehrs auf der Landesstraße B100 ausgeschlossen

werden kann. In der Stellungnahme der Wildbach- und Lawi-

nenverbauung heißt es, dass durch die Errichtung des Geschie-

berückhaltebeckens am Gamsbach keine Gefährdungen

nördlich der B100 zu erwarten sind. Daher wurden die ent-

sprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplans

beschlossen.

Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich im Bereich

eine Bausubstanzerhaltungszone (E24 - Wilfernerhof mit Bäk-

kerei, Wirtschaftsgebäude, Gasthof und venezianischem Säge-

werk) bzw. zwei freizuhaltende Sichtbereiche (S11 - Blick von

Süden auf das Ensemble Wilfernerhof und S12 - Blick von

Osten auf das Ensemble Wilfernerhof mit der Kirche St. Kor-

binian im Hintergrund). Mittlerweile besteht die venezianische

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04/2019

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Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 19. März 2019 - Beschlüsse