BLICK
Ein
5
Aus der Gemeindestube
• KAUFVERTRAG mit der „GEMEINDE-
GUTSAGRARGEMEINSCHAFT
LECK-
FELDALPE“ über eine Teilfläche von rund
7.000 m² aus der Gp. 1156/1, KG Sillian,
zur Errichtung der Bergstation.
• KAUFVERTRAG mit der MARKTGE-
MEINDE SILLIAN über eine Teilfläche
von rund 2.000 m² aus der Gp. 304, KG
Sillian, für die Errichtung der Zwischen-
station.
• KAUFVERTRAG zwischen den RÖM.-
KATH. PFARRPFRÜNDEN MARIA HIM-
MELFAHRT in Sillian und der MARKTGE-
MEINDE SILLIAN über je eine Teilfläche
von rund 4.000 m² aus Gst. 1130/88,
für die Errichtung der Zwischenstation
bzw. dem Ersatzgrundstück 1140, je KG
Sillian.
• KAUFVERTRAG zwischen Herrn Ing.
Peter LEITER, vlg. Asthof, Sillian, und
der MARKTGEMEINDE SILLIAN über je
eine Teifläche von rund 3.500 m² aus
Gst. 1130/89, für die Errichtung der
Zwischenstation bzw. dem Ersatzgrund-
stück 306, je KG Sillian.
• Zum Ersuchen von Herrn Johannes
VIERTLER e.U., Baumeister, Sillian Nr.
147d, um Verkauf der gemeindeeigenen
Gp. 190/2, KG Sillian, wird die Fläche von
57 m² um € 100,-- jährlich nur verpach-
tet - einstimmiger Beschluss.
• Zum Tauschangebot der PETER PRIVAT-
STIFTUNG, Sillian Nr. 181, wird lediglich
das Waldgrundstück 761/1, KG Arnbach,
im Ausmaß von 5.418 m² zum Preis von
€ 2,50 pro m² zum Kauf angeboten - ein-
stimmiger Beschluss.
• Über Ersuchen von Herrn Johann
SCHRANZHOFER, vlg. Fischer, Sillian Nr.
113, wird das gemeindeeigene Wald-
grundstück Nr. 1133/2, KG Sillian, im
Ausmaß von 14.354 m² zum Preis von
€ 2,50 pro m² verkauft - einstimmiger
Beschluss.
• Über Ersuchen von Herrn Martin KRALER,
Sillian Nr. 92, werden die gemeinde-
eigenen Waldgrundstücke Nr. 1134 und
1130/242, KG Sillian, im Gesamtausmaß
von 17.800 m² zum Preis von € 2,50 pro
m² verkauft - einstimmiger Beschluss.
• Das Ansuchen von Herrn Ing. Gerhard
HOLZER, Sillian Nr. 95, um Verkauf einer
Teilfläche aus dem öffentlichen Gut, Gp.
1186/3, KG Sillian, wird mehrheitlich (mit
4 Gegenstimmen) abgelehnt.
• Im Rahmen der Festlegung eines neuen
VERKEHRSKONZEPTES im Bereich des
KULTUR- und GEMEINDEZENTRUMS SIL-
LIAN wird ostseitig des Kulturzentrums
eine Einbahnstraße Richtung Norden ein-
gerichtet - einstimmiger Beschluss.
• Die KANALGEBÜHRENORDNUNG der
Marktgemeinde Sillian wird durch Erhö-
hung der Anschlussgebühr von derzeit
€ 16,50 auf die vom Land Tirol emp-
fohlene Mindestanschlussgebühr von €
16,74 incl. 10 % MwSt. je m² geändert
- einstimmiger Beschluss.
• Die FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der
Marktgemeinde Sillian wird hinsichtlich
Erhöhung der Graböffnungsgebühren
geändert – mehrheitlicher Beschluss.
13.12.2017
• Die VERGNÜGUNGSSTEUER-VERORD-
NUNG der MARKTGEMEINDE SILLIAN
vom 12.12.1984 wird aufgehoben und
gemäß Tiroler Vergnügungssteuergesetz
2017 und FAG 2017 eine neue VERGNÜ-
GUNGS-STEUER-VERORDNUNG hinsicht-
lich Spielautomaten, Glücksspielauto-
maten und Wettterminals erlassen. U.a.
wird dabei die Kartensteuer für Filmvor-
führungen mit 10% und für alle anderen
Veranstaltungen mit 25% festgesetzt -
einstimmiger Beschluss.
• Die GEMEINDEABGABEN werden für das
Jahr 2018 einstimmig in der bisherigen
Form festgesetzt. Die Kanal- und Fried-
hofgebühren werden gemäß Gemeinde-
ratsbeschluss vom 8. November 2017
neu festgesetzt.
• Der HAUSHALTSVORANSCHLAG der
Marktgemeinde Sillian für das Jahr 2018
wird wie folgt festgesetzt und mehrheit-
lich (9 JA-Stimmen und 6 NEIN-Stim-
men) genehmigt:
ORDENTLICHER HAUSHALT:
Einnahmen
€ 4.960.000,-
Ausgaben
€ 4.960.000,-
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:
Einnahmen
€ 600.000,-
Ausgaben
€ 600.000,-
Gesamthaushalt 2018
Einnahmen / Ausgaben € 5.560.000,-
• Hinsichtlich geplanter ERRICHTUNG der
SKISCHAUKEL SILLIAN-SEXTEN wird dem
Abschluss eines SERVITUTSVERTRAGES
zwischen diversen Grundeigentümern
u.a. der MARKTGEMEINDE SILLIAN und
der “HOCHGRUBEN SEILBAHN GmbH. &
Co. KG“ in Sillian, über die Inanspruch-
nahme von Grundflächen für Pisten und
Schiwege, Beschneiungs- und Beleuch-
tungsanlagen, für Wasserfassungen,
Wasserleitungen und Wasserspeicher
sowie für Lawinenschutzeinrichtungen
und Wege zugestimmt.
• Der Antrag der Geschwister JELLER,
Sillian Nr. 60, auf Löschung der Dienst-
barkeit Ableitung Quelle in Gst. 69 auf
den Ortsraum Gst. 1199/1, KG Sillian,
für Gemeinde Sillian, wird einstimmig
genehmigt.
• Eine neue Vereinbarung mit der Fa. Anton
BODNER über die weitere Anmietung ei-
nes Teiles der ehemaligen ATZWANGER-
BRETTERHALLE als BAUHOF der MARKT-
GEMEINDE SILLIAN wird angenommen
- einstimmiger Beschluss.
• Bezüglich Projektabwicklung „HOCH-
WASSERSCHUTZ DRAU“ über das BBA-
Lienz wird die Errichtung von 8 zusätz-
lichen Grundwassermesspegeln mit
Kosten von € 42.856,10 brutto an die Fa.
PORR Bau GmbH. in Kematen i.T. verge-
ben - einstimmiger Beschluss.
• Für den GEMEINDEBAUHOF wird ein neu-
er PRITSCHENWAGEN „FIAT Ducato L2 -
mit Anhängekupplung“ bei der Fa. Anton
BODNER, Sillian, zum Preis von brutto
€ 29.522,40 angekauft – mehrheitlicher
Beschluss.
• Der Gemeindewahlbehörde wird eine
Änderung der Wahlsprengeleinteilung
empfohlen, indem die 53 Häuser ober-
halb von der Pfarrkirche – mit dzt. rund
120 Wählern - künftig vom Wahlsprengel
„Sillian I“ zum neubenannten Wahlspren-
gel „Sillianberg/Sillian Nord III“ kommen
– einstimmiger Beschluss.
• Die durch die MARKTGEMEINDE SIL-
LIAN ab 2. Jänner 2018 vorgesehene
Übernahme der Aufgabe eines POST
PARTNERS wird einstimmig genehmigt
und hiefür ein POST-PARTNERVERTRAG
mit der ÖSTERREICHISCHEN POST AG,
1030 Wien, abgeschlossen. Zudem wird
die Vereinbarung mit dem TOURISMUS-
VERBAND OSTTIROL über die Nutzung
von Räumlichkeiten im Erdgeschoß des
Gemeindehauses genehmigt.
• Für die Führung der POST PARTNER-
Stelle ab Jänner 2018 werden zwei Teil-
zeitbeschäftigte bei der Marktgemeinde
Sillian angestellt – mehrheitlicher Be-
schluss.
• Über Ersuchen von Herrn Johann FUCHS,
vlg. Rauter, Arnbach 44, wird der über
Gemeinderatsbeschluss vom 3. Mai
2017 erlassene Bebauungsplan für den
Bereich der Hofstellen „Rauter“ und
“Felder“ – inzwischen neugebildete Gpn.
319, 321/1, 321/2, 321/3, 322, 323, 785
und 786 sowie Bp. 38, alle KG Arnbach
– nochmals geändert und für diesen Be-
reich ein ergänzender Bebauungsplan
erlassen - einstimmiger Beschluss.