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BLICK

Ein

5

Aus der Gemeindestube

• KAUFVERTRAG mit der „GEMEINDE-

GUTSAGRARGEMEINSCHAFT

LECK-

FELDALPE“ über eine Teilfläche von rund

7.000 m² aus der Gp. 1156/1, KG Sillian,

zur Errichtung der Bergstation.

• KAUFVERTRAG mit der MARKTGE-

MEINDE SILLIAN über eine Teilfläche

von rund 2.000 m² aus der Gp. 304, KG

Sillian, für die Errichtung der Zwischen-

station.

• KAUFVERTRAG zwischen den RÖM.-

KATH. PFARRPFRÜNDEN MARIA HIM-

MELFAHRT in Sillian und der MARKTGE-

MEINDE SILLIAN über je eine Teilfläche

von rund 4.000 m² aus Gst. 1130/88,

für die Errichtung der Zwischenstation

bzw. dem Ersatzgrundstück 1140, je KG

Sillian.

• KAUFVERTRAG zwischen Herrn Ing.

Peter LEITER, vlg. Asthof, Sillian, und

der MARKTGEMEINDE SILLIAN über je

eine Teifläche von rund 3.500 m² aus

Gst. 1130/89, für die Errichtung der

Zwischenstation bzw. dem Ersatzgrund-

stück 306, je KG Sillian.

• Zum Ersuchen von Herrn Johannes

VIERTLER e.U., Baumeister, Sillian Nr.

147d, um Verkauf der gemeindeeigenen

Gp. 190/2, KG Sillian, wird die Fläche von

57 m² um € 100,-- jährlich nur verpach-

tet - einstimmiger Beschluss.

• Zum Tauschangebot der PETER PRIVAT-

STIFTUNG, Sillian Nr. 181, wird lediglich

das Waldgrundstück 761/1, KG Arnbach,

im Ausmaß von 5.418 m² zum Preis von

€ 2,50 pro m² zum Kauf angeboten - ein-

stimmiger Beschluss.

• Über Ersuchen von Herrn Johann

SCHRANZHOFER, vlg. Fischer, Sillian Nr.

113, wird das gemeindeeigene Wald-

grundstück Nr. 1133/2, KG Sillian, im

Ausmaß von 14.354 m² zum Preis von

€ 2,50 pro m² verkauft - einstimmiger

Beschluss.

• Über Ersuchen von Herrn Martin KRALER,

Sillian Nr. 92, werden die gemeinde-

eigenen Waldgrundstücke Nr. 1134 und

1130/242, KG Sillian, im Gesamtausmaß

von 17.800 m² zum Preis von € 2,50 pro

m² verkauft - einstimmiger Beschluss.

• Das Ansuchen von Herrn Ing. Gerhard

HOLZER, Sillian Nr. 95, um Verkauf einer

Teilfläche aus dem öffentlichen Gut, Gp.

1186/3, KG Sillian, wird mehrheitlich (mit

4 Gegenstimmen) abgelehnt.

• Im Rahmen der Festlegung eines neuen

VERKEHRSKONZEPTES im Bereich des

KULTUR- und GEMEINDEZENTRUMS SIL-

LIAN wird ostseitig des Kulturzentrums

eine Einbahnstraße Richtung Norden ein-

gerichtet - einstimmiger Beschluss.

• Die KANALGEBÜHRENORDNUNG der

Marktgemeinde Sillian wird durch Erhö-

hung der Anschlussgebühr von derzeit

€ 16,50 auf die vom Land Tirol emp-

fohlene Mindestanschlussgebühr von €

16,74 incl. 10 % MwSt. je m² geändert

- einstimmiger Beschluss.

• Die FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der

Marktgemeinde Sillian wird hinsichtlich

Erhöhung der Graböffnungsgebühren

geändert – mehrheitlicher Beschluss.

13.12.2017

• Die VERGNÜGUNGSSTEUER-VERORD-

NUNG der MARKTGEMEINDE SILLIAN

vom 12.12.1984 wird aufgehoben und

gemäß Tiroler Vergnügungssteuergesetz

2017 und FAG 2017 eine neue VERGNÜ-

GUNGS-STEUER-VERORDNUNG hinsicht-

lich Spielautomaten, Glücksspielauto-

maten und Wettterminals erlassen. U.a.

wird dabei die Kartensteuer für Filmvor-

führungen mit 10% und für alle anderen

Veranstaltungen mit 25% festgesetzt -

einstimmiger Beschluss.

• Die GEMEINDEABGABEN werden für das

Jahr 2018 einstimmig in der bisherigen

Form festgesetzt. Die Kanal- und Fried-

hofgebühren werden gemäß Gemeinde-

ratsbeschluss vom 8. November 2017

neu festgesetzt.

• Der HAUSHALTSVORANSCHLAG der

Marktgemeinde Sillian für das Jahr 2018

wird wie folgt festgesetzt und mehrheit-

lich (9 JA-Stimmen und 6 NEIN-Stim-

men) genehmigt:

ORDENTLICHER HAUSHALT:

Einnahmen

€ 4.960.000,-

Ausgaben

€ 4.960.000,-

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:

Einnahmen

€ 600.000,-

Ausgaben

€ 600.000,-

Gesamthaushalt 2018

Einnahmen / Ausgaben € 5.560.000,-

• Hinsichtlich geplanter ERRICHTUNG der

SKISCHAUKEL SILLIAN-SEXTEN wird dem

Abschluss eines SERVITUTSVERTRAGES

zwischen diversen Grundeigentümern

u.a. der MARKTGEMEINDE SILLIAN und

der “HOCHGRUBEN SEILBAHN GmbH. &

Co. KG“ in Sillian, über die Inanspruch-

nahme von Grundflächen für Pisten und

Schiwege, Beschneiungs- und Beleuch-

tungsanlagen, für Wasserfassungen,

Wasserleitungen und Wasserspeicher

sowie für Lawinenschutzeinrichtungen

und Wege zugestimmt.

• Der Antrag der Geschwister JELLER,

Sillian Nr. 60, auf Löschung der Dienst-

barkeit Ableitung Quelle in Gst. 69 auf

den Ortsraum Gst. 1199/1, KG Sillian,

für Gemeinde Sillian, wird einstimmig

genehmigt.

• Eine neue Vereinbarung mit der Fa. Anton

BODNER über die weitere Anmietung ei-

nes Teiles der ehemaligen ATZWANGER-

BRETTERHALLE als BAUHOF der MARKT-

GEMEINDE SILLIAN wird angenommen

- einstimmiger Beschluss.

• Bezüglich Projektabwicklung „HOCH-

WASSERSCHUTZ DRAU“ über das BBA-

Lienz wird die Errichtung von 8 zusätz-

lichen Grundwassermesspegeln mit

Kosten von € 42.856,10 brutto an die Fa.

PORR Bau GmbH. in Kematen i.T. verge-

ben - einstimmiger Beschluss.

• Für den GEMEINDEBAUHOF wird ein neu-

er PRITSCHENWAGEN „FIAT Ducato L2 -

mit Anhängekupplung“ bei der Fa. Anton

BODNER, Sillian, zum Preis von brutto

€ 29.522,40 angekauft – mehrheitlicher

Beschluss.

• Der Gemeindewahlbehörde wird eine

Änderung der Wahlsprengeleinteilung

empfohlen, indem die 53 Häuser ober-

halb von der Pfarrkirche – mit dzt. rund

120 Wählern - künftig vom Wahlsprengel

„Sillian I“ zum neubenannten Wahlspren-

gel „Sillianberg/Sillian Nord III“ kommen

– einstimmiger Beschluss.

• Die durch die MARKTGEMEINDE SIL-

LIAN ab 2. Jänner 2018 vorgesehene

Übernahme der Aufgabe eines POST

PARTNERS wird einstimmig genehmigt

und hiefür ein POST-PARTNERVERTRAG

mit der ÖSTERREICHISCHEN POST AG,

1030 Wien, abgeschlossen. Zudem wird

die Vereinbarung mit dem TOURISMUS-

VERBAND OSTTIROL über die Nutzung

von Räumlichkeiten im Erdgeschoß des

Gemeindehauses genehmigt.

• Für die Führung der POST PARTNER-

Stelle ab Jänner 2018 werden zwei Teil-

zeitbeschäftigte bei der Marktgemeinde

Sillian angestellt – mehrheitlicher Be-

schluss.

• Über Ersuchen von Herrn Johann FUCHS,

vlg. Rauter, Arnbach 44, wird der über

Gemeinderatsbeschluss vom 3. Mai

2017 erlassene Bebauungsplan für den

Bereich der Hofstellen „Rauter“ und

“Felder“ – inzwischen neugebildete Gpn.

319, 321/1, 321/2, 321/3, 322, 323, 785

und 786 sowie Bp. 38, alle KG Arnbach

– nochmals geändert und für diesen Be-

reich ein ergänzender Bebauungsplan

erlassen - einstimmiger Beschluss.