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4 OBERLIENZerlesen

müssen, ist seitens

der

Gemeinde

noch nicht ent-

schieden, welches

Baulos im heuri-

gen Jahr zur Um-

setzung kommt.

Vorrangiges Ziel

ist

es,

den

Gewerbebetrieben

sobald als möglich

den Anschluss an

das ultraschnelle

Internet zu er-

möglichen.

Neue

Baurechts-

verwaltung

Mit

Beschluss

vom 08. 02. 2018

des Gemeindera-

tes wurde der

Beitritt der Ge-

meinde Oberlienz

zur Gemeindeko-

operation „Bau-

rechtsverwaltung“

(BRV) von elf

Gemeinden be-

schlossen.

Dies

bringt für die zukünftigen Bau-

werber einige Veränderungen mit

sich. Grundsätzlich bleibt der

Bürgermeister Baubehörde I. Ins-

tanz. Bauansuchen und Bauanzei-

gen können entweder wie bisher

beim Gemeindeamt oder zukünf-

tig im Büro der Baurechtsverwal-

tung, dessen genauer Standort

aber noch nicht fixiert ist, abgege-

ben werden. Der wo auch immer

eingebrachte Bauakt muss voll-

ständig sein, damit er vom

Bausachverständigen vorgeprüft

werden kann. Ein etwaiger Ver-

besserungsauftrag und die Aus-

schreibung des Bauverhandlungs-

termins erfolgt durch die BRV.

Die Bauverhandlung vor Ort führt

entweder wie bisher der Bürger-

meister oder der für die Gemeinde

tätig werdende Jurist durch.

Der Baubescheid wird durch den

Juristen vorbereitet und dann vom

Bürgermeister unterfertigt.

Herausforderungen steigen

durch Neuerungen

Auf die Gemeindeverwaltung

kommen in nächster Zeit große

Herausforderungen zu und mit

der im Mai 2018 in Kraft

tretenden

EU-Datenschutz-

Grundverordnung sind umfang-

reiche Vorarbeiten notwendig.

Datenanwendungen müssen an

die neue Rechtslage angepasst

werden.

Spätestens 2020 müssen alle

Gemeinden die Voranschläge und

Jahresabschlüsse nach den Prinzi-

pien der neuen Voranschlags- und

Rechnungsabschlussverordnung

(VRV) erstellt haben. Der Haus-

halt besteht künftig aus dem

Ergebnis-, Finanzierungs- und

dem Vermögenshaushalt. Gerade

der Vermögenshaushalt wird die

Gemeinde schon vor dem Stich-

tag 2020 beschäftigen, da eine

Erfassung und Darstellung des

Vermögens die Grundlage für das

neue Rechnungswesen ist.

JAHRESRECHNUNG 2017

Laufend + einmalig

Ordentlicher HH Außerord. HH Gesamt

Einnahmen

3.006.536,27

447.189,65 3.453.725,92

Ausgaben

2.622.765,52 536.466,85 3.159.232,37

Ergebnis

383.770,75 -89.277,20 294.493,55

Bezeichnung

Einnahmen € Ausgaben €

Vertretung Körperschaften und allgem. Verwaltung

20.494,20

347.491,44

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

48.942,20

132.135,19

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

124.187,56

413.153,48

Kunst, Kultur und Kultus

4.853,69

106.156,38

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

6.841,61 261.080,64

Gesundheit

85,00 308.974,03

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

159.158,74 202.374,20

Wirtschaftsförderung

0,00

4.759,41

Dienstleistungen

459.336,86

528.777,32

Finanzwirtschaft

1.761.342,98

317.863,43

Summe

2.585.242,84 2.622.765,52

Überschuss Vorjahr

421.293,43

0,00

Gesamtsumme

3.006.536,27 2.622.765,52

Finanzlage

Laufende Einnahmen

2.496.102,51

- Laufende Ausgaben

2.104.893,10

Bruttoergebnis laufend

391.209,41

Schuldendienst

-184.026,59

Nettoergebnis laufend

207.182,82

Verschuldungsgrad

47,04 %