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FODN - 68/01/2018

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AUS DEM GEMEINDERAT

Post

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(Dienstleistungen – WC-Anlagen, Straßenreinigung,

Park- u. Gartenanlagen, Kinderspielplätze, Straßenbeleuch-

tung, Friedhof, Öffentliche Waage, Grundbesitz, Waldbesitz,

Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung,

Wohn- u. Geschäftsgebäude, Elektrizitätsversorgung, Seil-

bahn)

Errichtung Straßenbeleuchtung

Einnahmen: €

83.000,-- Ausgaben: €

83.000,--

Errichtung Wasserkraftwerk Haslach

Einnahmen: € 7.065.000,-- Ausgaben: € 7.065.000,--

Anmerkung zu den außerordentlichen Vorhaben: Diese müssen

immer ausgeglichen werden. D.h. das der für den Haushalts-

ausgleich benötigte Betrag durch den ordentlichen Haushalt

erwirtschaftet werden muss bzw. durch Darlehensaufnahmen

bedeckt werden muss.

Abschließend noch ein paar Eckdaten:

Gesamtschuldenstand der Gemeinde Kals am Großglockner

zum01.01.2018: € 7.050.425,39 (zum01.01.2017: € 7.676.744,41).

und gliedern sich diese wie folgt:

01.01.2017

01.01.2016

Erweiterung Schule

€ 430.989,84 €

453.780,45

Darlehen HH-Ausgleich €

117.518,78 €

130.000,00

Wasserversorgung

53.215,08 €

60.592,48

Abwasserversorgung

€ 1.215.383,50 € 1.405.169,76

Kraftwerk Dorferbach

€ 4.850.459,34 € 5.217.663,65

Kraftwerk Haslach

€ 308.879,03 €

328.066,44

Photovoltaik Schule I

47.217,44 €

52.160,47

Photovoltaik Schule II

26.762,38 €

29.311,16

Rücklagenstand der Gemeinde Kals am Großglockner

zum 01.01.2018: € 66.016,45 (zum 01.01.2017 € 27.003,91)

Mittelfristplan 2019 - 2022

Einnahmen

Ausgaben

Mittelfristplan 2019

€ 11.622.400,-- € 11.622.400,--

Mittelfristplan 2020

€ 11.019.600,-- € 11.019.600,--

Mittelfristplan 2021

€ 4.114.800,-- € 4.114.800,--

Mittelfristplan 2022

€ 4.212.700,-- € 4.212.700,--

Voranschlag Kals Immobilien KG

Der Voranschlag 2018 der Gemeinde Kals Immobilien KG

wurde vom Gemeinderat einstimmig in seiner Sitzung vom

28.12.2017 wie folgt festgesetzt:

Einnahmen

Ausgaben

OHH 2018

€ 167.500,-- €

167.500,--

Beschlossen wird weiter, dass Voranschlagsüberschreitun-

gen ab dem Betrag von € 10.000,- je Voranschlagsposten für

die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zu erläutern

sind (gemäß VRV).

Beratung und Beschlussfassung

über Verordnung Vergnügungssteuer

Mit Nov. 2017 wurde von der Abteilung Gemeinden des

Amtes der Tiroler Landesregierung mitgeteilt, dass im Juli

vom Landtag das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 2017 be-

schlossen wurde. Diese sieht vor, dass für Spiel- und Glück-

spielautomaten sowie Wettterminals eine Vergnügungssteuer

einzuheben ist. Eine mögliche Lustbarkeitsabgabe im Ausmaß

von 25 % ist weiterhin möglich, z. B. für Filmvorführungen

oder Theatern, jedoch ist diese Abgabe ausgenommen, wenn

diese Veranstaltungen regelmäßige Zuschüsse z.B. durch Ge-

meinden erhält.

Dies ist in Kals der Fall und wurde daher schon bisher keine

Vergnügungssteuer eingehoben. Ebenfalls gibt es nur sehr we-

nige Veranstaltungen mit Bauschsteuer.

Es wird die neue Vergnügungssteuerverordnung vollinhalt-

lich vorgetragen. Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung

Verordnung 30 km/h Beschränkung in Lana

In der Gemeinderatssitzung vom 10. Mai 2016 wurde über

das Ansuchen des Peter Gliber über eine Verkehrsberuhigte

Zone 30 km/h in Lana beraten und der einstimmige Beschluss

gefasst, nach Vorliegen genügender Zustimmung der Anrai-

ner und eines positiven Gutachtens eines Verkehrsplaners dies

weiter zu verfolgen.

Die Stellungnhame vom beauftragten Büro Tagger ist mit

Datum 10. Nov 2017 eingelangt. Verfasserin: DI Sophie Feich-

ter. Das Fazit daraus lautet: Generell ist in Lana bei einer Ein-

wohnerzahl von 54 Personen von einem geringen Verkehrs-

aufkommen auszugehen. Dennoch ist die Verkehrssicherheit,

besonders zu Spitzenzeiten, in einem Ortsgebiet wie Lana

von wesentlicher Bedeutung. Einerseits hinsichtlich sich be-

gegnender Fahrzeuge aber besonders gegenüber Kindern und

Fußgängern die jegliche Wege entlang der Straße ohne Geh-

steig bestreiten.

Im Allgemeinen kann durch eine Geschwindigkeitsredukti-

on im gegenständlichen Abschnitt die Verkehrssicherheit so-

wie die Umfeld- und Wohnqualität erhöht und eine Schadstoff-

und Lärmreduktion erzielt werden.

In einer vom Antragsteller durchgeführten Unterschrif-

tensammlung haben nahezu alle Bewohner von Lana ihren

Wunsch nach einer Temporeduzierung kundgetan.

Einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h in Lana/Kals

ist daher seitens des Büros Tragwerksplanung Tagger Zielviel-

techniker GmbH nichts einzuwenden

Die Verordnung wird erst nach Aufstellen der Tafeln gültig

und ist die Verordnung 6 Wochen kundzumachen.

Beschluss einstimmig.