FODN - 68/01/2018
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AUS DEM GEMEINDERAT
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(Dienstleistungen – WC-Anlagen, Straßenreinigung,
Park- u. Gartenanlagen, Kinderspielplätze, Straßenbeleuch-
tung, Friedhof, Öffentliche Waage, Grundbesitz, Waldbesitz,
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung,
Wohn- u. Geschäftsgebäude, Elektrizitätsversorgung, Seil-
bahn)
Errichtung Straßenbeleuchtung
Einnahmen: €
83.000,-- Ausgaben: €
83.000,--
Errichtung Wasserkraftwerk Haslach
Einnahmen: € 7.065.000,-- Ausgaben: € 7.065.000,--
Anmerkung zu den außerordentlichen Vorhaben: Diese müssen
immer ausgeglichen werden. D.h. das der für den Haushalts-
ausgleich benötigte Betrag durch den ordentlichen Haushalt
erwirtschaftet werden muss bzw. durch Darlehensaufnahmen
bedeckt werden muss.
Abschließend noch ein paar Eckdaten:
Gesamtschuldenstand der Gemeinde Kals am Großglockner
zum01.01.2018: € 7.050.425,39 (zum01.01.2017: € 7.676.744,41).
und gliedern sich diese wie folgt:
01.01.2017
01.01.2016
Erweiterung Schule
€ 430.989,84 €
453.780,45
Darlehen HH-Ausgleich €
117.518,78 €
130.000,00
Wasserversorgung
€
53.215,08 €
60.592,48
Abwasserversorgung
€ 1.215.383,50 € 1.405.169,76
Kraftwerk Dorferbach
€ 4.850.459,34 € 5.217.663,65
Kraftwerk Haslach
€ 308.879,03 €
328.066,44
Photovoltaik Schule I
€
47.217,44 €
52.160,47
Photovoltaik Schule II
€
26.762,38 €
29.311,16
Rücklagenstand der Gemeinde Kals am Großglockner
zum 01.01.2018: € 66.016,45 (zum 01.01.2017 € 27.003,91)
Mittelfristplan 2019 - 2022
Einnahmen
Ausgaben
Mittelfristplan 2019
€ 11.622.400,-- € 11.622.400,--
Mittelfristplan 2020
€ 11.019.600,-- € 11.019.600,--
Mittelfristplan 2021
€ 4.114.800,-- € 4.114.800,--
Mittelfristplan 2022
€ 4.212.700,-- € 4.212.700,--
Voranschlag Kals Immobilien KG
Der Voranschlag 2018 der Gemeinde Kals Immobilien KG
wurde vom Gemeinderat einstimmig in seiner Sitzung vom
28.12.2017 wie folgt festgesetzt:
Einnahmen
Ausgaben
OHH 2018
€ 167.500,-- €
167.500,--
Beschlossen wird weiter, dass Voranschlagsüberschreitun-
gen ab dem Betrag von € 10.000,- je Voranschlagsposten für
die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zu erläutern
sind (gemäß VRV).
Beratung und Beschlussfassung
über Verordnung Vergnügungssteuer
Mit Nov. 2017 wurde von der Abteilung Gemeinden des
Amtes der Tiroler Landesregierung mitgeteilt, dass im Juli
vom Landtag das Tiroler Vergnügungssteuergesetz 2017 be-
schlossen wurde. Diese sieht vor, dass für Spiel- und Glück-
spielautomaten sowie Wettterminals eine Vergnügungssteuer
einzuheben ist. Eine mögliche Lustbarkeitsabgabe im Ausmaß
von 25 % ist weiterhin möglich, z. B. für Filmvorführungen
oder Theatern, jedoch ist diese Abgabe ausgenommen, wenn
diese Veranstaltungen regelmäßige Zuschüsse z.B. durch Ge-
meinden erhält.
Dies ist in Kals der Fall und wurde daher schon bisher keine
Vergnügungssteuer eingehoben. Ebenfalls gibt es nur sehr we-
nige Veranstaltungen mit Bauschsteuer.
Es wird die neue Vergnügungssteuerverordnung vollinhalt-
lich vorgetragen. Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung
Verordnung 30 km/h Beschränkung in Lana
In der Gemeinderatssitzung vom 10. Mai 2016 wurde über
das Ansuchen des Peter Gliber über eine Verkehrsberuhigte
Zone 30 km/h in Lana beraten und der einstimmige Beschluss
gefasst, nach Vorliegen genügender Zustimmung der Anrai-
ner und eines positiven Gutachtens eines Verkehrsplaners dies
weiter zu verfolgen.
Die Stellungnhame vom beauftragten Büro Tagger ist mit
Datum 10. Nov 2017 eingelangt. Verfasserin: DI Sophie Feich-
ter. Das Fazit daraus lautet: Generell ist in Lana bei einer Ein-
wohnerzahl von 54 Personen von einem geringen Verkehrs-
aufkommen auszugehen. Dennoch ist die Verkehrssicherheit,
besonders zu Spitzenzeiten, in einem Ortsgebiet wie Lana
von wesentlicher Bedeutung. Einerseits hinsichtlich sich be-
gegnender Fahrzeuge aber besonders gegenüber Kindern und
Fußgängern die jegliche Wege entlang der Straße ohne Geh-
steig bestreiten.
Im Allgemeinen kann durch eine Geschwindigkeitsredukti-
on im gegenständlichen Abschnitt die Verkehrssicherheit so-
wie die Umfeld- und Wohnqualität erhöht und eine Schadstoff-
und Lärmreduktion erzielt werden.
In einer vom Antragsteller durchgeführten Unterschrif-
tensammlung haben nahezu alle Bewohner von Lana ihren
Wunsch nach einer Temporeduzierung kundgetan.
Einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h in Lana/Kals
ist daher seitens des Büros Tragwerksplanung Tagger Zielviel-
techniker GmbH nichts einzuwenden
Die Verordnung wird erst nach Aufstellen der Tafeln gültig
und ist die Verordnung 6 Wochen kundzumachen.
Beschluss einstimmig.