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FODN - 68/01/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

ge des Beschlusses der Verbandsversammlung des Gemein-

dever-bandes Bezirksaltenheime Lienz vom 22.12.2017 der

Änderung der Satzung dieses Gemeinde-verbandes, deren

Bestimmungen in den Artikeln II. bis XV. der bisherigen Sat-

zung dieses Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime Lienz,

deren Bestimmungen in den Artikeln II. bis XV. der bishe-

rigen Satzung dieses Gemeindeverbandes, zuletzt genehmigt

mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 11.09.1992, Zl.

Ib-5948/5, verankert sind, wird in der Weise geändert, dass

für den Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz folgende

neue Satzung erlassen wird: Abstimmungsergebnis: 10 Stim-

men dafür (Einstimmigkeit!)

Nach einigen Verständnisfragen zum Zustandekommen der

Satzung einiger Gemeinderäte und Beantwortung durch die

Bürgermeisterin wird Beschluss gefasst (Vereinbarung und

Satzung vollinhaltlich auf der Amtstafel bzw. Gemeindehome-

page veröffentlicht)

Beratung und Beschlussfassung

Freistellung Dienstbarkeit Gp. 1252/1, KG Kals

Heinz Schultz hat die Liegenschaft Gp. 1252/1, EZ 554, KG

Kals, im grundbücherlichen Ausmaß von 36.866 m2 erworben.

Bereits beim Erwerb wurde um Freistellung angesucht. Dieser

wurde nicht entsprochen mit dem Hinweis darauf, dass kei-

ne Notwendigkeit besteht. Nun plant er für seine Hotelanlage

Gradonna Mountain Resorts auf dieser Parzelle einen Spiel-

platz zu errichten. Zu diesem Zwecke muss durch Abzäunung

vom Weidevieh die Sicherheit der Kinder am Spielplatz herge-

stellt werden.

Er ersucht um unwiderrufliche Zustimmung und Einwilli-

gung zur Einverleibung der Löschung der Dienstbarkeit auf

Gp. 1252/1 in EZ 554, KG Kals a) Weide und b) Vieh- und

Holzbetrieb im bisherigen Umfange und c) bestehende Wege

zu erhalten, die als notwendig erkannten Wege anzulegen und

wiederherstellen zu dürfen sowie d) für die Gemeinde und

sonstige öffentliche Zwecke Baumaterial zu gewinnen, Quel-

len und fließendes Wasser zur dauernden Benützung ableiten

zu dürfen für die Gemeinde Kals (C-LNr.1a). Beschluss ein-

stimmig.

Beratung und Beschlussfassung Kontokor-

rent gemäß § 84 TGO EUR 140.000,00

Wie schon in den letzten Jahren praktiziert kann es notwen-

dig sein, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die Aus-

gaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können. Gemäß § 84

TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu einem Gesamt-

betrag von € 140.000,- bei der RB Mat-rei-Kals aufgenommen

werden. Die Höhe = ein Zehntel der jährlichen Gemeindeab-

gaben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt der

letzten fünf Jahre (Gemeindeabgaben € 1.227.330,18 und Ab-

gabenertragsanteile € 5.760.562,85, davon 10 % = € 698.789,31,

was einen Durchschnitt pro Jahr von € 139.757,86 ergibt – also

rd. € 140.000,00).

Lt. Angebot mit der Raika Kals Matrei wird für die Ge-

meinde Kals am Großglockner ein Konto-korrentkredit von €

140.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a. von 1,75 %, EURIBOR

3-Monats-Satz – Soll + 1,75 %-Punkte, Anpassung vierteljähr-

lich, sollte der Indikator (EURIBOR 3-Monats-Satz – Soll)

unter einem Wert von 0 % liegen, wird als Indikator für die

Zinssatzanpassung ein Wert von Null herangezogen. Monatli-

che Zinsen bei voller Rahmenausnützung € 204,17, Abschluss-

rhythmus quartalsweise, Kontoführungsentgelt € 13,14 mit

Endbefristung bis 31.12.2018 eingerichtet

Die Bürgermeisterin wird gem. § 84 Abs. 3 ermächtigt, je

nach Erfordernis, einen Kontokor-rentkredit bei der Raiffei-

senbank Matrei i. O. in Höhe von € 140.000,00 zu den o.a. Be-

dingungen auszunützen. Beschluss einstimmig.

Bericht Überprüfungsausschuss über die Kassaprüfung

von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG

Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Ob-

mann Michael Linder. Dieser bringt den Bericht über die Kas-

senprüfung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien

KG vom 01.02.2018 dem Gemeinderat zur Kenntnis:

Gemeinde Kals am Großglockner:

Überprüfungszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2017, Be-

leg-Nr. 1441/2017 – 1986/2017.

Überschreitungen in einer Gesamthöhe von € 272.954,44

sind im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR

einstimmig genehmigt (Bedeckung durch Mehreinnahmen

und Minderausgaben im HH-Jahr 2017 bzw. durch Bedarfszu-

weisungen vom Land Tirol).

Gemeinde Kals Immobilien KG:

Überprüfungszeitraum vom 56/2017 bis 80/2017 (Überprü-

fungszeitraum: 01.10.2017 bis 31.12.2017. Im Übrigen siehe

den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist.

Der Überprüfungsausschuss regt an, bei einer der nächsten

Sitzungen GF Kaspar Unterberger einzuladen, um genauere

Informationen zur Kals am Großglockner Kommunal GmbH

zu erhalten. Beschluss einstimmig.

Beschlussfassung Jahresrechnung

Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG

Erledigung des Rechnungsabschlusses für Gemeinde Kals

und Gemeinde Kals Immobilien KG für das Jahr 2017:

Bei diesem Punkt übernimmt Bgm. Stv. Martin Gratz den

Vorsitz und bringt Finanzverwalter Bergerweiß die Rech-

nungsabschlüsse in groben Zügen dem Gemeinderat zur

Kenntnis. Das Rechnungsjahr ist gleich dem Kalenderjahr, d.h.

dass alle Posten mit 31. Dezember d. J. abzuschließen waren.

Der Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Kals am Groß-

glockner wurde vom Überprüfungsausschuss am 01.02.2018

vorgeprüft und ist in der Zeit vom 20.02.2018 bis einschließ-

lich 07.03.2018 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht-

nahme aufgelegen.