12
FODN - 68/01/2018
AUS DEM GEMEINDERAT
ge des Beschlusses der Verbandsversammlung des Gemein-
dever-bandes Bezirksaltenheime Lienz vom 22.12.2017 der
Änderung der Satzung dieses Gemeinde-verbandes, deren
Bestimmungen in den Artikeln II. bis XV. der bisherigen Sat-
zung dieses Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime Lienz,
deren Bestimmungen in den Artikeln II. bis XV. der bishe-
rigen Satzung dieses Gemeindeverbandes, zuletzt genehmigt
mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 11.09.1992, Zl.
Ib-5948/5, verankert sind, wird in der Weise geändert, dass
für den Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz folgende
neue Satzung erlassen wird: Abstimmungsergebnis: 10 Stim-
men dafür (Einstimmigkeit!)
Nach einigen Verständnisfragen zum Zustandekommen der
Satzung einiger Gemeinderäte und Beantwortung durch die
Bürgermeisterin wird Beschluss gefasst (Vereinbarung und
Satzung vollinhaltlich auf der Amtstafel bzw. Gemeindehome-
page veröffentlicht)
Beratung und Beschlussfassung
Freistellung Dienstbarkeit Gp. 1252/1, KG Kals
Heinz Schultz hat die Liegenschaft Gp. 1252/1, EZ 554, KG
Kals, im grundbücherlichen Ausmaß von 36.866 m2 erworben.
Bereits beim Erwerb wurde um Freistellung angesucht. Dieser
wurde nicht entsprochen mit dem Hinweis darauf, dass kei-
ne Notwendigkeit besteht. Nun plant er für seine Hotelanlage
Gradonna Mountain Resorts auf dieser Parzelle einen Spiel-
platz zu errichten. Zu diesem Zwecke muss durch Abzäunung
vom Weidevieh die Sicherheit der Kinder am Spielplatz herge-
stellt werden.
Er ersucht um unwiderrufliche Zustimmung und Einwilli-
gung zur Einverleibung der Löschung der Dienstbarkeit auf
Gp. 1252/1 in EZ 554, KG Kals a) Weide und b) Vieh- und
Holzbetrieb im bisherigen Umfange und c) bestehende Wege
zu erhalten, die als notwendig erkannten Wege anzulegen und
wiederherstellen zu dürfen sowie d) für die Gemeinde und
sonstige öffentliche Zwecke Baumaterial zu gewinnen, Quel-
len und fließendes Wasser zur dauernden Benützung ableiten
zu dürfen für die Gemeinde Kals (C-LNr.1a). Beschluss ein-
stimmig.
Beratung und Beschlussfassung Kontokor-
rent gemäß § 84 TGO EUR 140.000,00
Wie schon in den letzten Jahren praktiziert kann es notwen-
dig sein, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die Aus-
gaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können. Gemäß § 84
TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu einem Gesamt-
betrag von € 140.000,- bei der RB Mat-rei-Kals aufgenommen
werden. Die Höhe = ein Zehntel der jährlichen Gemeindeab-
gaben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt der
letzten fünf Jahre (Gemeindeabgaben € 1.227.330,18 und Ab-
gabenertragsanteile € 5.760.562,85, davon 10 % = € 698.789,31,
was einen Durchschnitt pro Jahr von € 139.757,86 ergibt – also
rd. € 140.000,00).
Lt. Angebot mit der Raika Kals Matrei wird für die Ge-
meinde Kals am Großglockner ein Konto-korrentkredit von €
140.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a. von 1,75 %, EURIBOR
3-Monats-Satz – Soll + 1,75 %-Punkte, Anpassung vierteljähr-
lich, sollte der Indikator (EURIBOR 3-Monats-Satz – Soll)
unter einem Wert von 0 % liegen, wird als Indikator für die
Zinssatzanpassung ein Wert von Null herangezogen. Monatli-
che Zinsen bei voller Rahmenausnützung € 204,17, Abschluss-
rhythmus quartalsweise, Kontoführungsentgelt € 13,14 mit
Endbefristung bis 31.12.2018 eingerichtet
Die Bürgermeisterin wird gem. § 84 Abs. 3 ermächtigt, je
nach Erfordernis, einen Kontokor-rentkredit bei der Raiffei-
senbank Matrei i. O. in Höhe von € 140.000,00 zu den o.a. Be-
dingungen auszunützen. Beschluss einstimmig.
Bericht Überprüfungsausschuss über die Kassaprüfung
von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG
Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Ob-
mann Michael Linder. Dieser bringt den Bericht über die Kas-
senprüfung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien
KG vom 01.02.2018 dem Gemeinderat zur Kenntnis:
Gemeinde Kals am Großglockner:
Überprüfungszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2017, Be-
leg-Nr. 1441/2017 – 1986/2017.
Überschreitungen in einer Gesamthöhe von € 272.954,44
sind im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR
einstimmig genehmigt (Bedeckung durch Mehreinnahmen
und Minderausgaben im HH-Jahr 2017 bzw. durch Bedarfszu-
weisungen vom Land Tirol).
Gemeinde Kals Immobilien KG:
Überprüfungszeitraum vom 56/2017 bis 80/2017 (Überprü-
fungszeitraum: 01.10.2017 bis 31.12.2017. Im Übrigen siehe
den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist.
Der Überprüfungsausschuss regt an, bei einer der nächsten
Sitzungen GF Kaspar Unterberger einzuladen, um genauere
Informationen zur Kals am Großglockner Kommunal GmbH
zu erhalten. Beschluss einstimmig.
Beschlussfassung Jahresrechnung
Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG
Erledigung des Rechnungsabschlusses für Gemeinde Kals
und Gemeinde Kals Immobilien KG für das Jahr 2017:
Bei diesem Punkt übernimmt Bgm. Stv. Martin Gratz den
Vorsitz und bringt Finanzverwalter Bergerweiß die Rech-
nungsabschlüsse in groben Zügen dem Gemeinderat zur
Kenntnis. Das Rechnungsjahr ist gleich dem Kalenderjahr, d.h.
dass alle Posten mit 31. Dezember d. J. abzuschließen waren.
Der Rechnungsabschluss 2017 der Gemeinde Kals am Groß-
glockner wurde vom Überprüfungsausschuss am 01.02.2018
vorgeprüft und ist in der Zeit vom 20.02.2018 bis einschließ-
lich 07.03.2018 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht-
nahme aufgelegen.