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FODN - 68/01/2018
AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung LISPA
Darlehen Kleinwasserkraftwerk Dorferbach – Genehmi-
gung neue Konditionen ab dem Jahr 2018
Wie bereits in einer vorhergehenden Sitzung besprochen ist
besonders im Frühjahr die finanzielle Situation der Gemein-
de angespannt. Ein Grund dafür ist auch die Rückzahlung
des Darlehens für die Kraftwerksfinanzierung Dorferbach
(Gleichbleibende Rückzahlung – wenig Einnahmen aufgrund
Niederwasser).
Nun hat die Lienzer Sparkasse zwei Angebote erstellt. Var.
1: Zahlung der quartalsmäßigen Zinsen und Aufteilung der
Rückzahlung auf die restlichen drei Raten/Jahr, dies zieht
Mehrkosten von € 1.559,92 für die gesamte Laufzeit beim
derzeitigen Zinsniveau nach sich. Die Var. 2 sieht vor, nur die
Hälfte der Rückzahlung vom 1. Quartal zu leisten und im Juni
die 1 ½ fache Rate zu zahlen. Dies würde Mehrkosten von €
735,50 für die Restlaufzeit bei derzeitigen Konditionen nach
sich ziehen. Allerdings wären damit nicht die ausreichenden
Mittel zur Verfügung und entspricht auch nicht den gewöhn-
lichen Einnahmen aus Kraftwerkserlösen. Daher ersucht die
Bürgermeisterin um Zustimmung für Var. 1. Beschluss ein-
stimmig.
Schaden JB/LJ Kulturhaus
- Ansuchen Restsumme EUR 800,00
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung bereits ausführlich
berichtet haben mit der Tiroler Versicsherung und dem Ob-
mann der Landjugend/Jungbauernschaft Gespräche stattge-
funden. Nun ist ein Ansuchen mit Eingang vom 27.12.2017
eingelangt mit der Bitte um Beratung über die offene Rest-
summe. Es wird der Vorschlag gemacht, € 500,00 zu überneh-
men, es bleibt für die TJBLJ ein Restbetrag von € 300,00 für
die Schadensregulierung offen. Beschluss einstimmig.
Antrag Katholischer Familienverband
Unterstützung Kindersilvester auf den Dorferfeldern
Bereits seit vielen Jahren unterstützt die Gemeinde Kals
den Kindersilvester auf den Dorferfel-dern und hat auch heuer
wieder die Obfrau eine Bitte um finanzielle Unterstützung an
die Gemeinde gerichtet.
In den letzten Jahren waren dies € 200,00 und schlägt die
Bürgermeisterin vor, dies wieder so zu handhaben. Es werden
an die 400 Personen erwartet. Beschluss einstimmig.
Gemeinderatssitzung
am 14. März 2018
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Verfahrensnr.: 2-712/10017 Gp. 4395, KG Kals, Parkplatz
Lucknerhaus
Gegenständlich ist der in den Jahren 2016 und 2017 errich-
tete Parkplatz mit Info- und Servicegebäude. Ausgehend von
der zum Planungsstand vorgesehenen Bildung des Bauplatzes
wurden ursprünglich drei Sonderflächen gewidmet. Später
wurde das Projekt dahingehend geändert, dass die Bildung
eines Bauplatzes vorgesehen wurde. Im Sinne einer Definiti-
on des Standortes der Hochbauten wurde eine Sonderfläche
formuliert.
Inzwischen sind die bauliche Anlage und die Gebäude er-
richtet. Gemäß Teilungsplan von Zivilgeometer DI Rudolf
Neumayr, GZl. 7791/2017, Plan 7791_17-2, vom 02. Oktober
2017 wird nun doch eine Teilung des Bauplatzes vorgesehen.
Dadurch entstehen Widersprüche zur Sonderfläche, da auf
dem Parkplatz keine Gebäude im Süden stehen, und auf dem
mit den Servicegebäuden bebauten Grundstücke passt die ört-
liche Festlegung nicht.
Da keine sichtbaren Veränderungen geplant sind, entstehen
keine Widersprüche zu den Aufgaben und Zielen der örtlichen
Raumordnung. Weder hinsichtlich des Landschaftsbildes noch
der Gefahrensituation entstehen Auswirkungen.
Daher ersucht die Bürgermeisterin um Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes 4395, KG Kals a. Gr., von derzeit Sonderfläche
Parkplatz mit Infogebäude im Süden nach § 43, in künftig
Sonderfläche Parkplatz nach § 43 (Zähler 6), sowie im Bereich
einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 4395, KG Kals a.
Gr., (künftiges Grundstück 4369, KG Kals a. Gr,), von derzeit
Sonderfläche Parkplatz mit Infogebäude im Süden nach § 43,
in künftig Sonderfläche WC-, Info- und Servicegebäude nach
§ 43 (Zähler 5), alle TROG 2016, LGBl. 101/2016. Beschluss:
einstimmig
Verordnungsplan Nr. 712-2018-00001, Gp. 3901/2, KG
Kals, Islitzer.
Im Zuge von Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass kei-
ne einheitliche Bauplatzwidmung auf der Gp. 3901/2 besteht.
Lediglich eine Teilfläche von 13 m² Freiland ist von Freiland
nach § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 (5)
alle TROG 2016, LGBl. 101/2016 umzuwidmen.
Beschluss einstimmig.
Beschlussfassung über Änderung eines Bebauungsplanes
entsprechend dem jeweiligen Planentwurf der Arch. Ge-
meinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr - Elwischger.
(103) im Bereich des Gst. 4570, Hanser Hannes und Ingrid
Zur Errichtung einer Treppenanlage im Gartenbereich ist
die Erlassung eines Bebauungsplanes nötig und beschließt
diese der Gemeinderat einstimmig.