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FODN - 68/01/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung LISPA

Darlehen Kleinwasserkraftwerk Dorferbach – Genehmi-

gung neue Konditionen ab dem Jahr 2018

Wie bereits in einer vorhergehenden Sitzung besprochen ist

besonders im Frühjahr die finanzielle Situation der Gemein-

de angespannt. Ein Grund dafür ist auch die Rückzahlung

des Darlehens für die Kraftwerksfinanzierung Dorferbach

(Gleichbleibende Rückzahlung – wenig Einnahmen aufgrund

Niederwasser).

Nun hat die Lienzer Sparkasse zwei Angebote erstellt. Var.

1: Zahlung der quartalsmäßigen Zinsen und Aufteilung der

Rückzahlung auf die restlichen drei Raten/Jahr, dies zieht

Mehrkosten von € 1.559,92 für die gesamte Laufzeit beim

derzeitigen Zinsniveau nach sich. Die Var. 2 sieht vor, nur die

Hälfte der Rückzahlung vom 1. Quartal zu leisten und im Juni

die 1 ½ fache Rate zu zahlen. Dies würde Mehrkosten von €

735,50 für die Restlaufzeit bei derzeitigen Konditionen nach

sich ziehen. Allerdings wären damit nicht die ausreichenden

Mittel zur Verfügung und entspricht auch nicht den gewöhn-

lichen Einnahmen aus Kraftwerkserlösen. Daher ersucht die

Bürgermeisterin um Zustimmung für Var. 1. Beschluss ein-

stimmig.

Schaden JB/LJ Kulturhaus

- Ansuchen Restsumme EUR 800,00

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung bereits ausführlich

berichtet haben mit der Tiroler Versicsherung und dem Ob-

mann der Landjugend/Jungbauernschaft Gespräche stattge-

funden. Nun ist ein Ansuchen mit Eingang vom 27.12.2017

eingelangt mit der Bitte um Beratung über die offene Rest-

summe. Es wird der Vorschlag gemacht, € 500,00 zu überneh-

men, es bleibt für die TJBLJ ein Restbetrag von € 300,00 für

die Schadensregulierung offen. Beschluss einstimmig.

Antrag Katholischer Familienverband

Unterstützung Kindersilvester auf den Dorferfeldern

Bereits seit vielen Jahren unterstützt die Gemeinde Kals

den Kindersilvester auf den Dorferfel-dern und hat auch heuer

wieder die Obfrau eine Bitte um finanzielle Unterstützung an

die Gemeinde gerichtet.

In den letzten Jahren waren dies € 200,00 und schlägt die

Bürgermeisterin vor, dies wieder so zu handhaben. Es werden

an die 400 Personen erwartet. Beschluss einstimmig.

Gemeinderatssitzung

am 14. März 2018

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Verfahrensnr.: 2-712/10017 Gp. 4395, KG Kals, Parkplatz

Lucknerhaus

Gegenständlich ist der in den Jahren 2016 und 2017 errich-

tete Parkplatz mit Info- und Servicegebäude. Ausgehend von

der zum Planungsstand vorgesehenen Bildung des Bauplatzes

wurden ursprünglich drei Sonderflächen gewidmet. Später

wurde das Projekt dahingehend geändert, dass die Bildung

eines Bauplatzes vorgesehen wurde. Im Sinne einer Definiti-

on des Standortes der Hochbauten wurde eine Sonderfläche

formuliert.

Inzwischen sind die bauliche Anlage und die Gebäude er-

richtet. Gemäß Teilungsplan von Zivilgeometer DI Rudolf

Neumayr, GZl. 7791/2017, Plan 7791_17-2, vom 02. Oktober

2017 wird nun doch eine Teilung des Bauplatzes vorgesehen.

Dadurch entstehen Widersprüche zur Sonderfläche, da auf

dem Parkplatz keine Gebäude im Süden stehen, und auf dem

mit den Servicegebäuden bebauten Grundstücke passt die ört-

liche Festlegung nicht.

Da keine sichtbaren Veränderungen geplant sind, entstehen

keine Widersprüche zu den Aufgaben und Zielen der örtlichen

Raumordnung. Weder hinsichtlich des Landschaftsbildes noch

der Gefahrensituation entstehen Auswirkungen.

Daher ersucht die Bürgermeisterin um Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Grund-

stückes 4395, KG Kals a. Gr., von derzeit Sonderfläche

Parkplatz mit Infogebäude im Süden nach § 43, in künftig

Sonderfläche Parkplatz nach § 43 (Zähler 6), sowie im Bereich

einer weiteren Teilfläche des Grundstückes 4395, KG Kals a.

Gr., (künftiges Grundstück 4369, KG Kals a. Gr,), von derzeit

Sonderfläche Parkplatz mit Infogebäude im Süden nach § 43,

in künftig Sonderfläche WC-, Info- und Servicegebäude nach

§ 43 (Zähler 5), alle TROG 2016, LGBl. 101/2016. Beschluss:

einstimmig

Verordnungsplan Nr. 712-2018-00001, Gp. 3901/2, KG

Kals, Islitzer.

Im Zuge von Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass kei-

ne einheitliche Bauplatzwidmung auf der Gp. 3901/2 besteht.

Lediglich eine Teilfläche von 13 m² Freiland ist von Freiland

nach § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet nach § 40 (5)

alle TROG 2016, LGBl. 101/2016 umzuwidmen.

Beschluss einstimmig.

Beschlussfassung über Änderung eines Bebauungsplanes

entsprechend dem jeweiligen Planentwurf der Arch. Ge-

meinschaft Dipl. Ingre Scherzer-Mayr - Elwischger.

(103) im Bereich des Gst. 4570, Hanser Hannes und Ingrid

Zur Errichtung einer Treppenanlage im Gartenbereich ist

die Erlassung eines Bebauungsplanes nötig und beschließt

diese der Gemeinderat einstimmig.