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EMEINDE

Ankauf einer Telefonanlage

Beschluss des Gemeinderates, für das Gemeindeamt eine neue

Telefonanlage bei der Fa. Manfred Berger zum Angebotspreis

von € 6.800,-- netto anzukaufen.

Abstimmungsergebnis: 10 : 1

Informationen des Bgm.:

Sturmschaden Gemeindewald

Der Bgm. informiert, dass beim letzten starken Sturm ca. 700 fm

Schadholz im Grundbesitz der Gemeinde Thurn sowie vor allem

von Privatwaldbesitzern entstanden sind. Die Holzschlägerung

wurde vom Gemeindevorstand an die Firma Raimund Egger zum

Preis von € 36,--/fm netto vergeben. Für die Schlägerung erhält

die Gemeinde Thurn eine Förderung in Höhe von € 15,--/fm. Das

geschlägerte Holz wurde vom Gemeindevorstand an die Firma

Theurl Holz vergeben.

LWLAnschluss im Gemeindeamt

Der Bgm. informiert, dass das Gemeindeamt bereits an das neue

schnelle Internet angeschlossen worden ist. Mit der neuen Über-

tragungsrate von 150/20 MB ist man im Gemeindeamt Thurn

sehr zufrieden.

GR-Sitzung am 24. Oktober 2017

Grundsatzbeschluss – Projekt AWV Osttirol –

Altstoffsammelzentrum Osttirol

Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, sich am Leaderprojekt

des Abfallwirtschaftsverbandes Osttirol zu beteiligen.

Ziel des Leaderprojektes ist die Verbesserung der regionalen

Wertschöpfung im Sektor der Abfallwirtschaft durch gemeinde-

übergreifende Altstoffsammlung und bezirksweise Vermarktung

der Sekundärrohstoffe durch den AWV Osttirol.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Änderung der Sperrmüllsammlung

Dazu hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

Die monatliche Sperrmüllsammlung wird auch zukünftig durch-

geführt. Bei größeren Mengen kann zukünftig bei telefonischer

Voranmeldung über das Gemeindeamt ein individueller Termin

für die Anlieferung vereinbart werden.

Für die Ablieferung des Sperrmülls wird zukünftig eine Gebühr

eingehoben.

Anlieferung von Sperrmüll beim Recyclinghof Thurn

bis zu 1 m³

€ 10,--

für jeden weiteren m³

€ 10,--

Abstimmungsergebnis: 9 : 2

Änderung der Müllabfuhrordnung

Die Müllabfuhrordnung, Gültigkeit ab 01.01.2018, wurde vom

Gemeinderat geringfügig abgeändert.

Zukünftig wird auch für leer stehende Wohnobjekte ohne Wohn-

sitzmeldung eine Grundgebühr eingehoben.

Die Anlieferung des Altholzes wurde an die Anlieferung von

Sperrmüll angepasst.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Änderung der Abfallgebührenordnung

Die Abfallgebührenordnung, Gültigkeit ab 01.01.2018, wurde

vom Gemeinderat geringfügig abgeändert und die neuen Gebüh-

ren festgelegt.

Ab 01. Jänner 2018 beträgt

die Grundgebühr je Liter Müll

€ 0,14

die weitere Gebühr je Liter Müll € 0,0525

Für die Ablieferung bzw. Entleerung werden folgende Gebühren

vorgeschrieben:

a) eines 40 Liter Müllsackes

€ 2,10

b) eines 70 Liter Müllsackes

€ 3,68

c) eines 80 Liter Müllbehälters

€ 4,20

d) eines 120 Liter Müllbehälters

€ 6,30

e) eines 240 Liter Müllbehälters

€ 12,60

f) eines 660 Liter Müllbehälters

€ 34,65

g) eines 800 Liter Müllbehälters

€ 42,00

h) eines 35 Liter Bioabfallbehälters

€ 1,84

i) eines 80 Liter Bioabfallbehälters

€ 4,20

Für die Anlieferung bzw. Entsorgung werden folgende Gebühren

vorgeschrieben:

a) eines Autoreifens ohne Felge

€ 4,50

b) eines Autoreifens mit Felge

€ 5,50

c) eines LKW-, Traktorreifens ohne Felge

€ 22,00

d) eines LKW-, Traktorreifens mit Felge

€ 27,00

e) von Sperrmüll beim Recyclinghof Thurn,

bis zu 1 m³

€ 10,00

f) von Sperrmüll beim Recyclinghof Thurn,

jeder weitere m³

€ 10,00

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

Neufestsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben

ab Jänner 2018

Die Gebühren, Steuern und Abgaben wurden vom Gemeinderat,

beginnend mit 1. Januar 2018, wie folgt neu festgesetzt:

Öffnungszeiten

des Gemeindeamtes Thurn

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Amtsstunden:

Montag bis Donnerstag 07.00 bis 12.45 Uhr

und 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 07.15 bis 12.15 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister:

täglich nach telefonischer Vereinbarung

sowie Freitag 07.30 bis 09.30 Uhr

Kanzleistunden Waldaufseher:

Montag 08.00 bis 10.00 Uhr

Abgabenart

Hebesätze in Euro (inkl. MWSt.)

Grundsteuer A

500 v .H. d. Messbetrages

Grundsteuer B

500 v. H. d. Messbetrages

Kommunalsteuer

3 %

Vergnügungssteuer

25 %

Erschließungsbeitrag

2,7 % des ERF., d.s. € 4,51

Wasseranschluss-

gebühr

€ 2,20/m³ Bemessungsgrundlage

mindestens € 2.398,50

Wasserbenützungs-

gebühr

Zettersfeld € 0,93/m

3

Wasserbezug

Pauschale Zettersfeld € 43,70

Thurn € 0,76/m

3

Wasserbezug

Wasserzählermiete

€ 22,90

Kanalanschluss-

gebühr

€ 6,45/m³ Bemessungsgrundlage