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FODN - 67/03/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Leistung
Gebühr 2017 Gebühr 2018
netto brutto netto brutto
Camping/Stellplatz
200,00 220,00 200,00 220,00
Müllabfuhrgebühr/l Restmüll
Grundgebühr
0,08
0,09
0,08
0,09
weitere Gebühr
0,07
0,08
0,08
0,09
gesamt
0,15
0,16
0,16
0,18
70 l Sack
10,82 11,90
11,20 12,60
80 l grün Container grün, 160,72 176,80
166,40 187,20
(13 Entleerungen/Jahr)
Speisereste/10 l Kübel
2,00
2,00
Hundesteuer
50,00
50,00
Marktstand/lfm
5,00
5,00
Fodn Inserate 1/1 Seite
275,00 330,00
283,33 340,00
Fodn Inserate 1/2 Seite
121,00 145,20
125,00 150,20
Fodn Inserate 1/3 Seite
82,50 99,00
87,50 105,00
Fodn Inserate 1/4 Seite
60,50 72,60
66,67 80,00
Fodn Inserate 1/8 Seite
30,25 36,30
33,33 40,00
Hochdruckreiniger/Std.
6,00
6,00
Kompressor/Std.
20,00
20,00
Bomag/Std.
35,00
35,00
Stampfer/Tag
40,00
40,00
Asphaltschneider/lfm/Arbeiter
4,00
4,00
VW-Pritsche/km
0,80
0,80
Gemeindearbeiter/Stunde
35,00
35,00
Tarif an Gemeindearbeiter für
Hobelm., Kreissäge, etc./Std.
15,00
15,00
Mieten:
Johann-Stüdl-Saal/Tag/Verein
300,00
300,00
Johann-Stüdl-Saal/Tag
1.000,00
1.000,00
Pavillon/Tag/Verein+alle
1.000,00
1.000,00
Reinigung/Std.
30,00
35,00
Wie auch in den vergangenen Jahren wurde darauf Bedacht
genommen die Erhöhungen in einem moderaten Rahmen zu
halten. Zum Teil müssen wir auch Mindestgebühren verlan-
gen, wenn wir vom Land Tirol Förderungen lukrieren wollen,
z. B. bei den Anschlussgebühren für Kanal und Wasser.
Der Selbstkostenpreis für den Fodn ist aufgrund der gestie-
genen Druckkosten von € 3,00 auf € 5,00 gestiegen und wird
mit den Portokosten an die Abonnenten verrechnet.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung
Familienförderung – Saisonkarten Kalser Kinder
Auch dieses Jahr sollten die Kalser Familien mit einem Zu-
schuss zu den Saisonkarten (€ 50,00) bzw. 4 Gratis Tageskar-
ten unterstütz werden und gewährt die Familie Schultz wieder
gleiche Konditionen wie in den vergangenen Jahren.
Dies Angebot wird sehr gelobt und von vielen in Anspruch
genommen.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Vorschlag
Ehrungen beim Tag des Ehrenamtes in Kals
Am 29. November 2017 wird in Kals am Großglockner vom
Landeshauptmann die Vereinseh-rennadel verliehen. Wir sind
stolz, dass wir diesmal Gastgeber für diese Veranstaltung sein
dürfen. Es wird ein Erlass der Mietkosten vorgeschlagen. Sei-
tens der Gemeinde Kals dürfen 4 Personen vorgeschlagen wer-
den und sind diese:
Eva Maria Gratz
(Bergrettung, First Responder)
Erika Rogl
, Handwerksladen und Köstlichkeiten (Obfrau)
Michael Jans
, Sportunionobmann und Mitglied der TMK
Hannes Bergerweiß
, Schriftführer FFW und
Sportunion Kals, Glocknerperspektiven
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Resolution an die
Bundesregierung „Abschaffung des Pflegeregresses“
Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehrheit
den Pflegeregress abgeschafft und bedeutet dies u.U. Mehr-
kosten für die Gemeinden in Höhe von mehreren hundert
Millio-nen Euro jährlich so schätzt der Österreichische Ge-
meindebund. Daher sollte der Bund auch einen vollständigen
Kostenersatz der entstandenen Mehrkosten leisten.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung
Wiederverkaufs- und Vorkaufsrecht Gp. 4642
Von der Familie Bacher ist beabsichtigt das Haus in Köd-
nitz 45 auf Gp. 4642, EZ 216 zu veräußern und ist dort noch
ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Kals
am Großglockner eingetragen. Die Familie stellt den Antrag
um Löschung dieses Rechtes, welches aus den 60iger Jahren
stammt. Damals wurden diese Baugründe von der Gemeinde
nach einem Tausch mit der Pfarre (Feld-Wald-Tausch) veräu-
ßert und sollen Spekulationen ausgeschlossen werden.
Beschluss einstimmig.
Ansuchen Abänderung Werkvertrag
Schneeräumung Oberhauser Anton auf Michael
Anton Oberhauser hat telefonisch mitgeteilt, dass er seit Sep.
den Hof an seinen Sohn Michael verpachtet hat und dieser nun
auch die Schneeräumung übernimmt. Er stellt den Antrag,
dass der Werkvertrag vom 10.09.2015 zu gleichen Konditionen
auf seinen Sohn übertragen wird.
GV Egon Groder möchte beim Nachtrag zum Werkvertrag
ergänzen, dass Familie Oberhauser nun den Splittstreuer im
Eigentum der Gemeinde benutzt. Dieser wurde im Frühjahr
2017 von Michael Oberhauser bei GV Egon Groder abgeholt.
Beschluss einstimmig.