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FODN - 67/03/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Leistung

Gebühr 2017 Gebühr 2018

netto brutto netto brutto

Camping/Stellplatz

200,00 220,00 200,00 220,00

Müllabfuhrgebühr/l Restmüll

Grundgebühr

0,08

0,09

0,08

0,09

weitere Gebühr

0,07

0,08

0,08

0,09

gesamt

0,15

0,16

0,16

0,18

70 l Sack

10,82 11,90

11,20 12,60

80 l grün Container grün, 160,72 176,80

166,40 187,20

(13 Entleerungen/Jahr)

Speisereste/10 l Kübel

2,00

2,00

Hundesteuer

50,00

50,00

Marktstand/lfm

5,00

5,00

Fodn Inserate 1/1 Seite

275,00 330,00

283,33 340,00

Fodn Inserate 1/2 Seite

121,00 145,20

125,00 150,20

Fodn Inserate 1/3 Seite

82,50 99,00

87,50 105,00

Fodn Inserate 1/4 Seite

60,50 72,60

66,67 80,00

Fodn Inserate 1/8 Seite

30,25 36,30

33,33 40,00

Hochdruckreiniger/Std.

6,00

6,00

Kompressor/Std.

20,00

20,00

Bomag/Std.

35,00

35,00

Stampfer/Tag

40,00

40,00

Asphaltschneider/lfm/Arbeiter

4,00

4,00

VW-Pritsche/km

0,80

0,80

Gemeindearbeiter/Stunde

35,00

35,00

Tarif an Gemeindearbeiter für

Hobelm., Kreissäge, etc./Std.

15,00

15,00

Mieten:

Johann-Stüdl-Saal/Tag/Verein

300,00

300,00

Johann-Stüdl-Saal/Tag

1.000,00

1.000,00

Pavillon/Tag/Verein+alle

1.000,00

1.000,00

Reinigung/Std.

30,00

35,00

Wie auch in den vergangenen Jahren wurde darauf Bedacht

genommen die Erhöhungen in einem moderaten Rahmen zu

halten. Zum Teil müssen wir auch Mindestgebühren verlan-

gen, wenn wir vom Land Tirol Förderungen lukrieren wollen,

z. B. bei den Anschlussgebühren für Kanal und Wasser.

Der Selbstkostenpreis für den Fodn ist aufgrund der gestie-

genen Druckkosten von € 3,00 auf € 5,00 gestiegen und wird

mit den Portokosten an die Abonnenten verrechnet.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung

Familienförderung – Saisonkarten Kalser Kinder

Auch dieses Jahr sollten die Kalser Familien mit einem Zu-

schuss zu den Saisonkarten (€ 50,00) bzw. 4 Gratis Tageskar-

ten unterstütz werden und gewährt die Familie Schultz wieder

gleiche Konditionen wie in den vergangenen Jahren.

Dies Angebot wird sehr gelobt und von vielen in Anspruch

genommen.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Vorschlag

Ehrungen beim Tag des Ehrenamtes in Kals

Am 29. November 2017 wird in Kals am Großglockner vom

Landeshauptmann die Vereinseh-rennadel verliehen. Wir sind

stolz, dass wir diesmal Gastgeber für diese Veranstaltung sein

dürfen. Es wird ein Erlass der Mietkosten vorgeschlagen. Sei-

tens der Gemeinde Kals dürfen 4 Personen vorgeschlagen wer-

den und sind diese:

Eva Maria Gratz

(Bergrettung, First Responder)

Erika Rogl

, Handwerksladen und Köstlichkeiten (Obfrau)

Michael Jans

, Sportunionobmann und Mitglied der TMK

Hannes Bergerweiß

, Schriftführer FFW und

Sportunion Kals, Glocknerperspektiven

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Resolution an die

Bundesregierung „Abschaffung des Pflegeregresses“

Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehrheit

den Pflegeregress abgeschafft und bedeutet dies u.U. Mehr-

kosten für die Gemeinden in Höhe von mehreren hundert

Millio-nen Euro jährlich so schätzt der Österreichische Ge-

meindebund. Daher sollte der Bund auch einen vollständigen

Kostenersatz der entstandenen Mehrkosten leisten.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung

Wiederverkaufs- und Vorkaufsrecht Gp. 4642

Von der Familie Bacher ist beabsichtigt das Haus in Köd-

nitz 45 auf Gp. 4642, EZ 216 zu veräußern und ist dort noch

ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Kals

am Großglockner eingetragen. Die Familie stellt den Antrag

um Löschung dieses Rechtes, welches aus den 60iger Jahren

stammt. Damals wurden diese Baugründe von der Gemeinde

nach einem Tausch mit der Pfarre (Feld-Wald-Tausch) veräu-

ßert und sollen Spekulationen ausgeschlossen werden.

Beschluss einstimmig.

Ansuchen Abänderung Werkvertrag

Schneeräumung Oberhauser Anton auf Michael

Anton Oberhauser hat telefonisch mitgeteilt, dass er seit Sep.

den Hof an seinen Sohn Michael verpachtet hat und dieser nun

auch die Schneeräumung übernimmt. Er stellt den Antrag,

dass der Werkvertrag vom 10.09.2015 zu gleichen Konditionen

auf seinen Sohn übertragen wird.

GV Egon Groder möchte beim Nachtrag zum Werkvertrag

ergänzen, dass Familie Oberhauser nun den Splittstreuer im

Eigentum der Gemeinde benutzt. Dieser wurde im Frühjahr

2017 von Michael Oberhauser bei GV Egon Groder abgeholt.

Beschluss einstimmig.