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FODN - 67/03/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 14. November 2017
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Verfahrensnr.: 2-712/10015 - Huter Anton, Autoabstellplatz:
Im Bereich einer Teilfläche der Gp. 4237, KG Kals von der-
zeit von Freiland § 41 in Sonderfläche Stellplätze Lesachalm
sowie SF land- und forstwirtschaftliche Geräte
Geplant ist die Errichtung eines Abstellplatzes für PKW und
landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, teilweise über-
dacht, teilweise freistehend.
Der gegenständliche Bereich ist bereits als Lagerfläche ge-
nutzt und entsprechend angeebnet. Die landwirtschaftlichen
Maschinen und Geräte dienen der Bewirtschaftung des Hofes.
Die Hofstelle (Wohn- und Wirtschaftsgebäude) befindet sich
auf dem Grundstück 4239, ca. 140 m vom gegenständlichen
Standort entfernt. Die PKW- Abstellplätze dienen den Gästen
der geplanten Lesachalm, welche ca. 10 km entfernt ist und im
selben Eigentum steht. Aufgrund der Nähe des Eigentümers
ist der Bereich als Anlaufstelle zweckmäßig, die Einfahrt ge-
nau in der Kurve ist hinsichtlich der Straßenneigung und der
Sichtweiten (Einsicht in beide an der Kehre anschließenden
Straßenteile) gut geeignet.
Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich der Pla-
nungsbereich in einer Freihaltefläche Landschaftsbild (FA).
Darin ist die Widmung von Sonderflächen zulässig, wenn die
zugelassene Nutzung zu keinem Widerspruch zum Schutz-
ziel führt. Im gegenständlichen Bereich liegt dieser in der
Erhaltung des Landschaftsbildes, insbesondere in der freien
Ansicht des Ortsteiles „Oberlesach“, welcher landwirtschaft-
lich geprägt ist. Entsprechend als charakteristisches landwirt-
schaftliches Gebäude gebildet, mit Holz als vorherrschendem
Baumaterial ausgeführt, wider-spricht das gegenständliche
Bauvorhaben dem Schutzziel nicht. Richtung Süden ist auf-
grund der Topographie und der bestehenden Bewaldung keine
Fernwirkung gegeben. In der vorgeschlagenen Sonderfläche
ist die Errichtung eines überdachten Fahrzeug- und Geräte-
unterstellplatzes vorgesehen. Im Sinne des Landschaftsbildes
ist die Situierung des Unterstellplatzes bergseitig vorzusehen.
Dies ist privatrechtlich abzusichern.
Die Einholung folgender Stellungnahmen ist notwendig:
WLV; Agrar Lienz. Die Bildung eines Bauplatzes ist notwen-
dig, der erforderliche Grenzabstand beträgt 4,0 m mindestens
bzw. das 0,6-fache der Höhe jeden Punktes.
Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen wird der
Be-
schluss einstimmig gefasst.
Verfahrensnr.: 2-712/10016 - Linder Hannes, Großdorf
Im Bereich einer Teilfläche der Gp. 3935, KG Kals von Frei-
land in Wohngebiet .
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus auf dem Grund-
stück 3941, KG Kals a. Gr. Im Zuge der Planungsarbeiten
wurde festgestellt, dass sich die bestehende Natursteinmauer
– im Eigentum des Grundstücksbesitzers von Grundstück 3941
stehend - südwestlich des Bestandsgebäudes nicht auf dem
Grundstück 3941 sondern auf öffentlichem Gut auf Grund-
stück 3935 befindet. Aus diesem Grund wurde eine Teilfläche
des Grundstückes 3941 angekauft und soll mit dem Grund-
stück 3935 vereinigt werden (Teilungsplan DI Rohracher GZl.
1032/17, File 1032-17G vom 01.08.2017).
Dadurch verliert das neu gebildete Grundstück die einheit-
liche Flächenwidmung, d.h. Bauplatzeigenschaft. Um diese
herzustellen dient gegenständliche Änderung des Flächen-
widmungsplanes.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung ei-
nes Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(101) Im Bereich der Gp. 4407, KG Kals, Heizwerk
Das Grundstück 4407 ist mit dem Biomasse-Fernheizwerk
bebaut. Dieses versorgt das Zentrum von Ködnitz mit Wärme.
Gegenüber dem Teilungsvorschlag, welcher der Änderung des
Flächenwidmungsplanes bzw. des Bebauungsplanes (Entwurf
vom 06.10.2014) zugrunde gelegen ist, wurde das gegenständ-
liche Grundstück 4407 im Süden geändert gebildet. Damit
verläuft die Straßenfluchtlinie nicht entlang der Grundstücks-
grenze und auch nicht entlang der Fahrbahngrenze.
Der Bestand überschreitet den höchsten Punkt des Gebäu-
des, welcher im gültigen Bebauungsplan festgelegt ist. Auf-
grund der Topographie liegt das Heizwerk derart im Gelände,
dass die größere Höhe zu keiner Beeinträchtigung des Orts-
oder Landschaftsbildes führt.
Beschluss einsstimmig.
(102) Im Bereich der Gp. 3927 und 3783 Haus Figol - Ralf
Kempermann
Geplant ist die Errichtung diverser Zu- und Umbauten im
Bereich des bestehenden Gastronomiebetriebes auf dem
Grundstück 3927. Sie dienen teilweise der Komfortverbesse-
rung und befinden sich im Wesentlichen innerhalb der beste-
henden Baumasse. Im Nordwesten soll ein kleiner eingescho-
ßiger Zubau errichtet und der vorhandene Abstellraum in ein
Zimmer umgebaut werden.
Da dieser im Abstandsbereich steht ist die Änderung des
Verwendungszweckes nur zulässig, wenn wiederum die be-
sondere Bauweise ein einem ergänzenden Bebauungsplan
festgelegt wird. Das Zimmer befindet sich im 2.oberirdischen
Geschoß von Grundstück 3927 aus betrachtet, von Grund-
stück 3917/1 aus betrachtet im 1. oberirdischen Geschoß, da
zwischen den beiden Grundstücken eine Niveaudifferenz von
einem Geschoß besteht. Mit dem Eigentümer ist die Änderung
des Verwendungszwecks abgeklärt.
Im Zentrum von Großdorf gilt ein allgemeiner und ergän-
zender Bebauungsplan, welcher teilweise die besondere Bau-
weise festlegt und zuletzt für das gegenständliche Grundstück
geändert worden ist (Plandatum 20.11.2010). Der gültige er-
gänzende Bebauungsplan legt die offene Bauweise im Bereich