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FODN - 67/03/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 14. November 2017

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Verfahrensnr.: 2-712/10015 - Huter Anton, Autoabstellplatz:

Im Bereich einer Teilfläche der Gp. 4237, KG Kals von der-

zeit von Freiland § 41 in Sonderfläche Stellplätze Lesachalm

sowie SF land- und forstwirtschaftliche Geräte

Geplant ist die Errichtung eines Abstellplatzes für PKW und

landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, teilweise über-

dacht, teilweise freistehend.

Der gegenständliche Bereich ist bereits als Lagerfläche ge-

nutzt und entsprechend angeebnet. Die landwirtschaftlichen

Maschinen und Geräte dienen der Bewirtschaftung des Hofes.

Die Hofstelle (Wohn- und Wirtschaftsgebäude) befindet sich

auf dem Grundstück 4239, ca. 140 m vom gegenständlichen

Standort entfernt. Die PKW- Abstellplätze dienen den Gästen

der geplanten Lesachalm, welche ca. 10 km entfernt ist und im

selben Eigentum steht. Aufgrund der Nähe des Eigentümers

ist der Bereich als Anlaufstelle zweckmäßig, die Einfahrt ge-

nau in der Kurve ist hinsichtlich der Straßenneigung und der

Sichtweiten (Einsicht in beide an der Kehre anschließenden

Straßenteile) gut geeignet.

Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich der Pla-

nungsbereich in einer Freihaltefläche Landschaftsbild (FA).

Darin ist die Widmung von Sonderflächen zulässig, wenn die

zugelassene Nutzung zu keinem Widerspruch zum Schutz-

ziel führt. Im gegenständlichen Bereich liegt dieser in der

Erhaltung des Landschaftsbildes, insbesondere in der freien

Ansicht des Ortsteiles „Oberlesach“, welcher landwirtschaft-

lich geprägt ist. Entsprechend als charakteristisches landwirt-

schaftliches Gebäude gebildet, mit Holz als vorherrschendem

Baumaterial ausgeführt, wider-spricht das gegenständliche

Bauvorhaben dem Schutzziel nicht. Richtung Süden ist auf-

grund der Topographie und der bestehenden Bewaldung keine

Fernwirkung gegeben. In der vorgeschlagenen Sonderfläche

ist die Errichtung eines überdachten Fahrzeug- und Geräte-

unterstellplatzes vorgesehen. Im Sinne des Landschaftsbildes

ist die Situierung des Unterstellplatzes bergseitig vorzusehen.

Dies ist privatrechtlich abzusichern.

Die Einholung folgender Stellungnahmen ist notwendig:

WLV; Agrar Lienz. Die Bildung eines Bauplatzes ist notwen-

dig, der erforderliche Grenzabstand beträgt 4,0 m mindestens

bzw. das 0,6-fache der Höhe jeden Punktes.

Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen wird der

Be-

schluss einstimmig gefasst.

Verfahrensnr.: 2-712/10016 - Linder Hannes, Großdorf

Im Bereich einer Teilfläche der Gp. 3935, KG Kals von Frei-

land in Wohngebiet .

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus auf dem Grund-

stück 3941, KG Kals a. Gr. Im Zuge der Planungsarbeiten

wurde festgestellt, dass sich die bestehende Natursteinmauer

– im Eigentum des Grundstücksbesitzers von Grundstück 3941

stehend - südwestlich des Bestandsgebäudes nicht auf dem

Grundstück 3941 sondern auf öffentlichem Gut auf Grund-

stück 3935 befindet. Aus diesem Grund wurde eine Teilfläche

des Grundstückes 3941 angekauft und soll mit dem Grund-

stück 3935 vereinigt werden (Teilungsplan DI Rohracher GZl.

1032/17, File 1032-17G vom 01.08.2017).

Dadurch verliert das neu gebildete Grundstück die einheit-

liche Flächenwidmung, d.h. Bauplatzeigenschaft. Um diese

herzustellen dient gegenständliche Änderung des Flächen-

widmungsplanes.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über Änderung ei-

nes Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:

(101) Im Bereich der Gp. 4407, KG Kals, Heizwerk

Das Grundstück 4407 ist mit dem Biomasse-Fernheizwerk

bebaut. Dieses versorgt das Zentrum von Ködnitz mit Wärme.

Gegenüber dem Teilungsvorschlag, welcher der Änderung des

Flächenwidmungsplanes bzw. des Bebauungsplanes (Entwurf

vom 06.10.2014) zugrunde gelegen ist, wurde das gegenständ-

liche Grundstück 4407 im Süden geändert gebildet. Damit

verläuft die Straßenfluchtlinie nicht entlang der Grundstücks-

grenze und auch nicht entlang der Fahrbahngrenze.

Der Bestand überschreitet den höchsten Punkt des Gebäu-

des, welcher im gültigen Bebauungsplan festgelegt ist. Auf-

grund der Topographie liegt das Heizwerk derart im Gelände,

dass die größere Höhe zu keiner Beeinträchtigung des Orts-

oder Landschaftsbildes führt.

Beschluss einsstimmig.

(102) Im Bereich der Gp. 3927 und 3783 Haus Figol - Ralf

Kempermann

Geplant ist die Errichtung diverser Zu- und Umbauten im

Bereich des bestehenden Gastronomiebetriebes auf dem

Grundstück 3927. Sie dienen teilweise der Komfortverbesse-

rung und befinden sich im Wesentlichen innerhalb der beste-

henden Baumasse. Im Nordwesten soll ein kleiner eingescho-

ßiger Zubau errichtet und der vorhandene Abstellraum in ein

Zimmer umgebaut werden.

Da dieser im Abstandsbereich steht ist die Änderung des

Verwendungszweckes nur zulässig, wenn wiederum die be-

sondere Bauweise ein einem ergänzenden Bebauungsplan

festgelegt wird. Das Zimmer befindet sich im 2.oberirdischen

Geschoß von Grundstück 3927 aus betrachtet, von Grund-

stück 3917/1 aus betrachtet im 1. oberirdischen Geschoß, da

zwischen den beiden Grundstücken eine Niveaudifferenz von

einem Geschoß besteht. Mit dem Eigentümer ist die Änderung

des Verwendungszwecks abgeklärt.

Im Zentrum von Großdorf gilt ein allgemeiner und ergän-

zender Bebauungsplan, welcher teilweise die besondere Bau-

weise festlegt und zuletzt für das gegenständliche Grundstück

geändert worden ist (Plandatum 20.11.2010). Der gültige er-

gänzende Bebauungsplan legt die offene Bauweise im Bereich