FODN - 67/03/2017
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AUS DEM GEMEINDERAT
des Grundstückes 3927 fest. Im Bereich der Grundstücke
3917/1, 3915, 3916 und .777 gilt der ergänzende Bebauungs-
plan mit Plandatum vom 19.02.2008. Da die Festlegungen dem
gültigen TROG 2016, LGBl. 101/2016, entsprechen, bleibt der
Planungsbereich auf das Grundstück 3927 beschränkt.
Im Süden wird die Baufluchtlinie an den Bestand angepasst.
In Zusammenhang mit der Gestaltung des Platzes auf den
Grundstücken 3783 und 3826 und der Errichtung von Bus-
haltestellen ist das Vorhaben im Sinne der Leichtigkeit und
Sicherheit des Verkehrs und des Orts- und Straßenbildes ver-
tretbar.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Antrag
Rückankerung Geogitter auf Gp. 3838 (Gratz Judit)
Im Zuge eines Bauverfahrens der Fam. Gratz wurde fest-
gestellt, dass die Geogitter auf öffentlichen Grund einer Bau-
verhandlung bedürfen, ebenso wie der darüberliegende Zaun.
Nun ist für eine baurechtliche Genehmigung auch die Zustim-
mung der Gemeinde erforderlich. In einer privatrechtlichen
Vereinbarung wurde auf die Problematik der bewehrten Erde
hingewiesen wenn Einbauten erforderlich sind. Dies muss auf
Kosten der Fam. Gratz erfolgen.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Übertragung
ins öffentliche Gut Gp. 4316 (Gyarmati)
Im Zuge der Errichtung der Garage auf der Gp. 4382 Franz
Gyarmati in Unterpeischlach wurde der Wunsch vom Bau-
herrn auf Änderung der Zufahrt zu seinem Grundstück ge-
äußert, dies im geringfügigen Ausmaß von 4 m². Dadurch er-
reicht er eine Schleppkurve für einen 3-Achser LKW, die für
den Umbau und Betrieb der Garage vonnöten ist. Er hat vom
Vorbesitzer der SHG Sportland Betriebsgesellschaft mbH in
Unterpeischlach 16 diese Fläche angekauft und ersucht nun
die Gemeinde um Übernahme ins Öffentliche Gut, Wege und
Plätze. Dazu wurde ein Teilungsplan durch das Vermessungs-
büro DI Neumayr vom 9.11.2017 unter GZ: 7911/2017 erstellt.
Alle Kosten für Ankauf und Übertragung bzw. Vermessung
gehen zu Lasten des Herrn Gyarmati.
Beschluss einstimmig.
Gemeinsame Altstoffsammelzentren in Osttirol
(Leaderprojekt)
Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des
Projektes gemeinsame Altstoffsammelzentren in Osttirol.
Dazu wurde durch die Bürgermeisterin im Vorfeld der End-
bericht vom Technischen Büro Hauer per E-mail übermittelt
indem das Leaderprojekt im Auftrag des AWVB Osttirol aus-
führlich dargestellt ist.
In der letzten Verbandsversammlung hat sowohl der Ob-
mann des Verbandes als auch der Geschäftsführer die Sinn-
haftigkeit eines gemeinsamen Vorgehens für ganz Osttirol
geschildert. Es werden Mehreinnahmen durch besser Verwer-
tung von Wertstoffen erwartet und auch eine bessere Effizi-
enz und Rentabilität. Für die Bürgermeisterin spricht auch die
hohe Förderquote durch das Land Tirol (80 %) für Neuerrich-
tungen von ASZ, wenn alle mitmachen. Ebenso wird auch die
Betreuung der ASZ durch vermehrte Anforderungen an die
Betreuungspersonen schwieriger.
Für Kals sollte die bestehende Sammelstelle in Kals/Unter-
burg bestehen bleiben und jeder Bürger kann zukünftig in je-
der Sammelstelle Osttirols seine Altstoffe abgeben.
Der Gemeinderat stimmt größtenteils darüber ein, dass es
für Kals wenig Nachteile gibt, höchstens für die Bevölkerung
von Ober- und Unterpeischlach. Dies wird aber abgemildert
dadurch, dass man überall in ganz Osttirol seinen Müll abge-
ben kann und nicht mehr an die sehr begrenzten Öffnungszei-
ten gebunden ist, was wieder viele Vorteile bringt.
Der GR stimmt der Beteiligung an dem Projekt gemeinsa-
me ASZ Osttirol verbindlich zu.
Bericht Überprüfungsausschuss
Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an Obmann
Stellvertreter Josef Außersteiner: Das Mitglied des Über-
prüfungsausschusses bringt den Bericht über die Kassenprü-
fung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom
10.10.2017 dem Gemeinderat zur Kenntnis:
Gemeinde Kals am Großglockner:
Überprüfungszeitraum vom 01.06.2017 bis 30.09.2017, Be-
leg-Nr. 803/2017 – 1440/2017.
Überschreitungen in einer Gesamthöhe von € 25.385,32 sind
im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR ein-
stimmig genehmigt (Bedeckung durch Mehreinnahmen und
Minderausgaben im HH-Jahr 2017 bzw. durch Bedarfszuwei-
sungen vom Land Tirol).
Gemeinde Kals Immobilien KG:
Überprüfungszeitraum vom 32/2017 bis 55/2017 (Überprü-
fungszeitraum: 01.06.2017 bis 30.09.2017. Im Übrigen siehe
den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Steuern, Ge-
bühren, Abgaben für das Jahr 2018:
Leistung
Gebühr 2017 Gebühr 2018
netto brutto netto brutto
Wasserbenützungsgebühr/m³ 0,82
0,90
0,82
0,90
(pro Pkt.)
0,36
0,40
0,36
0,40
Zählermiete/Monat
0,91
1,00
0,91
1,00
Wasseranschlussgebühr
1,91
2,10
2,00
2,20
Camp.-Stellplätze/Stellplatz 100,00 110,00 100,00 110,00
Kanalbenützungsgebühr
Schmutzwasser/m³
2,36
2,60
2,36
2,60
Niederschlagswasser/m²
0,18
0,20
0,18
0,20
Zählermiete/Monat
0,91
1,00
0,91
1,00
Kanalanschlussgebühr m³ Schmutzwasser
5,09
5,60
5,18
5,70
Kanalanschlussgebühr m² Niederschlagwasser
1,45
1,60
1,45
1,60