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FODN - 67/03/2017

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AUS DEM GEMEINDERAT

des Grundstückes 3927 fest. Im Bereich der Grundstücke

3917/1, 3915, 3916 und .777 gilt der ergänzende Bebauungs-

plan mit Plandatum vom 19.02.2008. Da die Festlegungen dem

gültigen TROG 2016, LGBl. 101/2016, entsprechen, bleibt der

Planungsbereich auf das Grundstück 3927 beschränkt.

Im Süden wird die Baufluchtlinie an den Bestand angepasst.

In Zusammenhang mit der Gestaltung des Platzes auf den

Grundstücken 3783 und 3826 und der Errichtung von Bus-

haltestellen ist das Vorhaben im Sinne der Leichtigkeit und

Sicherheit des Verkehrs und des Orts- und Straßenbildes ver-

tretbar.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Antrag

Rückankerung Geogitter auf Gp. 3838 (Gratz Judit)

Im Zuge eines Bauverfahrens der Fam. Gratz wurde fest-

gestellt, dass die Geogitter auf öffentlichen Grund einer Bau-

verhandlung bedürfen, ebenso wie der darüberliegende Zaun.

Nun ist für eine baurechtliche Genehmigung auch die Zustim-

mung der Gemeinde erforderlich. In einer privatrechtlichen

Vereinbarung wurde auf die Problematik der bewehrten Erde

hingewiesen wenn Einbauten erforderlich sind. Dies muss auf

Kosten der Fam. Gratz erfolgen.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Übertragung

ins öffentliche Gut Gp. 4316 (Gyarmati)

Im Zuge der Errichtung der Garage auf der Gp. 4382 Franz

Gyarmati in Unterpeischlach wurde der Wunsch vom Bau-

herrn auf Änderung der Zufahrt zu seinem Grundstück ge-

äußert, dies im geringfügigen Ausmaß von 4 m². Dadurch er-

reicht er eine Schleppkurve für einen 3-Achser LKW, die für

den Umbau und Betrieb der Garage vonnöten ist. Er hat vom

Vorbesitzer der SHG Sportland Betriebsgesellschaft mbH in

Unterpeischlach 16 diese Fläche angekauft und ersucht nun

die Gemeinde um Übernahme ins Öffentliche Gut, Wege und

Plätze. Dazu wurde ein Teilungsplan durch das Vermessungs-

büro DI Neumayr vom 9.11.2017 unter GZ: 7911/2017 erstellt.

Alle Kosten für Ankauf und Übertragung bzw. Vermessung

gehen zu Lasten des Herrn Gyarmati.

Beschluss einstimmig.

Gemeinsame Altstoffsammelzentren in Osttirol

(Leaderprojekt)

Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des

Projektes gemeinsame Altstoffsammelzentren in Osttirol.

Dazu wurde durch die Bürgermeisterin im Vorfeld der End-

bericht vom Technischen Büro Hauer per E-mail übermittelt

indem das Leaderprojekt im Auftrag des AWVB Osttirol aus-

führlich dargestellt ist.

In der letzten Verbandsversammlung hat sowohl der Ob-

mann des Verbandes als auch der Geschäftsführer die Sinn-

haftigkeit eines gemeinsamen Vorgehens für ganz Osttirol

geschildert. Es werden Mehreinnahmen durch besser Verwer-

tung von Wertstoffen erwartet und auch eine bessere Effizi-

enz und Rentabilität. Für die Bürgermeisterin spricht auch die

hohe Förderquote durch das Land Tirol (80 %) für Neuerrich-

tungen von ASZ, wenn alle mitmachen. Ebenso wird auch die

Betreuung der ASZ durch vermehrte Anforderungen an die

Betreuungspersonen schwieriger.

Für Kals sollte die bestehende Sammelstelle in Kals/Unter-

burg bestehen bleiben und jeder Bürger kann zukünftig in je-

der Sammelstelle Osttirols seine Altstoffe abgeben.

Der Gemeinderat stimmt größtenteils darüber ein, dass es

für Kals wenig Nachteile gibt, höchstens für die Bevölkerung

von Ober- und Unterpeischlach. Dies wird aber abgemildert

dadurch, dass man überall in ganz Osttirol seinen Müll abge-

ben kann und nicht mehr an die sehr begrenzten Öffnungszei-

ten gebunden ist, was wieder viele Vorteile bringt.

Der GR stimmt der Beteiligung an dem Projekt gemeinsa-

me ASZ Osttirol verbindlich zu.

Bericht Überprüfungsausschuss

Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an Obmann

Stellvertreter Josef Außersteiner: Das Mitglied des Über-

prüfungsausschusses bringt den Bericht über die Kassenprü-

fung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom

10.10.2017 dem Gemeinderat zur Kenntnis:

Gemeinde Kals am Großglockner:

Überprüfungszeitraum vom 01.06.2017 bis 30.09.2017, Be-

leg-Nr. 803/2017 – 1440/2017.

Überschreitungen in einer Gesamthöhe von € 25.385,32 sind

im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR ein-

stimmig genehmigt (Bedeckung durch Mehreinnahmen und

Minderausgaben im HH-Jahr 2017 bzw. durch Bedarfszuwei-

sungen vom Land Tirol).

Gemeinde Kals Immobilien KG:

Überprüfungszeitraum vom 32/2017 bis 55/2017 (Überprü-

fungszeitraum: 01.06.2017 bis 30.09.2017. Im Übrigen siehe

den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Steuern, Ge-

bühren, Abgaben für das Jahr 2018:

Leistung

Gebühr 2017 Gebühr 2018

netto brutto netto brutto

Wasserbenützungsgebühr/m³ 0,82

0,90

0,82

0,90

(pro Pkt.)

0,36

0,40

0,36

0,40

Zählermiete/Monat

0,91

1,00

0,91

1,00

Wasseranschlussgebühr

1,91

2,10

2,00

2,20

Camp.-Stellplätze/Stellplatz 100,00 110,00 100,00 110,00

Kanalbenützungsgebühr

Schmutzwasser/m³

2,36

2,60

2,36

2,60

Niederschlagswasser/m²

0,18

0,20

0,18

0,20

Zählermiete/Monat

0,91

1,00

0,91

1,00

Kanalanschlussgebühr m³ Schmutzwasser

5,09

5,60

5,18

5,70

Kanalanschlussgebühr m² Niederschlagwasser

1,45

1,60

1,45

1,60