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November 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19

Das Protokoll der Sitzung vom 24. Juli 2017 wird ge-

nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet

über folgende Themen:

– Die

Klausur

des Gemeinderates findet, wie ange-

kündigt, am Wochenende 20./21. Oktober 2017

statt. Ort: Gradonna in Kals.

– Der

elektronische Flächenwidmungsplan

der Ge-

meinde Dölsach wird mit 1. Oktober 2017 in Kraft

treten.

– Der

Kreisverkehr in Stribach

soll noch in diesem

Jahr durch das BBA Lienz errichtet werden. Die

Gemeinde Dölsach trägt die Materialkosten und

muss zwei Helfer stellen.

– Baubeginn für den

Hochbehälter

in Göriach soll

im Oktober 2017 erfolgen.

– Für das Projekt

„Römerwege“

hat der Bürgermeis-

ter alle Unterschriften eingeholt. Diese werden nun

an die Nationalparkverwaltung weitergeleitet.

– Die

Verkabelung

durch die TiNETZ im Ortskern

(Raika-Bau bis Tirolerhof) soll diese Woche begin-

nen. Für die Gemeinde Dölsach werden LWL-

Schläuche mitverlegt.

– Am kommenden Samstag feiert der

Abwasserver-

band Lienzer Talboden

sein 40. Bestandsjahr.

Gleichzeitig erfolgt die Geko-Preis-Verleihung.

Einladung an den Gemeinderat erfolgt.

– Der alljährliche

Autofreie Tag

findet in Dölsach am

Freitag, 22. September 2017, statt.

– Der

Pensionistenausflug

ist am Dienstag, 26. Sep-

tember 2017, nach Meran geplant.

– Der

Kinderspielplatz

im Bereich Stribacher Sport-

platz wurde durch den Gemeindebauhof nun fertig-

gestellt.

Raumordnung Dölsach:

a)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 224/4, KG Dölsach (Reinhard Greil).

Herr Reinhard Greil beabsichtigt, seine Gp. 224/4 mit

seiner Gp. 224/3, KG Dölsach, zu vereinigen. Da für

den Bereich der Gp. 224/3 bereits ein Bebauungsplan

besteht ist auch für die Gp. 224/4 ein solcher zu er-

lassen. Nachstehende Erlassung des Bebauungsplanes

ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

MONTAG, 18. SEPTEMBER 2017

Tauschvertrages dem Gemeinderat zur Kenntnis. Im

Wesentlichen wird auf die Dienstbarkeit der Mate-

rialablagerung aus dem Gödnacherbach auf den be-

troffenen Teilflächen verzichtet. Der Gemeinderat

stimmt dieser Freistellung einstimmig zu.

Erlassung einer Verordnung

in bestimmten Ange-

legenheiten – Ermächtigung Bürgermeister

Aufgrund des § 30 Abs. 2 kann der Gemeinderat den

Bürgermeister für die Erlassung von Verordnungen in

bestimmten Angelegenheiten aus Arbeitsvereinfa-

chung ermächtigen. Zu diesen gehören u. a. Verord-

nungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung.

VERORDNUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach ermächtigt

den Bürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 der Tiroler Ge-

meindeordnung für die Erlassung von Verordnungen

nach § 94d Zif. 16 der Straßenverkehrsverordnung

(Bewilligung von Arbeiten [§ 90 Arbeiten auf oder

neben der Straße] einschließlich der Erlassung der

durch diese Arbeiten erforderlichen Verkehrsverbote

und Verkehrsbeschränkungen).

Gemäß § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung 2001

(LGBI.Nr.

36/2001) wird dieser Beschluss durch zwei

Wochen öffentlich kundgemacht.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

– Der Bürgermeister informiert, dass der

LWL-Aus-

bau

im Bereich Dölsach Ort bis ins Zentrum

(Tirolerhof) überwiegend im Zuge von TIWAG-

Verkabelungsarbeiten im Herbst erfolgen kann

(Mitverlegung). Dadurch sollten die Kosten für

diesen Ausbau für die Gemeinde relativ gering aus-

fallen. In weiterer Folge schlägt der Bürgermeister

vor, den Bereich Gödnach (vom Tirolerhof bis Zim-

merei Plankensteiner) noch im heurigen Jahr mit

LWL zu erschließen. Die Kosten für diesen inner-

gemeindlichen Ausbau werden vom Planungsbüro

auf 250.836,27 € geschätzt. Der Bürgermeister

schlägt vor, diese Arbeiten auszuschreiben. Diese

Vorgehensweise findet beim Gemeinderat Zustim-

mung.

– GR Hans Gumpitsch weist darauf hin, dass der

Debantbach

sehr verwachsen ist. Der Bürgermeis-

ter informiert, dass ihn der Debanter Kollege, Bgm.

Ing. Andreas Pfurner, bereits angerufen hat und

dieser Kontakt mit dem Wasserbau aufnehmen

wird.