November 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19
Das Protokoll der Sitzung vom 24. Juli 2017 wird ge-
nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet
über folgende Themen:
– Die
Klausur
des Gemeinderates findet, wie ange-
kündigt, am Wochenende 20./21. Oktober 2017
statt. Ort: Gradonna in Kals.
– Der
elektronische Flächenwidmungsplan
der Ge-
meinde Dölsach wird mit 1. Oktober 2017 in Kraft
treten.
– Der
Kreisverkehr in Stribach
soll noch in diesem
Jahr durch das BBA Lienz errichtet werden. Die
Gemeinde Dölsach trägt die Materialkosten und
muss zwei Helfer stellen.
– Baubeginn für den
Hochbehälter
in Göriach soll
im Oktober 2017 erfolgen.
– Für das Projekt
„Römerwege“
hat der Bürgermeis-
ter alle Unterschriften eingeholt. Diese werden nun
an die Nationalparkverwaltung weitergeleitet.
– Die
Verkabelung
durch die TiNETZ im Ortskern
(Raika-Bau bis Tirolerhof) soll diese Woche begin-
nen. Für die Gemeinde Dölsach werden LWL-
Schläuche mitverlegt.
– Am kommenden Samstag feiert der
Abwasserver-
band Lienzer Talboden
sein 40. Bestandsjahr.
Gleichzeitig erfolgt die Geko-Preis-Verleihung.
Einladung an den Gemeinderat erfolgt.
– Der alljährliche
Autofreie Tag
findet in Dölsach am
Freitag, 22. September 2017, statt.
– Der
Pensionistenausflug
ist am Dienstag, 26. Sep-
tember 2017, nach Meran geplant.
– Der
Kinderspielplatz
im Bereich Stribacher Sport-
platz wurde durch den Gemeindebauhof nun fertig-
gestellt.
Raumordnung Dölsach:
a)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 224/4, KG Dölsach (Reinhard Greil).
Herr Reinhard Greil beabsichtigt, seine Gp. 224/4 mit
seiner Gp. 224/3, KG Dölsach, zu vereinigen. Da für
den Bereich der Gp. 224/3 bereits ein Bebauungsplan
besteht ist auch für die Gp. 224/4 ein solcher zu er-
lassen. Nachstehende Erlassung des Bebauungsplanes
ist daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
MONTAG, 18. SEPTEMBER 2017
Tauschvertrages dem Gemeinderat zur Kenntnis. Im
Wesentlichen wird auf die Dienstbarkeit der Mate-
rialablagerung aus dem Gödnacherbach auf den be-
troffenen Teilflächen verzichtet. Der Gemeinderat
stimmt dieser Freistellung einstimmig zu.
Erlassung einer Verordnung
in bestimmten Ange-
legenheiten – Ermächtigung Bürgermeister
Aufgrund des § 30 Abs. 2 kann der Gemeinderat den
Bürgermeister für die Erlassung von Verordnungen in
bestimmten Angelegenheiten aus Arbeitsvereinfa-
chung ermächtigen. Zu diesen gehören u. a. Verord-
nungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung.
VERORDNUNG
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach ermächtigt
den Bürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 der Tiroler Ge-
meindeordnung für die Erlassung von Verordnungen
nach § 94d Zif. 16 der Straßenverkehrsverordnung
(Bewilligung von Arbeiten [§ 90 Arbeiten auf oder
neben der Straße] einschließlich der Erlassung der
durch diese Arbeiten erforderlichen Verkehrsverbote
und Verkehrsbeschränkungen).
Gemäß § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung 2001
(LGBI.Nr.36/2001) wird dieser Beschluss durch zwei
Wochen öffentlich kundgemacht.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
– Der Bürgermeister informiert, dass der
LWL-Aus-
bau
im Bereich Dölsach Ort bis ins Zentrum
(Tirolerhof) überwiegend im Zuge von TIWAG-
Verkabelungsarbeiten im Herbst erfolgen kann
(Mitverlegung). Dadurch sollten die Kosten für
diesen Ausbau für die Gemeinde relativ gering aus-
fallen. In weiterer Folge schlägt der Bürgermeister
vor, den Bereich Gödnach (vom Tirolerhof bis Zim-
merei Plankensteiner) noch im heurigen Jahr mit
LWL zu erschließen. Die Kosten für diesen inner-
gemeindlichen Ausbau werden vom Planungsbüro
auf 250.836,27 € geschätzt. Der Bürgermeister
schlägt vor, diese Arbeiten auszuschreiben. Diese
Vorgehensweise findet beim Gemeinderat Zustim-
mung.
– GR Hans Gumpitsch weist darauf hin, dass der
Debantbach
sehr verwachsen ist. Der Bürgermeis-
ter informiert, dass ihn der Debanter Kollege, Bgm.
Ing. Andreas Pfurner, bereits angerufen hat und
dieser Kontakt mit dem Wasserbau aufnehmen
wird.