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November 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17

Teilfläche des Grundstückes Nr. 53/1, KG Stribach,

von derzeit Kenntlichmachung als Verkehrsfläche in

künftig „Wohngebiet“ nach § 38 Abs. 1, TROG 2016,

vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.

1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Dölsach gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

d)

Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 61/1 und 388, KG Stribach (Keil).

Die Eheleute Keil sind Eigentümer der Bauplätze

61/1 und 388, KG Stribach. Sie planen die Errichtung

eines Eigenheimes auf einer dieser Parzellen, dafür

soll die Gp. 61/1 um eine Teilfläche aus der Gp. 388

vergrößert werden. Um die Grundteilung positiv be-

urteilen zu können ist nachstehende Änderung des

Bebauungsplanes notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 61/1 und 388, KG Stri-

bach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-

Mayr-Elwischger vom 21. Juli 2017, Zahl 707u61-

1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 26. Juli bis einschließlich 24. August 2017, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e)

Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 798/1, 798/6, 798/7, 798/11, 798/13,

798/15, 798/16, 799/1, 799/7, 799/8, 799/9, 800/1,

800/3 und 800/4 sowie Erlassung eines ergänzen-

den Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.

798/8, 798/9, 798/12 und 798/14 , alle KG Gört-

schach-Gödnach (Bodenfonds u. a.).

Die Familie Robert Senoner ist an den Grundstücken

798/6 und 798/7, KG Görtschach-Gödnach, inter-

essiert. Es ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilien-

wohnhaus beabsichtigt, wobei aber die Wohneinhei-

ten geschoßweise vorgesehen sind. Die derzeitige

Grundstücksform lässt diese Bauweise nicht zu.

Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes für

diesen Bereich ist daher notwendig.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 798/1, 798/6, 798/7,

798/11, 798/13, 798/15, 798/16, 799/1, 799/7, 799/8,

799/9, 800/1, 800/3 und 800/4, und ergänzenden Be-

bauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 798/8,

798/9, 798/12 und 798/14, alle KG Görtschach-Göd-

nach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger vom 7. Juli 2017, Zahl 707u798-1EBP.dwg,

durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 26. Juli

bis einschließlich 24. August 2017, zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-

bauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-

ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-

stimmig genehmigt.

f)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 829, 831 und 832/2, KG Görtschach-

Gödnach (Gander).

Für diesen Bereich wurde bereits in der GR-Sitzung

am 13. Juni 2017 eine Flächenwidmungsplanände-

rung beschlossen. Um nun die geplante Änderung der

Grundstücksgrenzen durchführen zu können, ist nach-

stehende Erlassung des Bebauungsplanes notwendig.