Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung November 2017
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und
ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Nr. 906 und 913, KG Görtschach-Gödnach,
laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger vom 6. Juli 2017, Zahl 707u878-
2EBP2.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 26. Juli bis einschließlich 24. August 2017, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 53/1, KG Stribach (Gemeinde Döl-
sach).
Die Gemeinde Dölsach hat Herrn Kunibert Kollnig
eine Teilfläche aus der Gp. 53/1, KG Stribach, ver-
kauft. Diese Fläche ist derzeit als Verkehrsfläche ge-
widmet. Um diese Teilfläche seinem Bauplatz
zuschreiben zu können ist nachstehende Änderung
des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr.
101 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2006 – TROG 2016, LGBl. Nr. 27, den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 19. Juli
2017, Zahl 707u53-1FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes Nr.
53/1, KG Stribach, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 26. Juli bis einschließlich 24. August 2017,
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich einer
Teilfläche der Grundstücke Nr. 169/1 und 169/3, KG
Stribach, von derzeit Freiland in künftig „Wohnge-
biet“ nach § 38 Abs. 1, im Bereich je einer Teilfläche
der Grundstücke 169/1 und 169/3, KG Stribach, von
derzeit Sonderfläche Grünraum in künftig „Wohn-
gebiet“ nach § 38 Abs. 1, im Bereich einer Teilfläche
des Grundstückes 169/1, KG Stribach, von derzeit
Freiland in künftig „Sonderfläche Heckenzug“ nach
§ 43 und im Bereich einer Teilfläche des Grund-
stückes 325, KG Stribach, von derzeit Sonderfläche
Grünraum in künftig „Freiland“ nach § 41, alle
TROG 2016, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 71 Abs.
1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Ent-
wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-
planes der Gemeinde Dölsach gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-
schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord-
nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 169/1
und 169/3, KG Stribach, laut planlicher und schrift-
licher Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-
Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger vom 14. Juli 2017,
Zahl 707u169-1BBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 26. Juli bis einschließlich
24. August 2017, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
906 und 913, KG Görtschach-Gödnach (Stra-
ganz).
Herr Josef Straganz hat bei seinem Wohnhaus Göd-
nach 89 an der Parzellengrenze einen Zubau errichtet.
Um baurechtlichen Konsens herstellen zu können ist
nachstehende Änderung des Bebauungsplanes erfor-
derlich.