Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2017
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Nr. 829, 831 und 832/2, KG
Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher
Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Scherzer-Mayr-Elwischger vom 21. Juni 2017, Zahl
707u829BBP3.dwg, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 26. Juli bis einschließlich 24. August
2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Abschließend informiert der Bürgermeister, dass die
Gemeinde Dölsach ab 1. Oktober 2017 auf den elek-
tronischen Flächenwidmungsplan umgestellt wird
und zwischen 1. August 2017 und 30. September
2017 keine diesbezügliche Beschlussfassung erfolgen
darf.
Folgender Bauwerber erhielt
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Magdalena Eder, Debant
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Dieter Eder, Dölsach 220 b
Clemens Straganz, Gödnach 89
Lukas Hinterholzer, Dölsach 170
Cathrin Gasser, Dölsach 235a
Michael Hatzer, Dölsach 242
Frederika Jesacher, Dölsach 53
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Abschreibung einer Teilfläche aus der Gp. 53/1,
KG Stribach aus dem Öffentlichen Gut (Ge-
meinde Dölsach – Kunibert Kollnig).
Mit 7. November 2016 hat der Gemeinderat dem Ver-
kauf einer Teilfläche aus der Gp. 53/1, KG Stribach,
an Herrn Kunibert Kollnig zugestimmt. Da dieser Be-
reich als öffentlicher Verkehrsweg ausgewiesen ist,
ist auch das Abschreiben aus dem Öffentlichen Gut
zu beschließen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14. Novem-
ber 2016, GZ. 7064/2016 wird die Teilfläche „1“ aus
der Gp. 53/1, KG Stribach, im Ausmaß von 56 m² aus
dem Öffentlichen Gut ausgeschieden. Sämtliche mit
der Durchführung entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Herrn Kollnig.
Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-
ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-
stimmig genehmigt.
b)
Zuschreibung einer Teilfläche aus der Gp.
1011/8, KG Görtschach-Gödnach zum Öffent-
lichen Gut (Gemeinde Dölsach – Josef Planken-
steiner).
Herr Josef Plankensteiner hat bei seinem Grundstück
auf der Gp. 1011/8, KG Görtschach-Gödnach, eine
Einfriedungsmauer errichtet. Um die Übersicht für
den Verkehr auf dem angrenzenden Gemeindeweg
auf der Gp. 1325, KG Görtschach-Gödnach, zu ver-
bessern, ist Herr Plankensteiner im Kurvenbereich
mit der Mauer rd. 80 cm zurück geblieben.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 13. Juli
2017, GZ. 7463/2017 wird die Teilfläche „1“ aus der
Gp. 1011/8, KG Görtschach-Gödnach, im Ausmaß
von 1 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 1325, KG Gört-
schach-Gödnach, zugeschrieben. Sämtliche mit der
Durchführung entstehenden Kosten gehen zu Lasten
der Gemeinde Dölsach.
Im Zuge des Grundverkehrs zwischen Herrn Markus
Straganz und Herrn Hansjörg Moser hat die Ge-
meinde Dölsach auf
Dienstbarkeiten
hinsichtlich der
betroffenen Teilflächen der Grundstücke 760, 755/1
und 759, KG Görtschach-Gödnach, zu verzichten.
Der Bürgermeister bringt Punkt VI des vorliegenden,
vom Notariat Dr. Hans Peter Falkner ausgearbeiteten