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Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2017

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 829, 831 und 832/2, KG

Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher

Darstellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Scherzer-Mayr-Elwischger vom 21. Juni 2017, Zahl

707u829BBP3.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 26. Juli bis einschließlich 24. August

2017, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Abschließend informiert der Bürgermeister, dass die

Gemeinde Dölsach ab 1. Oktober 2017 auf den elek-

tronischen Flächenwidmungsplan umgestellt wird

und zwischen 1. August 2017 und 30. September

2017 keine diesbezügliche Beschlussfassung erfolgen

darf.

Folgender Bauwerber erhielt

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Magdalena Eder, Debant

Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Dieter Eder, Dölsach 220 b

Clemens Straganz, Gödnach 89

Lukas Hinterholzer, Dölsach 170

Cathrin Gasser, Dölsach 235a

Michael Hatzer, Dölsach 242

Frederika Jesacher, Dölsach 53

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern eine Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Abschreibung einer Teilfläche aus der Gp. 53/1,

KG Stribach aus dem Öffentlichen Gut (Ge-

meinde Dölsach – Kunibert Kollnig).

Mit 7. November 2016 hat der Gemeinderat dem Ver-

kauf einer Teilfläche aus der Gp. 53/1, KG Stribach,

an Herrn Kunibert Kollnig zugestimmt. Da dieser Be-

reich als öffentlicher Verkehrsweg ausgewiesen ist,

ist auch das Abschreiben aus dem Öffentlichen Gut

zu beschließen.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 14. Novem-

ber 2016, GZ. 7064/2016 wird die Teilfläche „1“ aus

der Gp. 53/1, KG Stribach, im Ausmaß von 56 m² aus

dem Öffentlichen Gut ausgeschieden. Sämtliche mit

der Durchführung entstehenden Kosten gehen zu

Lasten des Herrn Kollnig.

Der Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages-

ordnung wird zugestimmt und die Behandlung ein-

stimmig genehmigt.

b)

Zuschreibung einer Teilfläche aus der Gp.

1011/8, KG Görtschach-Gödnach zum Öffent-

lichen Gut (Gemeinde Dölsach – Josef Planken-

steiner).

Herr Josef Plankensteiner hat bei seinem Grundstück

auf der Gp. 1011/8, KG Görtschach-Gödnach, eine

Einfriedungsmauer errichtet. Um die Übersicht für

den Verkehr auf dem angrenzenden Gemeindeweg

auf der Gp. 1325, KG Görtschach-Gödnach, zu ver-

bessern, ist Herr Plankensteiner im Kurvenbereich

mit der Mauer rd. 80 cm zurück geblieben.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 13. Juli

2017, GZ. 7463/2017 wird die Teilfläche „1“ aus der

Gp. 1011/8, KG Görtschach-Gödnach, im Ausmaß

von 1 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 1325, KG Gört-

schach-Gödnach, zugeschrieben. Sämtliche mit der

Durchführung entstehenden Kosten gehen zu Lasten

der Gemeinde Dölsach.

Im Zuge des Grundverkehrs zwischen Herrn Markus

Straganz und Herrn Hansjörg Moser hat die Ge-

meinde Dölsach auf

Dienstbarkeiten

hinsichtlich der

betroffenen Teilflächen der Grundstücke 760, 755/1

und 759, KG Görtschach-Gödnach, zu verzichten.

Der Bürgermeister bringt Punkt VI des vorliegenden,

vom Notariat Dr. Hans Peter Falkner ausgearbeiteten